This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Wird ein EU-Rechtsakt konsolidiert, bedeutet dies, dass der ursprüngliche Rechtsakt und alle im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen zu einem einfach zu lesenden Dokument zusammengefasst werden. Dieses Dokument enthält die Rechtsvorschriften, die zu einem bestimmten Zeitpunkt anwendbar sind. Die Konsolidierung erfolgt genau entsprechend den Anweisungen im Änderungsgesetz und ändert den Inhalt in keiner Weise ab. Die Form und der Inhalt der Rechtsakte werden nicht verändert.
Anders als bei der Kodifizierung wird im Rahmen der Konsolidierung kein neuer Rechtsakt erlassen. Ein konsolidierter Text hat ausschließlich dokumentarischen Charakter und keine Rechtswirkung.
Die Konsolidierung ist demnach eine inoffizielle Vereinfachung einer Rechtsvorschrift im Interesse der Klarheit und kann dann als Grundlage für eine Kodifizierung dienen.
SIEHE AUCH