Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.
Die audiovisuelle Politik der Europäischen Union (EU) stützt sich auf verschiedene Rechtsgrundlagen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, darunter die Vorschriften über die Niederlassungsfreiheit und den freien Dienstleistungsverkehr sowie Artikel 167 über Kultur und kulturelle Zusammenarbeit und Artikel 173 über die EU-Industrie. Andere EU-Regeln, wie zum Beispiel jene zu Wettbewerb, staatlichen Beihilfen und öffentlichen Dienstleistungsaufgaben, haben ebenfalls eine wesentliche Bedeutung für diesen Sektor.
Ein wichtiger Bestandteil der EU-Aktionen war die Einrichtung eines gemeinsamen Marktes für audiovisuelle Mediendienste. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste von 2010 bietet einen Rahmen zur Förderung des freien Verkehrs der europäischen Fernsehprogramme sowie ihrer Produktion und Verbreitung und der Video-on-demand (VOD) Mediendienste. Mit der Überarbeitung der Richtlinie im Jahr 2018 wurden gleiche Wettbewerbsbedingungen für Rundfunkveranstalter, VOD-Anbieter und Videoplattformen geschaffen und die Förderung der kulturellen Vielfalt gestärkt.
Im Jahr 2020 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan verabschiedet, um die Erholung und den Wandel des Medien- und audiovisuellen Sektors zu unterstützen.
Das Programm Kreatives Europa (2021–2027) zielt darauf ab, die kulturelle Vielfalt Europas zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit und das wirtschaftliche Potenzial des Kultur- und Kreativsektors, insbesondere des audiovisuellen Sektors, zu steigern.