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Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA): Russland, Südkaukasus und Zentralasien
Allgemein haben die Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Partnern das folgende Ziel:
Das weitere Ziel der Partnerschaften ist die Schaffung einer Grundlage für die Zusammenarbeit im legislativen, wirtschaftlichen, sozialen, finanziellen, wissenschaftlichen, zivilen, technologischen und kulturellen Bereich.
Die Beschlüsse bewirken den Abschluss der Abkommen im Namen der EU.
Jedes dieser Abkommen basiert auf spezifischen Bedingungen, wobei die bilateralen Ziele der Vertragsparteien Berücksichtigung finden. Doch viele haben gemeinsame Eigenschaften und ähnliche Formate, einschließlich des nachfolgend Beschriebenen.
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom , S. 4-466)
Beschluss (EU) 2018/104 des Rates vom über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. L 23 vom , S. 1-3)
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl. L 350 vom , S. 3-51)
Beschluss 2009/989/EG, Euratom des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Tadschikistan andererseits (ABl. L 350 vom , S. 1-2)
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl. L 229 vom , S. 3-52)
Beschluss 1999/593/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Usbekistan andererseits (ABl. L 229 vom , S. 1-2)
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits (ABl. L 246 vom , S. 3-51)
Beschluss 99/614/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Aserbaidschanischen Republik (ABl. L 246 vom , S. 1-2)
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits (ABl. L 196 vom , S. 48-89)
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss 1999/491/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten und der Kirgisischen Republik (ABl. L 196 vom , S. 46-47)
Abkommen über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 29 vom , S. 3-150)
Beschluss (EU) 2016/123 des Rates vom über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 29 vom , S. 1-2)
Beschluss (EU) 2020/244 des Rates vom über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens über eine verstärkte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kasachstan andererseits (ABl. L 52 vom , S. 1-2)
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (ABl. L 327 vom , S. 3-69)
Siehe konsolidierte Fassung.
Beschluss 97/800/EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom über den Abschluss des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits (ABl. L 327 vom , S. 1-2)
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit (ABl. L 68 vom , S. 3-17)
Beschluss 90/116/EWG des Rates vom über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit im Namen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (ABl. L 68 vom , S. 1)
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