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Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union

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Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union

Die Kommission entwickelt Perspektiven zur Stärkung der europäischen Rüstungsindustrie.Sie will ihre Marktposition ausbauen, um die EU in die Lage zu versetzen, den Aufbau einer echten und wirksamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik anzugehen und so die Position Europas auf internationaler Ebene zu festigen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 11. März 2003: „Auf dem Weg zu einer Verteidigungsgüterpolitik der Europäischen Union" [KOM (2003) 113 endg. - nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Hintergrund

Die Europäische Union gibt jährlich 160 Milliarden EUR für die Verteidigung aus, wohingegen der Verteidigungshaushalt der USA 390 Milliarden USD beträgt. Die Verteidigungsausgaben der EU-Mitgliedstaaten sind also nur halb so hoch wie diejenigen der USA. Die „tatsächliche militärische Leistungsfähigkeit" der EU-Mitgliedstaaten liegt bei etwa 10 Prozent der militärischen Kapazitäten der USA. Diese Mitteilung ist einer größeren Effizienz bzw. Rentabilität der öffentlichen Rüstungsausgaben gewidmet.

Eine angemessene Verteidigung und eine entsprechende industrielle Grundlage könnten nicht nur der Wiederherstellung des Gleichgewichts zwischen der EU und den USA, sondern auch der kollektiven Sicherheit im Rahmen der NATO förderlich sein. Dies gilt umso mehr, als die Effizienz der multinationalen europäischen Korps wie Eurocorps, Eurofor, Euromafor und künftig auch der Schnellen Eingreiftruppe von einer stärkeren Kompatibilität der nationalen Rüstungsgüter bzw. dem Einsatz von Geräten vergleichbaren Typs abhängt.

Die Tagungen des Europäischen Rates 1999 in Köln und Helsinki haben zu Fortschritten auf dem Wege einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) geführt. Es wurden neue EU-Gremien wie der Politische und Sicherheitspolitische Ausschuss, der EU-Militärausschuss und der EU-Militärstab geschaffen. Anfang 2003 wurde durch die so genannten Berlin-plus-Vereinbarungen eine bessere Zusammenarbeit mit der NATO vereinbart, damit die EU für Operationen im Rahmen der ESVP auf NATO-Einrichtungen zurückgreifen kann.

Um - wie es anlässlich der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im März 2000 vereinbart wurde - die Europäische Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt machen zu können, sind alle Politikfelder gefordert. In diesem Zusammenhang ist die industrielle Dynamik - und das gilt auch für die Rüstungsindustrie - von entscheidender Bedeutung. Die Rüstungsindustrie ist jedoch auf „flankierende Begleitmaßnahmen" in den Bereichen Handel, Binnenmarkt, Forschung und Wettbewerb angewiesen.

Artikel 296 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft schränkt die Öffnung des Markts für Rüstungsgüter und den einschlägigen Handel ein, indem er den Mitgliedstaaten das Recht auf Schutz ihrer Sicherheitsinteressen zubilligt. Durch eine eindeutigere Unterscheidung zwischen den Vorschriften, die dem vergemeinschafteten Bereich zuzuordnen sind, und denen, die in den Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik fallen, könnten gemeinsame Vorschriften für Rüstungsgüter leichter erlassen werden.

Allmähliche Umsetzung einer europäischen Rüstungspolitik

Um zusätzlich zu den nationalen Politiken eine europäische Rüstungspolitik aufzubauen, müssen folgende 4 Bereiche schrittweise vergemeinschaftet werden:

  • Nachfrage nach Rüstungsgütern: Harmonisierung des militärischen und sonstigen Sicherheitsbedarfs, um Planung und Beschaffung von Rüstungsgütern zu harmonisieren;
  • Angebot an Rüstungsgütern: Abschluss des Prozesses der Konsolidierung der Rüstungsindustrie (wofür in erster Linie die Industrieunternehmen selbst zuständig sind); politische Begleitmaßnahmen seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Aufbau und die Erhaltung einer wettbewerbsfähigen industriellen Basis in Europa;
  • Markt für Rüstungsgüter: In erster Linie Schaffung eines Regelungsrahmens für den internen und externen Bereich sowie von zweckdienlichen Vorschriften für günstigere Finanzierungsbedingungen bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial und Dienstleistungen sowohl durch die Beschaffungsämter der Mitgliedstaaten als auch (eine) künftige europäische Agentur(en) und die Durchführung ökonomisch wirksamer Exportkontrollen;
  • Forschung: Förderung der Kooperation auf europäischer Ebene. Heute besteht lediglich die Westeuropäische Rüstungsgruppe (WEAG) als Verwaltungsorgan der europäischen Forschungsprogramme auf dem Gebiet der Verteidigung; ihr Haushalt macht jedoch nur 2,5 % der europäischen Investitionen im Verteidigungsbereich aus. Der Technologietransfer zwischen dem zivilen und dem militärischen Sektor ist weiterhin nur schwach entwickelt. Hier müssten Koordination und Konsistenz der Rüstungsforschung auf europäischer Ebene durch die Nutzung von Synergien zwischen militärischem und zivilem Bereich verbessert werden.

In dieser Mitteilung wird vorgeschlagen, den Prozess der Vergemeinschaftung mit Hilfe nachstehend aufgeführter Maßnahmen voranzutreiben:

  • Erstellung eines Leitfaden für die Normung: Zwecks Verbesserung der Kompatibilität im Bereich der nationalen Rüstungsgüter müssten einheitliche Normen auf europäischer Ebene eingeführt werden. Zu diesem Zweck sollte ein „Leitfaden zur Normung im Verteidigungsbereich" erstellt werden. Die Kommission ist derzeit dabei, gemeinsam mit den Verteidigungsministerien und Industrievertretern, die im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung (CEN) tagen, einen solchen Leitfaden zu erarbeiten, dessen erste gebrauchsfertige Fassung 2004 vorliegen soll.
  • Beobachtung der auf dem Rüstungssektor tätigen Industriezweige: Um die Leistung der europäischen Rüstungsindustrie messen und den Herstellern eine bessere Kenntnis der Marktbedingungen vermitteln zu können, muss die Europäische Kommission in den Stand versetzt werden, die Lage in allen Industriezweige regelmäßig zu überwachen. Die Kommission wird sich zu diesem Zweck der bei Eurostat und im Europäischen Statistischen System (ESS) verfügbaren Daten bedienen und dabei auch die von den Verbänden der auf dem Rüstungssektor tätigen Industriezweige zur Verfügung gestellten Informationen einbeziehen.
  • Vereinfachung der Verfahren bezüglich innergemeinschaftlicher Verbringung: Der Wunsch der Mitgliedstaaten, die Endbestimmung von Rüstungsexporten zu kontrollieren, bringt langwierige Verwaltungsprozeduren für die innergemeinschaftliche Verbringung von Rüstungsgütern mit sich, die wiederum eine Vielzahl einzelstaatlicher Verfahren wie z. B. die Ausstellung von Einzelgenehmigungen nach sich ziehen. Die Kommission arbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten auf eine Vereinfachung der Verfahren hin. In diesem Zusammenhang wäre es nützlich, eine Studie über die Folgen einer Vereinfachung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Auftrag zu geben. Die Kommission beabsichtigt, bis 2005 einen Vorschlag zu erarbeiten.
  • Auf die speziellen Bedürfnisse des militärischen Bereichs abgestimmte Wettbewerbspolitik: Im militärischen Bereich muss sich die Wettbewerbspolitik darauf konzentrieren, die Innovation zu fördern und gleichzeitig vertikale Unternehmenskonzentrationen zu verhindern, die sich schädlich auswirken könnten. Aufgrund der Besonderheiten des Rüstungssektors ist das Recht der Mitgliedstaaten, staatliche Beihilfen zu gewähren, so lange unstrittig, wie die Wettbewerbsbedingungen für nicht speziell militärischen Zwecken dienende Güter hierdurch nicht verfälscht werden.
  • Beschaffung von militärischem Gerät: Die Beschaffung von Rüstungsgütern muss auf Gemeinschaftsebene stärker für den Wettbewerb geöffnet werden. Vor allem muss ein einheitliches Regelwerk für die Beschaffung von Rüstungsgütern in Europa geschaffen werden, wobei die Rolle der künftigen Europäischen Verteidigungsagentur zu berücksichtigen ist.
  • Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien für zivile und militärische Zwecke: Gestützt auf Artikel 133 EGV, der sich auf den Außenhandel bezieht, stellt eine Verordnung aus dem Jahr 2000 rechtlich bindende Grundsätze für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck auf, die in einer einschlägigen Liste genau definiert werden. Gleichwohl ist künftig darauf zu achten, dass diese Kontrollen die Wettbewerbsfähigkeit der Rüstungsindustrie in der EU nicht beeinträchtigen.
  • Konsistenz im Bereich der zukunftsorientierten Forschung: Die EU und die Mitgliedstaaten würden von einer besseren Koordinierung und der daraus resultierenden größeren Effizienz ihrer Forschungsprogramme profitieren. Daher wird die Kommission die Vertreter der nationalen Verwaltungen, der Industrie und der Forschung auffordern, bis Ende 2003 eine europäische Agenda für die Sicherheitsforschung zu erstellen. Dies möchte die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Industrie mit Hilfe einer vorbereitenden Aktion in die Wege leiten.

In einem übergeordneten Rahmen müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten Überlegungen zu Vorschlägen über ein europäisches Beschaffungsamt für Rüstungsgüter, zur Versorgungssicherheit und zum Handel mit Rüstungsgütern anstellen.

Bezüglich der Vorschläge für ein europäisches Beschaffungsamt für Rüstungsgüter hat die Arbeitsgruppe für Verteidigungsfragen des europäischen Konvents die Gründung einer Agentur für die Zusammenarbeit in der strategischen Rüstungsforschung in ihre Empfehlungen aufgenommen. Auch wenn dieses Amt auf zwischenstaatlicher Ebene arbeiten muss, werden die Mitgliedstaaten bereit sein, der Gemeinschaft dort, wo sich dies anbietet (Marktmechanismen, Erfahrungen aus den zivilen Forschungsrahmenprogrammen usw.), größere Zuständigkeiten einzuräumen.

Da bei der Beschaffung von Rüstungsmaterial und sonstigen Ausrüstungen eine stärkere Verflechtung Voraussetzung für die Entwicklung der europäischen Rüstungsindustrie ist, darf sich die Beschaffungspolitik künftig nicht mehr nur auf die nationale Ebene beschränken, sondern muss sich im Rahmen von Programmen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union entwickeln.

Schließlich muss die Europäische Union noch bei Handelsfragen auf einen gerechteren Zugang zu den außereuropäischen Rüstungsmärkten - insbesondere in den USA - hinwirken. Die europäischen Unternehmen sind hier insofern benachteiligt, als ihnen der US-amerikanische Markt verschlossen bleibt, während die europäischen Märkte nichteuropäischen Produkten offen stehen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Grünbuch der Kommission vom 23. September 2004 über die Beschaffung von Verteidigungsgütern [KOM(2004) 608 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Mitteilung vom 4. Dezember 1997: „Umsetzung der Unionsstrategie im Bereich der Verteidigungsindustrie" [KOM(97) 583 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission will die Umstrukturierung des Rüstungssektors erleichtern. Sie ersucht den Rat, einen gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, um so die Debatte über die grundsätzlichen Fragen in Verbindung mit der Entwicklung einer europäischen Rüstungspolitik zu eröffnen. Sie schlägt die Einführung eines vereinfachten Systems für die innergemeinschaftlichen Transfers vor sowie die Einführung transparenter und nichtdiskriminierender Regeln und Mechanismen im Beschaffungswesen. Die Kommission stellt einen Aktionsplan für die Verteidigungsindustrie auf. Dort schlägt sie die Annahme von verbindlichen Vorgaben für das öffentliche Auftragswesen, für Zölle, Waffenexporte und die Normen der Industrie in diesem Sektor vor.

Mitteilung vom 24. Januar 1996: „Die Herausforderungen für die europäische Rüstungsindustrie - ein Beitrag für Aktionen auf europäischer Ebene" [KOM(96) 10 - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]

Die Kommission unterstreicht die Notwendigkeit der Rationalisierung des Verteidigungssektors. Sie spricht sich dafür aus, für militärische Ausrüstungen die in der EU angewandten Beschaffungsverfahren anzuwenden - wobei den Mitgliedstaaten Abweichungen zum Schutz ihrer nationalen Interessen gestattet sein sollen -, den innergemeinschaftlichen Handel mit Rüstungsgütern zu vereinfachen, die Kontrolle des Exports militärischer Ausrüstungen schrittweise auf die Gemeinschaftsebene zu verlagern, die Wettbewerbsvorschriften auf die Rüstungsindustrie anzuwenden sowie einen Gemeinschaftsmechanismus zur Unterstützung der Umstrukturierung der einschlägigen Industrien vorzusehen.

Letzte Änderung: 12.01.2006

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