EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Typgenehmigungsanforderungen zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit von Fahrzeugen und des Schutzes ungeschützter Verkehrsteilnehmer' .

Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EG) Nr. 1005/2010 über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen

WAS IST DER ZWECK DER VERORDNUNG?

  • Diese Verordnung legt Vorschriften für die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen* an Kraftfahrzeugen fest.
  • Sie hat das Ziel, die aktuellen Anforderungen an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen.
  • Sie ist Teil der Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 hinsichtlich der allgemeinen Sicherheit von Kraftfahrzeugen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Fahrzeugtypen

Diese Verordnung gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M und N, d. h.:

  • Kraftfahrzeuge zur Beförderung von Personen mit mindestens vier Rädern;
  • Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern.

Anforderungen an die Abschleppeinrichtungen

  • Die Hersteller sind verpflichtet, die Fahrzeuge mit einer Abschleppeinrichtung zu versehen. Die Abschleppeinrichtungen müssen einer statischen Kraft auf Zug und Druck standhalten, die mindestens der Hälfte der technisch zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs im beladenen Zustand entspricht.
  • Darüber hinaus legt die Verordnung Prüfverfahren fest, um das Material zu testen.

Vorschriften für die EU-Typgenehmigung

Der Fahrzeughersteller muss bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf EU-Typgenehmigung einreichen. Dieser Antrag muss bestimmte Angaben enthalten, wie etwa:

  • Fabrikmarke und Typ;
  • technisch zulässige Gesamtmasse nach Angabe des Herstellers;
  • Zeichnung oder Foto des Fahrgestells (oder des Aufbaubereichs), aus der (dem) Lage, Bauart und Anbringungsart der Abschleppeinrichtung ersichtlich sind.

Kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass das Fahrzeug alle Anforderungen in Bezug auf die Abschleppeinrichtungen erfüllt, erteilt sie die EU-Typgenehmigung und vergibt eine Typgenehmigungsnummer gemäß der Richtlinie 2007/46/EG.

WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 29. November 2010 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Abschleppeinrichtung: Einrichtung in Form eines Hakens, einer Öse oder in anderer Form, an der ein Verbindungsteil, z. B. eine Abschleppstange oder ein Abschleppseil, befestigt werden kann.

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1005/2010 der Kommission vom 8. November 2010 über die Typgenehmigung von Abschleppeinrichtungen an Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 291 vom 9.11.2010, S. 36-42)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter

Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (Rahmenrichtlinie) (ABl. L 263 vom 9.10.2007, S. 1-160)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 02.05.2019

nach oben