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Bekämpfung der Gewässerverunreinigung durch Nitrate aus der Landwirtschaft
Die Mitgliedstaaten der EU haben folgende Aufgaben.
Die Europäische Kommission legt alle vier Jahre einen Bericht auf der Grundlage der ihr übermittelten nationalen Informationen vor. Der jüngste Bericht stammt aus dem Jahr 2021.
In der Richtlinie werden Obergrenzen für die Menge an Stickstoff aus Dung festgelegt, der jährlich mit einer Stickstoffmenge von 170 kg/ha ausgebracht werden kann. Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte (Beschlüsse, die Ausnahmen bzw. Ausnahmeregelungen ermöglichen) erlassen, die höhere Obergrenzen für Stickstoff aus Dung, der unter bestimmten Bedingungen auf bestimmten Gebieten ausgebracht wird, zulassen, wenn Mitgliedstaaten dies beantragen und wissenschaftlich nachweisen können, dass dies nicht zu einer höheren Verunreinigung führen wird. Diese Ausnahmeregelungen entbinden die betreffenden Mitgliedstaaten nicht von den Zielen der Richtlinie hinsichtlich der Wasserqualität und den anderen in der Richtlinie beschriebenen Maßnahmen.
Derzeit sind folgenden Beschlüsse über Ausnahmeregelungen in Kraft:
Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden.
Stickstoff ist ein wichtiger Nährstoff, der das Pflanzenwachstum unterstützt. Hohe Konzentrationen sind jedoch schädlich für Mensch und Natur, und die landwirtschaftliche Nutzung von Nitrat in organischen und chemischen Düngemitteln kann in erheblichem Maße zur Wasserverunreinigung beitragen. Mehr als 50 % des gesamten Stickstoffeintrags in Oberflächengewässer sind auf landwirtschaftliche Tätigkeiten zurückzuführen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom , S. 1-8).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 91/676/EWG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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