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Kontaminanten in Lebensmitteln: Minimierung negativer Auswirkungen
Verordnung (EWG) Nr. 315/93 über EU-Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln
Sie dient dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und verbietet zu diesem Zweck die Vermarktung von Lebensmitteln mit einem nicht vertretbaren Gehalt an Rückständen, den sogenannten Kontaminanten.
Verordnung (EU) 2023/915 (siehe Zusammenfassung) der Kommission legt die Höchstwerte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln fest, beispielsweise für Nitrat, Cadmium, Quecksilber, Arsen, Melamin usw.
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37 vom , S. 1-3).
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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