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Terrorismusbekämpfung der EU

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Terrorismusbekämpfung der EU

Diese Mitteilung bezieht sich auf die Strategie der Europäischen Union (EU) zur Terrorismusbekämpfung und präsentiert eine Bestandsaufnahme der legislativen und politischen Entwicklungen auf EU-Ebene. Außerdem stellt sie einige der künftigen Herausforderungen im Kampf gegen den Terrorismus vor.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 20. Juli 2010 – Politik der EU zur Terrorismusbekämpfung: wichtigste Errungenschaften und künftige Herausforderungen [KOM(2010) 386 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Mitteilung stellt die wichtigsten legislativen und politischen Entwicklungen auf EU-Ebene vor und untersucht einige der künftigen Herausforderungen im Kampf gegen den Terrorismus. Sie stellt einen wichtigen Baustein hin zur Entwicklung einer europäischen Strategie der inneren Sicherheit dar, die sich an den Terrorismusbekämpfungsmaßnahmen des Stockholmer Programms orientiert. Die Mitteilung konzentriert sich auf die vier Säulen, auf denen die EU-Strategie zur Terrorismusbekämpfung beruht:

Prävention

Maßgebliches Rechtsinstrument für Terrorakte ist der Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung. Dieser Beschluss wurde 2008 geändert, um die Harmonisierung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Nutzung des Internets bei der Begehung terroristischer Straftaten zu ermöglichen. Außerdem hat die Kommission Strafverfolgungsbehörden und Dienstleister an einen Tisch gebracht, um dem Missbrauch des Internets für terroristische Zwecke entgegenzuwirken. Um diese Art der öffentlich-privaten Partnerschaft zu fördern, wird derzeit an einer europäischen Mustervereinbarung gearbeitet.

Unter den zahlreichen wichtigen politischen Maßnahmen, die die EU in den jüngsten Jahren zur Bekämpfung der Radikalisierung und Anwerbung verabschiedet hat, ist diese EU-Strategie ein Schlüsselinstrument. Im Jahr 2009 wurde ein Aktions- und Durchführungsplan gebilligt, um die Ziele dieser Strategie weiterzuentwickeln. Der Beitrag der Kommission zur Politik auf diesem Gebiet umfasst eine Mitteilung über die Rekrutierung von Terroristen und finanzieller Unterstützung für die Durchführung mehrerer Studien zu diesem Thema. Außerdem hat sie das Europäische Netz der Experten für Radikalisierung (ENER) geschaffen, um den Dialog zwischen Wissenschaft und Politik in diesem Bereich zu fördern.

In Zukunft muss jedoch noch gründlicher erforscht werden, wie der Radikalisierung und der Anwerbung von Terroristen am besten entgegengewirkt werden kann. Die Wirksamkeit der einzelstaatlichen Maßnahmen muss überprüft werden. Zu diesem Zweck plant die Kommission für 2011 eine Mitteilung, die auch als Grundlage für die Aktualisierung der EU-Strategie dienen wird. Außerdem müssen effektivere Ansätze angewendet werden, um der Internetnutzung für terroristische Zwecke entgegenzuwirken. Dazu gehört auch die weitere Unterstützung der einzelstaatlichen Strafverfolgungsbehörden.

Schutz

In den vergangenen Jahren wurden große Anstrengungen unternommen, um die Grenzen sicherer zu machen. Um ein integriertes Grenzverwaltungssystem zu schaffen, wurden neue Technologien eingesetzt und biometrische Pässe eingeführt. Derzeit ist die zweite Generation des Schengener Informationssystems (SIS II) und des Visainformationssystems (VIS) in Arbeit. Der Rahmenbeschluss über Angriffe auf Informationssysteme und der Aktionsplan für den Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen befassen sich mit Cyber-Angriffen. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, insbesondere im Hinblick auf den Luft- und Seeverkehr, wurde ein umfangreiches Regelwerk geschaffen. Die Kommission arbeitet in diesen beiden Bereichen eng mit den Verwaltungen der Mitgliedstaaten zusammen, um systematische Inspektionen von Flughäfen und Hafenanlagen einzurichten.

Im Jahr 2008 wurde der EU-Aktionsplan zur Verbesserung der Sprengstoffsicherheit gebilligt. Die Kommission arbeitet auch an Vorschlägen für Maßnahmen, um den Zugang zu Ausgangsstoffen für Sprengstoffe einer verschärften Kontrolle zu unterziehen. Um die Entwicklung von Sicherheits- und Antiterrormaßnahmen zu fördern, wurden mehrere Programme aufgelegt, unter anderem das Sicherheitsforschungsprogramm (als Teil des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung) und das Europäische Programm für den Schutz kritischer Infrastrukturen (EPCIP). Im Rahmen von EPCIP wurde 2008 eine Richtlinie über Europäische kritische Infrastrukturen angenommen. Dies war ein erster Schritt in Richtung auf ein Gesamtkonzept der EU.

In der Zukunft müssen sich die Arbeiten auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit durch die Nutzung neuer Technologien konzentrieren sowie auf die Entwicklung einer Sicherheitspolitik für die Industrie, mit dem Ziel, die Standardisierung und Zertifizierung von Sicherheitslösungen zu fördern. Außerdem sollten Anstrengungen unternommen werden, um eine effiziente Politik im Bereich der Sicherheitsforschung sicherzustellen, insbesondere durch eine Intensivierung der Kontakte zwischen öffentlichen Anwendern und Forschern sowie zwischen Herstellern und Anbietern der entsprechenden Technologien.

Verfolgung

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Rechtsakte beschlossen, um die Erfassung und den Austausch von Daten und Informationen zu verbessern. Beispiele hierfür sind die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, die Integration des „Prüm-Rahmens“ in die EU-Gesetzgebung und der Rahmenbeschluss über die Vereinfachung des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Strafverfolgungsbehörden sowie der Rahmenbeschluss über die europäische Beweisanordung. Gleichzeitig wurden die Arbeitsweise von Europol und die Zusammenarbeit zwischen Europol und Eurojust verbessert.

Das wichtigste Rechtsinstrument, das sich mit der Finanzierung terroristischer Straftaten befasst, ist die Geldwäscherichtlinie, die 2005 verabschiedet wurde. Im selben Jahr wurde eine Verordnung über die Überwachung von Barmitteln, die in die Gemeinschaft oder aus der Gemeinschaft verbracht werden verabschiedet. Neben den Rechtsetzungsmaßnahmen entwickelt die Kommission auch andere Maßnahmen, um dem Terrorismus die finanzielle Grundlage zu entziehen, etwa freiwillige Verhaltensregeln, um die Anfälligkeit gemeinnütziger Organisationen für den Missbrauch zur Terrorismusfinanzierung zu mindern.

Eine Bewertung der neuen Rechtsinstrumente für den Austausch von Informationen wird derzeit vorbereitet und wird in einer eigenen Mitteilung vorgestellt werden. Außerdem wird geprüft, ob Rechtsvorschriften zu Ermittlungstechniken erlassen werden sollten. Darüber hinaus muss eine Methodik auf der Grundlage einheitlicher Parameter für eine Bedrohungsanalyse auf EU-Ebene entwickelt werden, um sicherzustellen, dass die Terrorismusbekämpfungsstrategie hinreichend faktengestützt ist.

Reaktion

Das EU-Katastrophenschutzverfahren ist das wichtigste Instrument, das ein koordiniertes Vorgehen bei Terroranschlägen gewährleistet. Die EU verfügt noch über weitere Mechanismen für ein koordiniertes Vorgehen im Krisenfall, nämlich die „Regelungen zur Koordinierung in Notfällen und Krisen“ (CCA - Crisis Coordination Arrangements) und das ARGUS-System. Auch Europol spielt dank seines Informationsaustauschsystems eine wichtige koordinierende Rolle bei der Reaktion auf Vorkommnisse mit terroristischem Hintergrund.

2009 wurde der EU-Aktionsplan zur chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Sicherheit verabschiedet. Dieser Aktionsplan ermöglicht es der EU, sich besser auf Anschläge vorbereiten zu können, bei denen Terroristen sich dieses Material beschaffen, und darauf zu reagieren. Die Kommission unterstützt auch Opfer von Terroranschlägen, auch über finanzielle Beiträge.

Derzeit wird die Politik der EU im Bereich des Zivilschutzes auf etwaige Folgemaßnahmen hin analysiert. Außerdem wird nach Wegen gesucht, um die Koordinierung und Zusammenarbeit im Bereich des konsularischen Schutzes im Krisenfall zu verstärken. Darüber hinaus muss die EU ihre Krisenreaktionskapazitäten auf der Grundlage bestehender Instrumente weiter ausbauen.

Horizontale Aspekte

Die Terrorismusbekämpfungsstrategie der EU umfasst auch horizontale Aspekte, die für ihre Durchführung relevant sind:

  • Achtung der Grundrechte – die zur Terrorismusbekämpfung genutzten Instrumente dürfen nicht im Gegensatz zur EU-Grundrechtecharta stehen;
  • Internationale Zusammenarbeit mit externen Partnern – die Zusammenarbeit sollte im Rahmen internationaler Organisationen, wie den Vereinten Nationen, und mit Drittländern, wie den Vereinigten Staaten, weiter ausgebaut werden;
  • Finanzierung – die Finanzierung der Terrorismusbekämpfung erfolgt über die mittelfristigen Finanzplanungen (derzeit das Programm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“); die Machbarkeit der Einrichtung eines Fonds für die Innere Sicherheit wird erwogen.

Letzte Änderung: 28.10.2010

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