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Lebensmittel tierischen Ursprungs: tierseuchenrechtliche Vorschriften
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Das Tiergesundheitsrecht der EU' .
Lebensmittel tierischen Ursprungs: tierseuchenrechtliche Vorschriften
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
WICHTIGE ECKPUNKTE
Aufhebung
Die Richtlinie 2002/99/EG wird mit Wirkung ab 2. April 2021 durch die Verordnung (EU) 2016/429 aufgehoben und durch diese ersetzt.
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Die Richtlinie ist am 12. Februar 2003 in Kraft getreten. Die EU-Länder mussten sie bis 31. Dezember 2004 in nationales Recht umsetzen.
HINTERGRUND
Die EU hat spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der folgenden Tierseuchen ergriffen:
Weitere Informationen sind unter Weitere Produkte tierischen Ursprungs auf der Website der Europäischen Kommission erhältlich.
RECHTSAKT
Richtlinie 2002/99/EG des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Festlegung von tierseuchenrechtlichen Vorschriften für das Herstellen, die Verarbeitung, den Vertrieb und die Einfuhr von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 18 vom 23.1.2003, S. 11-20)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2002/99/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 24.05.2016