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Modernisierung der Hochschulbildung in der EU

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Modernisierung der Hochschulbildung in der EU

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Europäischen Kommission (KOM/2011/567 endgültig) – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

In dieser Mitteilung werden die zentralen Prioritäten für die Hochschulbildung in der Europäischen Union (EU) dargelegt. Die Agenda soll es Hochschulsystemen ermöglichen, besser zur Umsetzung der Ziele der Strategie Europa 2020 für Wachstum beizutragen.

Auf die Mitteilung folgten zwei Berichte an die Europäische Kommission aus den Jahren 2013 und 2014 über die Verbesserung der Qualität der Lehre in Europas Hochschulen und über neue Wege des Lehrens und Lernens in der Hochschulbildung.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Mitteilung werden fünf zentrale prioritäre Bereiche festgelegt, in denen die EU-Länder und die Hochschulen tätig werden müssen. Zudem werden die Maßnahmen beschrieben, die die EU unternimmt, um die EU-Länder und die Hochschulen in ihren Bemühungen zu unterstützen.

  • 1.

    Anhebung des Bildungsgrads – Ein Ziel der Strategie Europa 2020 ist, dass bis 2020 40 % der Jugendlichen ein Hochschulstudium abschließen sollten. Man geht zudem davon aus, dass für 1 Million Arbeitsplätze hochrangige Forschungskompetenzen erforderlich sein werden.

  • Um dies zu erreichen, empfiehlt die Mitteilung,
    • die Schulabbrecherquote zu senken und die Hochschulbildung für mehr Menschen attraktiv zu machen, insbesondere durch die Kontaktaufnahme mit und die finanzielle Unterstützung von Schülern aus benachteiligten Gruppen und Erwachsenen;
    • Unternehmen bessere Bedingungen für Investitionen in Forschung und Entwicklung zu bieten und die jetzigen Arbeitskräfte mit besseren Forschungskompetenzen auszustatten;
    • klare Pfade von der beruflichen und sonstigen Bildung zur Hochschulbildung – und für Forscher außerhalb der akademischen Welt – zu entwickeln.

Eine Studie aus dem Jahr 2015 legt die Anteile der Hochschulabsolventen bzw. der Hochschulabbrecher in der EU dar.

  • 2.

    Verbesserung der Qualität und Relevanz der Hochschulbildung

  • Die Mitteilung empfiehlt:
    • Die Studienpläne, einschließlich derer für die Forscherausbildung, müssen durch Kompetenz- und Wachstumsprojektionen und eine Beteiligung der Arbeitgeber und der Arbeitsmarktinstitutionen an deren Entwicklung und Durchführung auf den derzeitigen und zukünftigen Bedarf des Arbeitsmarkts reagieren.
    • Für wirksamere Forschungsmethoden und flexiblere und individuellere Lehrmethoden (zum Beispiel E-Learning) müssen neue Technologien genutzt werden.
    • Bessere Arbeitsbedingungen, darunter berufsbegleitende Weiterbildung, und die Einführung von Anreizen zur Vergütung von Exzellenz für Hochschulen sind erforderlich, um Spitzenkräfte in Lehre und Forschung anzuziehen und zu behalten.
  • 3.

    Förderung von Mobilität und grenzübergreifender Zusammenarbeit – Von den Ministern des Europäischen Hochschulraums wurde das Ziel vorgegeben, den Anteil der Studierenden, die einen Teil ihres Studiums oder ihrer Ausbildung im Ausland absolvieren, bis 2020 auf 20 % zu erhöhen.

  • Um dies zu erreichen, empfiehlt die Mitteilung,
  • 4.

    Stärkung des „Wissensdreiecks“ zwischen Bildung, Forschung und Innovation

  • Die Mitteilung empfiehlt:
    • Die Partnerschaft zwischen Hochschulen und Unternehmen muss durch eine Politik gefördert werden, und zwar mithilfe von
      • Vergütungsstrukturen und Anreizen für regionale Entwicklung,
      • Multidisziplinarität,
      • organisationsübergreifende Zusammenarbeit sowie durch
      • Reduzierung rechtlicher und administrativer Hürden für überbereichliche Partnerschaften.
    • Hochschulen sollten die Ergebnisse von Forschung und Innovation in ihrem Bildungsangebot nutzen, um die Entwicklung unternehmerischer, kreativer und innovativer Fähigkeiten zu fördern.
  • 5.

    Verbesserung von Steuerung und Finanzierung

  • Die Mitteilung empfiehlt:
    • Das Kosten-Nutzen-Verhältnis von öffentlichen Investitionen in die Hochschulbildung muss durch die Verknüpfung von Finanzierung und Leistung, wodurch ein Wettbewerbselement eingeführt wird, verbessert werden.
    • Investitionen in die Hochschulbildung müssen durch die Diversifizierung der Mittelbeschaffung erhöht werden, und der Zugang zu alternativen Finanzierungsquellen, einschließlich privater Mittel, muss vereinfacht werden.
    • Es ist in professionelles Management zu investieren.
    • Steuerungs- und Finanzierungssysteme müssen flexibler werden, um die Autonomie der Hochschulen zu erhöhen und ihnen zu ermöglichen, ihre strategische Richtung selbst zu bestimmen.

EU-Beitrag

Die EU beabsichtigt, die Bemühungen der nationalen Behörden und Einrichtungen in diesen fünf Bereichen zu fördern, und zwar durch:

  • das Monitoring der Strategie Europa 2020 und
  • die Sicherstellung, dass ihr Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 es den verschiedenen betroffenen Politikbereichen ermöglicht, die Modernisierung im Hochschulbereich zu unterstützen.

Die Kommission ergreift folgende Maßnahmen:

  • Sie ermöglicht es Studierenden, mithilfe eines leistungsbasierten Rankingtools für Universitäten in fünf Bereichen (U-Multirank) gut informierte Entscheidungen zu treffen.
  • Sie verbessert die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen durch Stärkung des Europäischen Systems zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS).
  • Sie führt eine Bürgschaftsfazilität für Studiendarlehen (Master Loan Erasmus+) für Studierende ein, die ihren Masterabschluss in einem anderen EU-Land machen.
  • Sie nimmt eine strategische Innovationsagenda an.
  • Sie schlägt einen Qualitätsrahmen für Praktika mit einer einheitlichen Plattform für Praktikumsangebote in Europa vor.
  • Sie baut Beziehungen zu Hochschulen in Nicht-EU-Ländern auf (siehe Mitteilung aus dem Jahr 2013: Europäische Hochschulbildung in der Welt).
  • Sie ändert die Richtlinien über Studierende und Forscher, um die EU für Letztere attraktiver zu machen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Wachstum und Beschäftigung unterstützen – eine Agenda für die Modernisierung von Europas Hochschulsystemen (KOM/2011/567 endgültig vom 20.9.2011)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bekämpfung des Schulabbruchs – ein wichtiger Beitrag zur Agenda Europa 2020 (KOM(2011) 18 endgültig vom 31.1.2011)

Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1-6)

Schlussfolgerungen des Rates zur Senkung des Anteils der vorzeitigen Schulabgänger und zur Förderung des schulischen Erfolgs (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 36-40)

Letzte Aktualisierung: 14.06.2016

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