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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Verbraucher und Gesundheitsschutz

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Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien – Verbraucher und Gesundheitsschutz

Die Kandidatenländer führen Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU), um sich auf den Beitritt vorzubereiten. Bei diesen Beitrittsverhandlungen geht es um die Übernahme und Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften (des Besitzstands) und vor allem um die Prioritäten, die gemeinsam von der Kommission und den Kandidatenländern im Rahmen einer analytischen Prüfung (oder Screening) des politischen und legislativen Besitzstands der EU festgelegt wurden. Jedes Jahr prüft die Kommission die Fortschritte der Kandidatenländer, um zu bewerten, welche Anstrengungen das betreffende Land noch bis zu seinem Beitritt unternehmen muss. Diese Prüfungen werden in jährlichen Fortschrittsberichten festgehalten, die dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission – [KOM(2011) 666 endg. – SEK(2011) 1203 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit 2005 Beitrittskandidat für die Europäische Union (EU). Die 2008 vom Rat angenommene Beitrittspartnerschaft unterstützt die Vorbereitungen des Landes im Hinblick auf seine künftige Mitgliedschaft und die Angleichung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Beitrittsverhandlungen wurden 2008 noch nicht aufgenommen, da noch Fortschritte in Bezug auf die im Rahmen der Partnerschaft festgelegten Ziele und Bedingungen erzielt werden mussten.

In ihrem Bericht 2011 stellt die Kommission fest, dass im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz einige Fortschritte erzielt wurden. Die Rechtsangleichung in diesen beiden Bereichen ist jedoch nach wie vor begrenzt.

BESITZSTAND DER EUROPÄISCHEN UNION (Wortlaut der Kommission)

Der EU-Besitzstand umfasst zum einen den Schutz der wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher in einigen besonderen Bereichen (irreführende und vergleichende Werbung, Preisangaben, Verbraucherkredite, missbräuchliche Vertragsklauseln, Fernverkauf und Haustürgeschäfte, Pauschalreisen, Timesharing, einstweilige Verfügungen zum Schutz von Verbraucherinteressen, gewisse Aspekte des Verkaufs von Konsumgütern und damit verbundene Garantien) sowie die Sicherheit der Konsumgüter (Haftung für fehlerhafte Produkte, gefährliche Warennachahmungen und allgemeine Produktsicherheit sowie den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen). Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) müssen den Besitzstand in nationales Recht umsetzen sowie für unabhängige Verwaltungsstrukturen sorgen und Durchführungsbefugnisse schaffen, die eine wirksame Marktüberwachung und die Durchsetzung des Besitzstands erlauben. Geeignete gerichtliche und außergerichtliche Streitbelegungsverfahren, Information und Bildung Aufklärung der Verbraucher als auch eine Funktion für die Verbraucherorganisationen sollten ebenfalls gewährleistet sein. Zudem behandelt dieses Kapitel besonders verbindliche Regeln im Bereich Gesundheitswesen.

BEWERTUNG DER LAGE (Wortlaut der Kommission)

Im Bereich Verbraucher- und Gesundheitsschutz wurden einige Fortschritte erzielt. Die Anstrengungen werden nach wie vor durch begrenzte finanzielle Ressourcen und unzulängliche operationelle Strukturen behindert.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission [KOM(2010) 660 endg. – SEK(2010) 1327 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht]. In ihrem Bericht 2010 stellt die Kommission fest, dass im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz einige Fortschritte erzielt wurden. Die Rechtsangleichung in diesem Bereich ist jedoch nach wie vor begrenzt.

So weist der Bericht 2010 vor allem auf die unzureichenden Fortschritte in den Bereichen Verbraucherschutz und Marktaufsicht hin. Außerdem stellt die Kommission fest, dass nicht genügend Ressourcen für die Verbesserung des Gesundheitssektors bereit gestellt wurden.

Bericht der Kommission [KOM(2009) 533 endg. – SEK(2009) 1334 – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von November 2009 weist auf die Fortschritte im Bereich Verbraucherschutz hin, stellt allerdings fest, dass der Staat noch ein wirksames und transparentes System zur Überwachung der Märkte einführen muss.

Bericht der Kommission [KOM(2008) 674 endg. – SEK(2008) 2699 –Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

Der Bericht von November 2008 erläutert die Fortschritte der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien im Hinblick auf eine vollständige Angleichung an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich Verbraucherschutz. Die wichtigsten Fortschritte betreffen den Ausbau der Verwaltungskapazität zur Sicherstellung des Verbraucherschutzes. Ein neues transparenteres und wirksameres Marktaufsichtssystem muss noch eingerichtet werden.

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Letzte Änderung: 19.12.2011

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