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Mit der Richtlinie 2014/68/EU werden die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte1 und Baugruppen2 (z. B. Kessel, Druckkochtöpfe, Feuerlöscher, Wärmetauscher und Dampfkessel) festgelegt.
Sämtliche stationären Druckgeräte müssen strengen Spezifikationen entsprechen, wenn sie in der Europäischen Union (EU) verkauft werden sollen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Die Richtlinie gilt für den Entwurf, die Fertigung und die Konformitätsbewertung von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck von mehr als 0,5 bar. Sie umfasst alle Druckgeräte und Baugruppen, die auf dem EU-Markt eingeführt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie in oder außerhalb der EU gefertigt wurden. Sie gilt auch für importierte Gebrauchtprodukte.
Breiter Anwendungsbereich
Druckgeräte kommen in vielen Branchen zum Einsatz, zum Beispiel
Öl,
Chemie,
Kunststoff,
Lebensmittel,
Glas,
Papier,
Energieproduktion, -speicherung und -verteilung.
Ohne strenge Standards und deren wirksame Durchsetzung können stationäre Druckgeräte potenziell gefährlich sein.
Verantwortung für Konformität
Hersteller und ihre Vertreter, Importeure und Vertriebshändler sind für die Übereinstimmung ihrer Produkte mit dieser Richtlinie verantwortlich. Dies soll die Gesundheit und Sicherheit der Anwender sowie die Sicherheit von Haustieren und Gütern sicherstellen und einen fairen Wettbewerb in der EU gewährleisten.
Angaben zum Hersteller und Einführer
Angaben zum Hersteller (Name, eingetragenes Warenzeichen/eingetragene Marke und Postanschrift) müssen auf dem Gerät oder, sofern dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in den Begleitpapieren angegeben sein. Sie sind in einer Sprache anzugeben, die für Verbraucher und Marktaufsichtsbehörden (staatliche Behörden, die die Übereinstimmung von Produkten mit geltendem Recht sowie deren Sicherheit gewährleisten) leicht verständlich ist. Importeure müssen ihre Kontaktinformationen angeben.
Nichteinhaltung
Mitgliedstaaten der EU müssen sicherstellen, dass Hersteller, Einführer und Vertriebshändler die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Bei Hinweisen auf eine Nichteinhaltung müssen sie den Verkauf der entsprechenden Geräte verbieten oder einschränken.
Anhänge
Die Anhänge enthalten ausführliche Informationen zu Aspekten wie
zu erfüllende wesentliche Sicherheitsanforderungen,
Konformitätsbewertungsverfahren3 (um zu prüfen, ob ein Produkt den vorgeschriebenen Standards entspricht),
EG-Konformitätserklärung.
Notfallmodus für den Binnenmarkt
Richtlinie (EU) 2024/2749 zur Änderung zielt darauf ab, Störungen des Binnenmarkts in einem Notfall zu vermeiden, indem sichergestellt wird, dass nach Aktivierung des Notfallmodus für den Binnenmarkt gemäß der Verordnung (EU) 2024/2747 (die Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) durch einen vom Rat der Europäischen Union erlassenen Durchführungsrechtsakt aktiviert wurde, bestimmte krisenrelevante Waren und Dienstleistungen4 so schnell wie möglich in Verkehr gebracht werden können.
Die Richtlinie (EU) 2024/2749 ändert die Richtlinie 2014/68/EU und legt fest, wie diese Notfallverfahren anzuwenden sind. Unter anderem ist in den neuen Vorschriften Folgendes dargelegt.
Konformitätsbewertungsstellen müssen Anträge auf Konformität von krisenrelevanten Produkten gegenüber Anträgen für nicht krisenrelevante Produkte vorrangig behandeln.
Die Mitgliedstaaten können in Ausnahmefällen und bei Vorliegen eines hinreichend begründeten Antragsvorübergehend das Inverkehrbringen von Geräten genehmigen, ohne die üblichen Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen, wenn die Beteiligung einer benannten Stelle vorgeschrieben ist und sichergestellt werden kann, dass alle grundlegenden Anforderungen erfüllt sind.
Die zuständigen nationalen Behörden der Mitgliedstaaten können davon ausgehen, dass Geräte den einschlägigen geltenden grundlegenden Anforderungen entsprechen, wenn sie gemäß europäischen Normen, einschlägigen geltenden nationalen Normen oder den von einer anerkannten internationalen Normungsorganisation entwickelten einschlägigen geltenden internationalen Normen hergestellt wurden, von der Europäischen Kommission als geeignet für die Erreichung der Konformität eingestuft wurden und ein den harmonisierten Normen entsprechendes Schutzniveau gewährleisten.
Sie bieten der Kommission die Möglichkeit, im Wege von Durchführungsrechtsakten gemeinsame Spezifikationen zu erlassen, auf die sich die Hersteller stützen können, um von einer Konformitätsvermutung mit den geltenden grundlegenden Anforderungen zu profitieren. Durchführungsrechtsakte zur Festlegung solcher gemeinsamen Spezifikationen bleiben für die Dauer des Notmodus für den Binnenmarkt anwendbar.
WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?
Richtlinie 2014/68/EU ändert und ersetzt Richtlinie 97/23/EG.
Richtlinie 2014/68/EG war bis zum in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften finden seit dem Anwendung.
Die im Rahmen der Änderungsrichtlinie (EU) 2024/2749 verabschiedeten Vorschriften müssen bis zum umgesetzt werden und gelten ab dem .
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Druckgeräte. Kessel, Rohrleitungen, Sicherheits- und Druckeinrichtungen, einschließlich ggf. an drucktragenden Teilen angebrachter Elemente wie z. B. Flanschen, Stutzen, Kupplungen, Trageelemente und Hebeösen.
Baugruppen. Mehrere Druckgeräte, die vom Hersteller zu einer zusammenhängenden funktionalen Einheit verbunden werden.
Konformitätsbewertung. Das Verfahren zur Bestätigung, dass spezifische Anforderungen an ein Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein System, eine Person oder eine Stelle erfüllt worden sind.
Krisenrelevante Waren und Dienstleistungen. Waren oder Dienstleistungen, die nicht substituierbar, nicht diversifizierbar oder für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Aktivitäten unverzichtbar sind, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts und seiner Lieferketten, die als wesentlich für die Bewältigung einer Krise angesehen werden und die in einem vom Rat erlassenen Durchführungsrechtsakt aufgeführt sind, zu gewährleisten.
HAUPTDOKUMENT
Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Neufassung) (ABl. L 189 vom , S. 164-259).
Nachfolgende Änderungen der Richtlinie 2014/68/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2024/2747 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Schaffung eines Rahmens von Maßnahmen für einen Binnenmarkt-Notfall und die Resilienz des Binnenmarkts und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2679/98 des Rates (Verordnung über Binnenmarkt-Notfälle und die Resilienz des Binnenmarkts) (ABl. L, 2024/2747, ).
Richtlinie (EU) 2024/2749 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Änderung der Richtlinien 2000/14/EG, 2006/42/EG, 2010/35/EU, 2014/29/EU, 2014/30/EU, 2014/33/EU, 2014/34/EU, 2014/35/EU, 2014/53/EU und 2014/68/EU in Bezug auf Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung, die Konformitätsvermutung, die Annahme gemeinsamer Spezifikationen und die Marktüberwachung aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls (ABl. L, 2024/2749, ).
Beschluss Nr. 768/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung des Beschlusses 93/465/EWG des Rates (ABl. L 218 vom , S. 82-128).