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EU-Markt für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur
Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU werden mit dieser Verordnung die Ziele und Regelungen der gemeinsamen Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur (Fisch- und Schalentierzucht) überarbeitet.
Die gemeinsame Marktorganisation umfasst die folgenden fünf Hauptelemente:
Es werden gemeinsame Vermarktungsnormen für Fischereierzeugnisse unabhängig von ihrer Herkunft innerhalb oder außerhalb der EU festgelegt. Fischereierzeugnisse, die diesen Normen nicht entsprechen, können für andere Zwecke als für den direkten menschlichen Verzehr verwendet werden (z. B. für Heimtierfuttermittel oder kosmetische Mittel).
Die Etikettierung für Verbraucher muss folgende Angaben enthalten:
Die gemeinsame Marktorganisation unterliegt zwar EU-Wettbewerbsregeln, es bestehen jedoch gewisse Ausnahmen, um gewährleisten zu können, dass die Strategie wie geplant funktioniert und die Ziele der EU erreicht werden (z. B. Anpassung des Produktionsniveaus der Mitglieder).
Die Kommission stellt durch die Verbreitung von Wirtschaftsinformationen, Marktanalysen und Preisbeobachtung Marktinformationen für Berufsverbände, Interessengruppen und politische Entscheidungsträger bereit.
Sie ist am in Kraft getreten.
Diese Verordnung ist der zweite von drei Bestandteilen des Legislativpakets der GFP-Reform. Sie geht einher mit der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 über die GFP (siehe die Zusammenfassung) und der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (siehe die Zusammenfassung).
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1184/2006 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates (ABl. L 354 vom , S. 1-21)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1379/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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