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Durchsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
Diese Verordnung legt ein stufenweises Sanktionssystem für diejenigen Länder des Euro-Währungsgebiets fest, die den Stabilitäts- und Wachstumspakt nicht einhalten oder ihre Wirtschaftsstatistiken manipulieren.
Die Vorschriften sollen hauptsächlich Regierungen dazu anhalten, ihre mittelfristigen Haushaltsziele einzuhalten.
Länder des Euro-Währungsgebiets, die:
Die Verfahren für die Annahme der vorgenannten Sanktionen sind jeweils identisch. Auf Beschluss des Rates über das Ausbleiben effektiver Maßnahmen oder zur Feststellung eines vorliegenden übermäßigen Defizits schlägt die Kommission binnen 20 Tagen die entsprechende Sanktion vor. Wird diese Empfehlung von den Ländern des Euro-Währungsgebiets nicht mit qualifizierter Mehrheit abgelehnt, so gilt sie als angenommen. Die Kommission kann dem Rat aufgrund außergewöhnlicher wirtschaftlicher Umstände oder auf begründeten Antrag des betreffenden Landes empfehlen, die Sanktion zu verringern oder aufzuheben.
Der Rat kann darüber hinaus auf Empfehlung der Kommission gegen ein Land des Euro-Währungsgebiets, das seine Defizit- und Schuldendaten absichtlich oder aufgrund schwerwiegender Nachlässigkeit falsch darstellt, eine Geldbuße in einer Höhe von bis zu 0,2 % des BIP des Landes verhängen.
Einnahmen aus Geldbußen und unverzinslichen Einlagen fließen dem Europäischen Stabilitätsmechanismus zu, um Länder des Euro-Währungsgebiets, die finanziellen Beistand benötigen, entsprechend zu unterstützen.
Die Kommission veröffentlicht beginnend ab dem alle fünf Jahre einen Bericht, der folgende Aspekte bewertet:
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Die Verordnung gehört zu sechs Rechtsakten (dem sogenannten „Sixpack“), mit denen die wirtschaftspolitische Steuerung in der Europäischen Union (EU), und insbesondere im Euro-Währungsgebiet, verstärkt werden soll. Die weiteren fünf Rechtsakte in diesem Paket sind:
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die wirksame Durchsetzung der haushaltspolitischen Überwachung im Euro-Währungsgebiet (ABl. L 306 vom , S. 1-7)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 1173/2011 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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