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Veröffentlichung des Amtsblatts
Mit der Verordnung soll sichergestellt werden, dass das Amtsblatt (ABl.) der Europäischen Union (EU) in einer echten und rechtsverbindlichen elektronischen Form veröffentlicht wird, um den Zugang zum EU-Recht zu verbessern.
Sie ist am in Kraft getreten.
Im Jahr 2007 hat der Gerichtshof in einem Urteil ausgeführt, dass Rechtsakte der EU gegenüber Einzelnen nicht durchsetzbar sind, wenn sie nicht ordnungsgemäß im Amtsblatt veröffentlicht wurden, und dass ihre Online-Veröffentlichung ohne eine entsprechende Regelung im EU-Recht der ordnungsgemäßen Veröffentlichung im Amtsblatt nicht gleichgestellt werden kann.
Diese Verordnung wurde verabschiedet, damit die Veröffentlichung des Amtsblatts in elektronischer Form eine ordnungsgemäße Veröffentlichung darstellt und somit der Zugang zum EU-Recht schneller und kostengünstiger gestaltet werden kann.
Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (ABl. L 69 vom , S. 1-3).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 216/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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