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Document 52002DC0487

Mitteilung der Kommission zur straffung der alljährlichen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitischen Koordinierung

/* KOM/2002/0487 endg. */

52002DC0487

Mitteilung der Kommission zur straffung der alljährlichen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitischen Koordinierung /* KOM/2002/0487 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION ZUR STRAFFUNG DER ALLJÄHRLICHEN WIRTSCHAFTS- UND BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN KOORDINIERUNG

MITTEILUNG DER KOMMISSION ZUR STRAFFUNG DER ALLJÄHRLICHEN WIRTSCHAFTS- UND BESCHÄFTIGUNGSPOLITISCHEN KOORDINIERUNG

I. - Hintergrund

1. In den letzten Jahren, insbesondere bei den Sitzungen des Europäischen Rats in Lissabon und in Göteborg, hat die Europäische Union eine wirtschaftliche, soziale und ökologische Strategie mit vier Zielen entwickelt:

- das größtmögliche Wirtschaftswachstum insbesondere durch eine Stärkung des Potentialwachstums zu erreichen,

- der Vollbeschäftigung näher zu kommen,

- das europäische Sozialmodell voran zu bringen, um den sozialen Zusammenhalt zu erhalten,

- nachhaltige Entwicklung.

Um eine effektive Umsetzung dieser Strategie sowie die Überprüfung der erreichten Ergebnisse sicherzustellen, muss sich die Union auf einen wirkungsvollen Koordinierungsmechanismus verlassen können. Aus diesem Grund hat die Gemeinschaft den Rahmen, die Verfahren und die Instrumente für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik und damit verbundener Politikbereiche konzipiert und ausgebaut. Vor allem in der zweiten Hälfte der 90er Jahre wurden verschiedene Prozesse und Verfahren hinzugefügt oder weiterentwickelt. Neben den Grundzügen der Wirtschaftspolitik sieht der Vertrag nun auch eine Politikkoordinierung im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie der Europäischen Beschäftigungsstrategie vor. In verschiedenen Bereichen hat sich die politische Koordinierung weiterentwickelt, unter anderem durch den Cardiff-Prozess zur Wirtschaftsreform. Die Sozialpartner werden über den makroökonomischen Dialog im Rahmen des Köln-Prozesses einbezogen. Darüber hinaus hat der Europäische Rat von Lissabon die Anwendung einer neuen "offenen Methode der Koordinierung" gefordert, die dazu beitragen soll, dass die Mitgliedstaaten ihre eigene Politik schrittweise weiterentwickeln, bewährte Verfahren austauschen und eine größere Konvergenz in Richtung auf die wichtigsten Ziele der EU erreichen. Die Methode wird inzwischen in verschiedenen Bereichen angewandt, unter anderem bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und im Rentenwesen. Schließlich wurden auch verschiedene Benchmarking-Prozesse und "Anzeiger" (Scoreboards) eingeführt.

2. Da die Neuerungen allerdings oft ad hoc und mitunter ohne Rücksicht auf den breiteren Kontext erfolgt sind, ist der Rahmen für die Koordinierung mittlerweile recht komplex und schwer verständlich geworden. Dies ist der Formulierung und Vermittlung von politischen Leitlinien der EU, die sowohl im Zeitverlauf als auch über die verschiedenen Prozesse hinweg kohärent sein sollten, nicht gerade förderlich und trägt außerdem dazu bei, dass der Formulierung politischer Leitlinien mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird als ihrer Umsetzung.

3. In den Jahren 2000 und 2001 hat die Europäische Union in Lissabon und Göteborg einen entscheidenden Schritt zu einem eher strategischen, mittelfristigen Politikkonzept vollzogen, indem sie die politische Agenda für die nächsten zehn Jahre festgelegt hat. Seither ist immer deutlicher geworden, dass die einschlägigen Prozesse der Politikkoordinierung gestrafft, zeitlich zusammengelegt und stärker auf die mittel- und langfristige Perspektive ausgerichtet werden müssen. Der Europäische Rat hat mehrfach - zuletzt auf seiner Frühjahrstagung in Barcelona (März 2002) - Verbesserungen angemahnt. In Barcelona forderte er den Rat und die Kommission dringend auf, die einschlägigen Verfahren zu straffen. Außerdem erklärte er, dass der Schwerpunkt auf Maßnahmen liegen muss, die der Umsetzung dienen, nicht auf der jährlichen Ausarbeitung von Leitlinien. [1]

[1] Vgl. Teil I Ziffer 49 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes.

4. Dementsprechend legt die Kommission im Folgenden dar, wie eine straffere politische Koordinierung innerhalb der derzeit gültigen Verträge nach ihrer Auffassung erreicht werden kann; diese wird dazu beitragen:

* die Politikkoordinierung namentlich durch eine bessere Umsetzungsbewertung effizienter zu gestalten;

* Kohärenz und Komplementarität der verschiedenen Prozesse und Instrumente zu verbessern;

* ein breiteres, gemeinsames Engagement und die "Identifizierung" mit der Koordinierung zu fördern, unter anderem indem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente stärker einbezogen werden und die Konsultation der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft ausgebaut wird;

* Transparenz und Verständlichkeit der politischen Koordinierung und somit auch deren Sichtbarkeit und Wirkung zu erhöhen.

II. - Vorschläge für eine straffere Politikkoordinierung

5. Während die Eigenständigkeit der auf den EG-Vertrag gestützten Koordinierungsprozesse erhalten bleibt, wird zugunsten größerer Kohärenz, Transparenz und Effizienz vorgeschlagen, die Koordinierung stärker mittelfristig auszurichten, der Umsetzung und ihrer Bewertung größeres Gewicht zu geben und die bestehenden Verfahren um einige wenige Termine im Jahresverlauf zu bündeln. Dies wird dazu beitragen, die Stabilität und Vorhersehbarkeit der politischen Stoßrichtung zu erhöhen und die politische Aufmerksamkeit stärker auf die Umsetzung zu lenken. Die wichtigsten Bausteine einer besseren und verständlicheren Politikkoordinierung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

(i) Vorbereitung der Frühjahrstagung des Europäischen Rates:

* Die Kommission würde in ihrem Frühjahrsbericht darlegen, in welchen Bereichen weitere Fortschritte erzielt werden müssen und für welche zentralen Fragen der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung allgemeine politische Leitlinien vorgeben soll. Der Frühjahrsbericht würde durch ein gleichzeitig vorgelegtes Umsetzungspaket (bestehend aus dem Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, dem Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts und dem Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie) ergänzt. Die verschiedenen Berichte und Scoreboards der Kommission (darunter unter anderem der Cardiff Bericht und die Scoraboards zu Beihilfen, Innovation und Unternehmenspolitik) würden in das Umsetzungspaket und den Frühjahrsbericht einfließen. Diese Vorlagen der Kommission würden den verschiedenen Ratsformationen und allen anderen betroffenen Akteuren helfen, die Umsetzungsergebnisse in ihrem jeweiligen Politikbereich zu bewerten.

(ii) Frühjahrstagung des Europäischen Rates: Die Frühjahrstagung des Europäischen Rates ist ein entscheidender Moment der alljährlichen Politikkoordinierung. Auf dieser Tagung prüft der Europäische Rat die Umsetzung und legt daraufhin allgemeine politische Leitlinien für die politischen Prioritäten- fest.

(iii) Kommissionsvorschläge für neue Leitlinien/Grundzüge und Empfehlungen: Auf der Grundlage der politischen Leitlinien des Europäischen Rates vom Frühjahr würde die Kommission in einem Leitlinienpaket (bestehend aus den Kommissionsentwürfen für die allgemeinen und länderspezifischen Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, den Beschäftigungspolitischen Leitlinien und den alljährlichen beschäftigungspolitischen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten) Vorschläge für weitere Maßnahmen in den verschiedenen Politikbereichen vorlegen. Das Leitlinienpaket, das erstmals im April 2003 vorzulegen wäre, würde sich grundsätzlich auf einen Dreijahreszeitraum, d.h. zunächst auf die Zeit bis 2006, erstrecken. Die Leitlinien/Grundzüge würden auch in Zukunft alljährlich herausgegeben, um gegebenenfalls wichtigen Neuentwicklungen Rechnung zu tragen, sollten ansonsten aber bis 2006 unverändert bleiben, es sei denn, die Umstände sprechen dagegen. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen in den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den Schlussfolgerungen im Rahmen des Cardiff-Prozesses würde sich die Binnenmarktstrategie - welche Teil des Leitlinienpakets ist - den bis 2006 auf Gemeinschaftsebene anstehenden Binnenmarktangelegenheiten zuwenden und in den dazwischen liegenden Jahren nur bei Bedarf angepasst werden.

(iv) Annahme neuer Leitlinien/Grundzüge und Empfehlungen: Nach gegebenenfalls weiteren Vorarbeiten der zuständigen Ratsformationen vor der Junitagung des Europäischen Rates und nach Berücksichtigung der letzteren würden die zuständigen Ratsformationen die Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die Beschäftigungspolitischen Leitlinien und die an die Mitgliedstaaten gerichteten beschäftigungspolitischen Empfehlungen annehmen und/oder Aktionspläne (z.B. die Binnenmarktstrategie) für ihren Zuständigkeitsbereich verabschieden.

(v) Gebündelte Umsetzungsbewertung im 4. Quartal: Eine straffere Umsetzungsbewertung erfordert:

* Systematische Information von Seiten der Mitgliedstaaten über die Umsetzung der auf europäischer Ebene vereinbarten Politik. In diesem Zusammenhang können die derzeitigen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten möglicherweise noch rationalisiert bzw. gestrafft werden. Weniger und umfassendere Berichte [2], in denen auch neue Probleme und Themen behandelt werden könnten (so dass keine neuen Berichte und Verfahren erforderlich würden), könnten dazu beitragen, die Reaktionen der Mitgliedstaaten auf die politischen Empfehlungen der Gemeinschaft klarer herauszustellen und kohärenter zu machen; idealerweise sollten die Berichte spätestens im Oktober zusammen vorgelegt werden. Die Nationalen Beschäftigungspläne würden ungefähr zur gleichen Zeit gesondert übermittelt.

[2] Möglicherweise wäre sogar denkbar, dass die Mitgliedstaaten die für die multilaterale Überwachung erforderlichen Informationen in einem einzigen nationalen Bericht über die Wirtschaftspolitik zusammenzufassen.

* Umsetzungsbewertung durch die Kommission. Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen (aus Berichten, bilateralen Kontakten und verschiedenen Benchmarking-Ergebnissen) würden die Kommissionsdienststellen die Umsetzung in den verschiedenen Politikbereichen bewerten. Die Ergebnisse dieser Evaluierung würde die Kommission in Form eines neues Umsetzungspakets zusammen mit ihrem Frühjahrsbericht Mitte Januar vorstellen; ein neuer Koordinierungsdurchgang wäre eingeleitet.

6. In Anhang 1 werden die vorgenannten Schritte graphisch dargestellt. Generell wäre es wünschenswert, andere hiermit zusammenhängende Prozesse ebenfalls zu straffen, damit der Input rechtzeitig für das Umsetzungspaket und den Frühjahrsbericht der Kommission vorliegt. Die Kommission wird sich in den kommenden Monaten auch damit beschäftigen, wie die offene Koordinierung im Bereich Sozialschutz - die sich derzeit auf die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung und das Rentenwesen erstreckt - gestrafft und mit dem neuen schlankeren Koordinierungsansatz verknüpft werden kann.

7. Innerhalb dieses Zeitrahmens sollten weitere Verbesserungen bei Inhalt und Wirkung der Politikkoordinierung angestrebt werden, indem politische Richtungsvorgaben eher mittelfristig erfolgen und die Kohärenz des Leitlinienpakets verbessert wird.

8. Eine stärkere mittelfristige Ausrichtung der wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Grundstrategie würde dazu beitragen:

* die Stabilität von politischen Leitlinien und Empfehlungen sicherzustellen, so dass die Mitgliedstaaten glaubhafte politische Strategien zu deren Erreichung entwerfen können. Dadurch würde eine wirksame Verfolgung der Umsetzung ermöglicht und dem Rat und dem Parlament die Möglichkeit gegeben, die nötigen Maßnahmen zu verabschieden, die per definitionem eine längerfristige Perspektive erfordern könnten;

* den Eindruck zu vermeiden, dass die politische Strategie unvollendet ist und ständig umformuliert werden muss;

* die politische Strategie eindeutiger auf die- Erreichung der strategischen Ziele von Lissabon für die Jahre 2005 und 2010 hin auszurichten;

* den Schwerpunkt von der Formulierung politischer Strategien auf deren Umsetzung zu verlagern;

* Sichtbarkeit und Wirkung der Strategie zu verbessern.

9. Die stärkere mittelfristige Ausrichtung sollte in den verschiedenen Leitlinien und Strategien zum Ausdruck kommen.

10. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik würden ihren jährlichen Charakter behalten jedoch, würden sie grundsätzlich nur noch alle drei Jahre vollständig überarbeitet. Die Kommission könnte allerdings, wenn sie hierfür Bedarf sieht, von ihrem Initiativrecht Gebrauch machen, indem sie von diesem Zeitplan abweicht und dem Rat auch in den dazwischen liegenden Jahren eine Empfehlung für bedeutende Änderungen oder komplett überarbeitete Grundzüge unterbreitet. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik würden sämtliche einschlägigen Felder der Wirtschaftspolitik abhandeln und nach wie vor sowohl allgemeine als auch länderspezifische Empfehlungen enthalten. Allerdings würden sie strategischer gestaltet , da sie sich stärker auf zentrale politische Themen konzentrieren würden. In den dazwischen liegenden Jahren könnte die Empfehlung für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik kürzer gehalten und in erster Linie den wichtigsten politischen Kurskorrekturen gewidmet werden, die in Anbetracht der Wirtschaftsentwicklung und der erzielten Umsetzungsfortschritte angezeigt scheinen; damit würde eine Verbindung zum Bericht über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, dem Frühjahrsbericht der Kommission und den Schlussfolgerungen der darauf folgenden Frühjahrstagung des Europäischen Rates hergestellt.

11. Ähnliche Vorteile entstuenden durch eine stärker mittelfristige Ausrichtung der Beschäftigungspolitischen Leitlinien. Auch wenn die Vorschläge vertragsgemäß weiterhin jährlich vorgelegt würden, könnte man Änderungen der Beschäftigungspolitischen Leitlinien in den dazwischen liegenden Jahren möglichst vermeiden und sie grundsätzlich nur alle drei Jahre grundlegend überarbeiten und dabei der nötigen zeitlichen Ausrichtung auf das Jahr2010 gebührend Rechnung tragen.

12. Der Cardiff-Prozess zur Wirtschaftsreform an den Produkt- und Kapitalmärkten würde sich in Bezug auf Binnenmarktfragen alljährlich der eingehenden Analyse einer begrenzten Zahl von zentralen Themen widmen. Dies würde die mittelfristige Ausrichtung betonen und wäre eher mit der mittelfristigen Perspektive der Binnenmarktstrategie vereinbar, die diese seit ihrer Einführung im Jahr 1999 verfolgt. Während die Strategie auf einen Fünfjahreszeitraum ausgerichtet ist, werden die in ihrem Rahmen vorgeschlagenen Maßnahmen alljährlich überprüft und auf den neuesten Stand gebracht. Die nächste Phase soll jedoch enger mit der Lissabon-Strategie verknüpft werden. Dies könnte durch Festlegung eines innerhalb der nächsten drei Jahre, d.h. bis zum Jahr 2006, umzusetzenden Aktionsplans erreicht werden, dessen Maßnahmen damit noch vor dem Zieltermin von Lissabon ihre volle Wirkung entfalten könnten.

13. Die Kohärenz des Leitlinienpakets kann verbessert werden, indem die verschiedenen Instrumente inhaltlich klarer voneinander abgegrenzt werden, wobei die Grundzüge der Wirtschaftspolitik ihre zentrale Rolle für die wirtschaftspolitische Koordinierung bewahren. Die Grundzüge der Wirtschaftspolitik werden wie bisher makroökonomische Politik abdecken, und strukturpolitische Maßnahmen und Reformen zur Förderung des Wachstumspotenzials, der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts, der Nachhaltigkeit sowie den Übergang zur wissensbasierten Gesellschaft angemessen artikulieren. Der Cardiff- bzw. Luxemburg-Prozesses könnten ihre jeweiligen Themen ausführlicher behandeln.

14. Die Beschäftigungspolitischen Leitlinien müssen dabei auch in Zukunft ein breites Politikspektrum erfassen, um die verschiedenen, zur Erreichung der Beschäftigungsziele beitragenden politischen Maßnahmen und den integrierten Charakter der Europäischen Beschäftigungsstrategie widerzuspiegeln, andererseits aber auch ihre Bedeutung als wichtigstes Werkzeug für die Festlegung der Grundsätze und Modalitäten der politischen Koordinierung im Bereich der Beschäftigung in voller Übereinstimmung mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik bewahren. Sollen die Grundzüge der Wirtschaftspolitik und die Beschäftigungspolitischen Leitlinien in einem strafferen Koordinierungszyklus aufeinander abgestimmt werden, so muss der komplementäre Charakter der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und der Beschäftigungspolitischen Leitlinien also verstärkt werden, indem eine klarere Unterscheidung zwischen den "allgemeinen " beschäftigungspolitischen Empfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, die den generellen wirtschaftspolitischen Rahmen abstecken, und den spezifischeren Leitlinien und Empfehlungen im Rahmen der Europäische Beschäftigungsstrategie getroffen wird. Der vorgeschlagene synchrone Beginn der beiden Prozesse durch gleichzeitige Vorlage der Kommissionsbeiträge für die beiden Instrumente und anschließende Parallelerörterung in den zuständigen Gremien dürfte zu der angestrebten Kohärenz beitragen.

15. Ebenso würde eine Abstimmung zwischen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und der Binnenmarktstrategie eine klarere Differenzierung zwischen den "allgemeinen" Produkt- und Kapitalmarktempfehlungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik und den im Rahmen der Binnenmarktstrategie vorgesehenen gezielten Aktionen auf Gemeinschaftsebene erfordern. Die Aktualisierung der Binnenmarktstrategie würde zeitgleich mit der Aktualisierung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik erfolgen und konkrete politische Ziele für den Binnenmarkt abstecken.

16. Die wichtigsten Auswirkungen dieser Änderungen sind in Anhang 2 dargelegt.

17. Um aus der Straffung der gegenwärtigen Verfahren optimalen Nutzen zu ziehen und den derzeitigenRahmen für die Politikkoordinierung stimmig zu halten, müsste bei neuen Prozessen nachgewiesen werden, dass: i) die angesprochenen Themen im Rahmen der bestehenden Verfahren nicht behandelt werden können und ii) sie einen echten Mehrwert bringen.

III. - Zeitplanung

18. Zum Zeitplan für die Einführung einer strafferen Koordinierung und der damit verbundenen Verbesserungsvorschläge vertritt die Kommission folgende Auffassung:

* Um glaubhaft und zeitnah auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rats von Barcelona zu reagieren, sollte die straffere Koordinierung bereits im Vorlauf zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates im Jahr 2003 und rechtzeitig zur Erstellung der nächsten Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der Beschäftigungspolitischen Leitlinien und der Binnenmarktstrategie eingeführt werden. Nach ihrer Verabschiedung im Juni 2003 für einen Zeitraum von - grundsätzlich - 3 Jahren sollten die vorgeschlagenen Neuregelungen für die Umsetzungsbewertung erstmals im Herbst 2003 in vollem Umfang zur Anwendung kommen. Damit hätte das Parlament auch die Möglichkeit, sich vor den nächsten Wahlen im Jahr 2004 auf den neuen Ablauf einzustellen.

* Bei der genauen Terminplanung für die Einführung des gestrafften, synchronisierten Verfahrens sollte berücksichtigt werden, dass alle betroffenen Organe und Akteure, namentlich der Rat, das Europäische Parlament und die Sozialpartner, in angemessener Weise einbezogen werden müssen.

19. Als Übergangslösung wird die Kommission den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts allerdings im Herbst 2002 statt im Januar 2003 annehmen, wie es dem allgemeinen Ansatz dieser Mitteilung entspräche. Im Januar wird die Kommission ihren Frühjahrsbericht zusammen mit dem Bericht über die Umsetzung derGrundzüge der Wirtschaftspolitik und eine Mitteilung zur Überarbeitung der Europäischen Beschäftigungsstrategie vorlegen.

20. In Anbetracht der Erweiterung sind straffere Verfahren nötiger denn je (andernfalls würden sich die heutigen Probleme nur noch verschärfen).

Anhang 1: Gestraffte Politikkoordinierung - Ablaufdiagramm.

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Anhang 2: Wichtigste Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen

1. Im Folgenden werden die wichtigsten Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen nach Verfahren und Organen dargelegt.

Auswirkungen auf die Verfahren

2. Bei den Grundzügen der Wirtschaftspolitik würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Empfehlung der Kommission: Die Kommission würde Empfehlungen für vollständige Grundzüge der Wirtschaftspolitik grundsätzlich nur alle drei Jahre (d.h. im Jahr 't', 't+3' usw.) vorlegen. In den dazwischen liegenden Jahren ('t+1', 't+2') könnte die Empfehlung für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik kürzer gehalten werden und sich nur auf die wichtigsten Kurskorrekturen konzentrieren. [3]

[3] Die Kommission behält allerdings ihr uneingeschränktes Initiativrecht und könnte gegebenenfalls auch in den dazwischen liegenden Jahren eine Empfehlung für vollständig überholte Grundzüge vorlegen.

* Umsetzungsbericht: Der Bericht der Kommission über die Umsetzung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik würde um 1-1½ Monat vorgezogen, damit er Mitte Januar als Teil des Umsetzungspakets zusammen mit dem Frühjahrsbericht der Kommission vorgelegt werden kann. In den Jahren nach der Verabschiedung vollständiger Grundzüge würde die Umsetzungsbewertung vergleichsweise geringes Gewicht erhalten und sich anstatt auf tatsächlich ergriffene Maßnahmen stärker auf die politischen Absichten der Mitgliedstaaten in Reaktion auf die Grundzüge konzentrieren.

3. Bei den Beschäftigungspolitischen Leitlinien und beim Luxemburg-Prozess würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Das heutige Beschäftigungspaket würde gesplittet: Der Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts würde als Teil des Umsetzungspakets zusammen mit dem Frühjahrsbericht der Kommission vorgelegt.

* Beschäftigungspolitische Leitlinien und Empfehlungen: Der Kommissionsvorschlag für die Beschäftigungspolitischen Leitlinien und die damit zusammenhängenden Empfehlungen würden nach der Frühjahrstagung des Europäischen Rates zusammen mit der Empfehlung für die Grundzüge der Wirtschaftspolitik als Teil des Leitlinienpakets vorgelegt.

* Umsetzungsbewertung: Die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten sollten spätestens Anfang Oktober übermittelt werden. Der Kommissionsentwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts würde bis Mitte Januar als Teil des Umsetzungspakets zusammen mit dem Frühjahrsbericht der Kommission vorgelegt.

4. Der Cardiff-Prozess zur Wirtschaftsreform wird derzeit evaluiert und überarbeitet, so dass sich der derzeitige Ablauf ändern wird. Insgesamt würden sich die straffere Koordinierung und die zur Diskussion stehenden Neuregelungen grundsätzlich folgendermaßen auswirken:

* Cardiff-Bericht der Kommission: Nach heutigen Informationen wird die Berichtstätigkeit der Kommission durch die Neuregelungen kaum beeinflusst, da der Zeitplan für den Cardiff-Prozess bereits umgestellt wurde und der Kommissionsbericht Anfang Dezember veröffentlicht werden soll.

* Cardiff-Berichte der Mitgliedstaaten: Im Rahmen eines strafferen Berichtswesens könnten die Strukturreformberichte der Mitgliedstaaten in einem breiter angelegten Jahresbericht über die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten aufgehen, wobei sie allerdings einen angemessenen Schwerpunkt auf mikroökonomischer Berichterstattung beibehalten. Die Berichte müssten spätestens im Oktober vorgelegt werden, damit genügend Zeit zur Vorbereitung des Umsetzungspakets bleibt. In Jahren, die einer grundlegenden Überholung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik vorausgehen (d.h. alle drei Jahre, 't-1', 't+2' usw.), müssten die Berichte der Mitgliedstaaten ausführlicher sein. Zur Einführung der neuen Regelungen beim Cardiff-Prozess könnten die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, ihre Berichte um Antworten auf spezielle Fragebögen zu ergänzen. Diese Fragebögen hätten die begrenzte Zahl von Binnenmarktthemen zum Gegenstand, die alljährlich vom Rat festgelegt wird.

5. Bei der Binnenmarktstrategie würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Bewertung der Fortschritte bei der Binnenmarktumsetzung: Der Bericht über die Umsetzung der Binnenmarktstrategie sollte künftig gleichzeitig mit dem Frühjahrsbericht und dem Umsetzungspaket vorgelegt werden.

* Formulierung und Anpassung der Binnenmarktstrategie: Entsprechend der Strategie von Lissabon würde die Binnenmarktstrategie klarer auf die mittelfristige Perspektive ausgerichtet (wie die vollständigen Grundzüge der Wirtschaftspolitik würde sie sich zunächst auf den Zeitraum 2003-2006 beziehen). Während sich die Kommission das Recht vorbehält, die Aktionsziele in den dazwischen liegenden Jahren zu überprüfen, um neuen Entwicklungen in Verbindung mit Anpassungen der Grundzüge der Wirtschaftspolitik Rechnung zu tragen, bestuende das Ziel doch darin, eine mehrjährige Agenda mit Binnenmarktmaßnahmen festzulegen. Die Binnenmarktstrategie würde gleichzeitig mit den Grundzügen der Wirtschaftspolitik aktualisiert werden und jährliche Einzelziele für die Binnenmarktpolitik abstecken.

6. Bei den anderen, damit verbundenen Verfahren würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Scoreboards: Der Veröffentlichungszeitpunkt der diversen Scoreboards (staatliche Beihilfen, Innovation, Unternehmenspolitikusw.) müsste ggf. verschoben werden, damit sie rechtzeitig für die Umsetzungsbewertung vorliegen.

* Stabilitäts- und Wachstumspakt: Die Aktualisierungen der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme sollten im Herbst so frühzeitig vorgelegt werden, dass sie bei der Umsetzungsbewertung berücksichtigt werden können. Ebenso sollten die Stellungnahmen des Rates zu den aktualisierten Programmen (spätestens) in den ersten Monaten Jahres verabschiedet werden, damit sie rechtzeitig zur Festlegung neuer Grundzüge der Wirtschaftspolitik vorliegen.

* Die Auswirkungen auf andere, noch nicht so weit entwickelte Prozesse, z.B. im Bereich des Sozialschutzes, müssen noch eingehender geprüft werden, damit ihr Beitrag zum Follow-up der Lissabon-Strategie optimiert werden kann.

Auswirkungen auf die Organe

7. Bei der Kommission würde sich die straffere Koordinierung in der Praxis folgendermaßen auswirken:

* Durch die Terminänderungen bei verschiedenen Verfahren (bzw. Verfahrenskomponenten), namentlich die gebündelte Umsetzungsbewertung in Q4 und die Vorlage der verschiedenen Umsetzungsberichte zusammen mit dem Frühjahrsbericht Mitte Januar sowie die Festlegung aller (mittelfristigen) politischen Richtungsvorgaben nach der Frühjahrstagung des Europäischen Rates, müssten auch die Arbeitsabläufe bei der Kommission und ihren Dienststellen angepasst werden, vor allem in den Jahren ('t', t+3), in denen die Grundzüge, Leitlinien und Aktionspläne grundlegend überholt werden. Durch die vorgezogene Umsetzungsbewertung in Q4 erhält die Kommission eine solide Grundlage für ihren Frühjahrsbericht, in dem sie die Fortschritte zusammenfassen und die wichtigsten Hindernisse für weitere Fortschritte aufzeigen würde.

* Die Ausrichtung auf die mittelfristige Perspektive würde für mehr Stabilität und Vorhersehbarkeit sorgen. Die Parallelbearbeitung wichtiger Dossiers, vor allem alle drei Jahre, dürfte für die Kommission und die am unmittelbarsten betroffenen Dienststellen eine beträchtliche Arbeitsbelastung mit sich bringen, aber auch dazu beitragen, die entsprechenden Arbeiten insgesamt kohärenter zu machen. In den dazwischen liegenden Jahren würden Ressourcen frei, die sich auf die Umsetzung konzentrieren könnten.

* Da der Schwerpunkt vermehrt auf der Umsetzung liegen soll, müssen die Kommissionsdienststellen möglicherweise mehr Zeit für Untersuchungen und Gespräche mit den Mitgliedstaaten aufwenden, bevor die Umsetzungsberichte fertig gestellt werden können, vor allem wenn es um wirtschafts- und strukturpolitische Maßnahmen geht.

8. Beim Rat würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Durch die Terminänderungen bei verschiedenen Verfahren (bzw. Verfahrenskomponenten) müssten auch die Arbeitsabläufe beim Rat und den vorbereitenden Ausschüssen angepasst werden. Der Rat würde den Entwurf des Gemeinsamen Beschäftigungsberichts vor der Frühjahrstagung des Europäischen Rates als Teil seiner Beiträge verabschieden.

* Ein effektives und straffes Follow-up der von der Kommission vorgelegten Umsetzungsberichte und Grundzüge/Leitlinien würde eine Koordinierung auf der Ebene des Rates und der vorbereitenden Ausschüsse erfordern. Wichtig sind in diesem Zusammenhang i) eine geeignete Arbeitsaufteilung und Beteiligung der verschiedenen Ratsformationen (und ihrer Ausschüsse) sowie ii) eine wirksame Information der Öffentlichkeit über die verschiedenen Schritte des Koordinierungsprozesses, um das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente im Koordinierungszyklus verständlicher zu machen.

9. Bei den Mitgliedstaaten würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Die Mitgliedstaaten wären vor allem durch etwaige Veränderungen bei den Terminen, der Zahl und der Art der Berichte über ihre Politik an die Gemeinschaft betroffen. Eine wirksame Straffung der Verfahren auf Gemeinschaftsebene und ein systematischeres und umfassenderes Berichtswesen könnte auch mehr Koordinierung innerhalb der Mitgliedstaaten erforderlich machen, dürfte gleichzeitig aber auch Vorteile bringen, da Doppelarbeit, die derzeit durch die Überlappung der verschiedenen Prozesse entsteht, vermieden wird.

- Eine straffere Koordinierung würde gewisse Terminverschiebungen mit sich bringen; die verschiedenen Berichte (bzw. ihre Bestandteile) sollten spätestens im Oktober in etwa gleichzeitig fertig gestellt sein. [4]

[4] In einigen Fällen (z.B. bei den Nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung) könnten Berichte dann später vorgelegt werden als zur Zeit, so dass etwaige neue Maßnahmen, die die Regierungen im Zusammenhang mit ihren Haushaltsvorlagen beschließen, besser berücksichtigt werden könnten.

- Zahl und Häufigkeit der Berichte könnten eventuell reduziert werden. Man könnte sogar darüber nachdenken, die für die multilaterale Überwachung erforderlichen Informationen in einem einzigen nationalen Bericht über die Wirtschaftspolitik zusammenzufassen. Die Nationalen Beschäftigungspläne würden weiterhin getrennt übermittelt.

- Schließlich könnte sich die Beschaffenheit der Berichte von Jahr zu Jahr ändern; in einigen Jahren könnten kürzere Berichte ausreichend sein. Wie die Berichte im Einzelnen aussehen sollen, wäre noch eingehender zu erörtern. Bei den Grundzügen der Wirtschaftspolitik wäre denkbar, dass die Mitgliedstaaten je nach Jahr unterschiedliche Berichte vorlegen ; in Jahren nach der Verabschiedung vollständig überholter Grundzüge der Wirtschaftspolitik oder Beschäftigungspolitischer Leitlinien könnten die geplanten politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Mittelpunkt stehen, während sich die Berichte in den Folgejahren stärker auf die tatsächliche Umsetzung konzentrierten . Auch ist es möglicherweise nicht nötig, alljährlich über jedes Politikfeld ausführlich zu berichten. Bei der Änderung des Cardiff-Prozesses ist beispielsweise vorgesehen, dass bestimmte Politikbereiche nur alle paar Jahre zum Thema gemacht werden, damit neue Maßnahmen erst einmal zum Tragen kommen können und die Arbeitsbelastung insgesamt sinkt.

* Die Mitgliedstaaten könnten mehr in die wirksame Information ihrer Parlamente und Bürger über die verschiedenen Schritte des Koordinierungsprozesses investieren, um das Zusammenspiel der verschiedenen Elemente im Koordinierungszyklus verständlicher zu machen und zu einer stärkeren Einbeziehung beizutragen. Durch Straffung und Vereinfachung der Verfahren würde die Information erleichtert.

10. Beim Europäischen Parlament würde sich die straffere Koordinierung folgendermaßen auswirken:

* Das Europäische Parlament (EP) hätte bei der Vorbereitung eines Beitrags zur Frühjahrstagung des Europäischen Rates mehr Zeit, sich mit der tatsächlichen Umsetzung der Grundzüge/Leitlinien zu befassen.

* Ein veränderter Zeitplan für die Debatten im EP könnte auch dessen engere Einbindung in das Verfahren nach Vorlage des Leitlinienpakets durch die Kommission und vor den Vorarbeiten der zuständigen Ratsformationen für den Europäischen Rat im Juni erleichtern. Abhängig davonkönnte das EP über informelle Konsultationen möglicherweise enger an der Ausarbeitung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik beteiligt werden. Dies wäre auch bei der Binnenmarktstrategie denkbar. Die Anhörung des EP zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien würde weiterhin dem Vertrag entsprechend erfolgen.

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