EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32016R1927
Commission Implementing Regulation (EU) 2016/1927 of 4 November 2016 on templates for monitoring plans, emissions reports and documents of compliance pursuant to Regulation (EU) 2015/757 of the European Parliament and of the Council on monitoring, reporting and verification of carbon dioxide emissions from maritime transport (Text with EEA relevance )
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 der Kommission vom 4. November 2016 über Vorlagen für Monitoringkonzepte, Emissionsberichte und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen (Text von Bedeutung für den EWR )
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1927 der Kommission vom 4. November 2016 über Vorlagen für Monitoringkonzepte, Emissionsberichte und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen (Text von Bedeutung für den EWR )
C/2016/6948
ABl. L 299 vom 5.11.2016, p. 1–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2023; Aufgehoben durch 32023R2449
5.11.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 299/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1927 DER KOMMISSION
vom 4. November 2016
über Vorlagen für Monitoringkonzepte, Emissionsberichte und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 5, Artikel 12 Absatz 2 und Artikel 17 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Gemäß Artikel 6 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EU) 2015/757 legen die Schifffahrtsunternehmen der Prüfstelle ein Monitoringkonzept vor, das aus einer vollständigen und transparenten Dokumentation der Überwachungsmethode für jedes unter die Verordnung fallende Schiff besteht. |
(2) |
Um sicherzustellen, dass diese Monitoringkonzepte standardisierte Angaben enthalten, die eine harmonisierte Wahrnehmung der Überwachungs- und Berichterstattungspflichten ermöglichen, müssen Vorlagen und technische Vorschriften für deren einheitliche Anwendung festgelegt werden. |
(3) |
Das Monitoringkonzept sollte zumindest die in Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 genannten Angaben enthalten. Darüber hinaus sollten darin die Einheiten für die Bestimmung der „beförderten Ladung“ im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1928 der Kommission (2) verwendet werden. Angesichts der beiden unterschiedlichen Transportdienstleistungen, die Ro-Pax-Schiffe erbringen, muss bei diesen Schiffen zwischen Daten über den Kraftstoffverbrauch/die CO2-Emissionen für den Fracht- und den Fahrgasttransport unterschieden werden. So lassen sich die mittleren Energie-Effizienz-Betriebs-Indikatoren dieser Schiffe besser bestimmen. |
(4) |
Unbeschadet von Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 und im Einklang mit dem letzten Absatz von Artikel 10 der genannten Verordnung sollte das Monitoringkonzept es ermöglichen, den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen nach anderen, freiwilligen Kriterien zu überwachen und mitzuteilen. Dies würde zu einem besseren Verständnis der mitgeteilten durchschnittlichen Energieeffizienz führen. Dies gilt insbesondere für die differenzierte Überwachung des Verbrauchs von Kraftstoff für die Heizung der Ladung und für die dynamische Positionierung sowie für die differenzierte Überwachung von Fahrten unter Ladung und Fahrten durch Eis. |
(5) |
Um Unternehmen mit mehreren Schiffen die Ausarbeitung von Monitoringkonzepten zu erleichtern, sollten die Unternehmen angeben können, welche der im Monitoringkonzept beschriebenen Verfahren für alle Schiffe unter ihrer Verantwortung relevant wären. |
(6) |
Bei der Übermittlung von Informationen über Angaben und Verfahren im Rahmen des Monitoringkonzepts gemäß Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 sollten Unternehmen auch auf Verfahren oder Systeme Bezug nehmen können, die sie im Rahmen ihrer existierenden Managementsysteme tatsächlich anwenden, wie den Internationalen Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (International Safety Management Code, ISM-Code) (3) und den Plan für das Energieeffizienz-Management des Schiffs (Ship Energy Efficiency Management Plan, SEEMP) (4) oder Systeme und Kontrollen, die unter harmonisierte Qualitäts-, Umwelt- oder Energiemanagementnormen (z. B. EN ISO 9001:2015 und EN ISO 14001:2015 und EN ISO 50001:2011) fallen. |
(7) |
Um die Überwachung zu erleichtern, empfiehlt es sich, die Verwendung von Standardwerten für das mit der Kraftstoffüberwachung verbundene Unsicherheitsniveau zuzulassen. |
(8) |
Um den gesamten Compliance-Zyklus (Überwachung, Berichterstattung und Prüfung, MRV) zu erleichtern, sollten Informationen über das Management, insbesondere über angemessene Datenmanagement- und Datenkontrollaktivitäten, als hilfreiche Informationen angesehen werden. Ein spezieller Abschnitt in der Vorlage für das Monitoringkonzept dürfte den Unternehmen die Strukturierung der erforderlichen Angaben zum Management erleichtern. |
(9) |
Es müssen Spezifikationen für eine elektronische Vorlage für die Emissionsberichte festgelegt werden. Dies ist notwendig, um zu gewährleisten, dass die Berichte über geprüfte Emissionen elektronisch übermittelt werden und vollständige, standardisierte und aggregierte Jahresinformationen enthalten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können und die es der Kommission ermöglichen, die gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) 2015/757 erforderlichen Berichte zu erstellen. |
(10) |
Der Emissionsbericht sollte die in Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2015/757 vorgesehenen Mindestangaben einschließlich der Ergebnisse der jährlichen Überwachung enthalten. Er sollte auch zusätzliche Informationen enthalten dürfen, die zum Verständnis der mittleren Energie-Effizienz-Betriebs-Indikatoren beitragen können, die freiwillig mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere für Angaben über die freiwillige Überwachung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, bei denen nach den im Monitoringkonzept festgelegten Kriterien differenziert wird. |
(11) |
Es müssen technische Vorschriften für die Festlegung einer elektronischen Vorlage für Konformitätsbescheinigungen festgelegt werden. Damit wird sichergestellt, dass standardisierte, leicht zu verarbeitende Informationen in die Konformitätsbescheinigungen aufgenommen werden können, die von den Prüfstellen im Rahmen ihrer Verpflichtung gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/757, der Kommission und den Flaggenstaatbehörden umgehend die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung mitzuteilen, übermittelt wurden. |
(12) |
THETIS MRV, ein von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs eigens entwickeltes und betriebenes EU-Informationssystem, sollte Schifffahrtsunternehmen und akkreditierten Prüfstellen zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Berichte über geprüfte Emissionen und die damit zusammenhängenden Konformitätsbescheinigungen auf elektronischem Weg an die Kommission und die Flaggenstaaten übermitteln können. Mit Blick auf ein globales Überwachungs-, Berichterstattungs- und Prüfungssystems für Treibhausgasemissionen sollte das System flexibel sein. |
(13) |
Die Kommission hat betroffene Parteien zu bewährten Verfahren für die unter diese Verordnung fallenden Themen konsultiert. Die Konsultation erfolgte im Rahmen der „Sachverständigen-Untergruppen für MRV im Seeverkehr“, die unter der Schirmherrschaft des Europäischen Forums für nachhaltige Schifffahrt eingesetzt wurden. |
(14) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (5) eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Gegenstand
Diese Verordnung enthält Vorlagen und technische Vorschriften für die Übermittlung von Monitoringkonzepten, Emissionsberichten und Konformitätsbescheinigungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757.
Artikel 2
Vorlage für das Monitoringkonzept
(1) Die Schifffahrtsunternehmen erstellen das Monitoringkonzept gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/757 unter Verwendung einer Vorlage nach dem Muster in Anhang I.
(2) Die Schifffahrtsunternehmen können das Monitoringkonzept in einen unternehmensspezifischen Teil und einen schiffsspezifischen Teil untergliedern, sofern alle in Anhang I vorgesehenen Elemente abgedeckt sind.
Die Angaben im unternehmensspezifischen Teil, der die Tabellen B.2, B.5, D, E und F.1 in Anhang I umfassen kann, gelten für jedes Schiff, für das das Schifffahrtsunternehmen ein Monitoringkonzept gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) 2015/757 übermitteln muss.
Artikel 3
Elektronische Vorlage für den Emissionsbericht
(1) Zur Übermittlung des Emissionsberichts gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/757 verwenden die Schifffahrtsunternehmen die in dem von der Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs betriebenen automatisierten EU-Informationssystem THETIS MRV (im Folgenden „THETIS MRV“) verfügbare elektronische Vorlage.
(2) Die elektronische Vorlage für den Emissionsbericht gemäß Absatz 1 muss die in Anhang II vorgesehenen Angaben enthalten.
Artikel 4
Elektronische Vorlage für die Konformitätsbescheinigung
(1) Zur Übermittlung der für die Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2015/757 erforderlichen Daten verwendet die Prüfstelle die in THETIS MRV verfügbare elektronische Vorlage.
(2) Die elektronische Vorlage für die Konformitätsbescheinigung gemäß Absatz 1 muss die in Anhang III vorgesehenen Angaben enthalten.
Artikel 5
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. November 2016
Für die Kommission
Der Präsident
Jean-Claude JUNCKER
(1) ABl. L 123 vom 19.5.2015, S. 55.
(2) Durchführungsverordnung (EU) 2016/1928 der Kommission vom 4. November 2016 über die Bestimmung der Ladung, die von anderen Kategorien von Schiffen als Fahrgastschiffen, Ro-Ro-Schiffen und Containerschiffen gemäß der Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen befördert wird (siehe Seite 22 dieses Amtsblatts).
(3) Mit Entschließung A.741 (18) der Versammlung der internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) angenommen.
(4) Anlage VI Regel 22 des MARPOL-Übereinkommens.
(5) Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevante Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG (ABl. L 165 vom 18.6.2013, S. 13).
ANHANG I
Vorlage für Monitoringkonzepte
Teil A Dokumentation der Änderungen
Nr. der Version |
Referenzdatum |
Status am Referenzdatum (1) |
Hinweis auf die Kapitel, die überarbeitet oder geändert wurden, mit einer kurzen Erklärung der Änderungen |
|
|
|
|
Teil B Basisangaben
Tabelle B.1. Kenndaten des Schiffs
Name des Schiffs |
|
IMO-Kennnummer |
|
Registerhafen |
|
Heimathafen (falls nicht mit dem Registerhafen identisch) |
|
Name des Schiffseigners |
|
Einmalige IMO-Kennnummer des Schifffahrtsunternehmens und des registrierten Schiffseigners |
|
Schiffstyp (2) |
|
Tragfähigkeit (in Tonnen) |
|
Bruttoraumzahl |
|
Klassifikationsgesellschaft (freiwillig) |
|
Eisklasse (freiwillig) (3) |
|
Flaggenstaat (freiwillig) |
|
Freitextfeld für zusätzliche Angaben zu den Schiffsmerkmalen (freiwillig) |
|
Tabelle B.2. Angaben zum Schifffahrtsunternehmen
Name des Unternehmens |
|
Anschrift Zeile 1 |
|
Anschrift Zeile 2 |
|
Stadt |
|
Bundesland |
|
Postleitzahl (PLZ) |
|
Land |
|
Kontaktperson |
|
Telefonnummer |
|
|
|
Tabelle B.3. Emissionsquellen und verwendete Kraftstoffarten
Referenznummer der Emissionsquelle |
Emissionsquelle (Name, Typ) |
Technische Beschreibung der Emissionsquelle (Leistung/Motorleistung, spezifischer Kraftstoffverbrauch (SFOC), Jahr der Installation, Kennnummer im Falle mehrerer identischer Emissionsquellen usw.) |
(Potenziell) Verwendete Kraftstoffarten (4) |
|
|
|
|
Tabelle B.4. Emissionsfaktoren
Kraftstoffart |
IMO-Emissionsfaktoren (in Tonnen CO2/Tonne Kraftstoff) |
Schweröl (Referenz: ISO-8217-Kategorien RME bis RMK) |
3,114 |
Dieselöl (Referenz: ISO-8217-Kategorien RMA bis RMD) |
3,151 |
Diesel/Gasöl (Referenz: ISO-8217-Kategorien DMX bis DMB) |
3,206 |
Flüssiges Erdgas (Propan) |
3,000 |
Flüssiges Erdgas (Butan) |
3,030 |
Flüssiges Naturgas |
2,750 |
Methanol |
1,375 |
Ethanol |
1,913 |
Sonstige Kraftstoffe mit Nicht-Standard-Emissionsfaktor |
|
|
|
Bei Nicht-Standard-Emissionsfaktoren:
Nicht-Standard-Kraftstoff |
Emissionsfaktor |
Methoden für die Bestimmung des Emissionsfaktors (gegebenenfalls Methode für die Probenahme, Analysemethoden und Beschreibung der eingesetzten Laboratorien) |
|
|
|
Tabelle B.5. Verfahren, Systeme und Zuständigkeiten für die Aktualisierung der Vollständigkeit der Emissionsquellen
Bezeichnung des Verfahrens |
Verwaltung der Vollständigkeit der Liste der Emissionsquellen |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Name der für dieses Verfahren verantwortlichen Person oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Teil C Tätigkeitsdaten
Tabelle C.1. Bedingungen für die Ausnahme gemäß Artikel 9 Absatz 2
Fragen |
Bestätigungsfeld |
Wie viele geplante Fahrten je Berichtszeitraum fallen nach dem Schiffsfahrplan mindestens unter die Verordnung für MRV im Seeverkehr? |
|
Sind im Berichtszeitraum Fahrten geplant, die nach dem Schiffsfahrplan nicht unter die Verordnung für MRV im Seeverkehr fallen? (5) |
|
Sind die Bedingungen des Artikels 9 Absatz 2 erfüllt? (6) |
|
Falls ja, beabsichtigen Sie, die Ausnahme von der Überwachung des Kraftstoffverbrauchs auf Grundlage der einzelnen Fahrten in Anspruch zu nehmen? (7) |
|
Tabelle C.2. Überwachung des Kraftstoffverbrauchs
C.2.1. Zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs der einzelnen Emissionsquellen verwendete Methoden:
Emissionsquelle (8) |
Für den Kraftstoffverbrauch gewählte Methoden (9) |
|
|
C.2.2. Verfahren zur Bestimmung des gebunkerten Kraftstoffs und des Kraftstoffs in den Tanks:
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung des gebunkerten Kraftstoffs und des Kraftstoffs in den Tanks |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
C.2.3. Regelmäßige Gegenkontrollen der gebunkerten Menge laut Bunkerlieferbescheinigungen und der durch Messungen an Bord ermittelten gebunkerten Menge:
Bezeichnung des Verfahrens |
Regelmäßige Gegenkontrollen der gebunkerten Menge laut Bunkerlieferbescheinigungen und der durch Messungen an Bord ermittelten gebunkerten Menge |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
C.2.4. Beschreibung der eingesetzten Messinstrumente:
Messsysteme (Bezeichnung) |
Messsubjekte (z. B. Emissionsquellen, Tanks) |
Technische Beschreibung (Spezifikation, Alter, Wartungsintervalle) |
|
|
|
C.2.5. Verfahren für die Aufzeichnung, Abfrage, Übermittlung und Speicherung von Messinformationen:
Bezeichnung des Verfahrens |
Aufzeichnung, Abfrage, Übermittlung und Speicherung von Messinformationen |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
C.2.6. Methode für die Bestimmung der Dichte:
Kraftstofftyp/-tank |
Methode für die Bestimmung der realen Dichtewerte des gebunkerten Kraftstoffs (10) |
Methode für die Bestimmung der realen Dichtewerte des im Tank vorhandenen Kraftstoffs (11) |
|
|
|
C.2.7. Mit der Kraftstoffüberwachung verbundenes Unsicherheitsniveau:
Überwachungsmethode (12) |
Verfolgtes Konzept (13) |
Wert |
|
|
|
C.2.8. Verfahren für die Gewährleistung der Qualitätssicherung für die Messsysteme:
Bezeichnung des Verfahrens |
Gewährleistung der Qualitätssicherung für die Messsysteme |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
C.2.9. Methode für die Bestimmung der Aufteilung des Kraftstoffverbrauchs auf den Fracht- und den Fahrgasttransport (nur für Ro-Pax-Schiffe):
Bezeichnung der Methode |
Bestimmung der Aufteilung des Kraftstoffverbrauchs auf den Fracht- und den Fahrgasttransport |
Angewandtes Allokationsverfahren nach EN 16258 (14) |
|
Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Masse von Fracht und Fahrgästen, einschließlich der Möglichkeit, Standardwerte für das Gewicht von Ladeeinheiten/Spurmetern, heranzuziehen (bei Verwendung des Gewichtsallokationsverfahrens) |
|
Beschreibung der Methode zur Bestimmung der Fracht bzw. Fahrgästen zugewiesenen Fläche unter Berücksichtigung von Hängedecks und von Passagierfahrzeugen auf den Frachtdecks (bei Verwendung des Flächenallokationsverfahrens) |
|
Aufteilung des Kraftstoffverbrauchs (in %) in einen Fracht- und einen Fahrgastanteil (nur bei Verwendung des Flächenallokationsverfahrens) |
|
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
C.2.10. Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs bei Fahrten unter Ladung (freiwillige Überwachung):
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs bei Fahrten unter Ladung |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
C.2.11. Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die Heizung der Ladung (freiwillige Überwachung bei Chemikalientankschiffen):
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die Heizung der Ladung |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
C.2.12. Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die dynamische Positionierung (freiwillige Überwachung bei Öltankschiffen und „sonstigen Schiffstypen“):
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung des Kraftstoffverbrauchs für die dynamische Positionierung |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle C.3. Liste der Fahrten
Bezeichnung des Verfahrens |
Aufzeichnung und Gewährleistung der Vollständigkeit von Fahrten |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung von Fahrten, Überwachung von Fahrten usw.), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle C.4. Zurückgelegte Fahrstrecke
Bezeichnung des Verfahrens |
Aufzeichnung und Bestimmung der Fahrstrecke je unternommener Fahrt |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Strecke), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der zurückgelegten Fahrstrecke bei Fahrten durch Eis (freiwillige Überwachung):
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung der zurückgelegten Fahrstrecke bei Fahrten durch Eis |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Fahrstrecke und zu den winterlichen Bedingungen), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle C.5. Menge der beförderten Ladung und Anzahl der Fahrgäste
Bezeichnung des Verfahrens |
Aufzeichnung und Bestimmung der Menge der beförderten Landung und/oder der Anzahl der Fahrgäste |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung des EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Bestimmung der Menge der beförderten Ladung und/oder der Anzahl der Fahrgäste und gegebenenfalls der Verwendung von Standardwerten für die Masse der Ladeeinheiten), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Ladeeinheit/Fahrgäste (15) |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der mittleren Dichte der beförderten Ladungen (freiwillige Überwachung bei Chemikalientankschiffen, Massengutschiffen und Tank-Massengutschiffen):
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung der mittleren Dichte der beförderten Ladungen |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zur Dichte der Ladung), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle C.6. Auf See verbrachte Zeit
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung der auf See verbrachten Zeit vom Liegeplatz im Auslaufhafen bis zum Liegeplatz im Anlaufhafen |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zum Auslaufen aus dem und zur Ankunft im Hafen), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Verfahren für die Bestimmung und Aufzeichnung der auf See verbrachten Zeit bei Fahrten durch Eis (freiwillige Überwachung):
Bezeichnung des Verfahrens |
Bestimmung und Aufzeichnung der auf See verbrachten Zeit bei Fahrten durch Eis |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren (einschließlich Aufzeichnung und Verwaltung der Angaben zum Auslaufen aus dem und zur Ankunft im Hafen sowie zu winterlichen Bedingungen), wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Formeln und Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Teil D Datenlücken
Tabelle D.1. Methode für die Schätzung des Kraftstoffverbrauchs
Bezeichnung der Methode |
Methode für die Schätzung des Kraftstoffverbrauchs |
Ersatz-Überwachungsmethode (16) |
|
Verwendete Formeln |
|
Beschreibung des Verfahrens zur Schätzung des Kraftstoffverbrauchs |
|
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle D.2. Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke
Bezeichnung der Methode |
Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die zurückgelegte Fahrstrecke |
Verwendete Formeln |
|
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken |
|
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle D.3. Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die beförderte Ladung
Bezeichnung der Methode |
Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die beförderte Ladung |
Verwendete Formeln |
|
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken |
|
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle D.4. Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die auf See verbrachte Zeit
Bezeichnung der Methode |
Methode für die Schließung von Datenlücken in Bezug auf die auf See verbrachte Zeit |
Verwendete Formeln |
|
Beschreibung der Methode für die Schließung von Datenlücken |
|
Für diese Methode verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Datenquellen |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Teil E Management
Tabelle E.1. Regelmäßige Kontrolle der Eignung des Monitoringkonzepts
Bezeichnung des Verfahrens |
Regelmäßige Kontrolle der Eignung des Monitoringkonzepts |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle E.2. Kontrolltätigkeiten: Qualitätssicherung und Zuverlässigkeit der Informationstechnologie
Bezeichnung des Verfahrens |
Verwaltung der Informationstechnologie (z. B. Zugangskontrollen, Back-up, Datenwiederherstellung und Sicherheit) |
Bezugsnummer des Verfahrens |
|
Kurzbeschreibung des Verfahrens |
|
Für Datenpflege verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Gegebenenfalls Bezeichnung des angewandten Systems |
|
Liste einschlägiger bestehender Verwaltungssysteme |
|
Tabelle E.3. Kontrolltätigkeiten: Interne Prüfungen und Validierung der für EU-MRV wichtigen Daten
Bezeichnung des Verfahrens |
Interne Prüfungen und Validierung der für EU-MRV wichtigen Daten |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle E.4. Kontrolltätigkeiten: Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen
Bezeichnung des Verfahrens |
Berichtigungen und Korrekturmaßnahmen |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle E.5. Kontrolltätigkeiten: Ausgelagerte Tätigkeiten (soweit zutreffend)
Bezeichnung des Verfahrens |
Ausgelagerte Tätigkeiten |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Tabelle E.6. Kontrolltätigkeiten: Dokumentation
Bezeichnung des Verfahrens |
Dokumentation |
Bezugnahme auf bestehendes Verfahren |
|
Version des bestehenden Verfahrens |
|
Beschreibung der EU-MRV-Verfahren, wenn diese nicht bereits außerhalb des Monitoringkonzepts bestehen |
|
Für dieses Verfahren verantwortliche Person (Name) oder Funktion |
|
Aufbewahrungsort der Aufzeichnungen |
|
Bezeichnung des eingesetzten IT-Systems (soweit zutreffend) |
|
Teil F Weitere Informationen
Tabelle F.1. Liste der Definitionen und Abkürzungen
Abkürzung, Akronym, Definition |
Erläuterung |
|
|
Tabelle F.2. |
Zusätzliche Angaben |
(1) Wählen sie eine der folgende Kategorien: „Arbeitsentwurf“, „Der Prüfstelle vorgelegter endgültiger Entwurf“, „Geprüft“, „Geändert ohne Notwendigkeit der erneuten Prüfung“.
(2) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Fahrgastschiff“, „Ro-Ro-Schiff“, „Containerschiff“, „Öltankschiff“, „Chemikalientankschiff“, „LNG-Tankschiff“, „Gastankschiff“, „Massengutschiff“, „Stückgutschiff“, „Kühlfrachtschiff“„Fahrzeugtransportschiff“, „Tank-Massengutschiff“, „Ro-Pax-Schiff“, „Container-/Ro-Ro-Frachtschiff“, „Sonstige Schiffstypen“.
(3) Wählen Sie eine der Polarklassen PC1 — PC7 oder eine der finnisch-schwedischen Eisklassen (IC, IB, IA oder IA Super).
(4) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Schweröl“ (HFO), „Dieselöl“ (LFO), „Diesel/Gasöl“ (MDO/MGO), „Flüssiges Erdgas“ (Propan, LPG), „Flüssiges Erdgas“ (Butan, LPG), Flüssiges Naturgas (LNG), „Methanol“, „Ethanol“, „Sonstige Kraftstoffe mit Nicht-Standard-Emissionsfaktor“.
(5) Wählen Sie „Ja“ oder „Nein“.
(6) Wählen Sie „Ja“ oder „Nein“.
(7) Wählen Sie „Ja“, „Nein“ oder „Entfällt“.
(8) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Alle Quellen“, „Hauptmaschinen“, „Hilfsmaschinen“, „Gasturbinen“, „Kessel“ und „Inertgasgeneratoren“.
(9) Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Kategorien: „Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks“, „Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord“, „Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse“ oder „Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung“.
(10) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Bordmesssysteme“, „Kraftstofflieferant“ oder „Laboranalyse“.
(11) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Messsysteme“, „Kraftstofflieferant“ oder „Laboranalyse“.
(12) Wählen Sie eine oder mehrere der folgenden Kategorien: „Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks“, „Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord“, „Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse“ oder „Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung“.
(13) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Standardwert“ oder „Schiffsspezifische Schätzung“.
(14) Wählen Sie entweder „Gewichtsallokationsverfahren“ oder „Flächenallokationsverfahren“.
(15) Bei Fahrgastschiffen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als „Fahrgäste“ angegeben.
Bei Ro-Ro-Schiffen, Containerschiffen, Öltankschiffen, Chemikalienschiffen, Gastankschiffen, Massengutschiffen, Kühlschiffen, Tank-Massengutschiffen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als „Tonnen“ angegeben.
Bei LNG-Tankschiffen, Container-/Ro-Ro-Schiffen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als „Kubikmeter“ angegeben.
Bei Stückgutschiffen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als eine der folgenden Kategorien angegeben: „Tonnen Zuladung“, „Tonnen Zuladung und Tonnen“.
Bei Fahrzeugtransportschiffen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als eine der folgenden Kategorien angegeben: „Tonnen“, „Tonnen und Tonnen Zuladung“.
Bei Ro-Pax-Schiffen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als „Tonnen“ und als „Fahrgäste“ angegeben.
Bei sonstigen Schiffstypen werden „Ladeeinheit/Fahrgäste“ als eine der folgenden Kategorien angegeben: „Tonnen“, „Tonnen Zuladung“.
(16) Wählen Sie eine der folgenden Kategorien: „Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks“, „Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord“, „Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse“, „Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung“ oder „Entfällt“. Es ist eine andere Kategorie zu wählen als unter „Für den Kraftstoffverbrauch gewählte Methoden“ in Tabelle C.2. (Überwachung des Kraftstoffverbrauchs — Methoden zur Bestimmung des Kraftstoffverbrauchs jeder Emissionsquelle).
ANHANG II
Vorlage für den Emissionsbericht
Teil A Kenndaten von Schiff und Unternehmen
1. |
Name des Schiffs |
2. |
IMO-Kennnummer |
3. |
|
4. |
Schiffskategorie [Ausklappmenü: „Fahrgastschiff“, „Ro-Ro-Schiff“, „Containerschiff“, „Öltankschiff“, „Chemikalientankschiff“, „LNG-Tankschiff“, „Gastankschiff“, „Massengutschiff“, „Stückgutschiff“, „Kühlfrachtschiff“, „Fahrzeugtransportschiff“, „Tank-Massengutschiff“, „Ro-Pax-Schiff“, „Container-/Ro-Ro-Frachtschiff“, „Sonstige Schiffstypen“] |
5. |
Eisklasse des Schiffs (nur obligatorisch, wenn im Monitoringkonzept enthalten) [Ausklappmenü: Polarklasse PC1 — PC7, finnisch-schwedische Eisklasse 1C, 1B, 1A oder 1A Super] |
6. |
Technische Effizienz des Schiffs
|
7. |
Name des Schiffseigners |
8. |
Anschrift des Schiffseigners und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land |
9. |
Name des Schifffahrtsunternehmens (soweit nicht mit Schiffseigner identisch) |
10. |
Anschrift des Schifffahrtsunternehmens (soweit nicht mit Schiffseigner identisch) und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land |
11. |
Kontaktperson
|
Teil B Prüfung
1. |
Name der Prüfstelle |
2. |
Anschrift der Prüfstelle und ihres Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land |
3. |
Akkreditierungsnummer |
4. |
Erklärung der Prüfstelle |
Teil C Informationen zu der verwendeten Überwachungsmethode und dem damit verbundenen Unsicherheitsniveau
1. |
Emissionsquelle [Ausklappmenü: „Alle Quellen“, „Hauptmaschinen“, „Hilfsmaschinen“, „Gasturbinen“, „Kessel“, „Inertgasgeneratoren“] |
2. |
Verwendete Überwachungsmethode(n) (für jede Emissionsquelle) [Ausklappmenü: „Methode A: Bunkerlieferbescheinigungen und regelmäßige Kontrollen des Füllstands der Kraftstofftanks“, „Methode B: Überwachung der Bunkerkraftstofftanks an Bord“, „Methode C: Durchflussmesser für einzubeziehende Verbrennungsprozesse“, „Methode D: Direkte CO2-Emissionsmessung“] |
3. |
Damit verbundenes Unsicherheitsniveau in % (für jede verwendete Überwachungsmethode) |
Teil D Ergebnisse der jährlichen Überwachung der Parameter gemäß Artikel 10
KRAFTSTOFFVERBRAUCH UND CO2-EMISSIONEN
1. |
Menge und Emissionsfaktor für jede Art insgesamt verbrauchten Kraftstoffs:
|
2. |
In den Geltungsbereich dieser Verordnung fallende, aggregierte CO2-Gesamtemissionen in Tonnen CO2 |
3. |
Aggregierte CO2-Emissionen aus allen Fahrten zwischen Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats in Tonnen CO2 |
4. |
Aggregierte CO2-Emissionen aus allen Fahrten mit Abfahrtshäfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats in Tonnen CO2 |
5. |
Aggregierte CO2-Emissionen aus allen Fahrten mit Ankunftshäfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats in Tonnen CO2 |
6. |
In Häfen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats am Liegeplatz angefallene CO2-Emissionen in Tonnen CO2 |
7. |
Dem Fahrgasttransport zugewiesener Kraftstoffgesamtverbrauch und aggregierte CO2-Gesamtemissionen (bei Ro-Pax-Schiffen) in Tonnen Kraftstoff und Tonnen CO2 |
8. |
Dem Frachttransport zugewiesener Kraftstoffgesamtverbrauch und aggregierte CO2-Gesamtemissionen (bei Ro-Pax-Schiffen) in Tonnen Kraftstoff und Tonnen CO2 |
9. |
Kraftstoffgesamtverbrauch und aggregierte CO2-Gesamtemissionen aus Fahrten unter Ladung (freiwillig) in Tonnen Kraftstoff und Tonnen CO2 |
10. |
Kraftstoffgesamtverbrauch für die Heizung der Ladung (bei Chemikalientankschiffen, freiwillig) in Tonnen Kraftstoff |
11. |
Kraftstoffgesamtverbrauch für die dynamische Positionierung (bei Öltankschiffen und „sonstigen Schiffstypen“, freiwillig) in Tonnen Kraftstoff |
ZURÜCKGELEGTE FAHRSTRECKE, AUF SEE VERBRACHTE ZEIT UND BEFÖRDERUNGSLEISTUNG
1. |
Insgesamt zurückgelegte Fahrstrecke in Seemeilen |
2. |
Insgesamt zurückgelegte Fahrstrecke bei Fahrten durch Eis (freiwillig) in Seemeilen |
3. |
Insgesamt auf See verbrachte Zeit in Stunden |
4. |
Insgesamt auf See verbrachte Zeit bei Fahrten durch Eis (freiwillig) in Stunden |
5. |
Beförderungsgesamtleistung in
|
6. |
Zweiter Parameter für die Beförderungsgesamtleistung (freiwillig) in
|
7. |
Mittlere Dichte der im Berichtszeitraum beförderten Ladungen (bei Chemikalienfrachtschiffen, Massengutschiffen und Tank-/Massengutschiffen, freiwillig) in Tonnen/Kubikmeter |
ENERGIEEFFIZIENZ
1. |
Durchschnittliche Energieeffizienz
|
2. |
Zweiter Parameter für die durchschnittliche Energieeffizienz pro Beförderungsleistung (freiwillig) in
|
3. |
Differenzierte durchschnittliche Energieeffizienz (Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen) von Fahrten unter Ladung (freiwillig) in
|
4. |
Zusätzliche Angaben, die das Verständnis der mitgeteilten durchschnittlichen Energie-Effizienz-Betriebs-Indikatoren des Schiffs erleichtern (freiwillig) |
ANHANG III
Vorlage für die Konformitätsbescheinigung
Hiermit wird bescheinigt, dass der Emissionsbericht des Schiffs „NAME“ für den Berichtszeitraum „JAHR N-1“ den Anforderungen der Verordnung (EU) 2015/757 entspricht.
Diese Konformitätsbescheinigung wurde am „TAG/MONAT/JAHR N“ ausgestellt.
Diese Konformitätsbescheinigung bezieht sich auf den Emissionsbericht Nr. „NUMMER“ und gilt bis zum 30. Juni „JAHR N + 1“
I) Schiffsdaten
1. |
Name des Schiffs |
2. |
IMO-Kennnummer |
3. |
|
4. |
Schiffskategorie [Ausklappmenü: „Fahrgastschiff“, „Ro-Ro-Schiff“, „Containerschiff“, „Öltankschiff“, „Chemikalientankschiff“, „LNG-Tankschiff“, „Gastankschiff“, „Massengutschiff“, „Stückgutschiff“, „Kühlfrachtschiff“, „Fahrzeugtransportschiff“, „Tank-Massengutschiff“, „Ro-Pax-Schiff“, „Container-/Ro-Ro-Frachtschiff“, „Sonstige Schiffstypen“] |
5. |
Flaggenstaat/Register |
6. |
Bruttoraumzahl |
II) Angaben zum Schiffseigner
1. |
Name des Schiffseigners |
2. |
Anschrift des Schiffseigners und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land |
III) Einzelheiten zu dem Unternehmen, das die Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2015/7575 wahrnimmt (freiwillige Angaben)
1. |
Name des Unternehmens |
2. |
Anschrift des Unternehmens und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land |
IV) Prüfstelle
1. |
Akkreditierungsnummer |
2. |
Name der Prüfstelle |
3. |
Anschrift des Unternehmens und seines Hauptgeschäftssitzes: Anschrift Zeile 1, Anschrift Zeile 2, Stadt, Bundesland, Postleitzahl, Land |