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Document 22000D0615(14)

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 38/2000 vom 31. März 2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

ABl. L 141 vom 15.6.2000, p. 66-66 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Sonderausgabe in rumänischer Sprache: Kapitel 11 Band 057 S. 248 - 248

Weitere Sonderausgabe(n) (CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, HR)

Statutul juridic al documentului care este în vigoare

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2000/38(2)/oj

22000D0615(14)

Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 38/2000 vom 31. März 2000 über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

Amtsblatt Nr. L 141 vom 15/06/2000 S. 0066 - 0066


Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Nr. 38/2000

vom 31. März 2000

über die Änderung des Protokolls 31 des EWR-Abkommens über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten

DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS -

gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, geändert durch das Anpassungsprotokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, nachstehend "Abkommen" genannt, insbesondere auf die Artikel 86 und 98,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Protokoll 31 des Abkommens wurde durch den Beschluß des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 172/1999 vom 26. November 1999(1) geändert.

(2) Es ist angezeigt, die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Abkommens auf die zweite Phase des gemeinschaftlichen Aktionspogramms im Bereich der allgemeinen Bildung Sokrates (Beschluß Nr. 253/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(2) auszudehnen.

(3) Protokoll 31 des Abkommens sollte daher geändert werden, um diese erweiterte Zusammenarbeit mit Wirkung vom 1. Januar 2000 zu ermöglichen -

BESCHLIESST:

Artikel 1

In Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c) des Protokolls 31 des Abkommens wird folgender Gedankenstrich angefügt:

"- 32000 D 0253: Beschluß Nr. 253/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Januar 2000 über die Durchführung der zweiten Phase des gemeinschaftlichen Aktionsprogramms im Bereich der allgemeinen Bildung Sokrates (ABl. L 28 vom 3.2.2000, S. 1)."

Artikel 2

Dieser Beschluß tritt am ersten Tag in Kraft, nachdem die letzte Mitteilung gemäß Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens beim Gemeinsamen EWR-Ausschuß eingegangen ist.

Dieser Beschluß gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2000.

Artikel 3

Dieser Beschluß wird im EWR-Abschnitt und im EWR-Supplement des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

Brüssel, den 31. März 2000

Für den Gemeinsamen EWR-Ausschuß

Der Vorsitzende

F. Barbaso

(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(2) ABl. L 28 vom 3.2.2000, S. 1.

Sus