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Die Einheitliche Europäische Akte

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Einheitliche Europäische Akte

WAS IST DER ZWECK DIESER AKTE?

  • Mit der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) sollten die Verträge von Rom zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft überarbeitet werden.
  • Dadurch sollten der europäischen Integration eine neue Dynamik verliehen und die Vollendung des Binnenmarktes (eines Raums ohne Binnengrenzen, in dem freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital herrscht) bis zum 1. Januar 1993 erreicht werden.
  • Mit der EEA wurden die Vorschriften über die Funktionsweise der europäischen Institutionen geändert und die Zuständigkeit der damaligen Europäischen Gemeinschaft in einer Reihe von Politikbereichen erweitert.
  • Durch die Schaffung neuer Gemeinschaftskompetenzen und die Reform der Organe ebnete die EEA den Weg für die weitere politische Integration und die Wirtschafts- und Währungsunion, die später im Vertrag über die Europäische Union (Vertrag von Maastricht) verankert werden würden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Ziele

  • Für die Regierungsverhandlungen, die schließlich zur EEA führten, bestand ein zweifaches Mandat, das im Abschluss von Folgendem bestand:

Aufbau

  • Die EEA besteht aus einer Präambel und vier Titeln und sie umfasst eine Reihe von Erklärungen, die von der Konferenz angenommen wurden.
  • Die Präambel illustriert die grundlegenden Ziele des Vertrags und drückt den Willen der Unterzeichnerstaaten aus, die Gesamtheit ihrer Beziehungen in eine Europäische Union umzuwandeln. Außerdem unterstreicht die Präambel die Einheitlichkeit der Akte, die sowohl die gemeinsamen Vorschriften zur außenpolitischen Zusammenarbeit als auch die zu den Europäischen Gemeinschaften umfasst. Schließlich zeigt sie die zwei Zielsetzungen der Revision der Verträge auf, nämlich „durch die Vertiefung der gemeinsamen Politiken und die Verfolgung neuer Ziele die wirtschaftliche und soziale Lage zu verbessern“ und „ein reibungsloseres Funktionieren der Gemeinschaften sicherzustellen“.
    • Titel I enthält die gemeinsamen Vorschriften zur politischen Zusammenarbeit und zu den Europäischen Gemeinschaften;
    • Titel II enthält die Bestimmungen zur Änderung der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften;
    • Titel III betrifft die Europäische Zusammenarbeit in der Außenpolitik;
    • Titel IV enthält allgemeine und Schlussbestimmungen.

Institutionelle Änderungen

  • Zur Ermöglichung der Schaffung des Binnenmarktes bis zum Jahr 1993 wurde mit der EEA eine zunehmende Anzahl von Fällen eingeführt, in denen der Rat mit qualifizierter Mehrheit entscheiden kann und keine Einstimmigkeit mehr erforderlich ist. Dies erleichtert die Beschlussfassung und bedeutet, dass die häufigen Verzögerungen, die sich bei der Suche nach einer einstimmigen Entscheidung unter den damals zwölf Mitgliedsländern notwendigerweise ergeben, vermieden werden können. Die Einstimmigkeit ist für Gesetze, die der Verwirklichung des Binnenmarktes dienen, nicht mehr erforderlich, mit Ausnahme von Bestimmungen über die Steuern, über die Freizügigkeit und über die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer.
  • Mit der EEA wurde der Europäische Rat eingerichtet, durch den die Tagungen oder Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs formalisiert werden. Die Zuständigkeiten dieses Organs wurden jedoch erst in Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) festgelegt.
  • Die Rechte des Europäischen Parlaments wurden gestärkt; für Erweiterungs- und Assoziierungsabkommen der Gemeinschaft ist von nun an seine Zustimmung erforderlich. Mit der EEA wurde das Verfahren der Zusammenarbeit eingeführt, wodurch die Position des Europäischen Parlaments im interinstitutionellen Dialog verstärkt wurde und ihm die Möglichkeit einer zweifachen Lesung der Vorschläge von Rechtsakten, die auf einer begrenzten Anzahl von Rechtsgrundlagen beruhen, eröffnet wurde; damit wurde der Weg für die künftige Rolle des Parlaments als Mitgesetzgeber neben dem Rat geebnet.
  • In der EEA werden bestimmte Bestimmungen zu den Durchführungsbefugnissen präzisiert. Gemäß Artikel 10 kann der Rat der Kommission im Regelfall Befugnisse zur Durchführung der vom Rat festgelegten Vorschriften übertragen. Der Rat kann sich nur in spezifischen Fällen vorbehalten, die Durchführungsbefugnisse selbst auszuüben. Ferner wird mit der EEA die Grundlage für das Gericht erster Instanz – heute nur noch Gericht genannt – geschaffen.

Politikbereiche

  • Im Rahmen der EEA wurde die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in den folgenden vier Bereichen der Verträge zur neuen Norm:
  • Mit der EEA wurden mehrere neue Politikbereiche eingeführt, in denen Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit gefasst werden. Dazu zählen:
    • Binnenmarkt;
    • wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt – Ziel ist es, die Auswirkungen der Vollendung des Binnenmarkts auf weniger entwickelte Regionen auszugleichen;
    • Sozialpolitik – zwei neue Aspekte dieser Politik: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und sozialer Dialog zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern;
    • Forschung und Entwicklung;
    • Umwelt – Einführung des Subsidiaritätsprinzips (d. h. auf europäischer Ebene werden nur dann Maßnahmen ergriffen, wenn diese wirksamer sind als Maßnahmen auf nationaler Ebene) und
    • gemeinsame Außenpolitik – die Präsidentschaft des Rates ist zuständig für die Einleitung von Maßnahmen und die Koordinierung der Positionen der Mitgliedsländer.

WANN TRITT DIE AKTE IN KRAFT?

Die EEA ist am 1. Juli 1987 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Geschichte der Europäischen Union – 1980–1989 (Europa).

HAUPTDOKUMENT

Einheitliche Europäische Akte (ABl. L 169 vom 29.6.1987, S. 1–28 (DA, DE, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PT))

VERBUNDENE DOKUMENTE

Vollendung des Binnenmarktes – Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat (Mailand, den 28./29. Juni 1985) (KOM(85) 310 endgültig vom 14.6.1985)

Letzte Aktualisierung: 04.04.2018

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