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Vertrag von Maastricht über die Europäische Union

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Der Vertrag über die Europäische Union

WAS IST DER ZWECK DES VERTRAGS?

  • Der Vertrag von Maastricht ist ein anspruchsvoller Vertrag. Er bildet die Grundlage für die Schaffung der Europäischen Union (EU). Dies umfasst drei individuelle Komponenten (sog. Säulen):
  • Zu den wichtigsten Innovationen des Vertrags zählen:

WICHTIGE ECKPUNKTE

Europäische Gemeinschaften (erste Säule)

Hier sind die traditionellen Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Entscheidungsverfahren der drei ursprünglichen EU-Organisationen zusammengefasst:

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule)

Ziel dieser Säule ist es,

  • die gemeinsamen Werte, die grundlegenden Interessen und die Unabhängigkeit der EU zu wahren;
  • die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedsländer zu festigen;
  • den Frieden und die internationale Sicherheit im Einklang mit den Grundsätzen der Vereinten Nationen zu erhalten;
  • die internationale Zusammenarbeit zu fördern;
  • die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten weiterzuentwickeln und zu konsolidieren.

Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (dritte Säule)

Hier soll ein hohes Maß an öffentlicher Sicherheit gewährleistet werden, und zwar durch:

  • die Festlegung von Vorschriften und Kontrollen an den Außengrenzen der EU;
  • den Kampf gegen den Terrorismus, das organisierte Verbrechen, den Drogenhandel und internationalen Betrug;
  • die Organisation der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen;
  • die Einrichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol) für den Informationsaustausch zwischen den nationalen Kräften;
  • die Kontrolle der illegalen Zuwanderung;
  • die Weiterentwicklung einer gemeinsamen Asylpolitik.

Wirtschafts- und Währungsunion

Die EU-Länder müssen

Gemeinsame Währung (Euro)

Dies

  • wird in drei Stufen eingeführt:
  • legt die Kriterien in Bezug auf Inflation, Höhe der Staatsverschuldung, Zinsen und Wechselkurse fest, die von den Ländern vor Einführung des Euro erfüllt werden müssen;
  • sieht die Möglichkeit der Nichtbeteiligung des Vereinigten Königreichs (1) an der dritten Stufe vor und macht die Beteiligung Dänemarks von einem nationalen Referendum abhängig.

Neue Politikbereiche

Der EU wird die Verantwortung für die folgenden Bereiche übertragen:

Sozialprotokoll

  • Hiermit wird die Zuständigkeit der EU auf Folgendes erweitert:
    • Förderung der Beschäftigung;
    • Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen;
    • Bereitstellung eines angemessenen sozialen Schutzes;
    • Führen eines sozialen Dialogs;
    • Entwicklung der Humanressourcen zwecks dauerhafter Sicherung eines hohen Beschäftigungsniveaus;
    • Eingliederung der aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzten Personen.
  • Das Vereinigte Königreich (1) kann wählen, ob es sich am Sozialprotokoll beteiligt oder nicht.

Unionsbürgerschaft

Durch die Unionsbürgerschaft hat jeder Staatsangehöriger eines EU-Landes das Recht,

Institutionelle Änderungen

Hierzu zählen:

  • erweiterte gesetzgeberische Befugnisse für das Europäische Parlament;
  • mehr Mehrheitsentscheidungen bei der Verabschiedung von Rechtsvorschriften durch die EU-Regierungen;
  • Schaffung eines Ausschusses der Regionen;
  • Anwendung des Subsidiaritätsprinzips, wobei die EU nur dann tätig wird, wenn ein Handeln auf EU-Ebene wirksamer ist als ein Handeln auf einzelstaatlicher Ebene.

WANN TRITT DER VERTRAG IN KRAFT?

Der Vertrag wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft.

HINTERGRUND

Der Maastricht-Vertrag – offiziell bekannt als Vertrag über die Europäische Union – markierte den Beginn „einer neuen Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas“, indem den bisherigen Gemeinschaften eine politische Dimension verliehen wird.

HAUPTDOKUMENT

Vertrag über die Europäische Union (ABl. C 191 vom 29.7.1992, S. 1-112)

Letzte Aktualisierung: 21.03.2018



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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