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Verordnung (EG) Nr. 223/2009 – Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken
Die Verordnung (EG) Nr. 223/2009 bezweckt die Schaffung eines Rechtsrahmens für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken, der folgende Grundsätze berücksichtigt:
Statistiken sind für die Durchführung der Tätigkeiten der Europäischen Union (EU) wichtig. Mit dieser Verordnung wird ein Regelwerk dargelegt, das es ermöglicht, das statistische Verfahren besser zu bewerkstelligen.
Die statistische Governance erfolgt durch folgende Einrichtungen:
Das Europäische Statistische System (ESS) ist eine Partnerschaft zwischen Eurostat, den NSÄ und anderen einzelstaatlichen Stellen. Der ESS arbeitet außerdem eng mit dem Europäischen System der Zentralbanken zusammen.
Mit dieser Verordnung wird der ESS-Ausschuss eingesetzt. Dieser Ausschuss besteht aus Vertretern der NSÄ und steht unter dem Vorsitz von Eurostat. Er arbeitet mit der Kommission unter anderem am Europäischen Statistischen Programm (siehe Zusammenfassung), Fragen der statistischen Geheimhaltung und der Weiterentwicklung des Verhaltenskodex für europäische Statistiken (die vom ESS-Ausschuss auch aktualisiert wird).
Eurostat, die NSÄ und andere einzelstaatliche Stellen verbreiten europäische Statistiken, um einen breiten und unparteilich gewährten Zugang für alle Nutzer zu gewährleisten.
Sofern nicht bestimmte Voraussetzungen gegeben sind (z. B. Zugriff durch Forscher für wissenschaftliche Zwecke), können vertrauliche Daten nur zu statistischen Zwecken verwendet werden. Vertrauliche Daten können von einer Dienststelle des ESS an eine andere Dienststelle des ESS oder an ein Mitglied des Europäischen Systems der Zentralbanken übertragen werden, sofern dies für die Entwicklung, Erstellung oder Verbreitung von europäischen Statistiken als notwendig erkannt wird.
Verordnung (EU) 2015/759 ändert diese Verordnung durch Stärkung der folgenden Aspekte:
Durch Verordnung (EU) 2024/3018 wurde diese Verordnung wie folgt erneut geändert:
Sie findet seit dem Anwendung.
Das bisherige Europäische Statistische System wurde durch diese Verordnung geändert, um den neuen Herausforderungen und politischen Anforderungen im Zuge der gesellschaftlichen Änderungen jener Zeit Rechnung zu tragen. Damit sollte eine bessere Koordinierung europäischer Statistiken und mehr Flexibilität bei ihrer Erstellung sichergestellt werden. Diese Verordnung definierte den Rahmen für europäische Statistiken neu. Dies geschah durch Konsolidierung der Aktivitäten des ESS und eine klarere Definition der Rolle von Eurostat, den nationalen statistischen Stellen und anderen nationalen Behörden. Sie wurde 2015 zum ersten Mal geändert, um die Governance des ESS zu stärken, und 2024 ein weiteres Mal, um den Zugang zu Daten zu verbessern, schnellere Reaktionen in Krisensituationen zu ermöglichen und die Entwicklung neuer statistischer Outputs zu unterstützen.
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom , S. 164-173)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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