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Schengen

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Schengen-Besitzstand – Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

Schengen-Besitzstand – Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen

WAS IST SCHENGEN?

Schengen ist der weltweit größte Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ohne Binnengrenzen. Er garantiert die Freizügigkeit von mehr als 450 Millionen Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union (EU) und der assoziierten Länder sowie von Drittstaatsangehörigen, die in der EU leben oder die EU bzw. die assoziierten Länder als Touristen, Austauschstudierende oder für geschäftliche Zwecke besuchen (alle Personen, die sich rechtmäßig in der EU oder den assoziierten Ländern aufhalten).

WAS IST DER ZWECK DES SCHENGEN-RAUMS?

Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen bei gleichzeitiger Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus für die Bürgerinnen und Bürger. Dies umfasst die Verschärfung und Anwendung einheitlicher Kriterien für Kontrollen an der gemeinsamen Außengrenze, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen Grenzschutzbeamten, nationalen Polizei- und Justizbehörden und den Einsatz ausgefeilter Informationsaustauschsysteme.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Entwicklung der Schengen-Zusammenarbeit

Die Schengen-Zusammenarbeit hat sich in den folgenden Phasen von einer Initiative von fünf Ländern zu einem zentralen Politikbereich der EU entwickelt, mit dem der interne grenzfreie Reiseverkehr und die Kontrollen an den Außengrenzen geregelt werden:

  • 1985. Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg und die Niederlande unterzeichnen im luxemburgischen Dorf Schengen ein Abkommen über die schrittweise Abschaffung ihrer internen Grenzkontrollen.
  • 1990. Dieselben fünf Länder unterzeichnen das Schengener Durchführungsübereinkommen, in dem die Maßnahmen und Schutzvorkehrungen für die Anwendung des Abkommens festgelegt sind.
  • 1995. Schaffung des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen mit der Aufhebung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zwischen sieben EU-Mitgliedstaaten.
  • 1999. Mit dem Schengen-Protokoll zum Vertrag von Amsterdam wird die Schengen-Zusammenarbeit in den EU-Rechtsrahmen aufgenommen.
  • 2022. Einrichtung des Schengen-Rates und des Schengen-Zyklus als Eckpfeiler des Schengen-Governance-Systems.
  • 2025. Annahme der Schengener Erklärung anlässlich des 40. Jahrestags der Unterzeichnung des Schengener Übereinkommens und zur Erneuerung des Engagements für einen Raum ohne Binnengrenzen.

Mitgliedschaft

  • Ausgehend von den fünf Gründungsmitgliedern umfasst der Schengen-Raum jetzt alle Mitgliedstaaten außer Irland sowie vier assoziierte Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Interne Grenzkontrollen in der Praxis

  • Jede Person, die sich rechtmäßig im Schengen-Raum aufhält, kann unabhängig von ihrer Nationalität ohne Kontrolle die Binnengrenzen überschreiten.
  • Die nationalen Behörden können polizeiliche Stichproben entweder an der Grenze oder in Grenzgebieten durchführen, wenn diese auf allgemeinen Informationen und Erfahrungen beruhen und keine systematischen Passkontrollen sind.
  • Einzelpersonen sind verpflichtet, bestimmte Reisedokumente mitzuführen, je nachdem, ob sie EU-Bürger, Nicht-EU-Familienmitglieder oder Nicht-EU-Bürger sind.
  • Jedes zum Schengen-Raum gehörende Land kann ausnahmsweise wieder Kontrollen an den Binnengrenzen einführen, als zeitlich befristetes letztes Mittel, wenn eine ernsthafte Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit besteht. Es muss die anderen Schengen-Länder, das Europäische Parlament, die Europäische Kommission und die Öffentlichkeit darüber informieren. Nach COVID-19 enthält der Schengener Grenzkodex nun auch spezifische Vorschriften für die Einführung von Maßnahmen im Falle von Gesundheitskrisen, die dem Rat der Europäischen Union eine Rolle zuweisen.

Erhöhte Sicherheit

Der Schengen-Raum beruht auf einem einheitlichen Regelwerk, das Folgendes abdeckt:

  • die Art und Weise, wie Personen, die eine EU-Außengrenze überschreiten, gemäß dem Schengener Grenzkodex kontrolliert werden müssen;
  • die Harmonisierung der Einreisebedingungen mit einer gemeinsamen Visapolitik und Regeln für Kurzaufenthaltsvisa;
  • eine engere Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den europäischen Behörden zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität;
  • die Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit durch eine Regelung für eine raschere Auslieferung und durch die Übertragung von Strafurteilen zwischen gerichtlichen Zuständigkeiten.

Das Schengener Informationssystem (SIS)

Dieses IT-Großsystem:

  • unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Ländern bei der Kontrolle der Außengrenzen und der Strafverfolgung;
  • wurde 1995 eingerichtet und anschließend erweitert, zuletzt 2023, um aufgrund der sich entwickelnden Migrations- und Sicherheitsherausforderungen neue Ausschreibungen, Aktualisierungen und Fotos für Ausschreibungen aufzunehmen;
  • enthält Informationen über:
    • mutmaßliche Kriminelle,
    • Personen, die möglicherweise nicht das Recht haben, in die EU einzureisen oder sich dort aufzuhalten,
    • vermisste Personen,
    • gestohlenes, missbrauchtes oder verlorenes Eigentum;
  • wird von den nationalen Behörden genutzt, die verantwortlich sind für;
    • Grenzkontrollen,
    • polizeiliche und zollrechtliche Kontrollen,
    • die Erhebung der öffentlichen Klage im Strafverfahren und justizielle Ermittlungen vor Anklageerhebung,
    • Visaerteilung und Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen;
  • kann abgerufen werden durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex), die Agentur der Europäischen Union für die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol).

Visa-Informationssystem (VIS)

Das Visa-Informationssystem ermöglicht den Schengen-Ländern den Austausch von Visadaten, insbesondere bei kurzfristigen Visaanträgen. Genau wie das Schengener Informationssystem wird es von der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) betrieben.

Mitgliedschaftsbedingungen

Neue Mitgliedstaaten müssen ihre nationalen Systeme im Rahmen des EU-Erweiterungsprozesses an alle Schengen-Vorschriften anpassen. Dazu gehört der Aufbau der institutionellen und operativen Kapazitäten, um die Schengen-Vorschriften durch einen starken nationalen Schengen-Governance-Rahmen auf höchstem Niveau anzuwenden.

Wenn ein Land der EU beitritt, wird es ein Schengen-Staat, was bedeutet, dass alle Schengen-Vorschriften mit dem Beitritt verbindlich werden. Einige Bestimmungen gelten jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt– wie der uneingeschränkte aktive Zugang zu allen Informationssystemen, das Recht auf Erteilung von Schengen-Visa und die Abschaffung interner Grenzkontrollen. Damit diese Anwendung finden, muss der neue Schengen-Staat einer umfassenden Evaluierung unterzogen werden, die von der Kommission koordiniert und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten im Rahmen des Schengen-Evaluierungsmechanismus durchgeführt wird (siehe Zusammenfassung).

Sobald die Evaluierung bestätigt, dass das Land alle notwendigen Bedingungen erfüllt und den Schengen-Besitzstand effektiv anwendet, erlässt der Rat einen Beschluss, mit dem die Aufhebung der internen Grenzkontrollen genehmigt wird. Dies ist der letzte Schritt zur vollständigen Integration des Landes in den Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Das Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen trat am vollständig in Kraft, wodurch die internen Grenzkontrollen aufgehoben wurden und der Schengen-Raum ohne Binnengrenzen entstand.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Schengen-Besitzstand - Übereinkommen zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. L 239 vom , S. 13-18)

Schengen-Besitzstand - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau der Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen (ABl. L 239 vom , S. 19-62)

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