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Weiterentwicklung der Grenzverwaltung in der Europäischen Union

Im Rahmen der integrierten europäischen Grenzverwaltungsstrategie schlägt die Kommission neue Instrumente vor: Maßnahmen zugunsten von Bona-fide-Drittstaatsangehörigen, Schaffung eines Einreise-/Ausreisesregisters, Einrichtung automatisierter Kontrollpunkte an den Grenzen zur Überprüfung von Reisenden anhand biometrischer Daten und ein System zur elektronischen Erteilung von Reisebewilligungen für nicht visumpflichtige Staatsangehörige vor Antritt der Reise in einen Mitgliedstaat.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 13. Februar 2008 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union" [KOM(2008) 69 endgültig - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Die Kommission zieht eine Reihe neuer Instrumente zur Grenzverwaltung in Betracht, die von den an der Schengen-Kooperation beteiligten Mitgliedstaaten und an dieser Kooperation assoziierten Länder umgesetzt werden sollen.

Probleme im Rahmen der derzeitigen integrierten Grenzverwaltung *

Die Kommission weist auf verschiedene Probleme hin:

  • Die in den Reisedokumenten enthaltenen Daten werden zwar aufgrund der Richtlinie 2004/82/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Verpflichtung von Beförderungsunternehmen, auf Aufforderung der Grenzschutzbehörden des Zielmitgliedstaates Angaben über die beförderten Personen mitzuteilen, bekannt gegeben, können jedoch nicht herangezogen werden, um eine Person daran zu hindern, an die Grenzübergangsstelle dieses Staates zu gelangen.
  • Die Konsularpraxis der Europäischen Union (EU) im Bereich der Visa kennt zwei Möglichkeiten: entweder die Angehörigen eines Drittstaates unterliegen der Visumpflicht oder sie sind davon befreit. Letztere werden vor der Ankunft im Zielmitgliedstaat keiner Kontrolle unterzogen.
  • Mit Ausnahme von Drittstaatsangehörigen, die in den Anwendungsbereich der Verordnung über den kleinen Grenzverkehr fallen, erlaubt das europäische Recht keine Vereinfachung der Grenzkontrollen bei Reisenden, die häufig in den Schengenraum einreisen, auch nicht bei denjenigen, die Mehrfachvisa erhalten haben.
  • Da an den Außengrenzen keine Daten über die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen erhoben werden, ist es auch nicht möglich, die Fälle systematisch zu erfassen, in denen die genehmigte Aufenthaltsdauer überschritten wird.
  • Wegen praktischer Schwierigkeiten, beispielsweise Reisedokumente mit unleserlichen Stempeln, sind die Grenzschutzbeamten häufig nicht in der Lage, im Einzelfall die Aufenthaltsdauer zu berechnen. Darüber hinaus haben auch die Mitgliedstaaten keine Möglichkeit, gegebenenfalls erfasste Daten auszutauschen.

Im Zuge der Erarbeitung einer neuen integrierten Grenzverwaltungsstrategie möchte die Kommission einen Denkprozess anregen, der von vier Schwerpunkten ausgeht.

Spezifische Regelung für den Grenzübertritt von Bona-fide-Reisenden

Drittstaatsangehörige mit niedrigem Risikoprofil („Bona-fide-Reisende") könnten den Status eines „registrierten Reisenden" erhalten. Dieser Status, der ihnen bei Ankunft im Zielmitgliedstaat eine abgeschwächte Kontrolle sichern würde, könnte auf freiwilliger Basis und nach einem Prüfverfahrens erlangt werden, das in den konsularischen Vertretungen oder den geplanten gemeinsamen Visastellen abgewickelt werden würde. Die Zuerkennung dieses Status würde Kontrollkriterien unterliegen, die für alle Mitgliedstaaten gelten (keine Überziehung genehmigter Aufenthalte in der EU, Nachweis ausreichender Existenzmittel und Besitz eines biometrischen Passes).

Automatische Kontrollgates

Bona-fide-Reisende und EU-Staatsangehörige, die einen e-Pass besitzen, könnten bei ihrer Ankunft automatische Kontrollgates nutzen; dabei würde ein Abgleich der biometrischen Identifikatoren des Reisenden mit den biometrischen Daten in den Reisedokumenten oder in einer Datenbank vorgenommen.

Für Drittstaatsangehörige würden die gleichen biometrischen Identifikatoren wie für Visuminhaber (Gesichtsbild und Fingerabdrücke) verwendet.

Um die Kontrollen bei der Einreise zu erleichtern, könnten für EU-Bürger bis zur generellen Einführung biometrischer Pässe nationale Systeme genutzt werden. Die Kommission betont in diesem Zusammenhang, dass es bis dahin Aufgabe der Mitgliedstaaten sei, solche Systeme einzurichten. Die Schaffung interoperabler Systeme könnte über den Außengrenzenfonds finanziell gefördert werden.

System zur Registrierung der Einreise / Ausreise

Dieses System könnte automatisch Ort und Zeitpunkt der Ein- und Ausreise von visumpflichtigen und nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen erfassen, die für einen Kurzaufenthalt zugelassen werden. Das System könnte dieselbe technische Plattform wie das Schengener Informationssystem und das Visa-Informationssystem (VIS) nutzen. Neben Angaben zu überzogenen Aufenthalten würde es Daten und Zahlen über Migrationsströme liefern. Die Einrichtung würde parallel zur Einführung des VIS erfolgen, damit die von letzterem erfassten Daten herangezogen werden können. Nicht visumpflichtige Drittstaatsangehörige sollten ihre biometrischen Daten bei ihrer ersten Einreise erfassen lassen.

System zur Erteilung elektronischer Reisebewilligungen (ESTA)

Mit diesem System könnte bei nicht visumpflichtigen Drittstaatsangehörigen noch vor Reiseantritt überprüft werden, ob sie die Einreisevoraussetzungen erfüllen. Die in dem elektronischen Antrag enthaltenen Daten würden in das System eingegeben und die Identifikation des Reisenden erlauben sowie Pass- und Reisedaten umfassen. Die Kommission beabsichtigt, 2008 eine Studie in Auftrag zu geben, um die Durchführbarkeit eines solchen Systems zu analysieren, und 2009 dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber zu berichten.

Hintergrund

Diese Mitteilung ist Teil der Strategie für eine gemeinsame Politik zur Verwaltung der EU-Außengrenzen, die am 13. Juni 2002 vom Rat angenommen wurde und auf einer Mitteilung der Kommission vom 7. Mai 2002 beruht. Ihr Ziel ist der Einsatz neuer Instrumente für die Entwicklung einer integrierten Grenzverwaltung.

Schlüsselwörter des Rechtsakts

  • Integrierte Grenzverwaltung: Kombination von Kontrollmechanismen und sonstigen Instrumenten, abgestimmt auf die jeweiligen Personenströme in die EU. Dieses Konzept erfordert Maßnahmen in den Konsulaten der Mitgliedstaaten in Drittländern, Maßnahmen in Zusammenarbeit mit benachbarten Drittländern, Maßnahmen an der Grenze selbst und Maßnahmen innerhalb des Schengen-Raums.

Letzte Änderung: 18.03.2008

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