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Aufbau von Resilienz in Entwicklungsländern

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung der Kommission COM(2012) 586 final: Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Mit dieser Mitteilung sollen die Erfahrungen aus diesem Bereich genutzt werden, um die Wirksamkeit des Beitrags der EU zur Verringerung der Vulnerabilität in katastrophengefährdeten und fragilen Ländern zu verbessern, indem die Resilienz* als zentrales Ziel berücksichtigt wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Zur Linderung der humanitären Not, zur Bekämpfung von Armut und für den Umgang mit Fragilität sind systematische Bemühungen um den Aufbau der Resilienz gefährdeter Bevölkerungsgruppen erforderlich.
  • Es bedarf vielseitiger und langfristiger Strategien, die auf die Bekämpfung der Ursachen von Krisen und den Ausbau der Kapazitäten zum besseren Umgang mit Ungewissheiten und Veränderungen abzielen.
  • Die Verbesserung von Diensten, Möglichkeiten und des Schutzes gegen Schocks und Belastungen tragen zur Existenzgrundlage der Menschen bei, die die größte Vulnerabilität aufweisen. Beim Aufkommen von Krisen bedingt das Risikomanagement eine wirksamere Reaktion, durch die dringender Bedarf gedeckt, Verlust begrenzt und die Erholung vorangetrieben werden.
  • Überlegungen zur Resilienz – Risikomanagement und die Senkung der Vulnerabilität – sollten in angemessener Weise in alle Entwicklungs- und Wiederaufbaustrategien integriert werden.

Reaktion der EU auf Ernährungskrisen in Afrika

Angesichts der Ernährungskrisen in Afrika ergriff die EU Maßnahmen für humanitäre und Entwicklungszwecke. Neben lebensrettenden Maßnahmen leistete diese Hilfe auch einen Beitrag zum Wiederaufbau, beispielsweise durch die Lieferung von Saatgut und Werkzeug und Verbesserungen in der Wasserwirtschaft.

Längerfristige Resilienzstrategien helfen den betroffenen Ländern und Gemeinschaften bei der Erholung und beim Ausbau ihrer Fähigkeiten zur Bewältigung künftiger Krisen.

Die Resilienz-Initiativen SHARE* und AGIR* verbessern die Interaktion zwischen humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe. Die kurzfristige Hilfe wird verstärkt, wenn die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung (LRRD) erkannt wird. Durch die Wiederherstellung der Existenzgrundlagen, die Stärkung der Sozialschutz- und Katastrophenmanagementsysteme und die Verbesserung der Ernährung kann sich die EU der längerfristigen Bekämpfung der Ursachen der Ernährungsunsicherheit verpflichten.

Diese Maßnahmen konzentrieren sich auf die Ernährungssicherheit – und Ernährungskrisen – in Subsahara-Afrika. Dieser Ansatz ist jedoch auch auf andere Regionen und andere Arten der Vulnerabilität anwendbar, zum Beispiel auf Gebiete, die durch Folgendes bedroht sind:

  • Überschwemmungen;
  • Wirbelstürme;
  • Erdbeben;
  • Dürren;
  • Sturmfluten und Tsunamis;
  • Klimawandel;
  • Anstieg der Nahrungsmittelpreise.

Dabei liegt der Fokus auf drei Schlüsselkomponenten:

  • 1.

    Krisenantizipation durch Risikobewertung;

  • 2.

    Konzentration auf Krisenprävention und -vorbereitung;

  • 3.

    Verbesserung der Krisenreaktion.

Die Mitteilung stellt einen 10-Punkte-Plan zur Verbesserung der Resilienz vor, der unter anderem den Dialog mit Drittländern zum Thema Resilienz durch vorhandene Kanäle wie die Vereinten Nationen sowie das G8- und das G20-Forum der reichen Länder und Schwellenländer vorsieht. Der Plan wurde konsolidiert und zum Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern ausgeweitet, der die EU und die EU-Länder auffordert:

  • AGIR, SHARE und andere Resilienz-Initiativen in verschiedenen Kontexten und Regionen zu unterstützen;
  • die Bewältigung von Katastrophenrisiken in die Resilienz-Agenda aufzunehmen;
  • integrierte Konzepte für die Anpassung an den Klimawandel, die Katastrophenvorsorge und die Resilienz zu fördern;
  • die Resilienz in die Agenda für Lebensmittel- und Ernährungssicherheit aufzunehmen;
  • Hilfsmechanismen für vulnerable Bevölkerungsgruppen zu stärken und die Entwicklung nationaler Ansätze für den Sozialschutz zu unterstützen;
  • die Unterstützung für Risikofinanzierungslösungen auf nationaler und lokaler Ebene auszuweiten, einschließlich Versicherungsrisikoanleihen und Katastrophenanleihen;
  • die Entwicklung eines lokalen Privatsektors, von Wachstumsmöglichkeiten und dauerhaften Lösungen zur Stärkung der Resilienz vulnerabler Bevölkerungsgruppen zu unterstützen;
  • lokale Initiativen lokaler Organisationen zu unterstützen;
  • Methoden, Tests und Evaluationen für die Resilienz in Städten zu entwickeln;
  • Resilienz-Ansätze für chronische Flüchtlingsprobleme zu entwickeln;
  • die Entwicklung von Resilienz und Kapazitäten auf lokaler Ebene in der EU-Initiative für Entwicklungshelfer (im Gespräch) zu unterstützen;
  • das Wissen über Resilienz und die entsprechenden faktengesicherten Grundlagen zu verbessern;
  • gemeinsame Ansätze für die Interessenvertretung zu entwickeln;
  • der Europäischen Kommission und anderen Partnern operative Leitlinien für die Resilienz vorzulegen;
  • verbesserte Methoden und Instrumente für Risikobewertung, Risikomanagement und die Resilienz-Messung zu verwenden; und
  • flexible Finanzinstrumente und Sicherheitskosten einzusetzen und zu entwickeln.

HINTERGRUND

Wiederkehrende Lebensmittel- und Ernährungskrisen in der Sahelzone und am Horn von Afrika betreffen Millionen von Menschen, verursachen weit verbreitete Hungersnöte und tragen dazu bei, dass diese Menschen dauerhaft in Armut leben. Diese Situation unterstreicht die Notwendigkeit eines langfristigen, systematischen Ansatzes zum Aufbau der Resilienz vulnerabler Länder und Bevölkerungsgruppen.

WICHTIGE BEGRIFFE

* Resilienz: die Fähigkeit eines Individuums, eines Haushalts, einer Gemeinschaft, eines Landes oder einer Region, Belastungen und Schocks standzuhalten, sich anzupassen und sich rasch wieder zu erholen.

* SHARE: Unterstützung der Resilienz am Horn von Afrika.

* AGIR: Globale Allianz für die Resilienz-Initiative im Sahel.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Ein EU-Konzept für Resilienz: Lehren aus Ernährungssicherheitskrisen (COM(2012) 586 final vom 3.10.2012)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Schlussfolgerungen des Rates zum EU-Konzept für Resilienz, Brüssel, 28. Mai 2013

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Aktionsplan für Resilienz in krisenanfälligen Ländern 2013-2020 (SWD(2013) 227 final vom 19.6.2013)

Letzte Aktualisierung: 25.11.2015

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