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Partnerschaft für Demokratie und Wohlstand mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums

Die Kommission stellt die wichtigsten Elemente einer neuen Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und den Ländern des südlichen Mittelmeerraums vor. Ziel dieser Partnerschaft ist, die Länder zu unterstützen, die sich zu politischen und wirtschaftlichen Reformen verpflichten und so einen Beitrag zur Stärkung der Menschenrechte und der Freiheit leisten.

RECHTAKT

Gemeinsame Mitteilung an den Europäischen Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 8. März 2011 – Eine Partnerschaft mit dem südlichen Mittelmeerraum für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand [KOM(2011) 200 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

Ein neuer Ansatz zur Zusammenarbeit soll es der Europäischen Union (EU) ermöglichen, ihre Unterstützung für die Länder des südlichen Mittelmeerraums, die politische und wirtschaftliche Reformen begonnen haben, zu verstärken.

Diese erneuerte Partnerschaft muss sich auf die Ergebnisse des Barcelona-Prozesses und die positiven Elemente der Union für den Mittelmeerraum stützen. Die Mittelmeerpartner müssen bereit sein, ihre politische Zusammenarbeit zu vertiefen, auch im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik. Sie müssen außerdem unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, die Menschenrechte und demokratische Verfahren zu respektieren.

Die neue Strategie muss mit Hilfe eines differenzierten Ansatzes umgesetzt werden, um auf die besonderen Bedürfnisse jedes einzelnen Landes eingehen zu können. Vom Tempo der Reformen hängt außerdem die Höhe der Finanzhilfe ab, aber auch die Möglichkeit, einen fortgeschrittenen Status bei den Assoziierungsabkommen zu erreichen, die auf den bestehenden Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen basieren.

Die Demokratie unterstützen

Die EU unterstützt vor allem die Reform der öffentlichen Verwaltung, der politischen Verfahren und der Steuersysteme sowie die Bekämpfung von Korruption und illegalen Finanzflüssen.

Die Strategie verpflichtet die Partner auch, den sozialen Dialog und die Rolle der Zivilgesellschaft zu verbessern, vor allem durch Schaffung einer Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft in den Nachbarschaftsländern.

Die Mobilität der Menschen verbessern

Die Partner müssen einen Rahmen für die Zusammenarbeit zur Förderung der Mobilität schaffen (vor allem im Bereich Visa und legale Einwanderung, Migration zur Ausübung einer saisonalen Beschäftigung, der Verwaltung von Heimatüberweisungen, Rückkehr- und Reintegrierungsprogramme usw.).

Darüber hinaus sieht die EU Maßnahmen zur Unterstützung bei der Bewältigung der Flüchtlingsströme ihrer Partner vor, was die Eingliederung von Migranten oder die Sicherheit der Grenzen anbelangt (Bekämpfung der illegalen Einwanderung, von Menschenhandel, und des grenzüberschreitenden organisierten Verbrechens usw.).

Förderung einer inklusiven wirtschaftlichen Entwicklung

Die Strategie soll auch dazu beitragen, festzustellen, welche sozialen und wirtschaftlichen Reformen notwendig sind, um die wirtschaftliche Stabilität zu verbessern und mehr Arbeitsplätze in den Partnerländern zu schaffen.

Die Kommission definiert zusätzliche Prioritäten im Hinblick auf die Qualität der Bildungssysteme, die Rechtsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen, die regionale Handelsintegration und die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Mittelmeerraum auf dem Industriesektor.

Förderung von Handel und Investitionen

Die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist eine wichtige Voraussetzung für den Ausbau der Handelsbeziehungen und die Erhöhung der ausländischen Direktinvestitionen. So soll die Strategie zur Stärkung von Rechtsstaatlichkeit und Justiz, zur Bekämpfung der Korruption und zu einer effizienteren Gestaltung der Verwaltungsverfahren beitragen.

Die EU hat mit allen Mittelmeerpartnern (mit Ausnahme Syriens) Handelsabkommen geschlossen. Diese Abkommen müssen durch Maßnahmen ergänzt werden, die möglichst genau auf jedes Land abgestimmt sind, und zwar in folgenden Bereichen:

  • Agrar- und Fischereierzeugnisse;
  • Konformität gewerblicher Produkte;
  • Liberalisierung des Handels mit Dienstleistungen;
  • Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln.

Darüber hinaus soll die erneuerte Partnerschaft zum Abschluss tiefgreifender und umfassender Freihandelsabkommen * beitragen, mit dem Ziel der Schaffung von Freihandelszonen.

Stärkung der sektoralen Zusammenarbeit

In diesem Bereich sind neue Initiativen zur Zusammenarbeit notwendig, vor allem in folgenden Sektoren:

  • Energie, durch ein gemeinsames Konzept zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit und zur Produktion erneuerbarer Energien;
  • Landwirtschaft, Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung;
  • allgemeine Bildung und berufliche Bildung, vor allem, um die hohen Analphabetenraten zu verringern und Austauschprogramme für Studenten zu entwickeln;
  • Flug- und Luftsicherheit sowie Sicherheit im Seeverkehr;
  • Informations- und Kommunikationstechnologien, durch die Verbesserung des geltenden Regulierungsrahmens und der Wettbewerbsbedingungen.

Finanzhilfe

Nach der Verabschiedung der Strategie ist eine Neuausrichtung der finanzpolitischen Prioritäten der Europäischen Nachbarschaftspolitik erforderlich. So muss die Finanzhilfe erhöht und diversifiziert werden, und es wird auch notwendig sein, auf Kredite internationaler Finanzinstitute zurückzugreifen, z.B. der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) und der Europäischen Investitionsbank (BEI).

In einigen Fällen kann auch makroökonomische Hilfe der EU erforderlich sein, falls die Partner von der internationalen Finanzkrise betroffen sind.

Schlüsselwörter

  • Vertiefte und umfassende Freihandelszone: Freihandelsabkommen, das für eine große Zahl von Bereichen gilt und darauf abzielt, den Handel zwischen den Staaten im Zuge einer Rechtsangleichung zu erleichtern. Diese Abkommen sehen eine teilweise Öffnung des Binnenmarktes für Nicht-EU-Länder vor. Dieses Angebot besteht zurzeit nur für die ENP-Länder.

Letzte Änderung: 27.06.2011

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