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Zypern

1) BEZUG

Stellungnahme der Kommission KOM (93) 313 endg.Bericht der Kommission KOM (98) 710 endg.Bericht der Kommission KOM (99) 502 endg.Bericht der Kommission KOM (2000) 702 endg.Bericht der Kommission SEK (2001) 1745 endg.Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union [Amtsblatt L 236 vom 23.09.2003]

2) ZUSAMMENFASSUNG

In ihrer Stellungnahme vom Juli 1993 war die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass ein Beitritt Zyperns zur Gemeinschaft keine größeren Auswirkungen auf die typische Erzeugung der Mittelmeerregionen hätte. In dem Bericht vom November 1998 wird diese Wertung bestätigt, auch wegen des geringen Umfangs der zyprischen Landwirtschaft. Die Fortschritte Zyperns bei der Vorbereitung seines Agrarsektors und seiner Landwirtschaftspolitik auf die Gemeinsame Agrarpolitik sind jedoch bemerkenswert.

Der Bericht vom Oktober 1999 bestätigt die im Bereich der Agrargesetzgebung unternommenen Anstrengungen Zyperns im Hinblick auf seine Integration in die Gemeinsame Agrarpolitik und weist auf die Notwendigkeit hin, geeignete Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Was die Fischerei anbetrifft, so fehlen trotz einiger erzielten Fortschritte zahlreiche Bestimmungen zur Fischereiflotte. Auch ist ein Ausbau der institutionellen Strukturen im Hinblick auf die Durchführung einer Fischereipolitik erforderlich.

Der Bericht vom November 2000 hebt hervor, dass bei der Vorbereitung der zyprischen Landwirtschaft auf die Gemeinsame Agrarpolitik zwar ein gewisser Fortschritt zu verzeichnen ist, es aber nach wie vor an wesentlichen Elementen des Agrarbesitzstands fehlt; dies gilt besonders für die gemeinsamen Marktorganisationen. Im Bereich der Fischerei wurden dagegen, insbesondere was die Umsetzung von Rechtsvorschriften und den Aufbau der darin vorgesehenen Infrastruktur angeht, gute Fortschritte erzielt. In Bezug auf die Marktpolitik sind allerdings keine weiteren Entwicklungen zu verzeichnen.

Aus dem Bericht vom November 2001 ist zu entnehmen, dass die Bemühungen zur Angleichung der landwirtschaftlichen Rechtsvorschriften an den Besitzstand fortgesetzt wurden.

Im Fischereisektor hat Zypern allgemein Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Inspektion und Kontrolle, Steigerung der Verwaltungskapazität, Bestandsbewirtschaftung und Strukturmaßnahmen. So wurde ein Register für Fischereifahrzeuge eingeführt und setzte das Land die Reduzierung seiner Hochseefischereifahrzeuge fort. Außerdem wurde ein Satellitenüberwachungssystem eingeführt.

Der Beitrittsvertrag wurde am 16. April 2003 unterzeichnet und der Beitritt fand am 1. Mai 2004 statt.

GEMEINSCHAFTLICHER BESITZSTAND

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zielt darauf ab, ein modernes Agrarsystem zu erhalten und zu entwickeln, der landwirtschaftlichen Bevölkerung eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten, die Verbraucher mit Nahrungsmitteln zu angemessenen Preisen zu versorgen und den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu verwirklichen.

Die Gemeinsame Fischereipolitik umfasst die gemeinsame Marktorganisation, die Strukturpolitik, die Abkommen mit Drittländern, die Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen und die wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet.

BEWERTUNG DER LAGE

Landwirtschaft

Im Jahr 2000 belief sich der Anteil der Landwirtschaft an der Bruttowertschöpfung auf 3,8% gegenüber 4,2% im Jahr 1999. Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung ist von 9,5% im Jahr 1999 auf 9,2% im Jahr 2000 zurückgegangen. Die Erzeugung im landwirtschaftlichen Sektor ist im Jahr 2000 um 4,9% gesunken.

Der Agrarhaushalt für 2001 wurde gegenüber dem Vorjahr um fast 40 Mio. aufgestockt (119 875 Mio. gegenüber 80,5 Mio.). Der Handelsbilanzüberschuss der Europäischen Union ist von 152,3 Mio. im Jahr 1999 auf 233,9 Mio. im Jahr 2000 angestiegen.

  • Horizontale MaßnahmenIn Bezug auf den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) und die Qualitätspolitik sind keine Maßnahmen getroffen worden. Im Bereich Qualitätspolitik müssen noch Rechtsvorschriften über die Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben erlassen werden. Es müssen eine für geografische Angaben, Ursprungsbezeichnungen und Bescheinigungen besonderer Merkmale zuständige Behörde sowie eine Kontrollorganisation gegründet werden.Die Einrichtung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (INVEKOS) schreitet voran.Im Haushaltsbereich sind Änderungen erforderlich, damit die mehrjährigen strategischen Entwicklungspläne mit dem gemeinschaftlichen Besitzstand übereinstimmen.Hinsichtlich der Direktzahlungen für Getreide werden die zyprischen Behörden aufgefordert, Rechtsvorschriften zu erlassen, die eine Identifizierung der Parzellen ermöglichen. Die Behörden sollen den Landwirten und der Verwaltung die Möglichkeit geben, sich mit der Verwaltung der Zahlungen vertraut zu machen.
  • Gemeinsame MarktorganisationenInfolge der Verabschiedung der Rechtsvorschriften über die Erzeugung sowie die Vermarktungs- und Qualitätsnormen für Obst und Gemüse sowie Eier und Geflügel sind Fortschritte gemacht worden. Jedoch müssen die Bemühungen fortgesetzt werden, um Erzeugerorganisationen für frisches Obst und Gemüse zu gründen.Im Bereich Rind- und Schweinefleisch werden Gesetze über die Klassifizierung der Schlachtkörper sowie über die Preiserhebung und -meldung geprüft.Im Weinbausektor müssen Durchführungsvorschriften erlassen werden. Die Vorschriften über Weinbaupotential, Weinmarktregelung und die Ursprungsbezeichnungen müssen noch an den gemeinschaftlichen Besitzstand angepasst werden.Bei Olivenerzeugnissen wird das Staatsmonopol derzeit abgebaut, was bei Milcherzeugnissen noch nicht der Fall ist.Zypern muss die Beseitigung der Staatsmonopole und die Anpassung seiner Rechtsvorschriften in den anderen unter die gemeinsamen Marktorganisationen fallenden Sektoren fortsetzen.
  • Ländliche Entwicklung und ForstwirtschaftZypern setzt die Anpassung seiner Rechtsvorschriften an den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Genehmigung, der Rechnungsprüfung und Ausführung der Zahlungen sowie der Unterstützung von Junglandwirten fort.Es müssen Kontrollorganisationen eingerichtet und ein Kodex der guten landwirtschaftlichen Praxis erstellt werden.Die Fähigkeit der Verwaltung zur Umsetzung des Besitzstandes im Bereich ländliche Entwicklung muss weiter verbessert werden.
  • Veterinärangelegenheiten und Pflanzenschutz einschließlich LebensmittelsicherheitDie Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes ist in diesen Bereichen noch nicht vollständig erfolgt.Bei der Richtlinie über die Gebühren für die Veterinärkontrollen wurden keine Fortschritte gemacht.2001 wurden das Gesetz über die Tierarzneimittel verabschiedet und das Futtermittelgesetz geändert.Das System zur Tierkennzeichnung und -registrierung dürfte rasch eingeführt werden.Die Lebensmittel verarbeitenden Betriebe müssen modernisiert werden.Bei der geografischen BSE-Risikobewertung wurde Zypern in die Gruppe III eingestuft.Im Bereich des Pflanzenschutzes und insbesondere der Pflanzenschutzmittel geht die Anpassung an den Besitzstand weiter voran. Die Grenzkontrollstellen müssen mit Laboratorien ausgerüstet werden, und die Kapazität der Veterinärdienste muss verstärkt werden.Im April 2001 wurde eine Strategie für die Lebensmittelsicherheit verabschiedet.

Fischerei

Die Fischwirtschaft trägt rund 4 % zur Wertschöpfung des gesamten Agrar- und Ernährungssektors bei. Zwischen 1991 und 1996 stieg die Fischproduktion jährlich um 4,5%. Sie deckt jedoch nicht den Inlandsverbrauch.

Was Fischereimanagement, Überwachung und Kontrollen betrifft, so wurden im Juni 2000 Änderungen des Fischereirechts in Bezug auf das System der Fanglizenzen für die Hochseefischerei außerhalb der Hoheitsgewässer angenommen. Die Vergabe der Fanglizenzen steht nunmehr im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht. Die Kapazitäten für die Überwachung der Fischereitätigkeiten sind aufgestockt worden. Im Juni 2000 wurde ein Gesetz über die Aquakultur verabschiedet. Staatliche Beihilfen werden von der Regierung Zyperns an Fischereifahrzeuge gezahlt, die in den internationalen Gewässern des Mittelmeers fischen.

Im Fischereisektor ist Zypern mit der Umsetzung des Besitzstandes gut vorangekommen. Dennoch bedarf es weiterer Anstrengungen, insbesondere bei der Anwendung der Vermarktungsnormen und der Anerkennung der Erzeugerorganisationen. Auch die Politik zur Reduzierung der Hochseefischereifahrzeuge muss kontinuierlich fortgesetzt werden.

Im internationalen Bereich hat Zypern die Verfahren zur Ratifizierung bestimmter spezifischer UN- und FAO-Abkommen eingeleitet. Es hat auch der Einsetzung der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer zugestimmt.

Letzte Änderung: 15.03.2002

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