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Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, jungen Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung 2001/613/EG über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der EU

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Im Anschluss an die Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im Jahr 2000 soll diese Empfehlung die Freizügigkeit im Bereich allgemeine und berufliche Bildung unterstützen. Sie fordert die Länder der Europäischen Union (EU) auf, die erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Mobilität von Studierenden, Lehrkräften und Ausbildern innerhalb der EU zu fördern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Empfehlung fordert die EU-Länder auf, Hindernisse rechtlicher, administrativer, sprachlicher und kultureller Art für Menschen aus dem Weg zu räumen, die

  • studieren oder in der Ausbildung stehen;
  • freiwillig tätig sind oder
  • als Lehrkraft oder Ausbilder tätig sind;

und dies in einem anderen EU-Land tun.

Zu den enthaltenen Aspekten, Zielen und Vorschlägen gehören

  • das Ziel, mindestens zwei EU-Sprachen zu lernen und sich vor der Abreise sprachlich und kulturell vorzubereiten;
  • junge Menschen für die EU-Bürgerschaft und die Achtung von Unterschieden zu sensibilisieren;
  • der einfache Zugang zu Informationen über Möglichkeiten in anderen EU-Ländern;
  • die Förderung und Vereinfachung finanzieller Unterstützung (Beihilfen, Stipendien, Subventionen, Darlehen usw.);
  • Unterstützung bei den Kosten für öffentlichen Verkehr, Unterkunft und Essen sowie Zugang zu kulturellen Einrichtungen auf derselben Basis wie die Bürger des Aufnahmestaats und
  • bessere Aufklärung über finanzielle Ansprüche und gegenseitige Vereinbarungen im Bereich der sozialen Sicherheit.

Maßnahmen insbesondere für Studierende bzw. in der Ausbildung stehende Menschen

  • Ermutigung von Studierenden, einen Teil ihrer Ausbildung in einem anderen EU-Land zu absolvieren, und Erleichterung der akademischen Anerkennung der im jeweiligen Land absolvierten Ausbildungszeiten;
  • Förderung transparenterer Modelle für Ausbildungsnachweise, zum Beispiel durch die Aushändigung von Übersetzungen und zentralisierte Informationsstellen;
  • Erleichterung des für die Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Nachweises für Studierende, dass sie krankenversichert sind oder über entsprechende finanzielle Mittel verfügen und
  • Erleichterung der Eingliederung und der Unterstützung von Studierenden in das Bildungssystem des Aufnahmelandes sowie ihre Wiedereingliederung in ihrem Herkunftsland.

Maßnahmen für junge Freiwillige

  • Sicherstellung, dass die Besonderheiten der Arbeit der Freiwilligen in den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften berücksichtigt werden;
  • Förderung der Einführung einer Teilnahmebescheinigung mit dem Ziel, ein gemeinsames EU-Format für Bewerbungen zu schaffen und
  • Verhinderung der Diskriminierung von Freiwilligen hinsichtlich ihres Anspruchs auf sozialen Schutz.

Maßnahmen für Lehrkräfte und Ausbilder

  • Berücksichtigung von Problemen, die auftreten, wenn Mobilitätsmaßnahmen den Rechtsvorschriften mehrerer Staaten unterliegen, und Förderung der Zusammenarbeit;
  • Ersetzung der an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmenden Lehrkräfte und Ausbilder;
  • Erleichterung der Eingliederung in die Aufnahmeeinrichtung;
  • Einführung europäischer Ausbildungszeiten, die Mobilität erleichtern;
  • Förderung der Einführung einer europäischen Dimension in das berufliche Umfeld über den Inhalt der Ausbildungsprogramme und durch Kontakte und Austausch zwischen Einrichtungen und
  • Förderung der durch die europäische Mobilität gesammelten Erfahrungen als Bestandteil des beruflichen Werdegangs.

Die EU-Länder werden aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht über die zur Umsetzung der Empfehlungen durchgeführten Maßnahmen zu erstellen.

HINTERGRUND

Die beschriebenen Empfehlungen galten ursprünglich für EU-Programme wie Sokrates (allgemeine Bildung), Leonardo da Vinci (berufliche Bildung) und Jugend, die nun alle Teil des Erasmus+-Programms sind, und ergänzen Maßnahmen, die jetzt zu ET 2020 gehören, der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung und des lebenslangen Lernens.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft (ABl. L 215 vom 9.8.2001, S. 30-37)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Empfehlung des Rates vom 28. Juni 2011 – Jugend in Bewegung – die Mobilität junger Menschen zu Lernzwecken fördern (ABl. C 199 vom 7.7.2011, S. 1-5)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: „Jugend in Bewegung“ – Eine Initiative zur Freisetzung des Potenzials junger Menschen, um in der Europäischen Union intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zu erzielen (KOM(2010) 477 endg. vom 15.9.2010)

Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 zur Einrichtung eines Europäischen Leistungspunktesystems für die Berufsbildung (ECVET) (ABl. C 155 vom 8.7.2009, S. 11-18)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 15. November 2007 zur Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung (ABl. C 300 vom 12.12.2007, S. 6-9)

Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) (ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6-20)

Letzte Aktualisierung: 19.12.2016

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