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European Legislation Identifier (ELI)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI)

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Die Rechtsvorschriften sind online allgemein verfügbar und in verschiedenen digitalen Formaten zugänglich. Die Art und Weise, wie Rechtsinformationen organisiert und klassifiziert werden, unterscheidet sich jedoch in den unterschiedlichen Rechtsordnungen. Die Schlussfolgerungen gehen diese Problematik durch die Einführung des European Legislation Identifier (ELI) an, einer Initiative, mit der sichergestellt werden soll, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Angehörige der Rechtsberufe einen verbesserten Zugang zu Informationen über Rechtsvorschriften erhalten, sei es auf regionaler, nationaler oder EU-Ebene.

ELI erleichtert den Zugang zu und den Austausch von diesen Informationen und leistet somit einen Beitrag zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts in der EU.

WICHTIGE ECKPUNKTE

In den Schlussfolgerungen werden die EU-Länder aufgerufen, das ELI-System anzunehmen, damit Informationen zu EU- und nationalen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Rechtsordnungen auf harmonisierte Weise kategorisiert werden. So werden das Auffinden von Informationen über Rechtsvorschriften, der Zugang zu diesen und ihre Weiterverwendung für Bürgerinnen und Bürger sowie professionelle Nutzer verbessert.

Wie funktioniert ELI?

ELI beruht auf

  • der Nutzung eines eindeutigen Uniform Resource Identifier (URI) zur Identifizierung einer Webadresse mit Rechtsinformationen;
  • einer Reihe strukturierter Metadaten, mit denen die Rechtsinformationen auf EU- und nationaler Ebene kategorisiert werden;
  • der Nutzung einer gemeinsamen Sprache für den Austausch von Rechtsinformationen in maschinenlesbaren Formaten für eine bessere Weiterverwendung*.

Das ELI-System wurde entwickelt, um den Rechtsverkehr zu standardisieren, den Austausch zu fördern und die Interoperabilität zwischen Rechtsinformationssystemen auf EU- und nationaler Ebene zu verbessern und gleichzeitig den Eigenheiten der nationalen Rechtsordnungen gerecht zu werden.

Wie können die EU-Länder ELI einführen?

Die Einführung von ELI ist fakultativ, freiwillig und erfolgt schrittweise. Zur Annahme von ELI müssen Herausgeber von Rechtsvorschriften

  • ihre Rechtsvorschriften mit ELI-Kennzeichner und Metadaten versehen;
  • die ihren Rechtsvorschriften zugeordneten ELI-Metadaten in einem spezifischen Format veröffentlichen.

Die Länder, die den ELI einführen, sind dazu aufgerufen, einen nationalen ELI-Koordinator zu benennen und Informationen über die jeweilige Einführung des ELI auszutauschen. Diese Informationen sind öffentlich über die ELI-Website zur Verfügung zu stellen, die im EUR-Lex-Portal untergebracht ist: http://eurlex.europa.eu/eli

Schlussfolgerungen des Rates im Jahr 2017

Im November 2017 nahm der Rat eine Reihe neuer Schlussfolgerungen zum ELI an, die auf den Schlussfolgerungen von 2012 aufbauen.

Diese Schlussfolgerungen stellen einen Fortschrittsbericht zur ELI-Initiative vor:

  • Das ELI-System wurde in einer Reihe von nationalen Systemen für die Veröffentlichung von Rechtsvorschriften eingesetzt,
  • Der ELI wird für Rechtsvorschriften der EU verwendet, die im Amtsblatt der Europäischen Union und über das vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union betriebene EUR-Lex-Portal zugänglich sind,
  • das Amt für Veröffentlichungen hat gemäß dem Beschluss 2009/496/EG den ELI in das EUR-Lex-Portal aufgenommen. Das Amt für Veröffentlichungen führt und pflegt in seinem EUR-Lex-Portal ein Register der nationalen ELI-Koordinatoren, Informationen über das Format und die Verwendung des ELI in den teilnehmenden Ländern sowie weitere nützliche Dokumente.

In den Schlussfolgerungen wird die Gruppe des Rates „E-Recht“ aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, um das ELI-System voranzutreiben, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Die „Task Force European Legislation Identifier“ (im Folgenden „ELI TF“) soll die Spezifikationen im Zusammenhang mit dem ELI definieren und für deren künftige Entwicklung sorgen;
  • die Expertengruppe für den ELI der Gruppe „E-Recht“ soll diese Initiative vorantreiben, indem sie
    • den EU-Ländern ermöglicht, Erfahrungen und bewährte Verfahren zum Einsatz des ELI auszutauschen;
    • die EU-Länder über die Arbeit der ELI TF informiert;
    • der Gruppe „E-Recht“ über die Anliegen und Anforderungen der EU-Länder in Bezug auf den ELI berichtet;
    • der Gruppe „E-Recht“ über den Inhalt ihrer Sitzungen berichtet.

Ein Anhang enthält die wichtigsten Elemente der Informationen und Referenzen:

  • Einführung auf nationaler Ebene;
  • Elemente des ELI;
  • ELI-Referenz-Websites.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Weiterverwendung: die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, Materialien kostenlos und ohne vorherige Genehmigung weiterzuverwenden, auch für kommerzielle Zwecke. Die Informationen dürfen u. a. vervielfältigt, angepasst, übersetzt werden. Möglicherweise gelten jedoch bestimmte Bedingungen für die Weiterverwendung. Die allgemeine Weiterverwendungspolitik der Europäischen Kommission sieht bei der Weiterverwendung von Informationen z. B. eine Pflicht zur Quellenangabe und ein Verbot der Entstellung des ursprünglichen Sinns vor. Ferner gelten einige Ausnahmen von der allgemeinen Weiterverwendungspolitik der Kommission, z. B. für Logos oder Software.

HAUPTDOKUMENT

Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Legislation Identifier (ELI) (ABl. C 325 vom 26.10.2012, S. 3-11)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates vom 6. November 2017 zum European Legislation Identifier (ABl. C 441 vom 22.12.2017, S. 8-12)

Beschluss 2009/496/EG, Euratom des Europäischen Parlaments, des Rates, der Kommission, des Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und des Ausschusses der Regionen vom 26. Juni 2009 über den Aufbau und die Arbeitsweise des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 41-47)

Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2009/496/EG, Euratom wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Letzte Aktualisierung: 09.02.2018

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