This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 52015DC0112
REPORT FROM THE COMMISSION Belgium Report prepared in accordance with Article 126(3) of the Treaty
BERICHT DER KOMMISSION Belgien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags
BERICHT DER KOMMISSION Belgien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags
/* COM/2015/0112 final */
BERICHT DER KOMMISSION Belgien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags /* COM/2015/0112 final */
BERICHT DER KOMMISSION Belgien
Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags 1. Hintergrund In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union (AEUV) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit
vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt
(SWP) gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates „über die
Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit“[1]. Besondere Vorschriften für die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden
Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sind in der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013[2] festgelegt. Nach Artikel 126 Absatz 2 AEUV prüft die
Kommission die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand von zwei Kriterien,
nämlich daran, a) ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen
öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) den Referenzwert von 3 %
überschreitet (es sei denn, dass entweder das Verhältnis erheblich und laufend
zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat
oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird
und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt); b) ob das Verhältnis
des öffentlichen Schuldenstands zum BIP den Referenzwert von 60 % überschreitet
(es sei denn, das Verhältnis ist hinreichend rückläufig und nähert sich rasch
genug dem Referenzwert). Laut Artikel 126 Absatz 3 AEUV erstellt die
Kommission einen Bericht, falls ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser
Kriterien erfüllt. Die Kommission kann ferner einen Bericht erstellen, wenn sie
ungeachtet der Erfüllung der Kriterien der Auffassung ist, dass die Gefahr
eines übermäßigen Defizits im Sinne des Artikels 126 Absatz 2 AEUV
besteht. In diesem Bericht wird auch „berücksichtigt, ob das öffentliche
Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt
werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der
mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. In diesem Bericht, der die erste Stufe des
Defizitverfahrens darstellt, wird die Frage geprüft, ob Belgien das
Defizitkriterium und das Schuldenstandskriterium des Vertrags erfüllt. Dabei
wird vor einer endgültigen Schlussfolgerung den wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen und allen sonstigen einschlägigen Faktoren Rechnung getragen.
Im Zuge der im Jahr 2011 am SWP vorgenommenen Änderungen
wurden die Anforderungen in Bezug auf den Schuldenstand den Anforderungen in
Bezug auf das Defizit gleichgestellt, damit gewährleistet ist, dass die
Schuldenquote in Ländern, in denen sie den Referenzwert von 60 %
überschreitet, unter diesen Wert zurückgeführt wird (oder hinreichend
rückläufig ist und sich diesem Wert nähert). Nach Artikel 2 Absatz 1a
der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates wird Mitgliedstaaten, gegen die
am 8. November 2011 ein Defizitverfahren lief, eine dreijährige Übergangszeit
ab dem auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgenden Jahr eingeräumt, in
der von ihnen ausreichende Fortschritte in Richtung auf den Richtwert für den
Schuldenabbau erwartet werden. Für Belgien umfasst dieser Übergangszeitraum die
Jahre 2014 bis 2016 (d. h. die drei Jahre nach der Korrektur des
übermäßigen Defizits[3]). In den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und
Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und
Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten“ vom 3. September 2012
wird dargelegt, wie die Anforderung in Bezug auf den strukturellen Saldo
definiert und ihre Erfüllung bewertet wird. Insbesondere wird eine minimale
lineare strukturelle Anpassung (MLSA) des strukturellen Saldos definiert, mit
der gewährleistet werden soll, dass die Schuldenregel am Ende des
Übergangszeitraums eingehalten wird. Am 13. Januar 2015 legte die Kommission eine Mitteilung
über die Nutzung der Flexibilität im Rahmen des SWP vor, die neue
Orientierungshilfe für die Anwendung der geltenden Bestimmungen bietet. Ziel
ist es, die Verzahnung zwischen wirksamer Umsetzung von Strukturreformen,
Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik im Interesse von
Wachstum und Beschäftigung zu stärken. Mit der Mitteilung wird keine Änderung
der Bestimmungen des Pakts bezweckt, sondern es geht darum, ihre Wirksamkeit zu
steigern, ihr Verständnis zu fördern und die Haushaltspolitik im Euro-Währungsgebiet
wachstumsfreundlicher zu gestalten, indem die im Stabilitäts- und Wachstumspakt
verankerte Flexibilität optimal genutzt wird, während zugleich Glaubwürdigkeit
und Wirksamkeit des Paktes im Hinblick auf die verantwortungsvolle
Haushaltspolitik gewahrt bleiben. In der Mitteilung wird insbesondere
klargestellt, dass die Kommission – gemäß Artikel 2 Absatz 3 der
Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates – bei der Prüfung der Frage, ob ein
Defizitverfahren zu eröffnen ist (im Rahmen eines Berichts gemäß Artikel 126
Absatz 3 AEUV), alle einschlägigen mittelfristigen Entwicklungen in Bezug
auf die Wirtschafts- und Haushaltslage sowie den Schuldenstand sorgfältig
analysiert. Zudem wird klargestellt, dass die Umsetzung von Strukturreformen
im Rahmen des Europäischen Semesters zu diesen einschlägigen Faktoren gehört.[4] Aus den Daten, die von den Behörden am 7. Oktober 2014
gemeldet[5] und anschließend von Eurostat validiert[6]
wurden, geht hervor, dass sich das gesamtstaatliche Defizit Belgiens 2013 auf
2,9 % des BIP belief, während der Schuldenstand bei 104,5 % des BIP
und damit über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag. Für 2014 wurde in
der Übersicht über die Haushaltsplanung (DBP) und in der Herbstrunde 2014 von
einem Defizit von 2,9 % des BIP und einem Schuldenstand von 105,6 %
des BIP ausgegangen. Zudem ist in der Haushaltsplanung ein Defizit von
2,1 % des BIP und ein Schuldenstand von 105,1 % im Jahr 2015
vorgesehen. Nach der Winterprognose 2015 der Kommission wird Belgien in
den Jahren 2014 und 2015 voraussichtlich keine ausreichenden Fortschritte in
Richtung auf den Richtwert für den Schuldenabbau machen (siehe Tabelle 1).
Die Änderung des strukturellen Saldos wird für 2014 auf -0,1 % des BIP
veranschlagt (gegenüber einer erforderlichen minimalen linearen strukturellen
Anpassung von 0,7 % des BIP[7]) und soll sich den Projektionen zufolge im Jahr 2015 auf 0,6 %
des BIP belaufen (gegenüber dem erforderlichen Wert von 1,1 % des BIP[8]). Zudem wird in der Winterprognose 2015 der Kommission das
gesamtstaatliche Defizit Belgiens im Jahr 2014 auf 3,2 % des BIP
veranschlagt (gegenüber 2,9 % des BIP in der Haushaltsplanung Belgiens für
2015), womit der Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wird. Tabelle 1.
Gesamtstaatliches Defizit und/oder gesamtstaatlicher Schuldenstand (in % des
BIP) Das für 2014 veranschlagte Defizit und die
voraussichtlich nicht ausreichenden Fortschritte in Richtung auf den Richtwert
für den Schuldenabbau in den Jahren 2014 und 2015 deuten darauf hin, dass in
Belgien allem Anschein nach das Risiko eines übermäßigen Defizits im Sinne des
SWP besteht – ohne dass jedoch bereits alle im Folgenden aufgeführten Faktoren
berücksichtigt wären. Die Kommission hat daher den vorliegenden
Bericht erstellt, in dem das Überschreiten des Referenzwerts für das Defizit
und die Abweichung von der Übergangsregelung für den Schuldenabbau umfassend
bewertet werden. Damit soll festgestellt werden, ob bei Berücksichtigung aller
einschlägigen Faktoren die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit gerechtfertigt ist. Abschnitt 2 des Berichts hat das
Defizitkriterium zum Gegenstand, Abschnitt 3 das Schuldenstandskriterium.
Abschnitt 4 behandelt die öffentlichen Investitionen und sonstige
einschlägige Faktoren, wobei auch die Einhaltung des erforderlichen
Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel bewertet wird.
Der Bericht trägt der am 5. Februar 2015 veröffentlichten Winterprognose
2015 der Kommission sowie ihrer Bewertung der weiteren Entwicklung Rechnung. 2. Defizitkriterium In der Winterprognose 2015 der Kommission wird
das gesamtstaatliche Defizit Belgiens im Jahr 2014 auf 3,2 % des BIP
veranschlagt (gegenüber 2,9 % des BIP im Jahr 2013). Damit liegt es zwar
über 3 % des BIP, aber in der Nähe des Referenzwerts. Der Referenzwert von 3 % des BIP wird ausnahmsweise
überschritten. Im Einzelnen: · Die Überschreitung ist Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses im
Sinne des SWP – insbesondere der methodischen Änderungen im Zusammenhang mit
der Einführung des ESVG 2010 und statistischer Präzisierungen. Die
statistische Umstellung im staatlichen Rechnungswesen im Oktober 2014
hatte eine Aufwärtskorrektur des Ergebnisses von 2013 um insgesamt etwa
0,3 % des BIP[9] zur Folge. Die statistischen Revisionen bestanden vor allem darin,
dass Investitionshilfen im Umfang von etwa 0,4 % des BIP zum Zeitpunkt der
Investition – im konkreten Fall im Jahr 2013 – als öffentliche Ausgaben
veranschlagt wurden, während diese Investitionshilfen zuvor über die gesamte
Lebensdauer der betreffenden Vermögenswerte (z. B. Krankenhäuser oder
Seniorenheime) abgeschrieben wurden. Die methodischen Änderungen dürften sich
ähnlich auf das Ergebnis von 2014 ausgewirkt haben, waren bei der Annahme des
ursprünglichen Haushaltsplans für 2014 jedoch noch nicht bekannt. Diese
Korrekturen sollten nicht als Verschlechterung der öffentlichen Haushaltslage
angesehen werden; es ändert sich nur der Zeitpunkt, zu dem bestimmte
öffentliche Ausgaben erfasst werden. Hinzu kommt, dass über die Abrechnung
dieser Investitionshilfen erst im Oktober 2014 Klarheit geschaffen wurde. Die
Änderungen kamen somit unerwartet bzw. waren nicht lange im Voraus bekannt.
Verfahrensrechtliche Folgen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen
Defizit sollten sie daher nicht haben. · Nach der Winterprognose 2015 der Kommission wird das
Haushaltsergebnis von 2014 zudem durch Mindereinnahmen beeinflusst, was zu
einem vorübergehenden Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits führt. Einige
dieser Fehlbeträge wären jedoch auch vorhersehbar gewesen, da sie vor allem mit
verminderten Dividenden und Garantiegebühren aus dem Finanzsektor in
Zusammenhang stehen. Die erwartete Überschreitung des Referenzwerts
von 3 % des BIP ist als vorübergehend im Sinne des SWP zu
betrachten, zumal aus den Haushaltsprognosen der Kommission hervorgeht, dass
das Defizit im Jahr 2015 unter den Referenzwert sinken wird. Bei unveränderter Politik wird das Defizit auch im Jahr
2016 unter diesem Wert liegen. Zwar ist mit weiteren Auswirkungen der erwähnten
methodischen Änderungen zu rechnen, doch werden diese durch zusätzliche
Konsolidierungsmaßnahmen auf verschiedenen staatlichen Ebenen ausgeglichen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass das
geschätzte Defizit in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP liegt und
die erwartete Überschreitung des Referenzwerts einen vorübergehenden
Ausnahmefall im Sinne des SWP darstellt. Daraus ergibt sich, dass bei
Berücksichtigung der obengenannten Faktoren das im Vertrag und in der
Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 festgelegte Defizitkriterium derzeit als
erfüllt anzusehen ist. Die vorliegende Bewertung beruht auf der Winterprognose
2015 der Kommission für das Ergebnis von 2014. Die im April 2015 bevorstehende
Veröffentlichung der zum Ergebnis von 2014 gemeldeten und von Eurostat
validierten Daten kann zu einer Neubewertung der Erfüllung des
Defizitkriteriums führen. 3. Schuldenstandskriterium Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand ist
in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, und zwar von 87 % des BIP
im Jahr 2007 auf 104,5 % des BIP Ende 2013 (+18 BIP-Prozentpunkte).
Hauptfaktoren für die Zunahme waren die Häufung primärer Haushaltsdefizite
infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise, Eingriffe in das Finanzsystem und das
schwache BIP-Wachstum. Trotz des Anstiegs des Schuldenstands sind die
Zinsausgaben im selben Zeitraum aufgrund rückläufiger Zinssätze (abgesehen von
einem vorübergehenden Anstieg der Risikoprämien im Jahr 2012) kontinuierlich
gesunken. Im Jahr 2013 stabilisierte sich der Schuldenstand – auch dank der
Veräußerung staatlicher Vermögenswerte. In der von Belgien der Kommission am
15. Oktober 2014 übermittelten und am 22. Oktober 2014 aktualisierten
Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015 wird davon ausgegangen, dass die
Schuldenquote Ende 2014 105,6 % erreicht und im Jahr 2015 auf 105,1 %
zurückgeht. Der Winterprognose 2015 der Kommission zufolge erreicht die
Schuldenquote Ende 2014 voraussichtlich 106,4 % des BIP, steigt bei
unveränderter Politik weiter auf 106,8 % im Jahr 2015 und stabilisiert
sich im Jahr 2016. Neben dem höheren öffentlichen Gesamtdefizit erklärt
insbesondere das niedrigere nominale BIP-Wachstum den Unterschied gegenüber der
Haushaltsplanung. Der Prognose der Kommission zufolge reicht das
erwartete nominale BIP-Wachstum aufgrund des hohen Schuldenstands nicht aus, um
die Wirkung der Zinsausgaben auf die Schuldenquote in den Jahren 2014 und 2015
zu neutralisieren, womit ein den Schuldenstand erhöhender Schneeballeffekt
eintritt. Demgegenüber wirkt der geringfügig positive Primärsaldo leicht
dämpfend auf die Schuldenquote. Bestandsanpassungen dürften sich im
Prognosezeitraum nicht maßgeblich auf die Schuldenentwicklung auswirken. Tabelle 2: Schuldendynamik Aufgrund der niedrigen Inflation und des
schwachen realen Wachstums sind die Projektionen für das nominale BIP-Wachstum
für 2014 und 2015 mit 1,7 % bzw. 2,0 % in der Winterprognose 2015
verhalten (gegenüber jeweils 2,9 % für 2014 und 2015 in der
Frühjahrsprognose 2014). Dies senkt die Schuldenquote um 1,7 % bzw.
2,1 % des BIP, wobei die Zinsausgaben die Schuldenquote jedoch zugleich um
3,0 % bzw. 2,8 % des BIP erhöhen. Damit tritt ein „Schneeballeffekt“
von 1,3 % des BIP im Jahr 2014 und knapp 0,7 % des BIP im Jahr 2015
ein. Bei näherer Betrachtung der Auswirkungen von
Inflation und Zinsentwicklung auf den Schneeballeffekt zeigt sich, dass der
Rückgang der Inflation trotz eines sinkenden Nominalzinses kurzfristig dazu
führt, dass ein höherer rechnerischer Realzins für die Schulden zu zahlen ist[10]. Während sich nämlich die niedrigere Inflation unmittelbar auswirkt,
schlagen die niedrigeren Nominalzinssätze nur allmählich auf die Kosten der
Verschuldung durch, da Schuldinstrumente mit einer Laufzeit von unter einem
Jahr derzeit nur 16 % der Schulden (der Zentralregierung) ausmachen.
Tatsächlich ist der rechnerische Realzins von 1,5 % im Jahr 2013 auf
2,2 % im Jahr 2014 gestiegen. Im Jahr 2015 wird er voraussichtlich wieder
auf 1,8 % sinken. Die den Schuldenstand erhöhende Wirkung der
rechnerischen realen Kosten des Schuldendienstes verstärkt sich somit zeitweise.
Diagramm 1: „Schneeballeffekt“ und
öffentlicher Schuldenstand – Hauptfaktoren Quelle: Eurostat und Winterprognose 2015 der Kommission Nach der Einstellung des Defizitverfahrens im
Juni 2014 verfügt Belgien nunmehr über einen Übergangszeitraum von drei Jahren,
gerechnet ab 2014, um den Richtwert für den Schuldenabbau einzuhalten. Um
kontinuierliche und realistische Fortschritte auf diesem Weg zu gewährleisten,
sollten die Mitgliedstaaten während des Übergangszeitraums gleichzeitig die
beiden folgenden Bedingungen erfüllen: a) Die jährliche strukturelle Anpassung
sollte um nicht mehr als ¼ % des BIP von der minimalen linearen
strukturellen Anpassung abweichen, damit gewährleistet ist, dass die
Schuldenregel am Ende des Übergangszeitraums eingehalten wird; b) die verbleibende jährliche strukturelle
Anpassung sollte zu keiner Zeit während des Übergangszeitraums mehr als
¾ % des BIP betragen. Diese Bedingung trifft jedoch auf den belgischen
Fall nicht zu, da die erste Bedingung eine jährliche Anstrengung von über
¾ % des BIP erfordert. Die projizierte strukturelle Anstrengung
Belgiens in den Jahren 2014 und 2015 reicht nicht aus, um die für den
Übergangszeitraum geltenden Anforderungen im Hinblick auf den Richtwert für den
Schuldenabbau zu erfüllen (siehe Tabelle 1). Für 2014 beträgt die auf der
Grundlage der Winterprognose 2015 der Kommission berechnete erforderliche MLSA
0,7 % des BIP, während sich der strukturelle Saldo den Projektionen
zufolge um 0,1 % des BIP verschlechtert. Somit liegt die Abweichung über
der durch die erste Bedingung erlaubten maximalen Abweichung. Aufgrund dieses
Fehlbetrags für 2014 steigt den Projektionen zufolge die erforderliche minimale
Anpassung auf 1,1 % des BIP im Jahr 2015, während sich der strukturelle
Saldo in diesem Jahr voraussichtlich um 0,6 % des BIP verbessern wird.
Auch 2015 wird daher die erste Bedingung nicht erfüllt sein. Die vorstehende allgemeine Analyse deutet
darauf hin, dass der Winterprognose 2015 der Kommission zufolge das im
Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 festgelegte
Schuldenstandskriterium allem Anschein nach nicht erfüllt ist – ohne dass
jedoch bereits alle im Folgenden aufgeführten einschlägigen Faktoren
berücksichtigt wären. 4. Einschlägige Faktoren Nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV ist im
Bericht der Kommission zu berücksichtigen, „ob das öffentliche Defizit die
öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden
ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der
mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. Diese
Faktoren werden in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97
des Rates näher erläutert. Zudem heißt es darin, dass „allen sonstigen
Faktoren gebührende … Beachtung [zu schenken ist], die aus Sicht des
betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Einhaltung der Defizit-
und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu beurteilen, und die der
Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat“. Bei offensichtlicher Nichteinhaltung des
Schuldenstandskriteriums ist eine Analyse der einschlägigen Faktoren umso eher
gerechtfertigt, als die Schuldendynamik stärker als das Defizit durch Faktoren
beeinflusst wird, die außerhalb der Kontrolle der Regierung liegen. Dies wird
in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates
anerkannt, wonach bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums
unabhängig vom Umfang der Nichteinhaltung alle einschlägigen Faktoren zu
berücksichtigen sind. Aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Dynamik
und die Tragbarkeit der Verschuldung sind bei der Bewertung der Einhaltung des
Schuldenstandskriteriums zumindest die folgenden drei zentralen Faktoren zu
berücksichtigen. 1. Einhaltung des mittelfristigen
Haushaltsziels oder des dorthin führenden Anpassungspfads: Mit der
Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels oder Fortschritten auf dem Weg
dorthin soll unter normalen makroökonomischen Bedingungen sichergestellt
werden, dass die Verschuldung tragbar ist oder dass rasche Fortschritte in
Richtung auf ihre Tragbarkeit erzielt werden. Seiner Konzeption gemäß trägt das
länderspezifische mittelfristige Haushaltsziel dem Schuldenstand sowie
impliziten Verbindlichkeiten Rechnung. Die Einhaltung des mittelfristigen
Haushaltsziel bzw. des dorthin führenden Anpassungspfads sollte mittelfristig
gewährleisten, dass sich die Schuldenquote auf ein vertretbares Niveau
zubewegt. Unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen würde Belgien bei
Erreichung seines mittelfristigen Haushaltsziels den Richtwert für den
Schuldenabbau einhalten. 2. Strukturreformen, die bereits
durchgeführt wurden oder in einem Strukturreformplan vorgesehen sind: Diese
Reformen werden deswegen berücksichtigt, weil sie mit ihrer Wachstumswirkung
die Tragbarkeit der Verschuldung mittelfristig voraussichtlich stärken und dazu
beitragen, die Schuldenquote auf einen zufriedenstellenden Abwärtskurs zu
bringen. Die Einhaltung des mittelfristigen
Haushaltsziels (oder des dorthin führenden Anpassungspfad) und die Durchführung
von Strukturreformen (im Rahmen des Europäischen Semesters) dürften die
Verschuldung auf einen nachhaltigen Pfad führen, und zwar durch ihre doppelte
Wirkung sowohl auf den Schuldenstand selbst (indem mit dem mittelfristigen
Haushaltsziel eine solide Haushaltslage erreicht wird) als auch auf das Wirtschaftswachstum
(durch die Reformen). 3. Neben diesen beiden zentralen Faktoren
ist das Auftreten außergewöhnlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen,
die der Senkung der Schuldenquote im Wege stehen und die Erfüllung der
Anforderungen des SWP besonders erschweren können, zu berücksichtigen.
Insbesondere zwingt die derzeit niedrige Inflation – zusätzlich zu dem
anhaltend schwachen Wachstum – die betroffenen Mitgliedstaaten zu sehr
anspruchsvollen strukturellen Anpassungen, um die MLSA im Rahmen der Übergangsregelung
für den Schuldenabbau einzuhalten. Zudem hatten negative
Inflationsüberraschungen eine Aufwärtskorrektur der erforderlichen MLSA zur
Folge. Unter diesen Bedingungen ist die Einhaltung des mittelfristigen
Haushaltsziels oder des dorthin führenden Anpassungspfads (siehe Nummer 1)
ein zentraler einschlägiger Faktor bei der Bewertung der Einhaltung der
Schuldenregel. Im Lichte der vorgenannten Bestimmungen werden
in den folgenden Abschnitten bewertet: 1) die mittelfristige Wirtschaftslage;
2) die mittelfristige Haushaltslage, einschließlich einer Bewertung der
Einhaltung der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige
Haushaltsziel und der Entwicklung der öffentlichen Investitionen; 3) die
mittelfristige Entwicklung des staatlichen Schuldenstands, dessen Dynamik und
Tragbarkeit; 4) sonstige Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung
sind; 5) sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung
sind. Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014
der Kommission, auf der die haushaltspolitische Empfehlung des Rates an Belgien
beruhte, wurde die erforderliche MLSA auf nur 0,3 % des BIP im Jahr 2014
und 0,5 % des BIP im Jahr 2015 veranschlagt[11].
Die erforderliche MLSA ist deutlich höher, wenn sie auf der Grundlage der
Projektionen der Winterprognose 2015 berechnet wird, auf der die vorliegende
Bewertung beruht: Sie beträgt 0,7 % des BIP im Jahr 2014 und 1,1 %
des BIP im Jahr 2015 (unter Berücksichtigung des Ergebnisses von 2014). Diese
Korrektur geht z. T. auf die Abwärtskorrektur des realen Wachstums und der
Inflation gegenüber der Frühjahrsprognose 2014 zurück, was mehr als die Hälfte
des Anstiegs der Anforderung erklärt. Der Rest des Anstiegs der MLSA gegenüber
der Frühjahrsprognose 2014 hat seine Ursache vor allem in der Aufwärtskorrektur
des Defizits von 2013 aufgrund der methodischen Umstellungen. Hingegen wirkten
die BIP-Änderungen nach der Umstellung auf das ESVG 2010 und die
Änderungen der für die Berechnung des strukturellen Saldos genutzten
Semi-Elastizität leicht dämpfend auf die Anforderung. Diese Faktoren werden in
den nachstehenden Abschnitten näher besprochen. Die Übersicht über die Haushaltsplanung für
2015 enthielt nicht genügend über 2015 hinausreichende Informationen, als dass
die MLSA auf der Grundlage staatlicher Annahmen und Pläne hätte berechnet
werden können. Zugleich visierte die Haushaltsplanung für 2015 eine (neu
berechnete) strukturelle Verbesserung[12] von 0,7 % des BIP im Jahr 2015 an und ging damit über die in den
länderspezifischen Empfehlungen des Rates an Belgien genannte Anstrengung
hinaus, mit der auch die Einhaltung der MLSA gewährleistet werden sollte[13]. 4.1. Mittelfristige
Wirtschaftslage Konjunkturlage, Potenzialwachstum und Inflation Nach der weltweiten Wirtschaftskrise im
Jahr 2009 erwies sich die belgische Wirtschaft als relativ robust. Dank
des starken Wirtschaftswachstums in den Jahren 2010 und 2011 stieg das BIP
rasch wieder auf Vorkrisenniveau. Es folgte eine Phase schleppenden Wachstums
mit einem nur leicht positiven BIP-Wachstum in den Jahren 2012 und 2013.
Gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission betrug das BIP-Wachstum im
Jahr 2014 1 % und dürfte sich im Jahr 2015 etwa auf dem gleichen
Niveau bewegen; für 2016 wird ein etwas höheres Wachstum erwartet. Die
gedämpfte Binnennachfrage, insbesondere der gedämpfte private und öffentliche
Verbrauch, wirkt sich negativ auf die Wachstumsaussichten aus. Schätzungen bezüglich des Potenzialwachstums
Belgiens fallen eher gering aus und liegen für den Zeitraum 2012-2016 bei
durchschnittlich 0,9 %. Aufgrund eines langsameren Wachstums der
Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und einer rückläufigen Erwerbsbeteiligung
ist der Beitrag der Arbeit zum Potenzialwachstum seit der Krise drastisch
gesunken. Auch der Beitrag der Kapitalbildung hat nachgelassen, während der
langfristige Rückgang des Beitrags der totalen Faktorproduktivität anhält. Die
negative Produktionslücke war im Jahr 2011 nahezu geschlossen, vergrößerte
sich jedoch in den vergangenen Jahren wieder und dürfte im Prognosezeitraum negativ
bleiben. Ebenso wie andere Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets durchläuft Belgien derzeit einen längeren Zeitraum
niedriger Inflation. Die Gesamtinflation erreichte im Jahr 2014
durchschnittlich 0,6 % und fiel am Ende des Jahres vor dem Hintergrund der
nachgebenden Energiepreise auf null zurück. Gemäß der Winterprognose 2015
der Kommission wird sich der Abwärtstrend der Inflation voraussichtlich auch in
der ersten Hälfte des Jahres 2015 fortsetzen. Insgesamt dürfte das
allgemeine Preisniveau im Jahr 2015 um lediglich 0,1 % steigen. Für
das Jahr 2016 wird eine Zunahme der Inflation auf etwa 1 % erwartet,
was immer noch deutlich unter ihrem langfristigen Durchschnittswertwert liegt[14]. Der BIP-Deflator ist im Jahr 2014 um schätzungsweise 0,7 %
gestiegen und weist damit die niedrigste Steigerungsrate seit 1999 auf. Der für
2015 und 2016 projizierte Anstieg ist mit 0,8 % im Jahr 2015 und
1,2 % im Jahr 2016 eher bescheiden. Dieser leichte Anstieg des BIP-Deflators hat
erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Schuldenstandsquote. Bei einem
üblicheren Szenario mit einer jährlichen Preisänderung von 2 % zwischen
2014 und 2016 beispielsweise würde die Schuldenquote im Jahr 2014 bei
105,1 % ihren Höchststand erreicht haben und, wenn alle anderen Faktoren unverändert
bleiben, den Projektionen zufolge im Jahr 2015 auf 104,3 % und im
Jahr 2016 auf 103,3 % sinken (gegenüber 106,6 % nach der
Winterprognose 2015 der Kommission). Die niedrige Inflation wirkt sich
zudem negativ auf die Entwicklung der Steuereinnahmen aus, was im
Jahr 2014 zu einer unerwartet geringen strukturellen Anpassung geführt
hat. Andererseits fielen aufgrund des Niedrigzinsumfelds auch die Zinsausgaben
stärker als anfangs erwartet, wodurch die anderen Wirkungen jedoch nur
teilweise kompensiert wurden. Auch die erforderliche minimale lineare
strukturelle Anpassung (MLSA) hängt in hohem Maße von der Entwicklung des
realen Wachstums und der Inflation ab. Die Auswirkungen der Abwärtskorrektur
des realen Wachstums und insbesondere der Inflation seit dem Frühjahr 2014
werden nur teilweise durch das höhere BIP infolge der Umstellung auf die
Rechnungslegungsstandards des ESVG 2010 ausgeglichen. Alles in allem ist
durch die Änderungen des makroökonomischen Szenarios, einschließlich der niedrigen
Inflation, des höheren konjunkturbedingten Defizits und des niedrigeren
Potenzialwachstums, die MLSA für 2014 und 2015 erheblich gestiegen (um 0,2 bzw.
0,3 BIP-Prozentpunkte) und liegt damit über der im Juli 2014
empfohlenen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel (siehe
auch Abschnitt 4). Während das reale BIP-Wachstum zwar verhalten, aber
nicht außergewöhnlich gering war, könnte die derzeitige Phase niedriger
Inflation als ein neuer und außergewöhnlicher Faktor angesehen werden. Aufgrund
der Kombination dieser ungünstigen konjunkturellen Bedingungen gestaltet sich
die Einhaltung der MLSA zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders schwierig. Tabelle 3: Makroökonomische und budgetäre Entwicklungen a In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen,
dass das mittelfristige Wirtschaftsszenario des Haushaltsgesetzes 2015,
insbesondere dank des höher angesetzten nominalen Wachstums, eine geringere
MLSA erfordern würde. Unter diesen optimistischeren makroökonomischen Annahmen
stünde der geplante haushaltspolitische Kurs Belgiens tatsächlich mit den
Übergangsregelungen im Einklang. Allerdings haben sich diese Annahmen in der
Zwischenzeit offenbar als zu optimistisch erwiesen[15]. Strukturreformen In Belgien bestehen makroökonomische
Ungleichgewichte, die ein Monitoring und politische Maßnahmen erfordern[16]. Aus dem Länderbericht 2015 für Belgien geht hervor, dass sich
die mit der Wettbewerbsfähigkeit in Zusammenhang stehenden makroökonomischen
Risiken aufgrund der in den letzten Jahren eingeleiteten Korrekturmaßnahmen
verringert haben. Risiken, die sich aus der hohen öffentlichen Verschuldung
ergeben, werden durch die solide Finanzlage des privaten Sektors gemildert,
erschweren jedoch die Konsolidierungsbemühungen der belgischen Regierung. In ihrer Mitteilung vom 13. Januar 2015
spricht sich die Kommission für eine stärkere Verknüpfung von Strukturreformen,
Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik zur Unterstützung von
Wachstum und Beschäftigung im Rahmen des SWP aus. In diesem Zusammenhang haben
sich die belgischen Behörden im November 2014 in einem Schreiben an die
Kommission zu einer Reihe von Strukturreformen zur Umsetzung der
länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom Juli 2014 verpflichtet. Auf
diese Strukturreformen wurde in einem am 30. Januar 2015 übermittelten
Bericht näher eingegangen. Der Bericht gibt einen Überblick über alle geplanten
Maßnahmen und enthält einen Zeitplan für deren Umsetzung. Die meisten Maßnahmen
werden im Laufe der Legislaturperiode (2015-2019) schrittweise umgesetzt, wobei
häufig bereits erste Schritte eingeleitet wurden. Der wichtigste Bereich ist die Rentenreform
mit Maßnahmen zur Verringerung der Möglichkeiten für ein vorzeitiges
Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Diese sollten dazu beitragen, die Lücke
zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter zu
verringern. Erstens ist für nach 2016 ist eine weitere Anhebung des
Mindestalters und der Mindestlebensarbeitszeit für einen vorzeitigen Ruhestand
geplant, die von der vorherigen Regierung von 60 auf 62 bzw. von 35 auf
40 Jahre erhöht wurden. Bis 2019 soll das Mindestrenteneintrittsalter auf
63 Jahre und die Mindestlebensarbeitszeit auf 42 Jahre steigen.
Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel soll es für Berufe geben, die mit besonderen
Belastungen verbunden sind, oder bei langen beruflichen Laufbahnen. Zweitens
werden die Anforderungen in Bezug auf Alter und Lebensarbeitszeit für eine
Frührente im System zur Unterstützung älterer Arbeitsloser schrittweise
verschärft, wobei das Mindestalter im Januar 2015 auf 62 Jahre erhöht
wurde. Übergangsregelungen und Ausnahmen gelten für Berufe, die mit besonderen
Belastungen verbunden sind, lange berufliche Laufbahnen und Massenentlassungen.
Drittens soll ab 2016 die Pensionsregelung für Beamte reformiert werden, wozu
auch eine Änderung der Regeln zum Erwerb von Ansprüchen im Interesse einer
längeren durchschnittlichen Laufbahndauer gehört. Schließlich wurde in der
Regierungsvereinbarung vom Oktober 2014 die Absicht angekündigt,
langfristig das gesetzliche Renteneintrittsalter von derzeit 65 auf
66 Jahre im Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre
anzuheben sowie zu einem auf Anrechnungspunkten aufbauenden Rentensystem
überzugehen, um Rentenalter und Lebenserwartung stärker miteinander zu
verknüpfen. In einem am 5. Februar übermittelten
Bericht (aktualisiert am 13. Februar 2015) lieferten die belgischen
Behörden erste Schätzungen zu den langfristigen Auswirkungen (bis 2060) dieser
geplanten rentenbezogenen Reformen. Die Quantifizierung bezieht sich lediglich
auf die Auswirkungen der neuen Maßnahmen, d. h. die Auswirkungen der
Rentenreform von 2012 wurden im Prognosezeitraum nicht berücksichtigt. Im
Vergleich zum Basisszenario ohne die geplanten Reformen würde die Zahl der
Rentner im Jahr 2060 um 312 000 sinken, während die erwerbstätige
Bevölkerung um 246 000 Personen steigen würde; der Unterschied
entspräche im Wesentlichen einer steigenden Zahl von Menschen mit
Behinderungen. Infolgedessen wird die Beschäftigungsquote bis 2060
voraussichtlich auf mehr als 72 % ansteigen, gegenüber 68 % ohne die
Reform. Das nominale BIP wird den Projektionen zufolge im Jahr 2060 um
6,2 % über dem Basisszenario liegen. Die geplanten Rentenreformen würden
bis zum Jahr 2060 zu um 1,9 % des BIP niedrigeren Rentenausgaben als
bei unveränderter Politik führen, während die Ausgaben zur Unterstützung bei
Arbeitslosigkeit um 0,1 % des BIP höher ausfallen würden. Die Projektionen wurden vom belgischen
Föderalen Planungsbüro erstellt, einem unabhängigen Prognoseinstitut, das für
seine langfristigen makroökonomischen Projektionen, beispielsweise im Rahmen
des belgischen Untersuchungsausschusses zur Bevölkerungsalterung, renommiert
ist. Die zugrunde gelegten Annahmen sind in dem Bericht genau aufgeführt und
beruhen teilweise auf den Methoden der Arbeitsgruppe zur Bevölkerungsalterung.
Der Bericht stellt nur sehr langfristige Ergebnisse (zum Jahr 2060) vor,
während die erwarteten mittelfristigen Auswirkungen der Reformen nicht
angesprochen werden. Die Ergebnisse entsprechen in der Größenordnung denen
ähnlicher, im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bericht 2015 über die
Bevölkerungsalterung simulierter Reformszenarien. Mit den Reformen würden etwa
60 % des erwarteten Anstiegs der Rentenausgaben bis 2060 ausgeglichen. Da
noch nicht alle Reformmaßnahmen verabschiedet wurden, besteht allerdings die
Gefahr einer Verwässerung der Reformen während des Gesetzgebungsprozesses,
wodurch sich deren Auswirkungen verringern könnten. Insgesamt ist die
Quantifizierung der geplanten Reformen stimmig und stichhaltig und die
voraussichtlichen Auswirkungen erscheinen plausibel. Darüber hinaus können
zusätzliche positive Auswirkungen von nicht rentenbezogenen Plänen erwartet
werden, die in diesen Projektionen nicht berücksichtigt sind, beispielsweise
Beschäftigungsmaßnahmen, Maßnahmen im Bereich des Systems zur Unterstützung bei
Arbeitslosigkeit und des Gesundheitssystems sowie steuerlichen Maßnahmen (siehe
unten). Reformpläne mit einem kürzeren Zeithorizont
beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.
Insbesondere wurden zusätzliche Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Lücke
bei den relativen Lohnkosten vorgestellt, darunter die Aussetzung der
Lohnindexierungssysteme und die vorgesehene Verringerung der
Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber in den Jahren 2016 und 2019.
Die im Rahmen der mehrjährigen Haushaltsplanung angekündigte Verlagerung der
Steuerlast vom Faktor Arbeit hin zu weniger wachstumshemmenden
Bemessungsgrundlagen hat bisher nur in begrenztem Umfang stattgefunden. Trotz
der Vorbereitungsarbeit im vergangenen Jahr und der Verpflichtung zu weiteren
Maßnahmen gibt es keine konkreten Pläne für eine umfassende Steuerreform. Im Hinblick auf die Steigerung der
Erwerbsbeteiligung und des Potenzialwachstums haben die belgischen Behörden
Maßnahmen getroffen, um stärkere Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu
schaffen. Einerseits erhöht sich durch Anhebung der Pauschale für
Werbungskosten ab Januar 2015 für alle Arbeitnehmer und durch Anhebung des
steuerlichen „Arbeitsbonus“ ab Januar 2016 für Geringverdiener das
Nettoentgelt. Andererseits wurden bestimmte Leistungen bei Arbeitslosigkeit
gekürzt (z. B. der Einkommenszuschuss bei Teilzeitarbeitslosigkeit und der
Dienstalterzuschlag für ältere Arbeitslose) und die Kriterien für die
Einstiegspauschale für junge Arbeitslose verschärft. Insgesamt hat Belgien einige Fortschritte bei
der Erfüllung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2014 erzielt.
Substanzielle Fortschritte wurden im Bereich der Rentenreformen mit Maßnahmen
zur Verringerung der Lücke zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen
Renteneintrittsalter sowie mit der Absicht zur langfristigen Erhöhung des
gesetzlichen Renteneintrittsalters erzielt. Bei der Wiederherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit wurden mit Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Lücke
bei den relativen Lohnkosten und ersten Schritten zur Reform des
Lohnfindungssystems einige Fortschritte erzielt. Ebenso sind einige
Fortschritte im Hinblick auf die beschäftigungspolitischen Herausforderungen zu
verzeichnen. Am spürbarsten sind die Fortschritte bei der Verringerung der
negativen finanziellen Arbeitsanreize und bei der Beseitigung des
Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie der
Bekämpfung frühzeitigen Schulabbruchs. Andere politische Maßnahmen,
beispielsweise zum Zugang benachteiligter Gruppen zum Arbeitsmarkt, wurden
weniger weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden begrenzte Fortschritte auf dem
Weg zu einer umfassenden Steuerreform, insbesondere mit einer deutlichen
Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit hin zu weniger wachstumshemmenden
Bemessungsgrundlagen, erzielt. Begrenzte Fortschritte gab es auch in Bezug auf
das Funktionieren der Endkundenmärkte und die Deregulierung freiberuflicher
Dienstleistungen. Die Fortschritte im Hinblick auf die Empfehlung, für die
Erreichung der Zielvorgaben zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu
sorgen, werden in Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den staatlichen
Ebenen über die Verteilung der Lasten und der Versteigerungseinkünfte als
begrenzt erachtet. Auch die Fortschritte bei der Ausrichtung des Beitrags des
Verkehrssektors auf das Ziel einer Verringerung der Verkehrsdichte waren
begrenzt. 4.2 Mittelfristige Haushaltslage Gesamtsaldo, struktureller Saldo und Anpassung
in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel Die schwache Konjunkturlage hat sich negativ
auf das Haushaltsergebnis 2014 ausgewirkt. Statistische Korrekturen der
Haushaltsdaten, die teilweise auf die Umstellung auf das ESVG 2010
zurückzuführen sind (siehe oben), führten gegenüber der
Frühjahrsprognose 2014 der Kommission zu einer Aufwärtskorrektur um rund
0,3 % des BIP sowohl des öffentlichen Gesamtdefizits als auch des
strukturellen Defizits. Obwohl sich diese statistischen Korrekturen voraussichtlich
nicht wesentlich auf die Änderung des strukturellen Haushaltssaldos für die
Jahre 2014 und 2015 auswirken werden, haben sie seit den Empfehlungen des
Rates vom Juli 2014 zur Aufwärtskorrektur der MLSA für diese Jahre
beigetragen (+ 0,2 BIP-Prozentpunkte im Jahr 2014 und
+ 0,3 BIP-Prozentpunkte im Jahr 2015). Der strukturelle Haushaltssaldo
verschlechterte sich den Schätzungen zufolge im Jahr 2014 um 0,1 %
des BIP (gegenüber einer in der Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens
für 2015 veranschlagten Verbesserung von 0,3 % des BIP). Dies deutet
auf eine erhebliche Abweichung von der geforderten Anpassung um 0,5 % des
BIP in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2014 hin.
Auch der Ausgabenrichtwert lässt auf eine gewisse Abweichung (-0,2 % des
BIP) schließen. Dies rechtfertigt eine Gesamtbewertung. Die strukturelle
Anstrengung verringerte sich im Jahr 2014 durch erhebliche
Einnahmenausfälle (0,25 % des BIP) gegenüber Standardelastizitäten, unter
anderem aufgrund eines Rückgangs der Dividendenerträge aus Aktien aus dem
Finanzsektor. Die unerwartet niedrige Inflation im Jahr 2014 belastete
ebenfalls die Staatseinnahmen. Andererseits wirkten sich geringere einmalige
Einnahmen negativ auf die Bewertung auf der Grundlage des Ausgabenrichtwerts
aus. Daher ist nach einer Gesamtbewertung eine gewisse Abweichung vom
Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel (struktureller
Überschuss von 0,75 % des BIP im Jahr 2014) zu verzeichnen. Für 2015 entspricht die für ein Jahr prognostizierte
strukturelle Anstrengung der geforderten Anstrengung (0,6 % des BIP),
wobei eine gewisse Abweichung vom Ausgabenrichtwert (‑0,2 % des BIP)
besteht. Der Unterschied zwischen den beiden Indikatoren ist dadurch zu
erklären, dass die strukturelle Verbesserung teilweise auf die niedrigeren
Zinsausgaben und das Ersetzen einmaliger Maßnahmen[17]
durch strukturelle Maßnahmen im Jahr 2015 zurückzuführen ist, wodurch sich
der strukturelle Saldo, nicht aber der Ausgabenrichtwert verbessert. Die
Gesamtbewertung deutet somit auf eine Erfüllung der Anforderungen im
Jahr 2015 hin. Die durchschnittliche Abweichung vom
strukturellen Saldo in den Jahren 2014 und 2015 zusammengenommen
(-0,3 %) liegt in der Nähe der Erheblichkeitsschwelle (0,25 %), wobei
ebenfalls eine gewisse durchschnittliche Abweichung vom Ausgabenrichtwert
(0,2 % des BIP) besteht. Nach der Gesamtbewertung besteht unter
Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren die Gefahr einer Abweichung vom
Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Zeitraum
2014-2015, vor allem aufgrund der Abweichung im Jahr 2014. Insgesamt kann auf der Grundlage der
Winterprognose 2015 der Kommission davon ausgegangen werden, dass Belgien
die erforderliche Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel
weitgehend erfüllt. In der Übersicht über die Haushaltsplanung
haben sich die belgischen Behörden zur Erreichung eines strukturell
ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2018 verpflichtet, wohingegen im
(indikativen) Zeitplan des jüngsten Stabilitätsprogramms das Jahr 2016
angegeben ist, was eine Anstrengung von 2,3 % des BIP im Zeitraum
2015-2018 erfordern würde. Gemäß der Winterprognose wäre aufgrund der
unterschiedlichen Schätzungen in Bezug auf den strukturellen Saldo eine größere
Anstrengung (2,8 % des BIP) erforderlich. Öffentliche Investitionen Die öffentlichen Investitionen erreichten im
Jahr 2012 einen Höchststand von 2,3 % des BIP, insbesondere bedingt
durch den Investitionszyklus auf lokaler Ebene. Aus demselben Grund gingen sie
im Jahr 2013 auf 2,2 % des BIP zurück, ein Rückgang, der sich im
Jahr 2014 weiter fortsetzte (2,1 % des BIP). Für 2015 wird erwartet,
dass die öffentlichen Investitionen wieder bis auf 2,2 % des BIP steigen
werden. Investitionshilfen für nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unter
anderem für die Eisenbahninfrastruktur, Krankenhäuser, Seniorenheime und
Schulen), die in diesen Zahlen nicht enthalten sind, haben in den letzten
Jahren stark zugenommen und erreichten 1,1 % des BIP im Jahr 2013. Es
wird erwartet, dass sie sich im Jahr 2014 um weitere
0,1 BIP-Prozentpunkte erhöht und damit zur Verschlechterung des
strukturellen Saldos 2014 beigetragen haben. Im Jahr 2015 dürften
diese Investitionen über den Prognosezeitraum hinweg weitgehend stabil bleiben. 4.3 Mittelfristiger Schuldenstand Dank beträchtlicher (wenngleich allmählich
sinkender) Primärüberschüsse, einem anhaltenden Wirtschaftswachstum sowie einem
Rückgang der Zinslast verringerte sich Belgiens Schuldenquote zwischen 1998 und
2007 um 32 Prozentpunkte. Ende 2007 betrug die gesamtstaatliche
Verschuldung Belgiens 87 % des BIP. Seit Beginn der Finanz- und
Wirtschaftskrise im Jahr 2007 hat sich die belgische Staatsverschuldung
erneut erhöht. Trotz der massiven Interventionen im Finanzsektor und einem
Defizit von mehr als oder etwa 3 % des BIP seit 2009 ist der jüngste
Anstieg der Verschuldung in Belgien jedoch weniger ausgeprägt
(+ 20 BIP-Prozentpunkte zwischen 2007 und 2014) als in vielen anderen
Mitgliedstaaten und dem Euro-Währungsgebiet als Ganzem (29 BIP-Prozentpunkte
im Euro-Währungsgebiet insgesamt). Trotz des Anstiegs des Schuldenstands sind
die Zinsausgaben im selben Zeitraum aufgrund weiterhin rückläufiger Zinssätze
(abgesehen von einem vorübergehenden Anstieg der Risikoprämien im
Jahr 2012) kontinuierlich gesunken. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Abbau der
öffentlichen Verschuldung in Belgien durch das anhaltend geringe Wachstum und
insbesondere die niedrige Inflation behindert. Das nominale BIP-Wachstum reicht
nicht aus, um die Zinsausgaben zu kompensieren, was zu einem negativen
Schneeballeffekt führt. Der Rückgang der Zinssätze macht sich nur allmählich in
einem niedrigeren rechnerischen Zinssatz für den ausstehenden Schuldenbestand
bemerkbar. Darüber hinaus verschlechterte sich der staatliche Primärsaldo
infolge der oben erwähnten statistischen Änderungen sowie aufgrund der
Konjunkturlage. Im Prognosezeitraum dürften Bestandsanpassungen die
Verschuldung im Jahr 2015 zwar um 0,2 BIP-Prozentpunkte verringern,
im Jahr 2016 aber eine Erhöhung des Schuldenstands um etwa 0,1 % des
BIP bewirken. Alles in allem wird die Verschuldung im Jahr 2015 mit
106,8 % des BIP voraussichtlich ihren Höchststand erreichen und sich
anschließend dank der Verbesserung des Primärsaldos und des höheren nominalen
BIP-Wachstums stabilisieren. Derzeit scheint Belgien kurzfristig nicht mit
dem Risiko einer haushaltspolitischen Stresssituation konfrontiert zu sein. Die
durchschnittliche Restlaufzeit des föderalen Schuldenportfolios[18] ist mit 7,8 Jahren im Oktober 2014 relativ lang[19]. Die belgische Regierung nutzte das derzeitige Niedrigzinsumfeld zur
Refinanzierung der noch offenen Schulden zu niedrigen Zinssätzen und zur
Vorfinanzierung eines Teils des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2015.
Das Refinanzierungsrisiko[20] der föderalen Schulden bei 12 und bei 60 Monaten sank von 20,3 %
und 56,8 % zum Ende des Jahres 2012 auf 16,1 % und 46,4 %
Ende 2014[21]. Im Einklang mit der Entwicklung im gesamten Euro-Währungsgebiet sind
die Zinssätze für belgische Schuldtitel so niedrig wie nie zuvor. Die Spanne
zwischen belgischen und deutschen Staatsanleihen betrug im Jahr 2014
durchschnittlich 55 Basispunkte gegenüber 84 Basispunkten im
Jahr 2013 und einem Höchstwert von 366 Basispunkten am
25. November 2011. Ende 2014 betrug sie 28 Basispunkte. Der
rechnerische Zinssatz ist in den letzten Jahren von 4,4 % im Jahr
2007 auf voraussichtlich 2,6 % im Jahr 2015 kontinuierlich gefallen. Auf mittlere und lange Sicht scheint die
Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Belgien aufgrund der voraussichtlich
überdurchschnittlichen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung dagegen sehr wohl
hohen Risiken ausgesetzt zu sein. Bei unveränderter Politik[22] wird der Schuldenstand aufgrund der Kosten der Bevölkerungsalterung
den Projektionen zufolge bis 2025 auf 111 % des BIP ansteigen[23]. Bei einem Anstieg der Annahmen für die Zinssätze um
1 Prozentpunkt oder bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigerem
BIP-Wachstum würde der Schuldenstand auf 117 % des BIP im Jahr 2025
steigen. Andererseits würden angemessene Fortschritte in Richtung auf Belgiens
mittelfristiges Haushaltsziel[24], wie im SWP gefordert, die Verschuldung auf einen dauerhaften
Abwärtskurs und auf etwa 80 % des BIP im Jahr 2025 sinken lassen. In
diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Steuer- und Abgabenbelastung in
Belgien bereits relativ hoch ist. Daher ist der finanzpolitische Spielraum für
höhere Schulden oder Schuldenabbau durch Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung
begrenzt. Es besteht jedoch Spielraum für eine weniger wachstumshemmende
Gestaltung des Steuersystems, insbesondere durch eine steuerliche Entlastung
des Faktors Arbeit (siehe Länderbericht 2015). Letztlich wird die Tragfähigkeit der
öffentlichen Verschuldung auch durch das Wachstumspotenzial der Wirtschaft
bestimmt. Wie oben beschrieben, hat ein allmählicher Rückgang des Beitrags der
totalen Faktorproduktivität seit Beginn der neunziger Jahre die potenziellen
Wachstumsaussichten erheblich gesenkt, womit deutlich wird, wie wichtig die
Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung des Potenzialwachstums ist. Trotz der hohen öffentlichen Verschuldung ist
der Nettovermögensstatus der belgischen Wirtschaft, verglichen mit einer
Nettoschuld des Euro-Währungsgebiets von 10 % des BIP, insgesamt sehr
positiv (+ 42,5 % des BIP im Jahr 2013). Dieser insgesamt
positive Status ist vor allem den sehr hohen Nettovermögen der privaten
Haushalte geschuldet (224 % des BIP im Vergleich zu 139 % im
Euro-Währungsgebiet), die die Nettoverbindlichkeiten der öffentlichen Hand und
der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften mehr als ausgleichen. 4.4 Sonstige Faktoren, die aus
Sicht der Kommission von Bedeutung sind Unter den sonstigen Faktoren, die aus Sicht
der Kommission von Bedeutung sind, kommt den folgenden besondere Bedeutung zu:
den finanziellen Beiträgen zur Förderung der internationalen Solidarität und
zur Verwirklichung der politischen Ziele der Union, den Schulden infolge der
bilateralen und multilateralen Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen
der Wahrung der Finanzstabilität und den Schulden im Zusammenhang mit Maßnahmen
zur Stabilisierung der Finanzen bei größeren finanziellen Störungen
(Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97). Bei der Beurteilung, ob ausreichende
Fortschritte zur Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenstand erzielt werden,
wurde die finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets, die eine schulden- oder defiziterhöhende Wirkung hat,
berücksichtigt. Gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission für Belgien,
ist die kumulierte Wirkung der Darlehensfazilität für Griechenland, der
EFSF-Auszahlungen, der Kapitalbeiträge zum ESM und der Transaktionen im Rahmen
des griechischen Programms im Zeitraum 2010-2015 auf die Verschuldung mit
2,9 % des BIP zu veranschlagen. Bei Berücksichtigung der Auswirkungen dieser
Transaktionen ist die erforderliche MLSA mit 0,7 % des BIP im
Jahr 2014, 1,0 % des BIP im Jahr 2015 und 1,5 % im
Jahr 2016 etwas geringer. Rettungsaktionen im Finanzsektor erklären
einen Teil des Schuldenanstiegs seit 2008. Die direkten kumulativen Auswirkungen
dieser Transaktionen erreichten im Jahr 2011 beinah 7 % des BIP,
gingen jedoch im Jahr 2014 durch den Verkauf eines Teils der erworbenen
Vermögenswerte sowie die Rückerstattung der gewährten Darlehen auf rund
4,4 % des BIP zurück. Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den
Garantien für den Finanzsektor wurden schrittweise auf 9,4 % des BIP
Ende 2014 gesenkt, wobei Dexia der einzige verbleibende Empfänger war. Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 muss dieser Bericht auch in Betracht ziehen,
in welchem Maß der betroffene Mitgliedstaat die Stellungnahme der Kommission
zur Übersicht über die Haushaltsplanung nach Artikel 7 Absatz 1 der
Verordnung berücksichtigt. Die Stellungnahme der Kommission zu der von Belgien
im November 2014 vorgelegten Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015
wurde im Haushaltsplan für 2015 teilweise berücksichtigt. Die Kommission wies
in ihrer Stellungnahme zur Haushaltsplanung 2015 darauf hin, dass die
Gefahr der Nichterfüllung der Vorgaben des SWP besteht. Sie forderte die
Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens für vollständige
Konformität mit dem SWP zu sorgen, damit der Haushaltsplan 2015 die
Vorgaben des SWP erfüllt. Seit der Annahme der Stellungnahme der Kommission
wurden auf föderaler und regionaler Ebene Maßnahmen festgelegt. Zusammen mit
den Haushaltswirkungen des niedrigeren Zinssatzes führte dies zu einer Erhöhung
der für 2015 prognostizierten strukturellen Anstrengung von 0,4 % auf
0,6 % des BIP. 4.5. Sonstige Faktoren, die aus
Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind Am 13. Februar 2015 übermittelten
die belgischen Behörden ein Schreiben, in dem sie verschiedene Faktoren im
Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des
Rates anführten. In der in den anderen Abschnitten dieses Berichts
vorgestellten Analyse wird bereits weitgehend auf die wichtigsten von den
Behörden genannten Faktoren eingegangen. Im Hinblick auf die Nichterfüllung der MLSA
gibt Belgien zu bedenken, dass die erforderliche Mindestanpassung erfüllt war,
bis die Herbstprognose 2014 der Kommission veröffentlicht wurde, mit der
die MLSA erheblich nach oben korrigiert wurde, was i) auf methodische
statistische Korrekturen zurückzuführen war, die erst sehr spät im Jahr 2014
bekannt wurden, als es nahezu nicht mehr möglich war, haushaltspolitisch zu
reagieren, und ii) auf die Entstehung semi-deflationärer Tendenzen in
Verbindung mit einer Verlangsamung der Konjunktur. Daher machen die belgischen
Behörden geltend, dass die erforderliche MLSA in höchstem Maße
schwankungsanfällig geworden ist, was bei der Einführung der Regel nicht
beabsichtigt war und als ein einschlägiger Faktor gewertet werden sollte. Darüber hinaus verweisen die belgischen
Behörden mit Nachdruck auf die ehrgeizigen Konsolidierungsanstrengungen des
Landes für 2015, die gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission die
höchsten im Euro-Währungsgebiet seien. Die belgischen Behörden heben außerdem
die von der Regierung kürzlich beschlossenen Strukturreformen hervor, die –
übereinstimmend mit Abschnitt 4.1 dieses Berichts – eine deutliche
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung
Belgiens bewirken sollten. Im Hinblick auf die Überschreitung des
Referenzwerts von 3 % des BIP im Jahr 2014 merken die belgischen
Behörden an, dass die im Rahmen des Defizitverfahrens erfolgende
Datenübermittlung an Eurostat im Frühjahr 2015 abgewartet werden müsse,
selbst wenn sie die Prognose der Kommission als relativ plausibel ansehen. Den
Behörden zufolge ist die Überschreitung des Referenzwerts weitgehend auf die
zeitlich unpassende Überarbeitung der Methodik der Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen durch Eurostat im Herbst vergangenen Jahres zurückzuführen,
als es für Korrekturmaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr bereits zu spät
gewesen sei. Die belgischen Behörden argumentieren, dass das Defizit nach dem
ESVG 95 wahrscheinlich 2,9 % des BIP betragen hätte. Die methodischen
Veränderungen wurden vorgenommen. Dies steht im Einklang mit der Schlussfolgerung
in Abschnitt 2 dieses Berichts. Die Behörden weisen ferner darauf hin,
dass das enttäuschende Ergebnis teilweise auf eine unvorhergesehene
Verlangsamung der Konjunktur zurückzuführen sei, doch tatsächlich entsprach das
Wachstum weitgehend den ursprünglichen Erwartungen. 5. Schlussfolgerungen Das gesamtstaatliche Defizit Belgiens im
Jahr 2014 wird auf 3,2 % des BIP veranschlagt, womit es zwar über dem
Referenzwert von 3 % des BIP, aber in dessen Nähe liegt. Diese
Überschreitung des Referenzwertes kann im Sinne des Stabilitäts- und
Wachstumspakts als Ausnahme angesehen werden. Auch kann die Überschreitung als
vorübergehend gewertet werden. Dies führt zu dem Schluss, dass das
Defizitkriterium des Vertrags erfüllt ist. 2013 lag der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand
mit 104,5 % des BIP weit über dem Referenzwert von 60 % des BIP, und
gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission wird Belgien voraussichtlich
keine ausreichenden Fortschritte bei der Einhaltung des Richtwerts für den
Schuldenabbau erzielen. Dies legt den Schluss nahe, dass das im Vertrag
festgelegte Schuldenstandskriterium allem Anschein nach nicht erfüllt ist, ohne
dass jedoch bereits alle einschlägigen Faktoren berücksichtigt wären. In Übereinstimmung mit dem
Vertrag wurden in diesem Bericht auch die einschlägigen Faktoren untersucht.
Gemäß dem SWP können die einschlägigen Faktoren in den Verfahrensschritten auf
dem Weg zur Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nur dann
berücksichtigt werden, wenn das gesamtstaatliche Defizit in der Nähe des
Referenzwertes bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend[25] überschritten wird, was in Belgien der Fall ist.
Diese Faktoren können auch bei der Bewertung der Einhaltung des
Schuldenstandskriteriums berücksichtigt werden. Es wird nicht erwartet, dass Belgien in den
Jahren 2014 und 2015 erheblich von seinem Weg in Richtung auf das
mittelfristige Haushaltsziel abweichen wird, und somit wird davon ausgegangen,
dass Belgien die Vorgaben der präventiven Komponente des SWP weitgehend erfüllt.
Sowohl Einnahmenausfälle gegenüber Standardelastizitäten sowie die unerwartet
niedrige Inflation wirkten sich 2014 negativ auf die gesamte und die
strukturelle Verbesserung aus. Die Erfüllung der erforderlichen minimalen
linearen strukturellen Anpassung in den Jahren 2014 und 2015 ist durch
wesentliche Änderungen der mittelfristigen Wachstums- und Inflationsaussichten
sowie statistische Revisionen historischer Defizitzahlen, die sich beide der
Kontrolle der Regierung entziehen, weiter gefährdet. Infolge dieser Änderungen
ist die für Belgien auf der Grundlage der Winterprognose 2015 der
Kommission berechnete MLSA wesentlich höher als im Juli 2014 empfohlen.
Die derzeit für die MLSA erforderliche Anstrengung ist in Anbetracht der
geringen Wachstums- und Inflationserwartungen anspruchsvoll. Angesichts dieser
ungünstigen konjunkturellen Umstände ist eine solch große Anstrengung
möglicherweise weder realisierbar noch wünschenswert. Mit Schreiben vom 30. Januar 2015 und
5. Februar 2015 (aktualisiert am 13. Februar 2015), stellte Belgien
einen eigens ausgearbeiteten Strukturreformplan vor. Die angekündigten Reformen
sind erheblich und werden voraussichtlich dazu beitragen, das
Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu stärken und die Risiken makroökonomischer
Ungleichgewichte zu verringern, woraus sich positive Auswirkungen auf die
Tragfähigkeit der Verschuldung ergeben. In dieser Hinsicht ist die rasche
Umsetzung der laufenden Strukturreformagenda ein notwendiger Bestandteil einer
glaubwürdigen Strategie für den Schuldenabbau. Die in diesem Bericht vorgestellte Analyse
einschließlich der Bewertung aller einschlägigen Faktoren, darunter
insbesondere i) die derzeit ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen, die die
Einhaltung der Schuldenregel besonders erschweren, ii) die Erwartung, dass die
Erfüllung der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige
Haushaltsziel für den Zeitraum 2014-2015 weitgehend gewährleistet ist, und iii)
die erwartete Umsetzung der ehrgeizigen wachstumsfördernden Strukturreformen
gemäß der Verpflichtung der belgischen Behörden, die mittel- und langfristig
zum Schuldenabbau beitragen dürfte, deutet insgesamt darauf hin, dass das im
Vertrag und in der Verordnung (EU) Nr. 1467/1997 festgelegte
Schuldenstandskriterium derzeit als erfüllt angesehen werden sollte. [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Im Bericht wird
auch den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts
sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“
Rechnung getragen, die am 3. September 2012 vom Rat „Wirtschaft und
Finanzen“ gebilligt wurden und unter folgender Webadresse einzusehen sind: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/legal_texts/index_en.htm
. [2] ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11:
Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über
gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über
die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger
Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet. [3] Entscheidung des Rates nach Artikel 126
Absatz 12 AEUV vom 20. Juni 2014. Alle Belgien betreffenden
Unterlagen zum Defizitverfahren sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/corrective_arm/index_en.htm
[4] Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97
sieht vor: „Der Bericht spiegelt Folgendes in angemessener Weise: ... die
Umsetzung von politischen Maßnahmen im Rahmen der Vorbeugung und Korrektur
übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte, die Umsetzung politischer
Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Wachstumsstrategie der Union“. [5] Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates müssen
die Mitgliedstaaten der Kommission zweimal jährlich die Höhe des tatsächlichen
und des geplanten öffentlichen Defizits und Schuldenstands mitteilen. Die
jüngste Meldung Belgiens ist abrufbar unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables. [6] Siehe Eurostat-Pressemitteilung Nr. 158/2014 vom
21.10.2014. [7] Es wird also davon ausgegangen, dass Belgien bei einer
jährlichen strukturellen Anpassung von 0,7 % des BIP im Zeitraum 2014-2016
am Ende des Übergangszeitraums den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten
würde, sofern sich die Wachstumsprojektionen der Winterprognose 2014 der
Kommission bewahrheiten. [8] Unter Berücksichtigung des für 2014 erwarteten
Fehlbetrags ist in den verbleibenden Jahren der Übergangszeit (2015-2016) eine
jährliche strukturelle Anpassung von 1,1 % erforderlich, damit Belgien am
Ende dieses Zeitraums den Richtwert für den Schuldenabbau einhält, sofern sich
die Wachstumsprojektionen der Winterprognose 2014 der Kommission bewahrheiten. [9] 0,4 BIP-Prozentpunkte durch die Korrektur des
Defizits, teilweise ausgeglichen durch die Aufwärtskorrektur der Bezugsgröße
(BIP) nach der Umstellung auf das ESVG 2010. [10] Der rechnerische Realzins zum Zeitpunkt t lässt
sich definieren als vom Staat zur Bedienung der Schulden am Ende des Zeitraums t-1
gezahlter durchschnittlicher Nominalzins, bereinigt um die Auswirkungen der
Inflation zum Zeitpunkt t (unter Verwendung des BIP-Deflators). [11] Es wurde also davon ausgegangen, dass Belgien bei einer
jährlichen strukturellen Anpassung von 0,3 % des BIP im Zeitraum 2014-2016
(0,5 % des BIP im Zeitraum 2015-2016 bei Ausbleiben weiterer Fortschritte
im Jahr 2014) am Ende des Übergangszeitraums den Richtwert für den
Schuldenabbau einhält, sofern sich die Wachstums- und Haushaltsprojektionen der
Winterprognose 2014 der Kommission bewahrheiten. [12] Änderung des konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung
einmaliger und befristeter Maßnahmen laut Neuberechnung der Kommission anhand
der in der Übersicht über die Haushaltsplanung enthaltenen Daten nach der
gemeinsamen Methode. [13] Der Rat empfahl, dass Belgien „im Jahr 2015 seine
Haushaltsstrategie für die erforderliche Anpassung von 0,6 % des BIP an das
mittelfristige Haushaltsziel erheblich strafft, was auch die Einhaltung der
Schuldenregel sicherstellen würde“. [14] Die durchschnittliche HVPI-Inflation betrug zwischen 1999
und 2013 2,1 %. [15] In den im Februar aktualisierten makroökonomischen
Projektionen des Föderalen Planungsbüros, das für die dem Haushaltsplan zugrunde
liegende offizielle Prognose und die nachfolgenden Haushaltsüberprüfungen
zuständig ist, wurde das nominale BIP-Wachstum erheblich nach unten korrigiert,
sodass es nunmehr weitgehend mit der Winterprognose 2015 der Kommission im
Einklang steht. [16] Siehe Mitteilung der Kommission COM(2015) 85. [17] Insbesondere, da die Erhöhung der Ausgaben durch
diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen in gleicher Höhe (einschließlich
einmaliger Maßnahmen auf der Einnahmenseite) verrechnet wird. [18] Die föderalen Schulden machen 84 % des
gesamtstaatlichen Schuldenstands aus. [19] Quelle: Belgische Schuldenagentur, 2014. [20] Der Anteil der ausstehenden Schulden, die in einem
bestimmten Zeitraum fällig werden oder von Änderungen der Zinssätze betroffen
sind (aufgrund eines variablen Zinssatzes). [21] Quelle: Belgische Schuldenagentur, 2014. [22] Mit Ausnahme der kürzlich angekündigten oder beschlossenen
Maßnahmen in Abschnitt 4.1. [23] Diese Projektionen gehen von der Winterprognose 2015
der Europäischen Kommission aus, wobei die Annahme unveränderter Politik
bedeutet, dass der strukturelle Primärsaldo des letzten Jahres der Prognose
(2016) (mit Ausnahme der Kosten der Bevölkerungsalterung) konstant
fortgeschrieben wird. Das Basisszenario beruht auf den folgenden langfristigen
makroökonomischen Annahmen: Das potenzielle BIP-Wachstum bewegt sich bei etwa
1 %; die Inflation und die Änderung des BIP-Deflators stabilisieren sich
mittelfristig bei 2 %; die langfristigen Zinssätze für Neuverschuldung und
Prolongation konvergieren bis 2025 real gegen 3 % und die kurzfristigen
Zinssätze nähern sich einem Wert, der dem langfristigen Zinssatz und der
historischen Renditekurve (vor der Krise) im Euro-Währungsgebiet entspricht
(siehe Europäische Kommission, 2012). Die voraussichtlichen Kosten der Bevölkerungsalterung
beruhen auf dem Bericht 2012 über die Bevölkerungsalterung. Diese
Projektionen werden in dem in der ersten Jahreshälfte erscheinenden
Bericht 2015 über die Bevölkerungsalterung aktualisiert werden. [24] Das mittelfristige Haushaltsziel Belgiens ist ein
struktureller Haushaltsüberschuss von 0,75 % des BIP. [25] Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG)
Nr. 1467/97 des Rates.