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Document 52015DC0112

    BERICHT DER KOMMISSION Belgien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags

    /* COM/2015/0112 final */

    52015DC0112

    BERICHT DER KOMMISSION Belgien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags /* COM/2015/0112 final */


    BERICHT DER KOMMISSION

    Belgien Bericht nach Artikel 126 Absatz 3 des Vertrags

    1.           Hintergrund

    In Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ein Verfahren bei einem übermäßigen Defizit vorgesehen. Dessen Einzelheiten regelt die zum Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) gehörende Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates „über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit“[1]. Besondere Vorschriften für die dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, die Gegenstand eines Defizitverfahrens sind, sind in der Verordnung (EU) Nr. 473/2013[2] festgelegt.

    Nach Artikel 126 Absatz 2 AEUV prüft die Kommission die Einhaltung der Haushaltsdisziplin anhand von zwei Kriterien, nämlich daran, a) ob das Verhältnis des geplanten oder tatsächlichen öffentlichen Defizits zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) den Referenzwert von 3 % überschreitet (es sei denn, dass entweder das Verhältnis erheblich und laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des Referenzwerts erreicht hat oder der Referenzwert nur ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und das Verhältnis in der Nähe des Referenzwerts bleibt); b) ob das Verhältnis des öffentlichen Schuldenstands zum BIP den Referenzwert von 60 % überschreitet (es sei denn, das Verhältnis ist hinreichend rückläufig und nähert sich rasch genug dem Referenzwert).

    Laut Artikel 126 Absatz 3 AEUV erstellt die Kommission einen Bericht, falls ein Mitgliedstaat keines oder nur eines dieser Kriterien erfüllt. Die Kommission kann ferner einen Bericht erstellen, wenn sie ungeachtet der Erfüllung der Kriterien der Auffassung ist, dass die Gefahr eines übermäßigen Defizits im Sinne des Artikels 126 Absatz 2 AEUV besteht. In diesem Bericht wird auch „berücksichtigt, ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“.

    In diesem Bericht, der die erste Stufe des Defizitverfahrens darstellt, wird die Frage geprüft, ob Belgien das Defizitkriterium und das Schuldenstandskriterium des Vertrags erfüllt. Dabei wird vor einer endgültigen Schlussfolgerung den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und allen sonstigen einschlägigen Faktoren Rechnung getragen.

    Im Zuge der im Jahr 2011 am SWP vorgenommenen Änderungen wurden die Anforderungen in Bezug auf den Schuldenstand den Anforderungen in Bezug auf das Defizit gleichgestellt, damit gewährleistet ist, dass die Schuldenquote in Ländern, in denen sie den Referenzwert von 60 % überschreitet, unter diesen Wert zurückgeführt wird (oder hinreichend rückläufig ist und sich diesem Wert nähert). Nach Artikel 2 Absatz 1a der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates wird Mitgliedstaaten, gegen die am 8. November 2011 ein Defizitverfahren lief, eine dreijährige Übergangszeit ab dem auf die Korrektur des übermäßigen Defizits folgenden Jahr eingeräumt, in der von ihnen ausreichende Fortschritte in Richtung auf den Richtwert für den Schuldenabbau erwartet werden. Für Belgien umfasst dieser Übergangszeitraum die Jahre 2014 bis 2016 (d. h. die drei Jahre nach der Korrektur des übermäßigen Defizits[3]). In den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme der Mitgliedstaaten“ vom 3. September 2012 wird dargelegt, wie die Anforderung in Bezug auf den strukturellen Saldo definiert und ihre Erfüllung bewertet wird. Insbesondere wird eine minimale lineare strukturelle Anpassung (MLSA) des strukturellen Saldos definiert, mit der gewährleistet werden soll, dass die Schuldenregel am Ende des Übergangszeitraums eingehalten wird.

    Am 13. Januar 2015 legte die Kommission eine Mitteilung über die Nutzung der Flexibilität im Rahmen des SWP vor, die neue Orientierungshilfe für die Anwendung der geltenden Bestimmungen bietet. Ziel ist es, die Verzahnung zwischen wirksamer Umsetzung von Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik im Interesse von Wachstum und Beschäftigung zu stärken. Mit der Mitteilung wird keine Änderung der Bestimmungen des Pakts bezweckt, sondern es geht darum, ihre Wirksamkeit zu steigern, ihr Verständnis zu fördern und die Haushaltspolitik im Euro-Währungsgebiet wachstumsfreundlicher zu gestalten, indem die im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankerte Flexibilität optimal genutzt wird, während zugleich Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit des Paktes im Hinblick auf die verantwortungsvolle Haushaltspolitik gewahrt bleiben. In der Mitteilung wird insbesondere klargestellt, dass die Kommission – gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates – bei der Prüfung der Frage, ob ein Defizitverfahren zu eröffnen ist (im Rahmen eines Berichts gemäß Artikel 126 Absatz 3 AEUV), alle einschlägigen mittelfristigen Entwicklungen in Bezug auf die Wirtschafts- und Haushaltslage sowie den Schuldenstand sorgfältig analysiert.  Zudem wird klargestellt, dass die Umsetzung von Strukturreformen im Rahmen des Europäischen Semesters zu diesen einschlägigen Faktoren gehört.[4]

    Aus den Daten, die von den Behörden am 7. Oktober 2014 gemeldet[5] und anschließend von Eurostat validiert[6] wurden, geht hervor, dass sich das gesamtstaatliche Defizit Belgiens 2013 auf 2,9 % des BIP belief, während der Schuldenstand bei 104,5 % des BIP und damit über dem Referenzwert von 60 % des BIP lag. Für 2014 wurde in der Übersicht über die Haushaltsplanung (DBP) und in der Herbstrunde 2014 von einem Defizit von 2,9 % des BIP und einem Schuldenstand von 105,6 % des BIP ausgegangen. Zudem ist in der Haushaltsplanung ein Defizit von 2,1 % des BIP und ein Schuldenstand von 105,1 % im Jahr 2015 vorgesehen.

    Nach der Winterprognose 2015 der Kommission wird Belgien in den Jahren 2014 und 2015 voraussichtlich keine ausreichenden Fortschritte in Richtung auf den Richtwert für den Schuldenabbau machen (siehe Tabelle 1). Die Änderung des strukturellen Saldos wird für 2014 auf -0,1 % des BIP veranschlagt (gegenüber einer erforderlichen minimalen linearen strukturellen Anpassung von 0,7 % des BIP[7]) und soll sich den Projektionen zufolge im Jahr 2015 auf 0,6 % des BIP belaufen (gegenüber dem erforderlichen Wert von 1,1 % des BIP[8]). Zudem wird in der Winterprognose 2015 der Kommission das gesamtstaatliche Defizit Belgiens im Jahr 2014 auf 3,2 % des BIP veranschlagt (gegenüber 2,9 % des BIP in der Haushaltsplanung Belgiens für 2015), womit der Referenzwert von 3 % des BIP überschritten wird.

    Tabelle 1. Gesamtstaatliches Defizit und/oder gesamtstaatlicher Schuldenstand (in % des BIP)

    Das für 2014 veranschlagte Defizit und die voraussichtlich nicht ausreichenden Fortschritte in Richtung auf den Richtwert für den Schuldenabbau in den Jahren 2014 und 2015 deuten darauf hin, dass in Belgien allem Anschein nach das Risiko eines übermäßigen Defizits im Sinne des SWP besteht – ohne dass jedoch bereits alle im Folgenden aufgeführten Faktoren berücksichtigt wären.

    Die Kommission hat daher den vorliegenden Bericht erstellt, in dem das Überschreiten des Referenzwerts für das Defizit und die Abweichung von der Übergangsregelung für den Schuldenabbau umfassend bewertet werden. Damit soll festgestellt werden, ob bei Berücksichtigung aller einschlägigen Faktoren die Einleitung eines Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit gerechtfertigt ist. Abschnitt 2 des Berichts hat das Defizitkriterium zum Gegenstand, Abschnitt 3 das Schuldenstandskriterium. Abschnitt 4 behandelt die öffentlichen Investitionen und sonstige einschlägige Faktoren, wobei auch die Einhaltung des erforderlichen Anpassungspfads in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel bewertet wird. Der Bericht trägt der am 5. Februar 2015 veröffentlichten Winterprognose 2015 der Kommission sowie ihrer Bewertung der weiteren Entwicklung Rechnung.

    2.           Defizitkriterium

    In der Winterprognose 2015 der Kommission wird das gesamtstaatliche Defizit Belgiens im Jahr 2014 auf 3,2 % des BIP veranschlagt (gegenüber 2,9 % des BIP im Jahr 2013). Damit liegt es zwar über 3 % des BIP, aber in der Nähe des Referenzwerts.

    Der Referenzwert von 3 % des BIP wird ausnahmsweise überschritten. Im Einzelnen:

    · Die Überschreitung ist Folge eines außergewöhnlichen Ereignisses im Sinne des SWP – insbesondere der methodischen Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung des ESVG 2010 und statistischer Präzisierungen. Die statistische Umstellung im staatlichen Rechnungswesen im Oktober 2014 hatte eine Aufwärtskorrektur des Ergebnisses von 2013 um insgesamt etwa 0,3 % des BIP[9] zur Folge. Die statistischen Revisionen bestanden vor allem darin, dass Investitionshilfen im Umfang von etwa 0,4 % des BIP zum Zeitpunkt der Investition – im konkreten Fall im Jahr 2013 – als öffentliche Ausgaben veranschlagt wurden, während diese Investitionshilfen zuvor über die gesamte Lebensdauer der betreffenden Vermögenswerte (z. B. Krankenhäuser oder Seniorenheime) abgeschrieben wurden. Die methodischen Änderungen dürften sich ähnlich auf das Ergebnis von 2014 ausgewirkt haben, waren bei der Annahme des ursprünglichen Haushaltsplans für 2014 jedoch noch nicht bekannt. Diese Korrekturen sollten nicht als Verschlechterung der öffentlichen Haushaltslage angesehen werden; es ändert sich nur der Zeitpunkt, zu dem bestimmte öffentliche Ausgaben erfasst werden. Hinzu kommt, dass über die Abrechnung dieser Investitionshilfen erst im Oktober 2014 Klarheit geschaffen wurde. Die Änderungen kamen somit unerwartet bzw. waren nicht lange im Voraus bekannt. Verfahrensrechtliche Folgen im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit sollten sie daher nicht haben.

    · Nach der Winterprognose 2015 der Kommission wird das Haushaltsergebnis von 2014 zudem durch Mindereinnahmen beeinflusst, was zu einem vorübergehenden Anstieg des gesamtstaatlichen Defizits führt. Einige dieser Fehlbeträge wären jedoch auch vorhersehbar gewesen, da sie vor allem mit verminderten Dividenden und Garantiegebühren aus dem Finanzsektor in Zusammenhang stehen.

    Die erwartete Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP ist als vorübergehend im Sinne des SWP zu betrachten, zumal aus den Haushaltsprognosen der Kommission hervorgeht, dass das Defizit im Jahr 2015 unter den Referenzwert sinken wird. Bei unveränderter Politik wird das Defizit auch im Jahr 2016 unter diesem Wert liegen. Zwar ist mit weiteren Auswirkungen der erwähnten methodischen Änderungen zu rechnen, doch werden diese durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen auf verschiedenen staatlichen Ebenen ausgeglichen.

    Zusammenfassend ist zu sagen, dass das geschätzte Defizit in der Nähe des Referenzwerts von 3 % des BIP liegt und die erwartete Überschreitung des Referenzwerts einen vorübergehenden Ausnahmefall im Sinne des SWP darstellt. Daraus ergibt sich, dass bei Berücksichtigung der obengenannten Faktoren das im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 festgelegte Defizitkriterium derzeit als erfüllt anzusehen ist. Die vorliegende Bewertung beruht auf der Winterprognose 2015 der Kommission für das Ergebnis von 2014. Die im April 2015 bevorstehende Veröffentlichung der zum Ergebnis von 2014 gemeldeten und von Eurostat validierten Daten kann zu einer Neubewertung der Erfüllung des Defizitkriteriums führen.

    3.           Schuldenstandskriterium

    Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, und zwar von 87 % des BIP im Jahr 2007 auf 104,5 % des BIP Ende 2013 (+18 BIP-Prozentpunkte). Hauptfaktoren für die Zunahme waren die Häufung primärer Haushaltsdefizite infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise, Eingriffe in das Finanzsystem und das schwache BIP-Wachstum. Trotz des Anstiegs des Schuldenstands sind die Zinsausgaben im selben Zeitraum aufgrund rückläufiger Zinssätze (abgesehen von einem vorübergehenden Anstieg der Risikoprämien im Jahr 2012) kontinuierlich gesunken. Im Jahr 2013 stabilisierte sich der Schuldenstand – auch dank der Veräußerung staatlicher Vermögenswerte.

    In der von Belgien der Kommission am 15. Oktober 2014 übermittelten und am 22. Oktober 2014 aktualisierten Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015 wird davon ausgegangen, dass die Schuldenquote Ende 2014 105,6 % erreicht und im Jahr 2015 auf 105,1 % zurückgeht. Der Winterprognose 2015 der Kommission zufolge erreicht die Schuldenquote Ende 2014 voraussichtlich 106,4 % des BIP, steigt bei unveränderter Politik weiter auf 106,8 % im Jahr 2015 und stabilisiert sich im Jahr 2016. Neben dem höheren öffentlichen Gesamtdefizit erklärt insbesondere das niedrigere nominale BIP-Wachstum den Unterschied gegenüber der Haushaltsplanung.

    Der Prognose der Kommission zufolge reicht das erwartete nominale BIP-Wachstum aufgrund des hohen Schuldenstands nicht aus, um die Wirkung der Zinsausgaben auf die Schuldenquote in den Jahren 2014 und 2015 zu neutralisieren, womit ein den Schuldenstand erhöhender Schneeballeffekt eintritt. Demgegenüber wirkt der geringfügig positive Primärsaldo leicht dämpfend auf die Schuldenquote. Bestandsanpassungen dürften sich im Prognosezeitraum nicht maßgeblich auf die Schuldenentwicklung auswirken.

    Tabelle 2: Schuldendynamik

    Aufgrund der niedrigen Inflation und des schwachen realen Wachstums sind die Projektionen für das nominale BIP-Wachstum für 2014 und 2015 mit 1,7 % bzw. 2,0 % in der Winterprognose 2015 verhalten (gegenüber jeweils 2,9 % für 2014 und 2015 in der Frühjahrsprognose 2014). Dies senkt die Schuldenquote um 1,7 % bzw. 2,1 % des BIP, wobei die Zinsausgaben die Schuldenquote jedoch zugleich um 3,0 % bzw. 2,8 % des BIP erhöhen. Damit tritt ein „Schneeballeffekt“ von 1,3 % des BIP im Jahr 2014 und knapp 0,7 % des BIP im Jahr 2015 ein.

    Bei näherer Betrachtung der Auswirkungen von Inflation und Zinsentwicklung auf den Schneeballeffekt zeigt sich, dass der Rückgang der Inflation trotz eines sinkenden Nominalzinses kurzfristig dazu führt, dass ein höherer rechnerischer Realzins für die Schulden zu zahlen ist[10]. Während sich nämlich die niedrigere Inflation unmittelbar auswirkt, schlagen die niedrigeren Nominalzinssätze nur allmählich auf die Kosten der Verschuldung durch, da Schuldinstrumente mit einer Laufzeit von unter einem Jahr derzeit nur 16 % der Schulden (der Zentralregierung) ausmachen. Tatsächlich ist der rechnerische Realzins von 1,5 % im Jahr 2013 auf 2,2 % im Jahr 2014 gestiegen. Im Jahr 2015 wird er voraussichtlich wieder auf 1,8 % sinken. Die den Schuldenstand erhöhende Wirkung der rechnerischen realen Kosten des Schuldendienstes verstärkt sich somit zeitweise.

    Diagramm 1: „Schneeballeffekt“ und öffentlicher Schuldenstand – Hauptfaktoren

    Quelle: Eurostat und Winterprognose 2015 der Kommission

    Nach der Einstellung des Defizitverfahrens im Juni 2014 verfügt Belgien nunmehr über einen Übergangszeitraum von drei Jahren, gerechnet ab 2014, um den Richtwert für den Schuldenabbau einzuhalten. Um kontinuierliche und realistische Fortschritte auf diesem Weg zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten während des Übergangszeitraums gleichzeitig die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:

    a)      Die jährliche strukturelle Anpassung sollte um nicht mehr als ¼ % des BIP von der minimalen linearen strukturellen Anpassung abweichen, damit gewährleistet ist, dass die Schuldenregel am Ende des Übergangszeitraums eingehalten wird; 

    b)      die verbleibende jährliche strukturelle Anpassung sollte zu keiner Zeit während des Übergangszeitraums mehr als ¾ % des BIP betragen. Diese Bedingung trifft jedoch auf den belgischen Fall nicht zu, da die erste Bedingung eine jährliche Anstrengung von über ¾ % des BIP erfordert.

    Die projizierte strukturelle Anstrengung Belgiens in den Jahren 2014 und 2015 reicht nicht aus, um die für den Übergangszeitraum geltenden Anforderungen im Hinblick auf den Richtwert für den Schuldenabbau zu erfüllen (siehe Tabelle 1). Für 2014 beträgt die auf der Grundlage der Winterprognose 2015 der Kommission berechnete erforderliche MLSA 0,7 % des BIP, während sich der strukturelle Saldo den Projektionen zufolge um 0,1 % des BIP verschlechtert. Somit liegt die Abweichung über der durch die erste Bedingung erlaubten maximalen Abweichung. Aufgrund dieses Fehlbetrags für 2014 steigt den Projektionen zufolge die erforderliche minimale Anpassung auf 1,1 % des BIP im Jahr 2015, während sich der strukturelle Saldo in diesem Jahr voraussichtlich um 0,6 % des BIP verbessern wird. Auch 2015 wird daher die erste Bedingung nicht erfüllt sein.

    Die vorstehende allgemeine Analyse deutet darauf hin, dass der Winterprognose 2015 der Kommission zufolge das im Vertrag und in der Verordnung (EG) Nr. 1467/1997 festgelegte Schuldenstandskriterium allem Anschein nach nicht erfüllt ist – ohne dass jedoch bereits alle im Folgenden aufgeführten einschlägigen Faktoren berücksichtigt wären.

    4.           Einschlägige Faktoren

    Nach Artikel 126 Absatz 3 AEUV ist im Bericht der Kommission zu berücksichtigen, „ob das öffentliche Defizit die öffentlichen Ausgaben für Investitionen übertrifft; berücksichtigt werden ferner alle sonstigen einschlägigen Faktoren, einschließlich der mittelfristigen Wirtschafts- und Haushaltslage des Mitgliedstaats“. Diese Faktoren werden in Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates näher erläutert. Zudem heißt es darin, dass „allen sonstigen Faktoren gebührende … Beachtung [zu schenken ist], die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind, um die Einhaltung der Defizit- und Schuldenkriterien in umfassender Weise zu beurteilen, und die der Mitgliedstaat dem Rat und der Kommission vorgelegt hat“. 

    Bei offensichtlicher Nichteinhaltung des Schuldenstandskriteriums ist eine Analyse der einschlägigen Faktoren umso eher gerechtfertigt, als die Schuldendynamik stärker als das Defizit durch Faktoren beeinflusst wird, die außerhalb der Kontrolle der Regierung liegen. Dies wird in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates anerkannt, wonach bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums unabhängig vom Umfang der Nichteinhaltung alle einschlägigen Faktoren zu berücksichtigen sind.

    Aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Dynamik und die Tragbarkeit der Verschuldung sind bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums zumindest die folgenden drei zentralen Faktoren zu berücksichtigen.

    1.      Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels oder des dorthin führenden Anpassungspfads: Mit der Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels oder Fortschritten auf dem Weg dorthin soll unter normalen makroökonomischen Bedingungen sichergestellt werden, dass die Verschuldung tragbar ist oder dass rasche Fortschritte in Richtung auf ihre Tragbarkeit erzielt werden. Seiner Konzeption gemäß trägt das länderspezifische mittelfristige Haushaltsziel dem Schuldenstand sowie impliziten Verbindlichkeiten Rechnung. Die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziel bzw. des dorthin führenden Anpassungspfads sollte mittelfristig gewährleisten, dass sich die Schuldenquote auf ein vertretbares Niveau zubewegt. Unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen würde Belgien bei Erreichung seines mittelfristigen Haushaltsziels den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten.

    2.      Strukturreformen, die bereits durchgeführt wurden oder in einem Strukturreformplan vorgesehen sind: Diese Reformen werden deswegen berücksichtigt, weil sie mit ihrer Wachstumswirkung die Tragbarkeit der Verschuldung mittelfristig voraussichtlich stärken und dazu beitragen, die Schuldenquote auf einen zufriedenstellenden Abwärtskurs zu bringen.

    Die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels (oder des dorthin führenden Anpassungspfad) und die Durchführung von Strukturreformen (im Rahmen des Europäischen Semesters) dürften die Verschuldung auf einen nachhaltigen Pfad führen, und zwar durch ihre doppelte Wirkung sowohl auf den Schuldenstand selbst (indem mit dem mittelfristigen Haushaltsziel eine solide Haushaltslage erreicht wird) als auch auf das Wirtschaftswachstum (durch die Reformen).

    3.      Neben diesen beiden zentralen Faktoren ist das Auftreten außergewöhnlicher wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, die der Senkung der Schuldenquote im Wege stehen und die Erfüllung der Anforderungen des SWP besonders erschweren können, zu berücksichtigen. Insbesondere zwingt die derzeit niedrige Inflation – zusätzlich zu dem anhaltend schwachen Wachstum – die betroffenen Mitgliedstaaten zu sehr anspruchsvollen strukturellen Anpassungen, um die MLSA im Rahmen der Übergangsregelung für den Schuldenabbau einzuhalten. Zudem hatten negative Inflationsüberraschungen eine Aufwärtskorrektur der erforderlichen MLSA zur Folge. Unter diesen Bedingungen ist die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsziels oder des dorthin führenden Anpassungspfads (siehe Nummer 1) ein zentraler einschlägiger Faktor bei der Bewertung der Einhaltung der Schuldenregel.

    Im Lichte der vorgenannten Bestimmungen werden in den folgenden Abschnitten bewertet: 1) die mittelfristige Wirtschaftslage; 2) die mittelfristige Haushaltslage, einschließlich einer Bewertung der Einhaltung der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel und der Entwicklung der öffentlichen Investitionen;  3) die mittelfristige Entwicklung des staatlichen Schuldenstands, dessen Dynamik und Tragbarkeit; 4) sonstige Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung sind; 5) sonstige Faktoren, die aus Sicht des Mitgliedstaats von Bedeutung sind.

    Auf der Grundlage der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission, auf der die haushaltspolitische Empfehlung des Rates an Belgien beruhte, wurde die erforderliche MLSA auf nur 0,3 % des BIP im Jahr 2014 und 0,5 % des BIP im Jahr 2015 veranschlagt[11]. Die erforderliche MLSA ist deutlich höher, wenn sie auf der Grundlage der Projektionen der Winterprognose 2015 berechnet wird, auf der die vorliegende Bewertung beruht: Sie beträgt 0,7 % des BIP im Jahr 2014 und 1,1 % des BIP im Jahr 2015 (unter Berücksichtigung des Ergebnisses von 2014). Diese Korrektur geht z. T. auf die Abwärtskorrektur des realen Wachstums und der Inflation gegenüber der Frühjahrsprognose 2014 zurück, was mehr als die Hälfte des Anstiegs der Anforderung erklärt. Der Rest des Anstiegs der MLSA gegenüber der Frühjahrsprognose 2014 hat seine Ursache vor allem in der Aufwärtskorrektur des Defizits von 2013 aufgrund der methodischen Umstellungen. Hingegen wirkten die BIP-Änderungen nach der Umstellung auf das ESVG 2010 und die Änderungen der für die Berechnung des strukturellen Saldos genutzten Semi-Elastizität leicht dämpfend auf die Anforderung.  Diese Faktoren werden in den nachstehenden Abschnitten näher besprochen.

    Die Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015 enthielt nicht genügend über 2015 hinausreichende Informationen, als dass die MLSA auf der Grundlage staatlicher Annahmen und Pläne hätte berechnet werden können. Zugleich visierte die Haushaltsplanung für 2015 eine (neu berechnete) strukturelle Verbesserung[12] von 0,7 % des BIP im Jahr 2015 an und ging damit über die in den länderspezifischen Empfehlungen des Rates an Belgien genannte Anstrengung hinaus, mit der auch die Einhaltung der MLSA gewährleistet werden sollte[13].

    4.1.        Mittelfristige Wirtschaftslage

    Konjunkturlage, Potenzialwachstum und Inflation

    Nach der weltweiten Wirtschaftskrise im Jahr 2009 erwies sich die belgische Wirtschaft als relativ robust. Dank des starken Wirtschaftswachstums in den Jahren 2010 und 2011 stieg das BIP rasch wieder auf Vorkrisenniveau. Es folgte eine Phase schleppenden Wachstums mit einem nur leicht positiven BIP-Wachstum in den Jahren 2012 und 2013. Gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission betrug das BIP-Wachstum im Jahr 2014 1 % und dürfte sich im Jahr 2015 etwa auf dem gleichen Niveau bewegen; für 2016 wird ein etwas höheres Wachstum erwartet. Die gedämpfte Binnennachfrage, insbesondere der gedämpfte private und öffentliche Verbrauch, wirkt sich negativ auf die Wachstumsaussichten aus.

    Schätzungen bezüglich des Potenzialwachstums Belgiens fallen eher gering aus und liegen für den Zeitraum 2012-2016 bei durchschnittlich 0,9 %. Aufgrund eines langsameren Wachstums der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und einer rückläufigen Erwerbsbeteiligung ist der Beitrag der Arbeit zum Potenzialwachstum seit der Krise drastisch gesunken. Auch der Beitrag der Kapitalbildung hat nachgelassen, während der langfristige Rückgang des Beitrags der totalen Faktorproduktivität anhält. Die negative Produktionslücke war im Jahr 2011 nahezu geschlossen, vergrößerte sich jedoch in den vergangenen Jahren wieder und dürfte im Prognosezeitraum negativ bleiben.

    Ebenso wie andere Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets durchläuft Belgien derzeit einen längeren Zeitraum niedriger Inflation. Die Gesamtinflation erreichte im Jahr 2014 durchschnittlich 0,6 % und fiel am Ende des Jahres vor dem Hintergrund der nachgebenden Energiepreise auf null zurück. Gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission wird sich der Abwärtstrend der Inflation voraussichtlich auch in der ersten Hälfte des Jahres 2015 fortsetzen. Insgesamt dürfte das allgemeine Preisniveau im Jahr 2015 um lediglich 0,1 % steigen. Für das Jahr 2016 wird eine Zunahme der Inflation auf etwa 1 % erwartet, was immer noch deutlich unter ihrem langfristigen Durchschnittswertwert liegt[14]. Der BIP-Deflator ist im Jahr 2014 um schätzungsweise 0,7 % gestiegen und weist damit die niedrigste Steigerungsrate seit 1999 auf. Der für 2015 und 2016 projizierte Anstieg ist mit 0,8 % im Jahr 2015 und 1,2 % im Jahr 2016 eher bescheiden.

    Dieser leichte Anstieg des BIP-Deflators hat erhebliche Auswirkungen auf die Entwicklung der Schuldenstandsquote. Bei einem üblicheren Szenario mit einer jährlichen Preisänderung von 2 % zwischen 2014 und 2016 beispielsweise würde die Schuldenquote im Jahr 2014 bei 105,1 % ihren Höchststand erreicht haben und, wenn alle anderen Faktoren unverändert bleiben, den Projektionen zufolge im Jahr 2015 auf 104,3 % und im Jahr 2016 auf 103,3 % sinken (gegenüber 106,6 % nach der Winterprognose 2015 der Kommission). Die niedrige Inflation wirkt sich zudem negativ auf die Entwicklung der Steuereinnahmen aus, was im Jahr 2014 zu einer unerwartet geringen strukturellen Anpassung geführt hat. Andererseits fielen aufgrund des Niedrigzinsumfelds auch die Zinsausgaben stärker als anfangs erwartet, wodurch die anderen Wirkungen jedoch nur teilweise kompensiert wurden.

    Auch die erforderliche minimale lineare strukturelle Anpassung (MLSA) hängt in hohem Maße von der Entwicklung des realen Wachstums und der Inflation ab. Die Auswirkungen der Abwärtskorrektur des realen Wachstums und insbesondere der Inflation seit dem Frühjahr 2014 werden nur teilweise durch das höhere BIP infolge der Umstellung auf die Rechnungslegungsstandards des ESVG 2010 ausgeglichen. Alles in allem ist durch die Änderungen des makroökonomischen Szenarios, einschließlich der niedrigen Inflation, des höheren konjunkturbedingten Defizits und des niedrigeren Potenzialwachstums, die MLSA für 2014 und 2015 erheblich gestiegen (um 0,2 bzw. 0,3 BIP-Prozentpunkte) und liegt damit über der im Juli 2014 empfohlenen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel (siehe auch Abschnitt 4). Während das reale BIP-Wachstum zwar verhalten, aber nicht außergewöhnlich gering war, könnte die derzeitige Phase niedriger Inflation als ein neuer und außergewöhnlicher Faktor angesehen werden. Aufgrund der Kombination dieser ungünstigen konjunkturellen Bedingungen gestaltet sich die Einhaltung der MLSA zum gegenwärtigen Zeitpunkt besonders schwierig.

    Tabelle 3: Makroökonomische und budgetäre Entwicklungen a

    In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass das mittelfristige Wirtschaftsszenario des Haushaltsgesetzes 2015, insbesondere dank des höher angesetzten nominalen Wachstums, eine geringere MLSA erfordern würde. Unter diesen optimistischeren makroökonomischen Annahmen stünde der geplante haushaltspolitische Kurs Belgiens tatsächlich mit den Übergangsregelungen im Einklang. Allerdings haben sich diese Annahmen in der Zwischenzeit offenbar als zu optimistisch erwiesen[15].

    Strukturreformen

    In Belgien bestehen makroökonomische Ungleichgewichte, die ein Monitoring und politische Maßnahmen erfordern[16]. Aus dem Länderbericht 2015 für Belgien geht hervor, dass sich die mit der Wettbewerbsfähigkeit in Zusammenhang stehenden makroökonomischen Risiken aufgrund der in den letzten Jahren eingeleiteten Korrekturmaßnahmen verringert haben. Risiken, die sich aus der hohen öffentlichen Verschuldung ergeben, werden durch die solide Finanzlage des privaten Sektors gemildert, erschweren jedoch die Konsolidierungsbemühungen der belgischen Regierung.

    In ihrer Mitteilung vom 13. Januar 2015 spricht sich die Kommission für eine stärkere Verknüpfung von Strukturreformen, Investitionen und verantwortungsvoller Haushaltspolitik zur Unterstützung von Wachstum und Beschäftigung im Rahmen des SWP aus. In diesem Zusammenhang haben sich die belgischen Behörden im November 2014 in einem Schreiben an die Kommission zu einer Reihe von Strukturreformen zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom Juli 2014 verpflichtet. Auf diese Strukturreformen wurde in einem am 30. Januar 2015 übermittelten Bericht näher eingegangen. Der Bericht gibt einen Überblick über alle geplanten Maßnahmen und enthält einen Zeitplan für deren Umsetzung. Die meisten Maßnahmen werden im Laufe der Legislaturperiode (2015-2019) schrittweise umgesetzt, wobei häufig bereits erste Schritte eingeleitet wurden.

    Der wichtigste Bereich ist die Rentenreform mit Maßnahmen zur Verringerung der Möglichkeiten für ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Diese sollten dazu beitragen, die Lücke zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter zu verringern. Erstens ist für nach 2016 ist eine weitere Anhebung des Mindestalters und der Mindestlebensarbeitszeit für einen vorzeitigen Ruhestand geplant, die von der vorherigen Regierung von 60 auf 62 bzw. von 35 auf 40 Jahre erhöht wurden. Bis 2019 soll das Mindestrenteneintrittsalter auf 63 Jahre und die Mindestlebensarbeitszeit auf 42 Jahre steigen. Ausnahmen von dieser allgemeinen Regel soll es für Berufe geben, die mit besonderen Belastungen verbunden sind, oder bei langen beruflichen Laufbahnen. Zweitens werden die Anforderungen in Bezug auf Alter und Lebensarbeitszeit für eine Frührente im System zur Unterstützung älterer Arbeitsloser schrittweise verschärft, wobei das Mindestalter im Januar 2015 auf 62 Jahre erhöht wurde. Übergangsregelungen und Ausnahmen gelten für Berufe, die mit besonderen Belastungen verbunden sind, lange berufliche Laufbahnen und Massenentlassungen. Drittens soll ab 2016 die Pensionsregelung für Beamte reformiert werden, wozu auch eine Änderung der Regeln zum Erwerb von Ansprüchen im Interesse einer längeren durchschnittlichen Laufbahndauer gehört. Schließlich wurde in der Regierungsvereinbarung vom Oktober 2014 die Absicht angekündigt, langfristig das gesetzliche Renteneintrittsalter von derzeit 65 auf 66 Jahre im Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030 auf 67 Jahre anzuheben sowie zu einem auf Anrechnungspunkten aufbauenden Rentensystem überzugehen, um Rentenalter und Lebenserwartung stärker miteinander zu verknüpfen.

    In einem am 5. Februar übermittelten Bericht (aktualisiert am 13. Februar 2015) lieferten die belgischen Behörden erste Schätzungen zu den langfristigen Auswirkungen (bis 2060) dieser geplanten rentenbezogenen Reformen. Die Quantifizierung bezieht sich lediglich auf die Auswirkungen der neuen Maßnahmen, d. h. die Auswirkungen der Rentenreform von 2012 wurden im Prognosezeitraum nicht berücksichtigt. Im Vergleich zum Basisszenario ohne die geplanten Reformen würde die Zahl der Rentner im Jahr 2060 um 312 000 sinken, während die erwerbstätige Bevölkerung um 246 000 Personen steigen würde; der Unterschied entspräche im Wesentlichen einer steigenden Zahl von Menschen mit Behinderungen. Infolgedessen wird die Beschäftigungsquote bis 2060 voraussichtlich auf mehr als 72 % ansteigen, gegenüber 68 % ohne die Reform. Das nominale BIP wird den Projektionen zufolge im Jahr 2060 um 6,2 % über dem Basisszenario liegen. Die geplanten Rentenreformen würden bis zum Jahr 2060 zu um 1,9 % des BIP niedrigeren Rentenausgaben als bei unveränderter Politik führen, während die Ausgaben zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit um 0,1 % des BIP höher ausfallen würden.

    Die Projektionen wurden vom belgischen Föderalen Planungsbüro erstellt, einem unabhängigen Prognoseinstitut, das für seine langfristigen makroökonomischen Projektionen, beispielsweise im Rahmen des belgischen Untersuchungsausschusses zur Bevölkerungsalterung, renommiert ist. Die zugrunde gelegten Annahmen sind in dem Bericht genau aufgeführt und beruhen teilweise auf den Methoden der Arbeitsgruppe zur Bevölkerungsalterung. Der Bericht stellt nur sehr langfristige Ergebnisse (zum Jahr 2060) vor, während die erwarteten mittelfristigen Auswirkungen der Reformen nicht angesprochen werden. Die Ergebnisse entsprechen in der Größenordnung denen ähnlicher, im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bericht 2015 über die Bevölkerungsalterung simulierter Reformszenarien. Mit den Reformen würden etwa 60 % des erwarteten Anstiegs der Rentenausgaben bis 2060 ausgeglichen. Da noch nicht alle Reformmaßnahmen verabschiedet wurden, besteht allerdings die Gefahr einer Verwässerung der Reformen während des Gesetzgebungsprozesses, wodurch sich deren Auswirkungen verringern könnten. Insgesamt ist die Quantifizierung der geplanten Reformen stimmig und stichhaltig und die voraussichtlichen Auswirkungen erscheinen plausibel. Darüber hinaus können zusätzliche positive Auswirkungen von nicht rentenbezogenen Plänen erwartet werden, die in diesen Projektionen nicht berücksichtigt sind, beispielsweise Beschäftigungsmaßnahmen, Maßnahmen im Bereich des Systems zur Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und des Gesundheitssystems sowie steuerlichen Maßnahmen (siehe unten).

    Reformpläne mit einem kürzeren Zeithorizont beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere wurden zusätzliche Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Lücke bei den relativen Lohnkosten vorgestellt, darunter die Aussetzung der Lohnindexierungssysteme und die vorgesehene Verringerung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber in den Jahren 2016 und 2019. Die im Rahmen der mehrjährigen Haushaltsplanung angekündigte Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit hin zu weniger wachstumshemmenden Bemessungsgrundlagen hat bisher nur in begrenztem Umfang stattgefunden. Trotz der Vorbereitungsarbeit im vergangenen Jahr und der Verpflichtung zu weiteren Maßnahmen gibt es keine konkreten Pläne für eine umfassende Steuerreform.

    Im Hinblick auf die Steigerung der Erwerbsbeteiligung und des Potenzialwachstums haben die belgischen Behörden Maßnahmen getroffen, um stärkere Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen. Einerseits erhöht sich durch Anhebung der Pauschale für Werbungskosten ab Januar 2015 für alle Arbeitnehmer und durch Anhebung des steuerlichen „Arbeitsbonus“ ab Januar 2016 für Geringverdiener das Nettoentgelt. Andererseits wurden bestimmte Leistungen bei Arbeitslosigkeit gekürzt (z. B. der Einkommenszuschuss bei Teilzeitarbeitslosigkeit und der Dienstalterzuschlag für ältere Arbeitslose) und die Kriterien für die Einstiegspauschale für junge Arbeitslose verschärft.

    Insgesamt hat Belgien einige Fortschritte bei der Erfüllung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2014 erzielt. Substanzielle Fortschritte wurden im Bereich der Rentenreformen mit Maßnahmen zur Verringerung der Lücke zwischen dem tatsächlichen und dem gesetzlichen Renteneintrittsalter sowie mit der Absicht zur langfristigen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters erzielt. Bei der Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit wurden mit Korrekturmaßnahmen zur Verringerung der Lücke bei den relativen Lohnkosten und ersten Schritten zur Reform des Lohnfindungssystems einige Fortschritte erzielt. Ebenso sind einige Fortschritte im Hinblick auf die beschäftigungspolitischen Herausforderungen zu verzeichnen. Am spürbarsten sind die Fortschritte bei der Verringerung der negativen finanziellen Arbeitsanreize und bei der Beseitigung des Missverhältnisses zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage sowie der Bekämpfung frühzeitigen Schulabbruchs. Andere politische Maßnahmen, beispielsweise zum Zugang benachteiligter Gruppen zum Arbeitsmarkt, wurden weniger weiterentwickelt. Gleichzeitig wurden begrenzte Fortschritte auf dem Weg zu einer umfassenden Steuerreform, insbesondere mit einer deutlichen Verlagerung der Steuerlast vom Faktor Arbeit hin zu weniger wachstumshemmenden Bemessungsgrundlagen, erzielt. Begrenzte Fortschritte gab es auch in Bezug auf das Funktionieren der Endkundenmärkte und die Deregulierung freiberuflicher Dienstleistungen. Die Fortschritte im Hinblick auf die Empfehlung, für die Erreichung der Zielvorgaben zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu sorgen, werden in Ermangelung einer Vereinbarung zwischen den staatlichen Ebenen über die Verteilung der Lasten und der Versteigerungseinkünfte als begrenzt erachtet. Auch die Fortschritte bei der Ausrichtung des Beitrags des Verkehrssektors auf das Ziel einer Verringerung der Verkehrsdichte waren begrenzt.

    4.2         Mittelfristige Haushaltslage

    Gesamtsaldo, struktureller Saldo und Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel

    Die schwache Konjunkturlage hat sich negativ auf das Haushaltsergebnis 2014 ausgewirkt. Statistische Korrekturen der Haushaltsdaten, die teilweise auf die Umstellung auf das ESVG 2010 zurückzuführen sind (siehe oben), führten gegenüber der Frühjahrsprognose 2014 der Kommission zu einer Aufwärtskorrektur um rund 0,3 % des BIP sowohl des öffentlichen Gesamtdefizits als auch des strukturellen Defizits. Obwohl sich diese statistischen Korrekturen voraussichtlich nicht wesentlich auf die Änderung des strukturellen Haushaltssaldos für die Jahre 2014 und 2015 auswirken werden, haben sie seit den Empfehlungen des Rates vom Juli 2014 zur Aufwärtskorrektur der MLSA für diese Jahre beigetragen (+ 0,2 BIP-Prozentpunkte im Jahr 2014 und + 0,3 BIP-Prozentpunkte im Jahr 2015).

    Der strukturelle Haushaltssaldo verschlechterte sich den Schätzungen zufolge im Jahr 2014 um 0,1 % des BIP (gegenüber einer in der Übersicht über die Haushaltsplanung Belgiens für 2015 veranschlagten Verbesserung von 0,3 % des BIP). Dies deutet auf eine erhebliche Abweichung von der geforderten Anpassung um 0,5 % des BIP in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Jahr 2014 hin. Auch der Ausgabenrichtwert lässt auf eine gewisse Abweichung (-0,2 % des BIP) schließen. Dies rechtfertigt eine Gesamtbewertung. Die strukturelle Anstrengung verringerte sich im Jahr 2014 durch erhebliche Einnahmenausfälle (0,25 % des BIP) gegenüber Standardelastizitäten, unter anderem aufgrund eines Rückgangs der Dividendenerträge aus Aktien aus dem Finanzsektor. Die unerwartet niedrige Inflation im Jahr 2014 belastete ebenfalls die Staatseinnahmen. Andererseits wirkten sich geringere einmalige Einnahmen negativ auf die Bewertung auf der Grundlage des Ausgabenrichtwerts aus. Daher ist nach einer Gesamtbewertung eine gewisse Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel (struktureller Überschuss von 0,75 % des BIP im Jahr 2014) zu verzeichnen.

    Für 2015 entspricht die für ein Jahr prognostizierte strukturelle Anstrengung der geforderten Anstrengung (0,6 % des BIP), wobei eine gewisse Abweichung vom Ausgabenrichtwert (‑0,2 % des BIP) besteht. Der Unterschied zwischen den beiden Indikatoren ist dadurch zu erklären, dass die strukturelle Verbesserung teilweise auf die niedrigeren Zinsausgaben und das Ersetzen einmaliger Maßnahmen[17] durch strukturelle Maßnahmen im Jahr 2015 zurückzuführen ist, wodurch sich der strukturelle Saldo, nicht aber der Ausgabenrichtwert verbessert. Die Gesamtbewertung deutet somit auf eine Erfüllung der Anforderungen im Jahr 2015 hin.

    Die durchschnittliche Abweichung vom strukturellen Saldo in den Jahren 2014 und 2015 zusammengenommen (-0,3 %) liegt in der Nähe der Erheblichkeitsschwelle (0,25 %), wobei ebenfalls eine gewisse durchschnittliche Abweichung vom Ausgabenrichtwert (0,2 % des BIP) besteht. Nach der Gesamtbewertung besteht unter Berücksichtigung der vorgenannten Faktoren die Gefahr einer Abweichung vom Anpassungspfad in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel im Zeitraum 2014-2015, vor allem aufgrund der Abweichung im Jahr 2014.

    Insgesamt kann auf der Grundlage der Winterprognose 2015 der Kommission davon ausgegangen werden, dass Belgien die erforderliche Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel weitgehend erfüllt.

    In der Übersicht über die Haushaltsplanung haben sich die belgischen Behörden zur Erreichung eines strukturell ausgeglichenen Haushalts bis zum Jahr 2018 verpflichtet, wohingegen im (indikativen) Zeitplan des jüngsten Stabilitätsprogramms das Jahr 2016 angegeben ist, was eine Anstrengung von 2,3 % des BIP im Zeitraum 2015-2018 erfordern würde. Gemäß der Winterprognose wäre aufgrund der unterschiedlichen Schätzungen in Bezug auf den strukturellen Saldo eine größere Anstrengung (2,8 % des BIP) erforderlich.

    Öffentliche Investitionen

    Die öffentlichen Investitionen erreichten im Jahr 2012 einen Höchststand von 2,3 % des BIP, insbesondere bedingt durch den Investitionszyklus auf lokaler Ebene. Aus demselben Grund gingen sie im Jahr 2013 auf 2,2 % des BIP zurück, ein Rückgang, der sich im Jahr 2014 weiter fortsetzte (2,1 % des BIP). Für 2015 wird erwartet, dass die öffentlichen Investitionen wieder bis auf 2,2 % des BIP steigen werden. Investitionshilfen für nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (unter anderem für die Eisenbahninfrastruktur, Krankenhäuser, Seniorenheime und Schulen), die in diesen Zahlen nicht enthalten sind, haben in den letzten Jahren stark zugenommen und erreichten 1,1 % des BIP im Jahr 2013. Es wird erwartet, dass sie sich im Jahr 2014 um weitere 0,1 BIP-Prozentpunkte erhöht und damit zur Verschlechterung des strukturellen Saldos 2014 beigetragen haben. Im Jahr 2015 dürften diese Investitionen über den Prognosezeitraum hinweg weitgehend stabil bleiben.

    4.3         Mittelfristiger Schuldenstand

    Dank beträchtlicher (wenngleich allmählich sinkender) Primärüberschüsse, einem anhaltenden Wirtschaftswachstum sowie einem Rückgang der Zinslast verringerte sich Belgiens Schuldenquote zwischen 1998 und 2007 um 32 Prozentpunkte. Ende 2007 betrug die gesamtstaatliche Verschuldung Belgiens 87 % des BIP. Seit Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2007 hat sich die belgische Staatsverschuldung erneut erhöht. Trotz der massiven Interventionen im Finanzsektor und einem Defizit von mehr als oder etwa 3 % des BIP seit 2009 ist der jüngste Anstieg der Verschuldung in Belgien jedoch weniger ausgeprägt (+ 20 BIP-Prozentpunkte zwischen 2007 und 2014) als in vielen anderen Mitgliedstaaten und dem Euro-Währungsgebiet als Ganzem (29 BIP-Prozentpunkte im Euro-Währungsgebiet insgesamt). Trotz des Anstiegs des Schuldenstands sind die Zinsausgaben im selben Zeitraum aufgrund weiterhin rückläufiger Zinssätze (abgesehen von einem vorübergehenden Anstieg der Risikoprämien im Jahr 2012) kontinuierlich gesunken.

    Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird der Abbau der öffentlichen Verschuldung in Belgien durch das anhaltend geringe Wachstum und insbesondere die niedrige Inflation behindert. Das nominale BIP-Wachstum reicht nicht aus, um die Zinsausgaben zu kompensieren, was zu einem negativen Schneeballeffekt führt. Der Rückgang der Zinssätze macht sich nur allmählich in einem niedrigeren rechnerischen Zinssatz für den ausstehenden Schuldenbestand bemerkbar. Darüber hinaus verschlechterte sich der staatliche Primärsaldo infolge der oben erwähnten statistischen Änderungen sowie aufgrund der Konjunkturlage. Im Prognosezeitraum dürften Bestandsanpassungen die Verschuldung im Jahr 2015 zwar um 0,2 BIP-Prozentpunkte verringern, im Jahr 2016 aber eine Erhöhung des Schuldenstands um etwa 0,1 % des BIP bewirken. Alles in allem wird die Verschuldung im Jahr 2015 mit 106,8 % des BIP voraussichtlich ihren Höchststand erreichen und sich anschließend dank der Verbesserung des Primärsaldos und des höheren nominalen BIP-Wachstums stabilisieren.

    Derzeit scheint Belgien kurzfristig nicht mit dem Risiko einer haushaltspolitischen Stresssituation konfrontiert zu sein. Die durchschnittliche Restlaufzeit des föderalen Schuldenportfolios[18] ist mit 7,8 Jahren im Oktober 2014 relativ lang[19]. Die belgische Regierung nutzte das derzeitige Niedrigzinsumfeld zur Refinanzierung der noch offenen Schulden zu niedrigen Zinssätzen und zur Vorfinanzierung eines Teils des Finanzierungsbedarfs für das Jahr 2015. Das Refinanzierungsrisiko[20] der föderalen Schulden bei 12 und bei 60 Monaten sank von 20,3 % und 56,8 % zum Ende des Jahres 2012 auf 16,1 % und 46,4 % Ende 2014[21]. Im Einklang mit der Entwicklung im gesamten Euro-Währungsgebiet sind die Zinssätze für belgische Schuldtitel so niedrig wie nie zuvor. Die Spanne zwischen belgischen und deutschen Staatsanleihen betrug im Jahr 2014 durchschnittlich 55 Basispunkte gegenüber 84 Basispunkten im Jahr 2013 und einem Höchstwert von 366 Basispunkten am 25. November 2011. Ende 2014 betrug sie 28 Basispunkte. Der rechnerische Zinssatz ist in den letzten Jahren von 4,4 % im Jahr 2007 auf voraussichtlich 2,6 % im Jahr 2015 kontinuierlich gefallen.

    Auf mittlere und lange Sicht scheint die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in Belgien aufgrund der voraussichtlich überdurchschnittlichen Auswirkungen der Bevölkerungsalterung dagegen sehr wohl hohen Risiken ausgesetzt zu sein. Bei unveränderter Politik[22] wird der Schuldenstand aufgrund der Kosten der Bevölkerungsalterung den Projektionen zufolge bis 2025 auf 111 % des BIP ansteigen[23]. Bei einem Anstieg der Annahmen für die Zinssätze um 1 Prozentpunkt oder bei einem um 0,5 Prozentpunkte niedrigerem BIP-Wachstum würde der Schuldenstand auf 117 % des BIP im Jahr 2025 steigen. Andererseits würden angemessene Fortschritte in Richtung auf Belgiens mittelfristiges Haushaltsziel[24], wie im SWP gefordert, die Verschuldung auf einen dauerhaften Abwärtskurs und auf etwa 80 % des BIP im Jahr 2025 sinken lassen. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Steuer- und Abgabenbelastung in Belgien bereits relativ hoch ist. Daher ist der finanzpolitische Spielraum für höhere Schulden oder Schuldenabbau durch Maßnahmen zur Einnahmenerhöhung begrenzt. Es besteht jedoch Spielraum für eine weniger wachstumshemmende Gestaltung des Steuersystems, insbesondere durch eine steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit (siehe Länderbericht 2015).

    Letztlich wird die Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung auch durch das Wachstumspotenzial der Wirtschaft bestimmt. Wie oben beschrieben, hat ein allmählicher Rückgang des Beitrags der totalen Faktorproduktivität seit Beginn der neunziger Jahre die potenziellen Wachstumsaussichten erheblich gesenkt, womit deutlich wird, wie wichtig die Durchführung von Strukturreformen zur Steigerung des Potenzialwachstums ist.

    Trotz der hohen öffentlichen Verschuldung ist der Nettovermögensstatus der belgischen Wirtschaft, verglichen mit einer Nettoschuld des Euro-Währungsgebiets von 10 % des BIP, insgesamt sehr positiv (+ 42,5 % des BIP im Jahr 2013). Dieser insgesamt positive Status ist vor allem den sehr hohen Nettovermögen der privaten Haushalte geschuldet (224 % des BIP im Vergleich zu 139 % im Euro-Währungsgebiet), die die Nettoverbindlichkeiten der öffentlichen Hand und der nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften mehr als ausgleichen.

    4.4         Sonstige Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung sind

    Unter den sonstigen Faktoren, die aus Sicht der Kommission von Bedeutung sind, kommt den folgenden besondere Bedeutung zu: den finanziellen Beiträgen zur Förderung der internationalen Solidarität und zur Verwirklichung der politischen Ziele der Union, den Schulden infolge der bilateralen und multilateralen Unterstützung zwischen Mitgliedstaaten im Rahmen der Wahrung der Finanzstabilität und den Schulden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen bei größeren finanziellen Störungen (Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97).

    Bei der Beurteilung, ob ausreichende Fortschritte zur Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenstand erzielt werden, wurde die finanzielle Unterstützung für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets, die eine schulden- oder defiziterhöhende Wirkung hat, berücksichtigt. Gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission für Belgien, ist die kumulierte Wirkung der Darlehensfazilität für Griechenland, der EFSF-Auszahlungen, der Kapitalbeiträge zum ESM und der Transaktionen im Rahmen des griechischen Programms im Zeitraum 2010-2015 auf die Verschuldung mit 2,9 % des BIP zu veranschlagen. Bei Berücksichtigung der Auswirkungen dieser Transaktionen ist die erforderliche MLSA mit 0,7 % des BIP im Jahr 2014, 1,0 % des BIP im Jahr 2015 und 1,5 % im Jahr 2016 etwas geringer.

    Rettungsaktionen im Finanzsektor erklären einen Teil des Schuldenanstiegs seit 2008. Die direkten kumulativen Auswirkungen dieser Transaktionen erreichten im Jahr 2011 beinah 7 % des BIP, gingen jedoch im Jahr 2014 durch den Verkauf eines Teils der erworbenen Vermögenswerte sowie die Rückerstattung der gewährten Darlehen auf rund 4,4 % des BIP zurück. Eventualverbindlichkeiten im Zusammenhang mit den Garantien für den Finanzsektor wurden schrittweise auf 9,4 % des BIP Ende 2014 gesenkt, wobei Dexia der einzige verbleibende Empfänger war.

    Gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 473/2013 muss dieser Bericht auch in Betracht ziehen, in welchem Maß der betroffene Mitgliedstaat die Stellungnahme der Kommission zur Übersicht über die Haushaltsplanung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung berücksichtigt. Die Stellungnahme der Kommission zu der von Belgien im November 2014 vorgelegten Übersicht über die Haushaltsplanung für 2015 wurde im Haushaltsplan für 2015 teilweise berücksichtigt. Die Kommission wies in ihrer Stellungnahme zur Haushaltsplanung 2015 darauf hin, dass die Gefahr der Nichterfüllung der Vorgaben des SWP besteht. Sie forderte die Behörden auf, im Rahmen des nationalen Haushaltsverfahrens für vollständige Konformität mit dem SWP zu sorgen, damit der Haushaltsplan 2015 die Vorgaben des SWP erfüllt. Seit der Annahme der Stellungnahme der Kommission wurden auf föderaler und regionaler Ebene Maßnahmen festgelegt. Zusammen mit den Haushaltswirkungen des niedrigeren Zinssatzes führte dies zu einer Erhöhung der für 2015 prognostizierten strukturellen Anstrengung von 0,4 % auf 0,6 % des BIP.

    4.5.        Sonstige Faktoren, die aus Sicht des betreffenden Mitgliedstaats von Bedeutung sind

    Am 13. Februar 2015 übermittelten die belgischen Behörden ein Schreiben, in dem sie verschiedene Faktoren im Sinne von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates anführten. In der in den anderen Abschnitten dieses Berichts vorgestellten Analyse wird bereits weitgehend auf die wichtigsten von den Behörden genannten Faktoren eingegangen.

    Im Hinblick auf die Nichterfüllung der MLSA gibt Belgien zu bedenken, dass die erforderliche Mindestanpassung erfüllt war, bis die Herbstprognose 2014 der Kommission veröffentlicht wurde, mit der die MLSA erheblich nach oben korrigiert wurde, was i) auf methodische statistische Korrekturen zurückzuführen war, die erst sehr spät im Jahr 2014 bekannt wurden, als es nahezu nicht mehr möglich war, haushaltspolitisch zu reagieren, und ii) auf die Entstehung semi-deflationärer Tendenzen in Verbindung mit einer Verlangsamung der Konjunktur. Daher machen die belgischen Behörden geltend, dass die erforderliche MLSA in höchstem Maße schwankungsanfällig geworden ist, was bei der Einführung der Regel nicht beabsichtigt war und als ein einschlägiger Faktor gewertet werden sollte.

    Darüber hinaus verweisen die belgischen Behörden mit Nachdruck auf die ehrgeizigen Konsolidierungsanstrengungen des Landes für 2015, die gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission die höchsten im Euro-Währungsgebiet seien. Die belgischen Behörden heben außerdem die von der Regierung kürzlich beschlossenen Strukturreformen hervor, die – übereinstimmend mit Abschnitt 4.1 dieses Berichts – eine deutliche Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Verschuldung Belgiens bewirken sollten.

    Im Hinblick auf die Überschreitung des Referenzwerts von 3 % des BIP im Jahr 2014 merken die belgischen Behörden an, dass die im Rahmen des Defizitverfahrens erfolgende Datenübermittlung an Eurostat im Frühjahr 2015 abgewartet werden müsse, selbst wenn sie die Prognose der Kommission als relativ plausibel ansehen. Den Behörden zufolge ist die Überschreitung des Referenzwerts weitgehend auf die zeitlich unpassende Überarbeitung der Methodik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen durch Eurostat im Herbst vergangenen Jahres zurückzuführen, als es für Korrekturmaßnahmen im laufenden Haushaltsjahr bereits zu spät gewesen sei. Die belgischen Behörden argumentieren, dass das Defizit nach dem ESVG 95 wahrscheinlich 2,9 % des BIP betragen hätte. Die methodischen Veränderungen wurden vorgenommen. Dies steht im Einklang mit der Schlussfolgerung in Abschnitt 2 dieses Berichts. Die Behörden weisen ferner darauf hin, dass das enttäuschende Ergebnis teilweise auf eine unvorhergesehene Verlangsamung der Konjunktur zurückzuführen sei, doch tatsächlich entsprach das Wachstum weitgehend den ursprünglichen Erwartungen.

    5.           Schlussfolgerungen

    Das gesamtstaatliche Defizit Belgiens im Jahr 2014 wird auf 3,2 % des BIP veranschlagt, womit es zwar über dem Referenzwert von 3 % des BIP, aber in dessen Nähe liegt. Diese Überschreitung des Referenzwertes kann im Sinne des Stabilitäts- und Wachstumspakts als Ausnahme angesehen werden. Auch kann die Überschreitung als vorübergehend gewertet werden. Dies führt zu dem Schluss, dass das Defizitkriterium des Vertrags erfüllt ist.

    2013 lag der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand mit 104,5 % des BIP weit über dem Referenzwert von 60 % des BIP, und gemäß der Winterprognose 2015 der Kommission wird Belgien voraussichtlich keine ausreichenden Fortschritte bei der Einhaltung des Richtwerts für den Schuldenabbau erzielen. Dies legt den Schluss nahe, dass das im Vertrag festgelegte Schuldenstandskriterium allem Anschein nach nicht erfüllt ist, ohne dass jedoch bereits alle einschlägigen Faktoren berücksichtigt wären.

    In Übereinstimmung mit dem Vertrag wurden in diesem Bericht auch die einschlägigen Faktoren untersucht. Gemäß dem SWP können die einschlägigen Faktoren in den Verfahrensschritten auf dem Weg zur Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nur dann berücksichtigt werden, wenn das gesamtstaatliche Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt und der Referenzwert nur vorübergehend[25] überschritten wird, was in Belgien der Fall ist. Diese Faktoren können auch bei der Bewertung der Einhaltung des Schuldenstandskriteriums berücksichtigt werden.

    Es wird nicht erwartet, dass Belgien in den Jahren 2014 und 2015 erheblich von seinem Weg in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel abweichen wird, und somit wird davon ausgegangen, dass Belgien die Vorgaben der präventiven Komponente des SWP weitgehend erfüllt. Sowohl Einnahmenausfälle gegenüber Standardelastizitäten sowie die unerwartet niedrige Inflation wirkten sich 2014 negativ auf die gesamte und die strukturelle Verbesserung aus. Die Erfüllung der erforderlichen minimalen linearen strukturellen Anpassung in den Jahren 2014 und 2015 ist durch wesentliche Änderungen der mittelfristigen Wachstums- und Inflationsaussichten sowie statistische Revisionen historischer Defizitzahlen, die sich beide der Kontrolle der Regierung entziehen, weiter gefährdet. Infolge dieser Änderungen ist die für Belgien auf der Grundlage der Winterprognose 2015 der Kommission berechnete MLSA wesentlich höher als im Juli 2014 empfohlen. Die derzeit für die MLSA erforderliche Anstrengung ist in Anbetracht der geringen Wachstums- und Inflationserwartungen anspruchsvoll. Angesichts dieser ungünstigen konjunkturellen Umstände ist eine solch große Anstrengung möglicherweise weder realisierbar noch wünschenswert.

    Mit Schreiben vom 30. Januar 2015 und 5. Februar 2015 (aktualisiert am 13. Februar 2015), stellte Belgien einen eigens ausgearbeiteten Strukturreformplan vor. Die angekündigten Reformen sind erheblich und werden voraussichtlich dazu beitragen, das Wachstumspotenzial der Wirtschaft zu stärken und die Risiken makroökonomischer Ungleichgewichte zu verringern, woraus sich positive Auswirkungen auf die Tragfähigkeit der Verschuldung ergeben. In dieser Hinsicht ist die rasche Umsetzung der laufenden Strukturreformagenda ein notwendiger Bestandteil einer glaubwürdigen Strategie für den Schuldenabbau.

    Die in diesem Bericht vorgestellte Analyse einschließlich der Bewertung aller einschlägigen Faktoren, darunter insbesondere i) die derzeit ungünstigen wirtschaftlichen Bedingungen, die die Einhaltung der Schuldenregel besonders erschweren, ii) die Erwartung, dass die Erfüllung der erforderlichen Anpassung in Richtung auf das mittelfristige Haushaltsziel für den Zeitraum 2014-2015 weitgehend gewährleistet ist, und iii) die erwartete Umsetzung der ehrgeizigen wachstumsfördernden Strukturreformen gemäß der Verpflichtung der belgischen Behörden, die mittel- und langfristig zum Schuldenabbau beitragen dürfte, deutet insgesamt darauf hin, dass das im Vertrag und in der Verordnung (EU) Nr. 1467/1997 festgelegte Schuldenstandskriterium derzeit als erfüllt angesehen werden sollte.

    [1]               ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6. Im Bericht wird auch den „Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme“ Rechnung getragen, die am 3. September 2012 vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ gebilligt wurden und unter folgender Webadresse einzusehen sind:

    http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/legal_texts/index_en.htm .

    [2]               ABl. L 140 vom 27.5.2013, S. 11: Verordnung (EU) Nr. 473/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Bestimmungen für die Überwachung und Bewertung der Übersichten über die Haushaltsplanung und für die Gewährleistung der Korrektur übermäßiger Defizite der Mitgliedstaaten im Euro-Währungsgebiet.

    [3]               Entscheidung des Rates nach Artikel 126 Absatz 12 AEUV vom 20. Juni 2014. Alle Belgien betreffenden Unterlagen zum Defizitverfahren sind abrufbar unter:

    http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/corrective_arm/index_en.htm

    [4]               Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 sieht vor: „Der Bericht spiegelt Folgendes in angemessener Weise: ... die Umsetzung von politischen Maßnahmen im Rahmen der Vorbeugung und Korrektur übermäßiger makroökonomischer Ungleichgewichte, die Umsetzung politischer Maßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Wachstumsstrategie der Union“.

    [5]               Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 479/2009 des Rates müssen die Mitgliedstaaten der Kommission zweimal jährlich die Höhe des tatsächlichen und des geplanten öffentlichen Defizits und Schuldenstands mitteilen. Die jüngste Meldung Belgiens ist abrufbar unter:

    http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/government_finance_statistics/excessive_deficit/edp_notification_tables.

    [6]               Siehe Eurostat-Pressemitteilung Nr. 158/2014 vom 21.10.2014.

    [7]               Es wird also davon ausgegangen, dass Belgien bei einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,7 % des BIP im Zeitraum 2014-2016 am Ende des Übergangszeitraums den Richtwert für den Schuldenabbau einhalten würde, sofern sich die Wachstumsprojektionen der Winterprognose 2014 der Kommission bewahrheiten.

    [8]               Unter Berücksichtigung des für 2014 erwarteten Fehlbetrags ist in den verbleibenden Jahren der Übergangszeit (2015-2016) eine jährliche strukturelle Anpassung von 1,1 % erforderlich, damit Belgien am Ende dieses Zeitraums den Richtwert für den Schuldenabbau einhält, sofern sich die Wachstumsprojektionen der Winterprognose 2014 der Kommission bewahrheiten.

    [9]               0,4 BIP-Prozentpunkte durch die Korrektur des Defizits, teilweise ausgeglichen durch die Aufwärtskorrektur der Bezugsgröße (BIP) nach der Umstellung auf das ESVG 2010.

    [10]             Der rechnerische Realzins zum Zeitpunkt t lässt sich definieren als vom Staat zur Bedienung der Schulden am Ende des Zeitraums t-1 gezahlter durchschnittlicher Nominalzins, bereinigt um die Auswirkungen der Inflation zum Zeitpunkt t (unter Verwendung des BIP-Deflators).

    [11]             Es wurde also davon ausgegangen, dass Belgien bei einer jährlichen strukturellen Anpassung von 0,3 % des BIP im Zeitraum 2014-2016 (0,5 % des BIP im Zeitraum 2015-2016 bei Ausbleiben weiterer Fortschritte im Jahr 2014) am Ende des Übergangszeitraums den Richtwert für den Schuldenabbau einhält, sofern sich die Wachstums- und Haushaltsprojektionen der Winterprognose 2014 der Kommission bewahrheiten.

    [12]             Änderung des konjunkturbereinigten Saldos ohne Anrechnung einmaliger und befristeter Maßnahmen laut Neuberechnung der Kommission anhand der in der Übersicht über die Haushaltsplanung enthaltenen Daten nach der gemeinsamen Methode.

    [13]             Der Rat empfahl, dass Belgien „im Jahr 2015 seine Haushaltsstrategie für die erforderliche Anpassung von 0,6 % des BIP an das mittelfristige Haushaltsziel erheblich strafft, was auch die Einhaltung der Schuldenregel sicherstellen würde“.

    [14]             Die durchschnittliche HVPI-Inflation betrug zwischen 1999 und 2013 2,1 %.

    [15]             In den im Februar aktualisierten makroökonomischen Projektionen des Föderalen Planungsbüros, das für die dem Haushaltsplan zugrunde liegende offizielle Prognose und die nachfolgenden Haushaltsüberprüfungen zuständig ist, wurde das nominale BIP-Wachstum erheblich nach unten korrigiert, sodass es nunmehr weitgehend mit der Winterprognose 2015 der Kommission im Einklang steht.

    [16]             Siehe Mitteilung der Kommission COM(2015) 85.

    [17]             Insbesondere, da die Erhöhung der Ausgaben durch diskretionäre einnahmenseitige Maßnahmen in gleicher Höhe (einschließlich einmaliger Maßnahmen auf der Einnahmenseite) verrechnet wird.

    [18]             Die föderalen Schulden machen 84 % des gesamtstaatlichen Schuldenstands aus.

    [19]             Quelle: Belgische Schuldenagentur, 2014.

    [20]             Der Anteil der ausstehenden Schulden, die in einem bestimmten Zeitraum fällig werden oder von Änderungen der Zinssätze betroffen sind (aufgrund eines variablen Zinssatzes).

    [21]             Quelle: Belgische Schuldenagentur, 2014.

    [22]             Mit Ausnahme der kürzlich angekündigten oder beschlossenen Maßnahmen in Abschnitt 4.1.

    [23]             Diese Projektionen gehen von der Winterprognose 2015 der Europäischen Kommission aus, wobei die Annahme unveränderter Politik bedeutet, dass der strukturelle Primärsaldo des letzten Jahres der Prognose (2016) (mit Ausnahme der Kosten der Bevölkerungsalterung) konstant fortgeschrieben wird. Das Basisszenario beruht auf den folgenden langfristigen makroökonomischen Annahmen: Das potenzielle BIP-Wachstum bewegt sich bei etwa 1 %; die Inflation und die Änderung des BIP-Deflators stabilisieren sich mittelfristig bei 2 %; die langfristigen Zinssätze für Neuverschuldung und Prolongation konvergieren bis 2025 real gegen 3 % und die kurzfristigen Zinssätze nähern sich einem Wert, der dem langfristigen Zinssatz und der historischen Renditekurve (vor der Krise) im Euro-Währungsgebiet entspricht (siehe Europäische Kommission, 2012). Die voraussichtlichen Kosten der Bevölkerungsalterung beruhen auf dem Bericht 2012 über die Bevölkerungsalterung. Diese Projektionen werden in dem in der ersten Jahreshälfte erscheinenden Bericht 2015 über die Bevölkerungsalterung aktualisiert werden.

    [24]             Das mittelfristige Haushaltsziel Belgiens ist ein struktureller Haushaltsüberschuss von 0,75 % des BIP.

    [25]             Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates.

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