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Document 52013DC0269

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU

/* COM/2013/0269 final */

52013DC0269

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU /* COM/2013/0269 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 Rechte und Zukunft der Bürgerinnen und Bürger der EU

1.           Hintergrund

Die Bürgerinnen und Bürger stehen zu Recht im Mittelpunkt der europäischen Integration. Um dies zu unterstreichen und um der Unionsbürgerschaft und der Bürgerdimension des europäischen Projekts neue Impulse zu verleihen, erklärten die EU-Organe 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger. In einer Zeit, da die EU wichtige Schritte zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion[1] unternimmt, die durch demokratische Legitimität untermauert ist und eine politische Union am Horizont erscheinen lässt, ist es besonders wichtig, den Blick auf die Maßnahmen zu richten, die die EU ergreift, um das Leben der Bürger zu erleichtern, ihnen zu helfen, ihre Rechte zu verstehen, und alle Unionsbürger in eine Debatte darüber einzubinden, wie das Europa aussehen soll, in dem sie leben und das sie künftigen Generationen hinterlassen möchten.

Die Unionsbürgerschaft verleiht den Bürgerinnen und Bürgern neue Rechte und eröffnet ihnen neue Möglichkeiten. Das von den Bürgern am stärksten mit der Unionsbürgerschaft assoziierte Recht ist das Recht auf Freizügigkeit. Angesichts moderner Technologien und einfacherer Reisemöglichkeiten können die EU-Bürger diese Freizügigkeit nutzen, um ihren Horizont über die Landesgrenzen hinaus zu erweitern, ihr Land für kürzere oder längere Zeit zu verlassen, zwischen dem eigenen und einem anderen EU-Land hin- und herzupendeln, um zu arbeiten, zu studieren oder sich fortzubilden, um auf Geschäfts- oder Urlaubsreise zu gehen oder um in einem anderen EU-Land einen Einkaufsbummel zu machen. Die Freizügigkeit erhöht die sozialen und kulturellen Interaktionen in der EU und stärkt die Beziehungen zwischen den Bürgern. Darüber hinaus bringt sie Unternehmen und Bürgern, auch denen, die ihr Land nicht verlassen, wirtschaftliche Vorteile, da die EU Schritt für Schritt interne Hürden abbaut.

Die Unionsbürgerschaft wurde 1993 im Vertrag von Maastricht verankert. Sie verleiht allen EU-Bürgern, ob erwerbstätig oder nicht, eine Vielzahl von Rechten, die durch den Vertrag von Lissabon und die EU-Grundrechtecharta weiter verfestigt wurden[2].

Die Bürgerinnen und Bürger der EU genießen insbesondere folgende Rechte:

– Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit

– Freizügigkeit innerhalb der EU

– Aktives und passives Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen, unabhängig vom Wohnort in der EU, zu denselben Bedingungen, die den Staatsangehörigen des jeweiligen Landes gewährt werden

– In Drittstaaten ohne konsularische Vertretung des eigenen Landes Recht auf dieselbe Unterstützung durch die Botschaft oder das Konsulat eines anderen EU-Landes wie dessen eigene Staatsbürger

– Einreichung von Petitionen beim Europäischen Parlament und von Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten sowie Kontaktaufnahme mit den EU-Organen (in jeder Amtssprache der EU) und

– Organisation oder Unterstützung von Bürgerinitiativen gemeinsam mit anderen EU-Bürgern, um neue EU-Rechtsvorschriften anzuregen.

Die folgende Erklärung des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlicht die verfassungsrechtliche Bedeutung der Unionsbürgerschaft: „Der Unionsbürgerstatus ist nämlich dazu bestimmt, der grundlegende Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten zu sein“[3] In einem unlängst ergangenen richtungweisenden Urteil[4] erklärte der Gerichtshof, dass Artikel 20 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nationalen Maßnahmen entgegensteht, die bewirken, dass den Unionsbürgern der tatsächliche Genuss des Kernbestands der Rechte, die ihnen der Unionsbürgerstatus verleiht, verwehrt wird”.

Den ersten Bericht über die Unionsbürgerschaft[5] legte die Kommission im Jahr 2010 vor. Darin kündigte sie 25 Maßnahmen an, mit denen gewährleistet werden sollte, dass die EU-Bürger ihre Rechte im Alltag wahrnehmen können, ohne unnötige Hindernisse überwinden zu müssen. Die Kommission hat die 25 Eigenverpflichtungen mittlerweile erfüllt[6]

Unter anderem wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

– Erleichterung des freien Verkehrs öffentlicher Urkunden (wie Geburts-, Sterbe- oder Heiratsurkunden oder Urkunden zu Grundeigentum)

– Stärkung der Rechte der rund 75 Millionen Menschen, die alljährlich in der EU Opfer von Straftaten werden

– Reduzierung des Verwaltungsaufwands für 3,5 Millionen Menschen, die jährlich in einem anderen EU-Land ein Fahrzeug anmelden, mit jährlichen Einsparungen von mindestens 1,5 Mrd. EUR für Unternehmen, Bürger und Zulassungsbehörden

– Vorschlag schneller und kostengünstiger Lösungen für die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Unternehmern in der EU, mit EU-weiten Einsparungen von jährlich rund 22,5 Mrd. EUR für die Verbraucher

– Verbesserung des Zugangs zu Verkehrsdiensten für rund achtzig Millionen EU-Bürger mit Behinderungen

– Abbau von Hindernissen, um acht Millionen wahlberechtigten EU-Bürgern, die in einem anderen EU-Land leben, die effektive Ausübung ihres Wahlrechts bei den Europa- und Kommunalwahlen zu ermöglichen und

– Bereitstellung nutzerfreundlicher Informationen zu den EU-Rechten der Bürger über die zentralen Anlaufstellen im Internet – „Ihr Europa“ und „Europe Direct“

Die praktische Umsetzung der Unionsbürgerschaft im Alltag der Bürgerinnen und Bürger ist ein andauernder Prozess. Dass es auch weiterhin Hindernisse gibt, zeigen eine umfangreiche öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft, die die Kommission am 9. Mai 2012[7] gestartet hatte, ebenso wie Eurobarometer-Befragungen aus dem Jahr 2013 zur Unionsbürgerschaft[8] und zum Wahlrecht[9] sowie die Veranstaltungen für die wichtigsten Akteure, die zur Vorbereitung des vorliegenden Berichts gemeinsam mit dem Europäischen Parlament[10], dem Ausschuss der Regionen[11] und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss[12] durchgeführt wurden.

Auch die von der Kommission im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger[13] initiierten Bürgerdialoge[14] liefern Aufschlüsse über die Anliegen der Bürger und über ihre Vorschläge.

In diesem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 stellt die Kommission zwölf neue Maßnahmen in sechs Schlüsselbereichen vor, um die Barrieren, die die Bürgerinnen und Bürger daran hindern, ihre EU-Rechte wahrzunehmen, weiter abzubauen[15].

Beseitigung von Hindernissen für Arbeitnehmer, Studierende und Praktikanten in der EU

Die derzeit größte Sorge der Menschen gilt der Finanz- und Staatsschuldenkrise und ihren wirtschaftlichen Folgen. Neun von zehn EU-Bürgern sehen die Arbeitslosigkeit oder die wirtschaftliche Lage als eins der aktuell größten Probleme in ihrer Region[16]. Von der EU erwarten die Bürger vor allem die Bekämpfung der Krise. Dies schließt eine Senkung der Arbeitslosigkeit mit ein, insbesondere der Jugendarbeitslosigkeit, die mehr als doppelt so hoch ist wie die der Erwachsenen (23,5 % im Vergleich zu 9,5 % im 1. Quartal 2013). Die Bürger fordern einen echten EU-Arbeitsmarkt, der ihnen die Möglichkeit bietet, von Stellenangeboten in anderen EU-Ländern zu profitieren und einen Beitrag zur EU-Wirtschaft zu leisten. Des Weiteren verlangen sie Initiativen, die es ihnen ermöglichen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und hochwertige Fortbildungsangebote in anderen EU-Ländern wahrzunehmen. Die Kommission legt Vorschläge dazu vor, wie die Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, zu studieren und sich fortzubilden, verbessert werden können. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen sowohl die persönliche und berufliche Entwicklung der Bürger fördern als auch positive Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum in der gesamten EU bewirken.

Abbau bürokratischer Hindernisse in den Mitgliedstaaten

Die Bürgerinnen und Bürger der EU wissen, dass sie ein Recht auf Freizügigkeit haben[17]. Mehr als zwei Drittel sind der Meinung, dass die in der EU herrschende Freizügigkeit ihrem Land wirtschaftliche Vorteile bringt[18]. Die Bürger machen aktiv von diesem Recht Gebrauch, indem sie jedes Jahr milliardenfach durch die EU reisen. Bei der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 wies jedoch ein Fünftel der Befragten, die ihr Recht auf Freizügigkeit genutzt hatten, auf Probleme hin, die häufig auf umständliche oder unklare Verwaltungsverfahren zurückzuführen waren. Die Bürger wollen Lösungen, die ihnen das Reisen und Leben in anderen EU-Ländern erleichtern. Die Kommission schlägt daher vor, übertriebenen Verwaltungsaufwand zu verringern und die Verwaltungsverfahren in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen.

Schutz besonders schutzbedürftiger Personen in der EU

Die besondere Fürsorge und der Schutz stärker schutzbedürftiger Mitglieder der Gesellschaft bilden den Kern des europäischen Sozialmodells. Im Rahmen der Konsultationen wiesen die Bürger auf die besonderen Probleme hin, mit denen Behinderte (etwa achtzig Millionen Menschen in der EU) bei Reisen in der EU konfrontiert sind. Es wurde auch erwähnt, dass einige Bürger (z. B. Kinder und Jugendliche oder Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung) bei der Verteidigung ihrer Rechte, insbesondere in Strafverfahren, mehr Unterstützung benötigen. Die Kommission schlägt deshalb Maßnahmen vor, die die Rechte besonders schutzbedürftiger Bürgerinnen und Bürger stärken sollen.

Beseitigung der Hindernisse, die das Online-Shopping in der EU bremsen

Das grenzüberschreitende Online-Shopping in der EU nimmt stetig zu. Ein Viertel der Bürgerinnen und Bürger, die 2012 im Internet eingekauft haben, haben Angebote aus anderen EU-Ländern genutzt[19]. Allerdings sind die Unionsbürger beim Onlinekauf weiterhin mit Problemen konfrontiert[20]. Deshalb muss dafür gesorgt werden, dass die Verbraucher besser geschützt und speziell über Produkte sich rasch entwickelnder Bereiche wie der Digitaltechnik besser informiert werden.

Das leichte und sichere grenzüberschreitende Shopping muss mit einfachen und schnellen grenzübergreifenden Rechtsbehelfen einhergehen.

Die Kommission stellt daher Maßnahmen vor, die sicherstellen sollen, dass die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in Bezug auf das Online-Shopping besser informiert sind, und dass ihnen für den Fall, dass etwas schiefgeht, einfache Rechtsmittel an die Hand gegeben werden.

Gezielte und leicht zugängliche Informationen in der EU

Es ist viel unternommen worden, um das Bewusstsein der Bürger für ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte zu schärfen, insbesondere durch den Aufbau der zentralen Informationsportale „Europe Direct“[21] und „Ihr Europa“[22]. Mittlerweile gibt jeder dritte Bürger an, gut über seine EU-Rechte informiert zu sein[23]. Dies sind zwar mehr als zuvor, aber immer noch nicht genug. Knapp ein Viertel der Befragten (24 %) fühlt sich ziemlich gut oder sehr gut darüber informiert, wie gegen Verstöße gegen EU-Rechte vorgegangen werden kann[24]. Die Kommission stellt Ideen dazu vor, wie die Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre EU-Rechte und deren Ausübung stärker gebündelt und verbessert werden kann.

Teilhabe am demokratischen Leben in der EU

Ein wesentlicher Bestandteil der Unionsbürgerschaft ist die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am demokratischen Leben in der EU, und zwar auf allen Ebenen. Angesichts des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger und der bevorstehenden Europawahlen – beides zentrale Ereignisse, die den Bürgern eine Stimme verleihen – passt es zeitlich gut, die Beteiligung der Bürger und der Zivilgesellschaft an der Debatte über europäische Themen zu fördern. Die Bürger haben Zweifel am Vorgehen bestimmter Mitgliedstaaten, Staatsangehörigen, die seit einer gewissen Zeit in einem anderen EU-Land leben, bei nationalen Wahlen das Stimmrecht zu entziehen (Entzug des Wahlrechts)[25]. Bei der gemeinsamen Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Unionsbürgerschaft vom 19. Februar 2013 diskutierten Bürger, Vertreter der Zivilgesellschaft, Experten und Europaabgeordnete über die Rechtfertigungsgründe für den Wahlrechtsentzug in Anbetracht der heutigen Gegebenheiten. Die Kommission schlägt Wege dazu vor, die Teilhabe der Unionsbürger am demokratischen Leben in der EU zu fördern.

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 wird vom Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013 (Bericht gemäß Artikel 25 AEUV) begleitet, der die Anwendung der Bestimmungen zur Unionsbürgerschaft im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union in den vergangenen drei Jahren beleuchtet.

Zeitgleich nahm die Kommission den jährlichen Bericht über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union an[26]

2.           Zwölf neue Schlüsselmassnahmen zur Verbesserung des Alltags der Unionsbürgerinnen und -bürger

2.1 – Beseitigung von Hindernissen für Arbeitnehmer, Studierende und Praktikanten in der EU

Maßnahmen, die es den Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere jungen Menschen, erleichtern, ihre Fähigkeiten auszubauen, einen Arbeitsplatz zu finden und zum Wachstum in der Europäischen Union beizutragen

Mobile Bürgerinnen und Bürger tragen zur Stärkung der Wirtschaft in der EU bei

Trotz der hohen Arbeitslosigkeit (mehr als 26 Millionen Menschen in der EU) ist die Zahl der offenen Stellen im Vergleich zu Mitte 2009 gestiegen, da die Unternehmen Probleme haben, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden. Dies gefährdet Wachstum und Innovation in der EU-Wirtschaft. In dieser Situation kann die berufliche Mobilität als leistungsstarker Anpassungsmechanismus dazu beitragen, einerseits Ungleichgewichte zu beseitigen und die vorhandenen Arbeitsplätze und die erforderlichen Qualifikationen besser in Einklang zu bringen, und andererseits die Dynamik wiederzubeleben und die soziale Not der EU-Bürger zu lindern. Sie erhöht die Chancen der Bürger auf einen reibungslosen Übergang in den Arbeitsmarkt und eröffnet Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Entwicklung.

Es gibt gewichtige wirtschaftliche Gründe für die Mobilität. Die jüngsten EU-Erweiterungen in den Jahren 2004 und 2007 haben gezeigt, dass sich die Mobilität innerhalb der EU positiv auf Wirtschaft und Arbeitsmärkte auswirkt. Beispielsweise ist das BIP der EU-15 langfristig um schätzungsweise knapp 1 % infolge der Mobilität von Arbeitskräften im Anschluss an die Erweiterung (2004 bis 2009) gestiegen[27]. Die jüngsten Mobilitätsströme innerhalb der EU wirkten sich positiv auf das BIP der gesamten EU aus: sie entsprechen einem kollektiven Einkommensanstieg um etwa 24 Mrd. EUR für die EU-Bürger[28]. Die Mobilität der Arbeitskräfte in der EU ist allerdings nach wie vor niedrig[29].

Die EU-Bürger zögern, in einem anderen EU-Mitgliedstaat auf Stellensuche zu gehen, da sie sich um ihre persönliche Beschäftigungslage Sorgen machen, falls sie nicht rasch Arbeit finden[30]. Gegenwärtig ist den Bürgern durch die EU-Rechtsvorschriften ein dreimonatiger Bezug der Arbeitslosenleistungen aus ihrem Heimatland garantiert, wenn sie sich in einem anderen EU-Mitgliedstaat um einen Arbeitsplatz bemühen[31]. Obwohl die EU-Rechtsvorschriften den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, den Leistungsanspruch auf höchstens sechs Monate zu verlängern, ist dieses Recht in der jeweiligen nationalen Praxis noch nicht verankert[32]. In der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 meinte eine Mehrheit der Befragten (69 %), dass bei Stellensuche in einem anderen EU-Land mindestens sechs Monate lang Arbeitslosenleistungen gezahlt werden sollten.

Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Befragte, die in einem anderen EU-Land auf Stellensuche gegangen waren

Frederico, ein junger Koch aus Portugal, beschloss, in Schweden nach einer neuen Anstellung zu suchen. Er besorgte sich bei seiner Arbeitsverwaltung in Portugal das Dokument, das es ihm erlauben würde, seine Arbeitslosenleistungen drei Monate lang in Schweden weiterzubeziehen, und meldete sich direkt nach seinem Eintreffen in Schweden bei der dortigen Arbeitsverwaltung an. Da er innerhalb der drei Monate, in denen das Dokument gültig war, keine Arbeit fand, stand er vor der Entscheidung, entweder nach Portugal zurückzukehren, um seinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen nicht zu verlieren, oder ohne jeden Anspruch auf Arbeitslosengeld in Schweden zu bleiben. Er beschloss, noch einige Vorstellungsgespräche in Schweden wahrzunehmen, und kehrte schließlich nach fünf Monaten nach Portugal zurück. Die Folge seiner Entscheidung war, dass er seinen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen in Portugal verlor.

Aktion 1: Die Kommission wird vorschlagen, die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten[33] und die Möglichkeit zu prüfen, dass die Bürger den in ihrem Heimatland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen länger als die derzeit geltenden drei Monate behalten können, damit sie in einem anderen EU-Land auf Arbeitsuche gehen können. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die derzeitigen Regeln in vollem Umfang zu nutzen und Personen, die sich auf Arbeitsuche in einen anderen Mitgliedstaat begeben, den Anspruch auf Arbeitslosenleistungen bis zu sechs Monate aufrechterhalten[34].

Die Bürger möchten ihre Fähigkeiten und Kompetenzen im Ausland verbessern

In ihrem Beschäftigungspaket „Einen arbeitsplatzintensiven Aufschwung gestalten”[35] und ihrer „Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten“[36] betont die Kommission, dass Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung unerlässlich sind, um die Produktivität, die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und letztlich auch die Beschäftigung zu steigern.

Junge EU-Bürger stehen der Möglichkeit, ihre Fähigkeiten und Kompetenzen durch ein Studium oder eine Ausbildung in einem anderen EU-Land zu verbessern, aufgeschlossen gegenüber[37]. Mehr als die Hälfte aller jungen Europäerinnen und Europäer ist bereit oder daran interessiert, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu arbeiten[38].

Bereitschaft junger Menschen, in einem anderen Land Europas zu arbeiten

Quelle: Eurobarometer, Youth on the Move, 2011

Derzeit vorliegenden Daten zufolge haben nur geschätzte 10 % aller europäischen Hochschulabsolventen in einem anderen EU-Mitgliedstaat studiert[39]. Die Zahlen, die die EU-Mobilität zur Erlangung eines Hochschulabschlusses (Vollstudium) anzeigen, sind sogar noch niedriger. Dies hängt zum Teil mit den Studienkosten in einem anderen EU-Land zusammen. In ihrem Vorschlag zur Einrichtung des Programms „Erasmus für alle“[40] sieht die Kommission eine Kreditbürgschaft für Studiendarlehen vor, um Studierenden, die ein komplettes Masterstudium in einem anderen EU-Land absolvieren möchten, günstige Bankdarlehen zu ermöglichen. Dem Kommissionsvorschlag zufolge dürften bis zu 330 000 Studierende während der siebenjährigen Laufzeit des Programms davon profitieren.Darüber hinaus wird die Kommission die Mobilität junger Menschen weiter unterstützen, um ihnen ein Studium, ein Praktikum oder die Teilnahme an Freiwilligen- oder Austauschprogrammen im Ausland zu erleichtern. Lehrer und pädagogische Fachkräfte sollen ebenfalls die Gelegenheit haben, im Ausland zu lehren oder sich dort fortzubilden. Dank des neuen Programms dürften etwa fünf Millionen Bürgerinnen und Bürger diese Möglichkeiten im Zeitraum 2014-2020 nutzen.

Junge Menschen, die ein Praktikum in einem anderen EU-Land in Erwägung ziehen, finden oft keine einschlägigen Informationen über die vorhandenen Angebote und sorgen sich zudem um die Arbeitsqualität und die Arbeitsbedingungen. Verschiedene Studien und Umfragen deuten auf mehrere Qualitätsprobleme bei Praktika hin: fehlende Lerninhalte und unzureichende Vertragsbedingungen, insbesondere eine geringe (oder fehlende) soziale Sicherung und eine geringe Entschädigung bzw. Entlohnung[41]. In einer Reihe von EU-Ländern (25 % laut einer Umfrage des Europäischen Jugendforums 2011[42]) besteht zudem noch immer nicht die Pflicht, einen Praktikumsvertrag mit Details über die Rechte und Pflichten beider Parteien abzuschließen. Die geringe oder fehlende Vergütung schürt die Sorge, dass die Arbeitgeber Praktika als eine Form unbezahlter Arbeit ausnutzen könnten. Diese Mängel müssen dringend behoben werden. Außerdem müssen junge Menschen mehr Möglichkeiten erhalten, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und Berufserfahrung im Ausland zu erlangen. Dies ist nötig, um den Bedenken der Bürger, insbesondere von Jugendlichen, entgegenzuwirken und die dramatische Jugendarbeitslosigkeit zu verringern.

Nathalie hat nach dem Abschluss ihres Studiums in Frankreich erwogen, ihre berufliche Laufbahn in Spanien oder Deutschland zu beginnen. Da sie noch nie im Ausland gelebt hatte, wollte sie zunächst ein Praktikum machen, war sich aber nicht sicher, ob dies, ohne für ein Bildungsprogramm eingeschrieben zu sein, überhaupt möglich wäre (in Frankreich ist dies Pflicht). Außerdem wusste sie nicht, welche Rechte sie als Praktikantin in den genannten Ländern haben würde und ob sie sozial abgesichert sein und Anspruch auf eine Vergütung haben würde.

Um jungen Menschen qualitativ hochstehende Berufserfahrungen in einem anderen EU-Land zu erleichtern, wird die Kommission 2013 einen Qualitätsrahmen für Praktika entwickeln, der die wichtigsten Merkmale für qualitativ hochstehende Praktika aufführt, um die Rechte der Praktikanten zu schützen und ihnen zu helfen, möglichst umfassend von ihrer Arbeitserfahrung zu profitieren. Des Weiteren soll das EURES-Netz überarbeitet und auf die tatsächlichen Arbeitsmarkterfordernisse zugeschnitten werden, indem die Arbeitsvermittlungsdienste ausgebaut werden, was den Arbeitsuchenden und den Unternehmen gleichermaßen zugute kommt. Sie wird ferner gemeinsam mit einigen Mitgliedstaaten eine Pilotmaßnahme auf den Weg bringen, die den Informationsaustausch im EURES-Netz über Praktika und Lehrstellenangebote verbessern und jungen Menschen den Übergang in den Arbeitsmarkt erleichtern soll.

Darüber hinaus fordert die Kommission die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die Jugendgarantie[43] kontinuierlich und entschieden umzusetzen, damit die jungen Menschen Berufserfahrung erwerben können.

Aktion 2: Die Kommission wird jungen Unionsbürgerinnen und -bürgern helfen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und auf den Arbeitsmarkt vorzudringen, indem sie 2013 einen Qualitätsrahmen für Praktika erarbeiten wird.

Des Weiteren wird die Kommission 2013 eine Initiative zur Modernisierung von EURES vorlegen, die darauf zielt, die Rolle und die Auswirkungen der einzelstaatlichen Arbeitsvermittlungsdienste zu stärken und die Koordinierung der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU zu verbessern. Neben der EURES-Reform wird die Kommission eine Pilotmaßnahme auf den Weg bringen, die den Informationsaustausch im EURES-Netz über Praktika und Lehrstellenangebote verbessern soll.

2.2 – Abbau bürokratischer Hindernisse in den Mitgliedstaaten

Beseitigung von Verwaltungshürden und Vereinfachung von Verfahren für die EU-Bürger, die in der EU leben oder durch die EU reisen

Identitätsnachweise und Wohnbescheinigungen für EU-Bürger

Das EU-Recht, das die Bürger am häufigsten mit der Unionsbürgerschaft in Verbindung bringen, ist die Möglichkeit, sich frei in der EU zu bewegen und überall dort zu leben[44]. Laut Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013[45] wissen fast neun von zehn EU-Bürgern, dass ihnen dieses Recht auf Freizügigkeit zusteht.

Quelle: Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013

Allerdings berichtete fast ein Fünftel aller Teilnehmer an der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012[46] von Problemen im Zusammenhang mit dem Umzug oder der Ansiedlung in einem anderen EU-Land (17 %), beispielsweise von administrativen Hindernissen in Bezug auf Reisedokumente oder Identitätsnachweise in der EU. Im Jahr 2012 betrafen 21 % aller Anfragen bei Europa für Sie - Beratung[47] und 13 % aller Anfragen bei SOLVIT[48] die Bereiche Freizügigkeit und Wohnsitz.

Von EU-Bürgern, die sich länger als drei Monate außerhalb ihres Heimatlandes in der EU aufhalten, kann verlangt werden, dass sie sich bei der Kommunalverwaltung anmelden. Allerdings werden diese Meldebescheinigungen in der EU nicht immer als Identitätsnachweis akzeptiert (insbesondere nicht von privaten Einrichtungen wie Banken, Unternehmen usw.), und die Bürger können sie selbst innerhalb der EU nicht als Reisedokument nutzen. Ähnliche Probleme haben EU-Bürger, die ihren im Heimatland ausgestellten Personalausweis häufig nicht für Transaktionen in anderen EU-Ländern verwenden können. Privatfirmen erkennen ausländische Dokumente oft nicht als Identitätsnachweis an, da diese anders als Reisepässe auf europäischer Ebene kein einheitliches Format aufweisen. Unionsbürger, die in einem anderen EU-Land leben, haben zudem Schwierigkeiten, wenn sie für EU-interne Reisen kurzfristig einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, vor allem dann, wenn sich das nächste Konsulat in einem Land außerhalb ihres Wohnsitzlands befindet.

Die Finnin Sanna lebt in München und hat einen Flug nach Finnland gebucht. Zwei Tage vor ihrer Abreise werden bei einem Überfall ihr Pass und ihr Personalausweis gestohlen. Sanna ist nicht in der Lage, sich rechtzeitig einen neuen Pass zu besorgen, da Finnland in Deutschland nur in Berlin und Hamburg konsularische Vertretungen unterhält, die einen solchen Pass ausstellen können, und sie nicht derart kurzfristig dort hinfahren kann. Als sie am Flughafen lediglich ihre deutsche Meldebescheinigung vorlegt, lehnt die Fluggesellschaft ihre Mitnahme im Flugzeug mit dem Hinweis auf Sicherheitsbestimmungen ab.

Bei der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft forderten die Bürger Lösungen, die ihnen das Leben und die Identifizierung mit der EU erleichtern, wo möglich durch einheitliche EU-Dokumente[49]. Die Kommission wird unter anderem prüfen, ob dazu Bestimmungen über ein einheitliches, sicheres Format für die von den Mitgliedstaaten an die Bürger ausgegebenen Meldebescheinigungen sowie für die Aufenthaltsbescheinigungen für ihre Familienangehörigen geeignet wären. Aufgrund einer solchen Maßnahme könnten die EU-Bürger und ihre Familien in ihrem Alltag ein einziges Dokument verwenden. Ferner würde sie die Probleme der Bürger im Umgang mit privaten Einrichtungen im EU-Ausland lösen und die Dokumentensicherheit erhöhen.

Um den Verwaltungsaufwand noch weiter zu verringern, sollten die EU-Bürger diese sicheren Meldebescheinigungen innerhalb der EU auch als Reisedokumente verwenden können, sofern die Bescheinigungen von dem Mitgliedstaat ausgestellt wurden, in dem sie ihren Wohnsitz haben.

Aktion 3: In den Jahren 2013 und 2014 wird die Kommission an Lösungen zur Beseitigung von Hindernissen in Verbindung mit einzelstaatlichen Identitäts- und Aufenthaltsbescheinigungen für im EU-Ausland lebende Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, gegebenenfalls freiwillige einheitliche EU-Dokumente für die Bürger, arbeiten.

Grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten der Bürger

EU-Bürger können in einem Land leben, in einem anderen arbeiten und in einem dritten Eigentum besitzen. In einer solchen Situation kann es schwierig sein, genau zu wissen, wo und wie Steuern zu zahlen sind. Sprachbarrieren und mangelnde Zusammenarbeit der Steuerbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten bei der Bearbeitung grenzüberschreitender Steuerangelegenheiten erleichtern die Sache nicht gerade. Darüber hinaus könnte der Verwaltungsaufwand hoch für die Bürger sein, vor allem wenn es um Steuerrückerstattungen aus anderen Ländern geht oder in den verschiedenen Mitgliedstaaten widersprüchliche Systeme existieren, was sogar dazu führen kann, dass das gleiche Einkommen zweimal - von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten - besteuert wird. 9 % aller Anfragen im SOLVIT-System bezogen sich im Jahr 2012 allein auf Steuerthemen. Auch „Ihr Europa – Beratung“ und Beratungsstellen wie grenznahe Verbraucherzentren und EURES berichten von zahlreichen Steueranfragen zu unterschiedlichen Bereichen.

Die Schwedin Ylva ist mit Martin, einem Slowaken, verheiratet. Die beiden leben in Schweden und sind im Ruhestand. Während Ylva nur in Schweden erwerbstätig war, hat Martin auch in der Slowakei gearbeitet. Sie würden jetzt gerne in die Niederlande ziehen, um in der Nähe ihrer Enkelkinder zu leben. Sie haben jedoch viele Fragen in Bezug auf ihre Steuersituation und wissen nicht, wohin sie sich am besten wenden sollen Wie wird ihr Ruhegehalt nach dem Umzug besteuert? Wie sieht es mit der Erbschaftssteuer aus? Was müssen sie tun, falls sie nach ihrem Wegzug doppelt besteuert werden? Wenn sie ihr Haus in Schweden behalten, wo werden sie die Eigentumssteuer zahlen und wo werden die Einkünfte aus diesem Eigentum besteuert werden?

Die Kommission wird 2013 bewährte Praktiken aus den EU-Ländern zusammenstellen, die Bürgern bei grenzüberschreitenden Steuerfällen helfen können, und sich anschließend in Gesprächen mit den nationalen Behörden für deren Verbreitung einsetzen. Zu diesen bewährten Praktiken könnten etwa Kontaktstellen in nationalen Verwaltungen gehören, die auf Fragen der grenzüberschreitenden Besteuerung spezialisiert sind, oder Websites, auf denen die wichtigsten Bürgerinformationen unter Angabe der jeweils zuständigen Anlaufstelle zu finden sind, oder die Vereinfachung der Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung und zur Rückforderung von im Ausland zu viel gezahlten Steuern oder Verhaltensregeln für Steuerpflichtige, die die wichtigsten Rechte und Pflichten der Steuerzahler aufführen, oder die enge Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Beilegung grenzüberschreitender Steuerstreitigkeiten.

Des Weiteren wird die Kommission eine neue EU-weite Initiative auf den Weg bringen, mit der sichergestellt werden soll, dass die Gesetze aller Mitgliedstaaten, die sich auf die Besteuerung mobiler Personen auswirken, mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes im Einklang stehen und dass die Wahrnehmung des Rechts, in einen anderen Mitgliedstaat zu ziehen, um dort zu arbeiten oder zu leben, für diese Bürger nicht mit einem unnötigen Verwaltungsaufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Aktion 4: Die Kommission wird 2013 Maßnahmen zur Förderung bewährter Vorgehensweisen bei der steuerlichen Behandlung in grenzüberschreitenden Situationen und zur Gewährleistung der korrekten Anwendung des EU-Rechts einleiten. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den europäischen Bürgern, die in der EU umziehen oder grenzüberschreitend tätig sind, die korrekte Anwendung der für sie geltenden Steuervorschriften zu erleichtern und insbesondere die Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der technischen Überwachung der Kraftfahrzeuge der Bürger

Die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen wird derzeit in der Union sehr unterschiedlich gehandhabt. Es gibt keine einheitliche Untersuchungspflicht für die verschiedenen Fahrzeugtypen, zudem sind die Prüfintervalle, die Prüfverfahren und die Mängelbewertungen unterschiedlich, so dass ein und dasselbe Fahrzeug in verschiedenen EU-Ländern verschiedene Testergebnisse erzielt und daher unterschiedliche Sicherheitsniveaus in den einzelnen EU-Ländern herrschen. Aufgrund der divergierenden Normen erkennen die EU-Mitgliedstaaten die verschiedenen Prüfzertifikate nicht gegenseitig an. Für Bürger, die mit ihrem Fahrzeug in ein anderes Land reisen, bedeutet dies unnötigen Verwaltungsaufwand und unnötige Kosten.

Monika kommt aus Litauen. Sie arbeitet jedes Jahr fünf Monate lang in einem Hotel in einem österreichischen Skiort. Da die technische Überwachung ihres Fahrzeugs jedes Jahr im März ansteht, muss sie ihren in Aufenthalt in Österreich unterbrechen und den langen Weg nach Litauen zurückfahren, nur um ihr Fahrzeug zu der regelmäßigen Prüfung vorzuführen. Es wäre weit einfacher, wenn sie die Prüfung in Österreich durchführen lassen könnte und die Prüfbescheinigung automatisch in Litauen und auch überall sonst in der EU anerkannt würde.

Die Kommission legte im Jahr 2012 Vorschläge[50] zur Einführung von Mindestnormen für die Prüfung und Sicherheit von Kraftfahrzeugen vor (Verbesserung der Prüfungsqualität, Einführung von Anforderungen an die Testeinrichtungen, Verbesserung der Kenntnisse der Prüfer, verstärkte Überwachung der Prüfzentren). 2014 wird die Kommission auf der Grundlage harmonisierter Normen für die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen konkrete Maßnahmen zum Aufbau einer elektronischen „Plattform für Fahrzeuginformationen“ ergreifen, um die gegenseitige Anerkennung von Prüfzertifikaten zu ermöglichen.

Aktion 5: Die Kommission wird 2014 Maßnahmen zur Anerkennung von Prüfzertifikaten für Kraftfahrzeuge ergreifen, die sich auf ihre Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Unionsbürgerinnen und -bürger stützen, damit diese mit ihren Fahrzeugen leichter und sicherer in andere EU-Länder reisen können.

2.3 – Schutz besonders schutzbedürftiger Personen in der EU

Beseitigung von Hindernissen für Bürger mit Behinderungen und weitere Verbesserung der Verfahrensrechte der Bürger, insbesondere von Kindern und schutzbedürftigen Personen

Bürger mit Behinderungen

In der Europäischen Union leben etwa achtzig Millionen Menschen mit Behinderungen. Ihr Behindertenausweis gibt ihnen häufig Zugang zu besonderen Vergünstigungen, vor allem im Bereich öffentlicher Verkehrsmittel oder kultureller Einrichtungen. Anders als bei Behindertenparkausweisen, für die vor knapp 15 Jahren ein einheitliches EU-Modell entwickelt wurde, werden Behindertenausweise nur auf nationaler Ebene anerkannt, was für behinderte Menschen, die in ein anderes EU-Land reisen, Erschwernisse mit sich bringt.

Seán ist ein behinderter Staatsbürger aus Irland, der zusammen mit seinen Klassenkameraden auf die jährliche Klassenfahrt gehen möchte. Es ist sich allerdings nicht sicher, ob sein irischer Behindertenausweis in anderen EU-Ländern anerkannt wird und ihm dieselben Zugangsbedingungen zu den Verkehrsmitteln offenstehen wie behinderten Einheimischen. Hätte Sean einen EU-Behindertenausweis, könnte er sicher sein, dass er einige der Sonderleistungen in Anspruch nehmen könnte, die für die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes gelten.

Die Kommission wird eine Pilotmaßnahme zur Entwicklung eines allgemein anerkannten EU-Behindertenausweises auf den Weg bringen, mit dem behinderte Menschen, die andere EU-Länder bereisen, beim Zugang zu Verkehrs-, Tourismus-, Kultur- und Freizeitleistungen ähnlich behandelt werden wie die Staatsangehörigen des jeweiligen Landes.

Aktion 6: Die Kommission wird Menschen mit Behinderungen die Mobilität innerhalb der EU erleichtern, indem sie 2014 die Entwicklung eines allgemein anerkannten EU-Behindertenausweises unterstützen wird, der Behinderten EU-weit gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Sonderleistungen (vornehmlich in den Bereichen Verkehr, Tourismus, Kultur und Freizeit) gewährleisten wird.

Verfahrensrechte der Bürger

Jede Person gilt bis zum Beweis ihrer Schuld als unschuldig[51]. Allerdings können die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen zur Unschuldsvermutung die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Urteile erschweren. Darüber hinaus verunsichern sie die Bürger, die nicht wissen, welchen Schutz sie in anderen EU-Ländern genießen. Auch beim Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren[52] gibt es erhebliche Schwankungen in der EU, so dass sich in einem anderen EU-Land verdächtigte oder strafrechtlich verfolgte Personen derzeit nicht darauf verlassen können, dass ihnen effektive und rechtzeitige Rechtshilfe zuteil wird.

Bestimmte Gruppen von Verdächtigten und Angeklagten müssen stärker geschützt werden, da ihnen ihr Alter oder ihre geistige oder körperliche Verfassung Probleme dabei bereitet, die Einlassungen vor Gericht zu verstehen oder zu verfolgen oder wirksam am Verfahren teilzunehmen. Dies kann ihr Recht auf ein faires Verfahren untergraben, was die Voraussetzung der Unschuldsvermutung und die Gewährleistung von Prozesskostenhilfe umso wichtiger macht. Bei der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft befürworteten 73 % der Teilnehmer den Gedanken, dass Kindern und schutzbedürftigen Erwachsenen Garantien für ein faires Verfahren gegeben werden sollten, die in allen Mitgliedstaaten gelten müssten.

Christian, ein 16-jähriger Jugendlicher, der mit seinen aus einem anderen EU-Land zugewanderten Eltern in einem der Mitgliedstaaten lebt, wurde zuhause festgenommen und zur Polizeistation gebracht, um zum Diebstahl eines Autos befragt zu werden, das am selben Tag in der Nähe seines Wohnblocks gefunden wurde. Das Verhör dauerte ungefähr sechs Stunden. Zunächst leugnete Christian jegliche Beteiligung an dem Diebstahl. Nachdem die Polizisten ihm erklärt hatten, dass sich ein Geständnis positiv auf das Strafmaß auswirkt, gab er zu, das Auto gestohlen zu haben. Während des Verhörs durfte Christian keinen Kontakt zu seinen Eltern oder einem Rechtsanwalt aufnehmen. Er wurde nicht darüber aufgeklärt, dass er die Aussage verweigern könne, um sich nicht selbst zu belasten.

Die Kommission plant, bis Ende 2013 eine Reihe rechtlicher Maßnahmen vorzulegen, das in einem anderen EU-Land verdächtigten oder strafrechtlich verfolgten Bürgern die Unschuldsvermutung und die Gewährung von Prozesskostenhilfe garantiert und das die Verfahrensrechte von Kindern und schutzbedürftigen Personen stärkt.

Aktion 7: Die Kommission wird bis Ende 2013 eine Reihe rechtlicher Maßnahmen vorschlagen, um die Verfahrensrechte verdächtigter oder strafrechtlich verfolgter Unionsbürgerinnen und -bürger weiter zu stärken, und dabei die besondere Situation von Kindern und stark schützbedürftigen Personen berücksichtigen.

2.4 – Beseitigung der Hindernisse, die den Einkauf in der EU bremsen

Von Bürgern eingeleitete Verfahren mit geringem Streitwert

In den vergangenen zwölf Monaten haben vier von zehn Bürgern (40 %) für private Zwecke Waren oder Dienstleistungen im Internet erworben. Dabei haben mehr EU-Bürger Waren oder Dienstleistungen in anderen EU-Ländern gekauft als noch vor zwei Jahren (+4 Prozentpunkte). Fast ein Drittel kaufte offline oder online Waren von Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat (30 %)[53]. Die Tatsache, dass das Einkaufen in der EU leichter geworden ist, kann auch einen Anstieg der Streitigkeiten zur Folge haben, die möglichst rasch und unkompliziert beigelegt werden müssen, damit die Bürger nicht abgeschreckt werden.

Die europäische Verordnung über geringfügige Forderungen[54] enthält eine Reihe praktischer Lösungen, um die Beilegung grenzüberschreitender Streitigkeiten bei Forderungen im Wert von weniger als 2000 EUR zu erleichtern. So ist es beispielsweise nicht mehr nötig, ein Urteil bei Vollstreckung in einem anderen EU-Land anerkennen zu lassen, ferner wurde ein schriftliches Verfahren eingeführt, das mit Hilfe eines standardisierten Formblatts abgewickelt werden kann. Allerdings zeigen die bei der Kommission eingegangenen Forderungen der Bürger, dass die geltende Verordnung gestärkt werden muss, vor allem um gegen unzureichende Praktiken in zahlreichen Mitgliedstaaten vorzugehen, etwa das Fehlen praktischer Unterstützung bei der Antragsausfüllung, die Abweichung vom geltenden Prinzip der schriftlichen Durchführung, unnötige Verhandlungen, den mangelnden Einsatz von Tele- und Videokonferenzen für die Anhörung von Zeugen usw.

Tibor lebt in Ungarn und möchte sich einen neuen Fernseher anschaffen. Er hat den idealen Empfänger in einem nahegelegenen Laden für 2750 EUR gefunden, hat aber beschlossen, einen Preisvergleich im Internet anzustellen. Dort fand er dasselbe Gerät für 2200 EUR und bestellte es online. Der Fernseher wurde pünktlich geliefert, zu Tibors Überraschung war er jedoch schwarz und nicht wie bestellt silberfarben. Er sandte den Fernseher zurück und bat um Rückerstattung des Kaufpreises. Der Verkäufer reagierte nicht. Da der Verkäufer in Portugal ansässig war, fragte sich Tibor, wie er es anstellen müsste, um zu seinem Recht zu kommen. Ein Freund wies ihn auf das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen auf dem europäischen Justizportal[55] hin. Dessen Vorteile wurden ihm schnell klar: Er konnte die Forderung in Ungarn anstatt in Portugal stellen, hatte keine Anwaltskosten und musste nicht einmal vor Gericht gehen. Dann erkannte er jedoch, dass ihm dieses simple Verfahren nicht zur Verfügung stehen würde, da nach diesem Verfahren nur Forderungen bis maximal 2000 EUR eingeklagt werden können.

Die Bürger sind der Meinung, dass die Anhebung der Obergrenze beim europäischen Verfahren für geringfügige Forderungen Verbrauchern die Einlegung von Rechtsmitteln in einem anderen EU-Land erleichtern würde[56]. Im Eurobarometer zu geringfügigen Forderungen 2013 erklärten die Befragten, folgende Faktoren würden sie am ehesten dazu veranlassen, Klage zu erheben: die Möglichkeit, das Verfahren rein schriftlich abzuwickeln, ohne vor Gericht erscheinen zu müssen (37 %), die Möglichkeit, das Verfahren ohne Anwalt (31 %) bzw. online (20 %) durchzuführen. Die Kommission wird die geltenden Vorschriften überarbeiten, um das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen weiter zu vereinfachen, und sicherstellen, dass die Möglichkeiten, die das Verfahren bietet, voll ausgeschöpft werden.Ferner wird die jetzige Obergrenze auf 25 000 EUR angehoben. Die betreffende Verordnung wird außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die Bürger das Verfahren online abwickeln können.

Aktion 8: Die Kommission wird das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis Ende 2013 überarbeiten, um die Beilegung von Streitigkeiten bei Käufen in anderen EU-Ländern einfacher zu machen.

Onlinekäufe durch die Bürger

Die europäischen Verbraucher profitieren von Rechtsvorschriften, die ihnen eine faire Behandlung, Sicherheit der Erzeugnisse, die sie erwerben sowie umfassende Informationen vor dem Kauf und die bereits erwähnten Rechtsbehelfe garantieren, wenn etwas schiefgeht[57]. Im Februar 2013 verabschiedete die Kommission ein Maßnahmenpaket Sicherheit von Verbraucherprodukten, einschließlich Online-Käufe, um das Vertrauen der Bürger zu stärken und die Verkäufe anzukurbeln[58].

Trotz dieses Schutzes sind die Bürger weiter mit Problemen konfrontiert, insbesondere beim Onlinekauf, wie von fast jedem vierten Teilnehmer (24 %) an der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 berichtet wird. Den Verbrauchern fehlen häufig wichtige Informationen, wenn sie digitale Waren (z. B. audiovisuelle Downloads wie Musikdateien, Filme oder Spiele) vergleichen oder bestellen möchten. Falls Informationen angeboten werden, sind diese oft für Laien unverständlich. Die Verbraucher finden es häufig schwierig, festzustellen, ob sich die Ware auf ihrem Gerät abspielen lässt und welche Qualität sie zu erwarten haben.

Florian ist dabei, zu erkunden, wo er am besten das neue Album seiner Lieblingsrockband kaufen und herunterladen kann. Ein großer Onlineshop bietet das Album zum Download an. Erst nach dem Kauf merkt Florian, dass er den Player des Anbieters benötigt, um das Album abspielen zu können. Wären Florian die relevanten Informationen zu den Hauptmerkmalen sowie zur Interoperabilität und Funktionalität der Ware auf nutzerfreundliche Weise angezeigt worden, hätte er leicht mehrere Angebote vergleichen und sich für qualitativ hochwertige Musikdateien entscheiden können, die zu seinem Audioplayer passen.

Die Kommission plant, Käufern digitaler Produkte zu gewährleisten, dass ihnen alle wichtigen Informationen auf verständliche und leicht vergleichbare Weise angezeigt werden.

Die Kommission wird den nationalen Behörden bei der Durchsetzung der Verbraucherschutzbestimmungen helfen, indem sie Leitlinien zu den Informationspflichten für digitale Produkte verfasst. Darüber hinaus wird sie ein Muster für die einheitliche und kundenfreundliche Darstellung der wichtigsten Informationen (Preis, Vertragstyp, Widerrufsrecht, Interoperabilität mit Hardware und Software, Funktionalität wie das verwendete Format, Qualität der Datei, Dateigröße, Übertragbarkeit auf andere Geräte des Verbrauchers, Möglichkeit, Kopien für den privaten Gebrauch anzufertigen usw.) erarbeiten, die zum richtigen Zeitpunkt auf dem Bildschirm angezeigt werden müssen (etwa bei Unterbreitung des Angebots).

Dies wird den Vergleich digitaler Produkte und den Aufbau akkurater Vergleichswebsites erleichtern. Mehr als 80 % der europäischen Verbraucher nutzten 2010 eine Preisvergleich-Website, wobei fünf von zehn Verbrauchern diese Websites mindestens einmal pro Monat nutzten[59]. Nach Rücksprache mit den interessierten Kreisen wird die Kommission weiterhin an der Verbesserung der Transparenz und Zuverlässigkeit derartiger Vergleichsinstrumente für die Verbraucher arbeiten[60].

Um die Bürger besser über ihre Verbraucherrechte aufzuklären und damit ihr Vertrauen in den digitalen Online-Markt zu erhöhen, plant die Kommission, im Frühjahr 2014 eine besondere EU-weite Sensibilisierungskampagne zu starten.

Aktion 9: Die Kommission wird im Frühjahr 2014 in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsbehörden und relevanten Akteuren ein Muster für die Online-Anzeige der wichtigsten Produktangaben entwickeln, um sicherzustellen, dass die Informationen zu digitalen Erzeugnissen klarer und leicht zu vergleichen sind. Außerdem wird sie im Frühjahr 2014 eine EU-weite Aufklärungskampagne zum Thema Verbraucherrechte starten.

2.5 – Gezielte und leicht zugängliche Informationen in der EU

Das Recht der Bürger auf Freizügigkeit und die lokale Verwaltung

Den Mitarbeitern in den lokalen Verwaltungen kommt bei der Durchsetzung der Freizügigkeitsrechte der Bürger eine Schlüsselrolle zu, da sie häufig der erste Kontakt für Bürger sind, die in eine neue Stadt ziehen und als wichtigste Informations- und Beratungsstelle angesehen werden. Allerdings zeigen die bei der Kommission und den Beratungsdiensten der EU eingegangenen Beschwerden, dass die Probleme der Unionsbürger beim Umzug in ein anderes EU-Land oft damit zusammenhängen, dass die Mitarbeiter in den lokalen Verwaltungen nicht genügend über die Freizügigkeitsrechte der Bürger wissen. Dies wird durch eine 2012 vom Ausschuss der Regionen durchgeführte Studie[61] und die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 bestätigt. Jeder vierte Bürger, der in einem anderen EU-Land lebt, berichtet von Problemen (27 %), fast jeder zweite führt an, dass die Mitarbeiter in den lokalen Verwaltungen nicht ausreichend über die EU-Rechte der Bürger informiert seien (47 %). Den Mitarbeitern in den lokalen Verwaltungen sollten daher Instrumente an die Hand gegeben werden, die ihnen die Bestimmungen zur Freizügigkeit vollständig erklären.

Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Personen, die beim Umzug oder ständigen Aufenthalt in einem anderen EU-Land Probleme hatten

Die Belgierin Cécile und ihr argentinischer Ehemann Nicolás ziehen in ein anderes EU-Land um. Direkt nach ihrer Ankunft absolviert Nicolás ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einem örtlichen Unternehmen. Auf Anfrage des Unternehmens gibt der zuständige Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung jedoch an, Nicolás bräuchte eine Arbeitsgenehmigung, da er nicht gleich erkennt, dass diese Vorschrift für Familienangehörige von EU-Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit wahrnehmen, nicht gilt. Nicolás wird daraufhin nicht eingestellt.

Die Kommission wird bis Ende 2014 ein elektronisches Schulungsinstrument für lokale Verwaltungen entwickeln, das gewährleisten soll, dass Unionsbürger in allen Gemeinden der EU auf Verwaltungsbeamte treffen, die die Bürgerrechte und die Bedingungen und Verfahren zu deren Durchsetzung in vollem Umfang kennen.

Ferner wird die Kommission ab 2013 im Rahmen ihres Städtepartnerschaftsprogramms den Austausch bewährter Praktiken zwischen den Stadtverwaltungen fördern und Projekte unterstützen, die darauf abzielen, das Wissen über die Bürgerrechte und deren Durchsetzung zu erhöhen.

Aktion 10: Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, die gewährleisten, dass die lokalen Verwaltungen die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger auf Freizügigkeit in vollem Umfang verstehen.

Achtung der Rechte hilfesuchender Bürger

Die Bürger wissen allzu häufig nicht, was sie untenehmen können, wenn gegen ihre Rechte verstoßen wird, und insbesondere, ob sie sich an die nationalen Behörden, die EU-Organe oder andere Einrichtungen wie den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden sollten. Selbst wenn klar ist, dass die EU-Organe zuständig sind, sind sich die Bürger oft nicht sicher, welches der Organe anzusprechen ist.

Das Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013 zeigt, dass sich knapp ein Viertel der Befragten (24 %) ziemlich oder sehr gut darüber informiert fühlt, was sie bei einem Verstoß gegen die EU-Rechte unternehmen können. Gut die Hälfte der Befragten (51 %) fühlt sich nicht besonders gut informiert, während sich ein weiteres Viertel (23 %) gar nicht informiert fühlt.

Quelle: Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013

Die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 kam zu ähnlichen Ergebnissen. Viele der Teilnehmer erklärten, die in der Frage aufgeführten Instrumente (SOLVIT, Europe Direct, Ihr Europa – Beratung) seien ihnen unbekannt. Sie gaben mehrheitlich an, ein Online-Tool zu begrüßen, das ihnen auf einfache Weise helfen würde, zu verstehen, auf welcher Ebene (EU, national oder lokal) ihr jeweiliges Problem am besten anzugehen sei (63 %).

Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Alle Teilnehmer

Die Slowenin Maja hat in Bulgarien ein kleines Apartment gekauft und erst danach festgestellt, dass beim Bau gegen mehrere Bauvorschriften verstoßen wurde. Der Immobilienmakler hatte davon gewusst, ihr dies jedoch verschwiegen. Sie glaubt, dass ihr Grundrecht auf Eigentum verletzt wurde, ist sich jedoch nicht sicher, ob sie bei der Europäischen Kommission, beim Europäischen Bürgerbeauftragten oder bei der bulgarischen oder slowenischen Ombudsstelle Beschwerde einlegen soll. Was sie nicht weiß, ist, dass die richtige Anlaufstelle hierfür die nationalen Verbraucherbehörden sind.

Die zentralen Anlaufstellen “Ihr Europa” und “Europe Direct” sowie andere themenbezogene Tools, die den Bürgern praktische Informationen über ihre Rechte zur Verfügung stellen, sollen weiter ausgebaut werden.

Die Kommission wird auf ihrer zentralen Europa-Website nutzerfreundliche Hinweise dazu geben, wie die Bürger die zuständige Stelle zur Lösung eines Problems finden können. Dabei wird es sich entweder um EU-Beratungsdienste und EU-Einrichtungen oder um auf nationaler oder lokaler Ebene angesiedelte Einrichtungen handeln.

Aktion 11: Die Kommission wird den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2013 auf ihrer zentralen Europa-Website nutzerfreundliche Hinweise dazu geben, wie auf einfache und klare Weise zu ermitteln ist, an wen sie sich wenden müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

2.6 – Teilhabe am demokratischen Leben in der EU

Verbesserung der Wahlrechte der Unionsbürger und Förderung ihrer vollen Teilhabe am demokratischen Leben in der EU

Die Bürger und ihre politische Teilhabe in der EU

Die volle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger auf allen Ebenen des demokratischen Lebens in der EU bildet den eigentlichen Kern der Unionsbürgerschaft. Die Mobilisierung der Bürger, die Stärkung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft und die Förderung der Pressefreiheit und des Medienpluralismus sind entscheidend für eine sachkundige politische Debatte in einem demokratischen Prozess. Die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament ist für die Bürger das einfachste Mittel, die EU-Politik mitzugestalten. Sie ist die Grundlage der repräsentativen Demokratie in der Europäischen Union. Fast jeder sechste EU-Bürger glaubt, dass die Stimmabgabe bei Europawahlen der beste Weg ist, um sich bei den Entscheidungsträgern in der EU Gehör zu verschaffen[62]. Die Kommission hat kürzlich Empfehlungen für eine weitere Verbesserung der Transparenz bei Europawahlen und für eine stärkere Bindung zwischen den Bürgern und der EU vorgelegt, in denen sie die wichtige Rolle, die den europäischen politischen Parteien in diesem Zusammenhang zukommt, unterstrichen hat[63]. Darüber hinaus wird die Kommission auch weiterhin die Nutzung der Europäischen Bürgerinitiative fördern.

Um das Bewusstsein der Bürger für die Unionsbürgerschaft und die konkreten Rechte, die alle EU-Bürger genießen, insbesondere im Bereich des Wahlrechts, und für die Möglichkeiten, am Entscheidungsprozess der EU mitzuwirken, zu schärfen, wird die Kommission ein Handbuch erstellen, das auf klare, prägnante und bürgerfreundliche Art die mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte aufzeigt, und seine Verbreitung fördern. Dieses Handbuch könnte beispielsweise von nationalen Behörden an alle Jugendlichen in der EU kurz vor Erreichen des Wahlalters ausgegeben werden, aber auch zu anderen Gelegenheiten, etwa bei der Registrierung von Geburten, der Ausstellung von Pässen, der Annahme der Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaats oder als Material, das in die Lehrpläne der Schulen, insbesondere zum Thema Bürgererziehung, aufzunehmen ist.

Die Bürger und ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen in ihrem EU-Herkunftsland

Die EU-Bürger sind allgemein der Auffassung, dass man sein Wahlrecht bei nationalen Wahlen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit man besitzt, nicht verlieren sollte, wenn man in einen anderen EU-Mitgliedstaat umzieht (Entzug des Wahlrechts).

Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Alle Teilnehmer

Quelle: Eurobarometer zum Wahlrecht 2013

Ein dänisches Ehepaar, dem ein polnisches Unternehmen interessante Arbeitsmöglichkeiten bot, zog nach Polen um. Die Tochter blieb in Dänemark, um ihr Studium zu beenden. Das Ehepaar reist häufig nach Kopenhagen, um Familie und Freunde zu besuchen, und verfolgt die politischen und gesellschaftlichen Entwicklungen in Dänemark, wohin es am Ende wieder zurückkehren möchte, mit großem Interesse. Allerdings dürfen die Eheleute nicht an den dänischen Parlamentswahlen teilnehmen, da dänische Bürger, die das Land verlassen, nach geltendem Recht nur dann im Wählerverzeichnis registriert bleiben, wenn sie angeben, innerhalb von zwei Jahren zurückkehren zu wollen.

Wo immer nationale Konzepte zum Entzug des Wahlrechts existieren, werden sie in der Regel damit begründet, dass die Verbindung zur Gesellschaft im Herkunftsland nach einer gewissen Zeit im Ausland schwindet. Dieses Argument sollte angesichts der heutigen sozioökonomischen und technologischen Gegebenheiten, der Tatsache, dass die Menschen mehr Mobilitätsmöglichkeiten haben, und der zunehmenden gegenseitigen Durchdringung von Gesellschaft und Kultur innerhalb der EU neu bewertet werden. Wer in einem anderen EU-Land lebt, muss die Bindungen zu seinem Herkunftsland nicht mehr wie in der Vergangenheit definitiv kappen. Die EU-Bürger sollten heutzutage selbst entscheiden können, ob sie weiter am politischen Leben des Landes teilhaben möchten, dessen Staatsbürger sie sind, oder ob sie sich eher im Land ihres Wohnsitzes politisch einbringen möchten. Bei den Erörterungen im Rahmen der gemeinsamen Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Unionsbürgerschaft vom 19. Februar 2013 wurde auch deutlich, dass ein Widerspruch darin besteht, EU-Bürgern ein Grundrecht auf Freizügigkeit einzuräumen, um ihnen dann, wenn sie dieses Recht wahrnehmen, ihre politischen Grundrechte zu entziehen. Personen, die sich entschieden haben, ihr Recht auf Freizügigkeit auszuüben, sind somit schlechter gestellt, als wenn sie in ihrem Heimatland geblieben wären oder ihren Aufenthalt in einem anderen EU-Land auf eine bestimmte Zeit begrenzt hätten. Vor einem nationalen Gericht wurde ein Rechtsstreit darüber ausgetragen, ob der Entzug des nationalen Wahlrechts mit EU-Recht vereinbar ist[64], allerdings wurde bislang noch kein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof gerichtet.

Die Bürger und ihr Recht auf Teilnahme an den Wahlen in ihrem EU-Wohnsitzstaat

Zur Unionsbürgerschaft gehört auch das Recht, dass EU-Ausländer bei Kommunal- und Europawahlen in ihrem Wohnsitzstaat zu denselben Bedingungen wie die dortigen Staatsangehörigen wählen und kandidieren können. Dadurch soll der Grundsatz der Nichtdiskriminierung zwischen Einheimischen und Zuwanderern verwirklicht und Unionsbürgern eine bessere Integration und die Teilhabe am demokratischen Leben in ihrem Gastland ermöglicht werden[65]. Allerdings erstreckt sich dieses Recht nicht auf die wichtigsten Ebenen der politischen Teilhabe, nämlich die nationale Ebene und – in den dreizehn Mitgliedstaaten, in denen die Regionen Gesetzgebungskompetenz besitzen – die regionale Ebene[66].

Aufgrund dieser Asymmetrie können EU-Bürger, die auf lokaler Ebene bereits in das Gemeinwesen integriert sind, die Entscheidungen des nationalen Gesetzgebers, von denen sie direkt betroffen sind, nicht wirksam mitbestimmen. Diese Ungleichbehandlung und unterschiedliche politische Beteiligung von Unionsbürgern, die ihr Grundrecht auf Freizügigkeit in der EU wahrnehmen, rückt umso stärker in den Mittelpunkt, je weiter die europäische Integration fortschreitet und die Bedeutung der Förderung der Teilhabe der EU-Bürger am demokratischen Leben in der Union wächst.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 und der Eurobarometer-Befragung zum Wahlrecht 2013 meinten 72 % bzw. 67 % der Teilnehmer, dass es EU-Ausländern erlaubt sein sollte, an den nationalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland teilzunehmen. Dies ist ein klarer Anstieg gegenüber dem Jahr 2010 (um 17 Prozentpunkte).

Quelle: Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 – Datengrundlage: Alle Teilnehmer

Quelle: Eurobarometer zum Wahlrecht 2013

In Bezug auf regionale Wahlen meinten 64 % der Befragten im Eurobarometer zum Wahlrecht 2013, dass EU-Ausländern dieses Recht zugestanden werden sollte (sofern derartige Wahlen in dem betreffenden Land stattfinden). Auch hier ging der Wert gegenüber 2010 deutlich in Höhe (um 10 Prozentpunkte).

Quelle: Eurobarometer zum Wahlrecht 2013

Würde man Unionsbürgern, die in ein anderes EU-Land umgezogen sind, erlauben, je nach den Bindungen, die sie zum Land ihrer Staatsbürgerschaft unterhalten oder zu ihrem Wohnsitzstaat aufgebaut haben, selbst zu entscheiden, in welchem der beiden Länder sie ihre wichtigsten politischen Grundrechte wahrnehmen möchten, würde dies ihrer Integration und ihrer Teilhabe am demokratischen Leben in der Union neue Impulse geben. Die Entwicklung hin zur Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte ist schon im Vertrag angelegt (z. B. in Artikel 25 AEUV). Im Rahmen der breiter gefassten Überlegen über die künftige Gestalt der Europäischen Union wird die Kommission prüfen, wie den Unionsbürgern die Teilnahme an den nationalen und regionalen Wahlen in ihrem Wohnsitzland ermöglicht werden kann.

Die Bürger und ihr Zugang zur europäischen Debatte

Gegenwärtig fühlen sich 68 % der EU-Bürger nicht ausreichend über europäische Angelegenheiten informiert. 74 % der Bürger, die die EU negativ wahrnehmen, sagen von sich selbst, sie seien nicht gut über die EU informiert. Obwohl das Internet und die sozialen Medien insbesondere bei jüngeren Bürgerinnen und Bürgern eine immer größere Rolle spielen, informieren sich die meisten (58%) weiterhin im Fernsehen über die Europapolitik[67]. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste[68] sieht die Öffnung der nationalen Märkte für Rundfunkveranstalter und Video-on-Demand-Anbieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten und somit die Förderung des Medienpluralismus vor. Hinzu kommt, dass der Zugang zu Inhalten anderer Mitgliedstaaten durch das Internet leichter wird. Allerdings berichten nationale Fernsehsender häufig aus einer nationalen Perspektive für ein nationales Publikum über europäische Themen. Würde man die Bürger aus europäischer Sicht und verschiedenen Blickwinkeln anderer Mitgliedstaaten über EU-Angelegenheiten informieren, könnte dies den europäischen öffentlichen Raum erweitern und zu einer sachkundigeren demokratischen Debatte beitragen[69].

Aktion 12: Die Kommission wird

- das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, insbesondere das Wahlrecht, schärfen, indem sie am Europatag im Mai 2014 ein leicht verständliches Handbuch mit Informationen über diese EU-Rechte vorstellen wird,

- Vorschläge für konstruktive Ansätze vorlegen, die den Unionsbürgern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat leben, die volle Teilhabe am demokratischen Leben in der EU ermöglichen, damit diese ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Heimatland ausüben können und

- 2013 Möglichkeiten ausloten, wie der europäische öffentliche Raum auf der Grundlage bereits bestehender nationaler und europäischer Strukturen gestärkt und weiterentwickelt werden kann, um der aktuellen Fragmentierung der öffentlichen Meinung entlang der nationalen Grenzen ein Ende zu bereiten.

3.           Fazit: Neue Impulse für die Unionsbürgerschaft

In ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 und die umfassenden Konsultationen, deren Ergebnisse in den Bericht eingeflossen sind, stützt sich die Kommission auf die Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger, um zu gewährleisten, dass sie die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und Vorteile in vollem Umfang in ihrem Alltag genießen können.

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2013 und die Diskussionen, die er auslöst, sind zusammen mit dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger[70] und den Bürgerdialogen[71] Schritte auf dem Weg, die Bürger neben Politikern, Experten und der Zivilgesellschaft im Vorfeld der Europawahlen 2014 an einer echten Debatte über die Entwicklung hin zu einer stärkeren und enger verflochtenen Union zu beteiligen, die die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt ihres Handelns rückt.

In seiner Rede zur Lage der Union 2012 betonte Präsident Barroso, dass Europa Zug um Zug demokratischer werden müsse. Die Unionsbürger werden das EU-Projekt weiter mittragen, wenn sie seine konkreten Vorteile für sich und ihre Familien erkennen, sich mit den Zielen und Visionen des Projekts identifizieren und an dem Prozess beteiligt werden.

ANHANG 1

Follow-up zum Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Erfolgreiche Umsetzung der 25 Maßnahmen

Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 enthielt 25 von der Kommission geplante Maßnahmen zur Beseitigung der Haupthindernisse, denen die Bürgerinnen und Bürger der EU in ihren verschiedenen Rollen bei der Wahrnehmung von EU-Rechten im Alltag gegenüberstehen. In diesem Anhang sind die wichtigsten Maßnahmen erwähnt, die die Kommission ergriffen hat, um ihre 2010 gemachten Zusagen einzulösen[72].

Rechtliche Klärung der Eigentumsrechte von Paaren unterschiedlicher Nationalität – Maßnahme 1

Die Kommission verabschiedete am 16. März 2011 zwei Vorschläge für Verordnungen über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und die Vollstreckung von Entscheidungen

- im Bereich des Ehegüterrechts[73] und

- im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften[74].

Die vorgeschlagenen Verordnungen sollen Paaren unterschiedlicher Nationalität bei einer Scheidung, einer Trennung oder im Todesfall helfen, güterrechtliche Auseinandersetzungen beizulegen und zu ermitteln, welches Recht anzuwenden und welches Gericht zuständig ist. Die Vorschläge enthalten zudem Bestimmungen bezüglich der Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsurteilen über eheliche Güterstände in allen Mitgliedstaaten mittels eines einheitlichen Verfahrens. Die betroffenen Paare können dadurch je nach Komplexität des Falles durchschnittlich rund 2000 bis 3000 EUR sparen.

Beseitigung bürokratischer und kostspieliger Formalitäten beim grenzüberschreitenden Einsatz zivilrechtlicher Dokumente und Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zur Justiz – Maßnahmen 2 und 3

Maßnahme 2

Am 14. Dezember 2010 veröffentlichte die Kommission das Grünbuch „Weniger Verwaltungsaufwand für EU-Bürger: Den freien Verkehr öffentlicher Urkunden und die Anerkennung der Rechtswirkungen von Personenstandsurkunden erleichtern“[75]das in einer öffentlichen Konsultation mündete, die am 10. Mai 2011 abgeschlossen wurde. Am 24. April 2013 schlug die Kommission eine Verordnung vor[76], die den Bürgerinnen und Bürgern die Anerkennung von bei grenzüberschreitenden Vorgängen benötigten öffentlichen Urkunden (z. B. Geburts-, Sterbe-, Heiratsurkunden oder auch Urkunden zu Grundeigentum) erleichtern soll. Die vorgeschlagenen Bestimmungen verringern den Verwaltungsaufwand durch die Vereinfachung der Formalitäten und senken die bei Verwendung öffentlicher Urkunden in der EU entstehenden Übersetzungskosten. Der Vorschlag sieht außerdem mehrsprachige EU-Standardvordrucke vor, die die Bürger etwa für Geburten, Eheschließungen und Todesfälle anfordern können.

Maßnahme 3

Im Juli 2010 startete die Kommission das Europäische Justizportal, eine zentrale elektronische Anlaufstelle für den EU-weiten Zugang zur Justiz. EU-Bürger, die mit Situationen wie Ehescheidung, Tod, Rechtsstreitigkeiten oder einem Umzug konfrontiert sind und dabei ihre Rechte bei einem Gericht im EU-Ausland geltend machen müssen, finden hier rasch Antworten auf eine Reihe von Fragen. Sie können beispielsweise Anwälte in anderen EU-Ländern ausfindig machen oder herausfinden, wie sich teure Gerichtsverfahren durch Mediation verhindern lassen, wo eine Klage einzureichen ist, welches einzelstaatliche Recht in ihrem Fall zur Anwendung kommt und ob sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Verbesserung des Schutzes von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen – Maßnahmen 4 und 5

Maßnahme 4

Die Kommission legte am 8. Juni 2011 einen Vorschlag für eine Richtlinie[77] über das Recht auf Rechtsbeistand in Strafverfahren und das Recht auf Kontaktaufnahme bei der Festnahme vor, um zu gewährleisten, dass jeder Beschuldigte in Strafverfahren denselben Grundstock von Rechten in Anspruch nehmen kann, unabhängig von seiner Nationalität und dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Verfahren stattfindet. Der Vorschlag enthält EU-weite Mindestvorschriften zum Recht auf Beiordnung eines Rechtsbeistands für verdächtigte und beschuldigte Personen sowie zum Recht inhaftierter Personen, bei ihrer Festnahme zu mindestens einer Person ihrer Wahl, beispielsweise einem Verwandten, ihrem Arbeitgeber oder ihrer konsularischen Vertretung, Kontakt aufzunehmen[78].

Maßnahme 5

Am 18. Mai 2011 legte die Kommission folgende Dokumente vor:

-           eine Mitteilung über die Stärkung der Opferrechte in der EU[79], in der die Haltung der Kommission zu Maßnahmen in Bezug auf die Opfer von Straftaten verdeutlicht wird;

-           einen Vorschlag für eine Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten[80], die darauf abzielt, die bestehenden nationalen Maßnahmen durch EU-weite Mindeststandards zu verfestigen, damit sich alle Opfer auf denselben Grundstock von Rechten verlassen können, unabhängig von ihrer Nationalität und dem EU-Mitgliedstaat, in dem das Verbrechen stattgefunden hat; und

-           einen Vorschlag für eine Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen[81] (in Ergänzung der 2012 erlassenen Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung[82], die für Schutzmaßnahmen in Strafsachen gilt). Der Vorschlag soll gewährleisten, dass Gewaltopfer sich darauf verlassen können, dass auch dann eine Schutzanordnung gegen den oder die Täter erlassen wird, wenn sie in ein anderes EU-Land reisen oder dorthin umziehen.

Im Anschluss an den Kommissionsvorschlag wurde am 25. Oktober 2012 die Richtlinie 2012/29/EU[83] über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten erlassen. Zu ihren Mindestbestimmungen zählen, dass Opfer respektvoll behandelt sowie über ihre Rechte und das Verfahren aufgeklärt werden müssen und dass ihnen die aktive Teilnahme am Strafverfahren ermöglicht wird. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass es in jedem Mitgliedstaat Opferhilfsdienste gibt und besonders schutzbedürftige Opfer (wie Kinder) aufgrund ihrer Gefährdung identifiziert und ordnungsgemäß geschützt werden.

Beseitigung von Problemen im Zusammenhang mit der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen, insbesondere der Pkw-Besteuerung[84] und Erleichterung der Wiederzulassungsverfahren von Kraftfahrzeugen – Maßnahme 6

Am 20. Dezember 2010[85] veröffentlichte die Kommission die Mitteilung „Beseitigung grenzübergreifender steuerlicher Hindernisse für die Bürgerinnen und Bürger der EU“, in der die gravierendsten Steuerprobleme aufgeführt sind, mit denen die Bürger bei grenzübergreifenden Sachverhalten konfrontiert sind, und in der die Kommission ihre Absicht ankündigt, Vorschläge zu bestimmten wie auch allgemeinen Bereichen vorzulegen, um den Mitgliedstaaten zu helfen, ihre Steuersysteme besser in Einklang zu bringen und besser zugunsten der Bürger zusammenzuarbeiten. Des Weiteren stellte die Kommission Verstöße gegen EU-Recht fest und ging soweit nötig gegen die betreffenden Mitgliedstaaten vor.

In der Mitteilung „Doppelbesteuerung im Binnenmarkt“ vom 11. November 2011[86] erläuterte die Kommission die wichtigsten Probleme im Bereich der Doppelbesteuerung in der EU und beschrieb die konkreten Maßnahmen, die den Mitgliedstaaten zur Lösung vorgeschlagen werden. Dazu gehören unter anderem ein Forum zur Doppelbesteuerung sowie die Einführung eines Verhaltenskodex und eines Streitbeilegungsverfahrens durch die Mitgliedstaaten.

Am 15. Dezember 2011 nahm die Kommission eine umfassende Initiative zur Erbschaftssteuer an, zu der auch eine Empfehlung zählt[87], die die Mitgliedstaaten dazu veranlassen soll, die Probleme bei der Doppel- oder Mehrfachbesteuerung ein und derselben Erbschaft anzugehen. Des Weiteren gab die Kommission den Mitgliedstaaten Empfehlungen bezüglich einer diskriminierungsfreien Gestaltung ihrer Erbschaftsteuersysteme. Außerdem führte die Kommission eine Überprüfung der Steuervorschriften der Mitgliedstaaten für grenzüberschreitende Erbschaft durch und ging, soweit erforderlich, gegen die betreffenden Mitgliedstaaten vor. 2014 wird die Kommission einen Bericht zu der Thematik vorlegen.

Vom 3. März bis 26. Mai 2011 führte die Kommission eine öffentliche Konsultation durch, um die wichtigsten Probleme zu ermitteln, mit denen die EU-Bürger bei der Anmeldung von Fahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, konfrontiert sind. Auf der Grundlage dieser Konsultation nahm die Kommission am 4. April 2012 einen Vorschlag für eine Verordnung an, die die Wiederzulassungsverfahren deutlich vereinfacht[88]. Ziel dieser Verordnung ist der Abbau des unnötigen Verwaltungsaufwands, wodurch Unternehmen, Bürger und Zulassungsbehörden jährlich mindestens 1,5 Mrd. EUR sparen könnten.

Um die Probleme der EU-Bürger im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Kraftfahrzeugbesteuerung zu lösen, legte die Kommission am 14. Dezember 2012 die Mitteilung „Stärkung des Binnenmarkts durch die Beseitigung grenzüberschreitender steuerlicher Hindernisse in Bezug auf Personenkraftwagen“[89] vor, die die Rechtslage für Pkw-Steuern in der EU darlegt und bewährte Praktiken aufzeigt, die den Mitgliedstaaten zur Übernahme empfohlen werden, etwa eine bessere Aufklärung über die Erhebung von Kraftfahrzeugsteuern in grenzüberschreitenden Situationen und die Teilerstattung der Zulassungssteuer für Kraftfahrzeuge, die, um der Doppelbesteuerung zu entgehen, dauerhaft in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden. Im zugehörigen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[90] gibt die Kommission einen Überblick über den Rechtsschutz, auf den die Unionsbürger und Wirtschaftsakteure nach EU-Recht Anspruch haben.

Unterstützung der EU-Bürger bei ihrer Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsleistungen und elektronischer Gesundheitsdienste (eHealth) – Maßnahme 7

Die Richtlinie 2011/24/EU über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung[91] trat am 24. April 2011 in Kraft und muss bis zum 25. Oktober 2013 in nationales Recht umgesetzt werden. Sie erläutert die Rechte von Patienten auf den Zugang zu einer sicheren und hochklassigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in der EU und die Erstattung der damit verbundenen Kosten.

Mit der Richtlinie 2011/24/EU wird das sogenannte Gesundheitstelematiknetz, ein Netzwerk von für elektronische Gesundheitsdienste zuständigen nationalen Behörden, eingerichtet. Eines der Ziele dieses Netzes ist die Entwicklung von Leitlinien zur Festlegung eines gemeinsamen Mindestsatzes von Patientendaten, um den grenzüberschreitenden Austausch dieser Daten zwischen den Mitgliedstaaten zu erleichtern[92]. Darüber hinaus soll das Netz die Mitgliedstaaten bei der Entwicklung gemeinsamer Identifizierungs- und Authentifizierungsmaßnahmen unterstützen, die die Datenübertragbarkeit erleichtern sollen.

Am 6. Dezember 2012 veröffentlichte die Kommission überdies ein Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen über die Anwendbarkeit des bestehenden EU-Rechtsrahmens auf Telemedizindienste[93], um den Rechtsrahmen für diese grenzüberschreitend geleisteten Dienste zu präzisieren. Dieses Arbeitspapier war dem Aktionsplan der Kommission 2012-2020 für elektronische Gesundheitsdienste beigefügt, in dem die Strategie der EU für die Weiterentwicklung elektronischer Gesundheitsdienste abgesteckt ist. Ziel ist es, die Patienten und die Fachkräfte im Gesundheitswesen bei der Nutzung elektronischer Gesundheitsdienste stärker in die Verantwortung einzubinden.

Um den Bürgerinnen und Bürgern der EU sicheren Online-Zugang zu ihren Gesundheitsdaten zu verschaffen, finanziert die Kommission – von Januar 2012 bis Ende 2014 – zwei Pilotprojekte[94], in die über zwanzig Regionen verschiedener Mitgliedstaaten eingebunden sind.

Vollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger – Maßnahme 8

Am 23. März 2011 legte die Kommission ihre Mitteilung „Konsularischer Schutz der EU-Bürger in Drittstaaten: Sachstand und Entwicklungsperspektiven“[95]vor, in der konkrete Maßnahmen angekündigt wurden, um die Wirksamkeit des Rechts der EU-Bürger auf Unterstützung durch die diplomatischen und konsularischen Vertretungen aller Mitgliedstaaten in Drittländern, auch in Krisenzeiten, zu erhöhen. Am selben Tag stellte die Kommission eine spezielle Website zum Thema konsularischer Schutz[96]ins Netz, die den Bürgern, die Informationen über den konsularischen Schutz suchen, die Adressen der konsularischen und diplomatischen Vertretungen in Drittstaaten aufführt und Zugang zu den Reisehinweisen sämtlicher Mitgliedstaaten bietet.

Am 14. Dezember 2011 verabschiedete die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über den konsularischen Schutz von Unionsbürgern im Ausland[97].

Bessere Aufklärung über die Rechte der Unionsbürger beim Kauf von Pauschalreisen und beim Reisen als Passagiere und Urlauber und bessere Rechtsdurchsetzung sowie Beseitigung von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen – Maßnahmen 9, 10, 11 und 12

Maßnahme 9

Die Kommission hat den Pauschalreisemarkt gründlich untersucht und überlegt, welche Handlungsoptionen bestehen, um auf die Entwicklungen in diesem Markt seit Erlass der geltenden Richtlinie im Jahr 1990 zu reagieren, Zu diesen Entwicklungen gehören insbesondere die Einführung und Ausweitung des Internets als Vertriebsweg, die die Art und Weise der Urlaubsbuchung verändert haben. Die Kommission hat unlängst mehrere Konsultationen mit Verbraucherorganisationen, Wirtschaftsbeteiligten und Mitgliedstaaten durchgeführt und wird voraussichtlich im Sommer 2013 einen Vorschlag über das weitere Vorgehen in diesem Bereich vorlegen.

Maßnahme 10

Durch neue, 2012 und 2013 in Kraft getretene EU-Rechtsvorschriften wird gewährleistet, dass Passagiere überall in Europa vergleichbare Grundrechte genießen, unabhängig davon, ob sie per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Bus unterwegs sind. Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010[98] für Fahrgäste im See- und Binnenschiffsverkehr trat am 6. Januar 2011 in Kraft, die Verordnung (EU) Nr. 181/2011[99] über die Rechte von Busfahrgästen am 20. März 2011. Die neuen Bestimmungen sorgen dafür, dass Fahrgäste, die die genannten Beförderungsmittel nutzen, das Recht auf Information und Unterstützung haben, falls bei ihrer Reise Probleme auftreten. Insbesondere behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität wird auf Reisen Schutz und kostenlose Hilfe gewährt.

Von 2010 bis 2012 führte die Kommission eine europaweite Aufklärungskampagne zum Thema Fahrgastrechte durch, bei der auf 28 Flughäfen in ganz Europa Informationen über die Rechte von Reisenden im Luft- und Schienenverkehr ausgegeben wurden, unter anderem auch beim „Flughafentag“ am 4. Juli 2012, der als europaweite Informationsveranstaltung konzipiert war. Die Maßnahmen der Kommission zur Sensibilisierung der Bürger für ihre Fahrgastrechte in allen Beförderungsmitteln wird durch eine neue, von 2013 bis Mitte 2015 dauernde europaweite Informationskampagne fortgesetzt.

Außerdem legte die Kommission am 13. März 2013 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Rechte von Flugpassagieren[100] vor, die die Anwendung dieser Rechte durch die Präzisierung der Rechtsvorschriften, strengere Durchsetzungsmaßnahmen und Verfahren zur Bearbeitung von Beschwerden stärken würde.

Maßnahme 11

Am 15. November 2010 verabschiedete die Kommission ihre Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020[101], deren Ziel es ist, behinderte Menschen in die Lage zu versetzen, ihre Rechte wahrzunehmen und uneingeschränkt an der Gesellschaft teilzuhaben. Der Schwerpunkt der Strategie ist die Beseitigung von Barrieren in acht wesentlichen Aktionsbereichen: Zugänglichkeit, Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung, sozialer Schutz und Gesundheit.

Am 11. April 2011 legte die Kommission einen Bericht über die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über behinderte Flugreisende und Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität[102] vor, in dem auf nicht eindeutig definierte Bereiche bei der Anwendung der Verordnung hingewiesen wurde. Im Nachgang zu dem Bericht veröffentlichte die Kommission im Juni 2012 Auslegungsleitlinien[103] für die nationalen Behörden und die verschiedenen Akteure im Luftverkehrsbereich, um die Anwendung der Verordnung zu erläutern und auf diesem Wege zu verbessern. Mitte 2013 wird die Kommission eine neue Sensibilisierungskampagne mit besonderen Maßnahmen für behinderte Fluggäste und Fluggäste mit eingeschränkter Mobilität starten. Am 11. März 2013 verabschiedete die Kommission die Richtlinie 2013/9/EU[104], mit der grundlegende Anforderungen hinsichtlich der Barrierefreiheit im Eisenbahnsektor hinzugefügt, die behinderten Reisenden und Reisenden mit eingeschränkter Mobilität die Nutzung der Eisenbahndienste ermöglichen.

Ein weiterer Bereich, in dem die Kommission aktiv ist, ist der andauernde Prozess der Normung der Barrierefreiheit bei Gebäuden und Anlagen. Eine Studie der Kommission gibt einen Überblick über die uneinheitliche Lage in der EU und die mehr als 250 Vorschriften, Normen und Leitlinien auf diesem Gebiet. Im Jahr 2013 soll daher eine europäische Norm entwickelt werden.

Darüber hinaus verlieh die Kommission am 3. Dezember 2012 zum dritten Mal den „Access City Award“. Mit diesem jährlich anlässlich des Europäischen Tags der Behinderten vergebenen Preis werden Städte mit mehr als 50 000 Einwohnern geehrt, die beispielhafte Maßnahmen zur Verbesserung der städtischen Barrierefreiheit ergreifen. Die bisherigen Gewinner waren Berlin (2012), Salzburg (2011) und Avila (2010).

Schließlich führte die Kommission vom 12. Dezember 2011 bis 29. Februar 2012 eine öffentliche Konsultation durch, auf deren Grundlage ein europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit erlassen werden soll. Dieser soll gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen denselben Zugang zu wichtigen Waren und Dienstleistungen in den Mitgliedstaaten erhalten wie Nichtbehinderte. Der Rechtsakt soll auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, zum Beispiel älteren Personen, zu Gute kommen.

Maßnahme 12

Um das Vertrauen der Verbraucher in touristische Dienstleistungen zu erhöhen, entwickelt die Kommission derzeit ein europäisches Qualitätskennzeichen, damit die Qualität der angebotenen Leistungen auf einer einheitlichen Grundlage bewertet werden kann. Darüber hinaus plant die Kommission, mehr Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, trotz Behinderung oder Problemen aufgrund des Alters oder ihrer wirtschaftlichen Situation in Urlaub zu fahren. Zu diesem Zweck werden Unternehmen für die Vorteile von Investitionen in den barrierefreien Zugang und das Reisen in der Nebensaison sensibilisiert; außerdem führt die Kommission besondere Kommunikationsmaßnahmen zur Förderung nachhaltiger Urlaubsziele durch.

Verbesserung der Kenntnisse der Verbraucher über ihre Rechte und die bestehenden Beschwerdemöglichkeiten und Sicherstellung einer schnellen und kostengünstigen außergerichtlichen Lösung von Verbraucherproblemen – Maßnahmen 13 und 14

Maßnahme 13

Im Einklang mit dem Ziel der digitalen Agenda für Europa, das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihre Rechte in der digitalen Welt zu schärfen und ihre Kenntnisse diesbezüglich zu verbessern, legte die Kommission am 17. Dezember 2012 einen Kodex der EU-Online-Rechte[105] vor. Der Kodex führt keine neuen Rechte ein, sondern stellt auf transparente und verständliche Art die wichtigsten Grundsätze und Rechte dar, die den Bürgern gemäß EU-Recht bei der Verwendung von Onlinediensten, beim Onlinekauf und bei Konflikten mit den Anbietern Schutz bieten. Der Kodex selbst besitzt keine Rechtswirksamkeit, allerdings können die aufgeführten Rechte und Grundsätze nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Bestimmungen, aus denen sie sich herleiten, geltend gemacht werden.

Maßnahme 14

Um eine schnelle und kostengünstige außergerichtliche Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in der EU zu fördern, stellte die Kommission am 29. November 2011 ein Legislativpaket bestehend aus einem Vorschlag für eine Richtlinie über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten[106] und einem Vorschlag für eine Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten[107].vor. Das Europäische Parlament und der Rat nahmen beide Vorschläge im Dezember 2012 an. Die Rechtsvorschriften werden im Juni 2013 veröffentlicht.

- Die Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten soll Verbrauchern helfen, Streitigkeiten mit Unternehmern außergerichtlich beizulegen, falls ein Problem mit der erworbenen Ware oder Dienstleistung auftritt (mit Ausnahme von Streitigkeiten über Gesundheits- oder Bildungsleistungen). Dies geschieht mit Hilfe einer Stelle für die alternative Streitbeilegung (dies kann ein Schlichter, ein Mediator, eine Ombuds- oder Beschwerdestelle usw. sein). Die Stelle für die alternative Streitbeilegung sollte bestimmten Qualitätsanforderungen (wie Transparenz, Unabhängigkeit, Fairness und Effektivität) genügen und das Ergebnis des Verfahrens innerhalb von 90 Tagen allen Beteiligten zur Verfügung stellen. Online-Händler sind verpflichtet, die Verbraucher über die alternative Streitbeilegung zu unterrichten.

- Durch die Verordnung über die Online-Streitbeilegung wird eine EU-weite Internetplattform geschaffen, die Verbrauchern und Unternehmern als zentrale Anlaufstelle dient, um innerhalb von 90 Tagen Streitigkeiten über Käufe im Internet online zu beheben. Online-Händler sind verpflichtet, die Verbraucher über die Online-Streitbeilegung zu unterrichten.

Die alternative und die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten sind schneller, kostengünstiger und einfacher als Gerichtsverfahren und bringen Verbrauchern in ganz Europa jährliche Einsparungen von schätzungsweise rund 22,5 Mrd. EUR.

Ein weiterer Schwerpunkt der Kommission war die Förderung der Mediation, die Bürgern helfen kann, viel Zeit und Geld zu sparen. Die EU-Bestimmungen zur Mediation sind in einer Richtlinie[108] enthalten, die am 21. Mai 2008 erlassen wurde und von den Mitgliedstaaten bis 21. Mai 2011 in nationales Recht umzusetzen war. Im Juli 2012 gab die Kommission eine Studie in Auftrag, die die Umsetzung der Richtlinie durch die Mitgliedstaaten ausführlich bewerten und die Bedeutung untersuchen soll, die der Förderung einer breiten Nutzung der Mediation zukommt, um die Justiz bürgerfreundlicher zu machen. Die Analyse dürfte der Kommission zudem helfen, die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zu bestimmen.

Erleichterung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger innerhalb der EU und der Geltendmachung ihrer Sozialleistungsansprüche – Maßnahmen 15 und 16

Maßnahme 15

Um die vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung und Anwendung der EU-Freizügigkeitsbestimmungen in der Union zu gewährleisten, hat die Kommission eine strikte Durchsetzungspolitik verfolgt. Die meisten der betroffenen Mitgliedstaaten haben ihre Rechtsvorschriften aufgrund des konsequenten Vorgehens der Kommission geändert oder sich dazu verpflichtet, innerhalb einer festgelegten Frist Änderungen vorzunehmen, die die vollständige Einhaltung der Bestimmungen gewährleisten. Die nicht ordnungsgemäße oder unvollständige Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften führte zu Problemen beim Recht auf Einreise und Aufenthalt von Familienangehörigen von EU-Bürgern, etwa gleichgeschlechtlichen Partnern, bei den Bedingungen für die Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln für Familienangehörige aus Drittländern sowie bei den Schutzvorkehrungen gegen Ausweisungen, die allesamt behoben werden konnten. Bei sieben der zwölf eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren sandte die Kommission eine mit Gründen versehene Stellungnahme an die betreffenden Mitgliedstaaten. Dies ist der letzte Schritt vor einer Klageerhebung beim Gerichtshof der Europäischen Union. Eine ausführlichere Darstellung dazu findet sich im Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013 (Bericht gemäß Artikel 25 AEUV), der dem vorliegenden Bericht beigefügt ist.

Am 26. April 2013 schlug die Kommission eine Richtlinie zur Sicherstellung der wirksamen Wahrnehmung des Rechts von Arbeitnehmern auf Freizügigkeit in der EU[109] vor. Ziel des Vorschlags ist die Verbesserung der Durchsetzung der Freizügigkeitsrechte von Arbeitnehmern und die Verhinderung der Diskriminierung aufgrund der Nationalität. Den Mitgliedstaaten wird insbesondere auferlegt, nationale Stellen einzurichten, die EU-Arbeitsmigranten über ihre Rechte informieren und Arbeitnehmern, die aufgrund ihrer Nationalität diskriminiert werden, Unterstützung bieten. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten EU-Arbeitsmigranten, die sich als Diskriminierungsopfer sehen, wirksame Rechtsbehelfe auf nationaler Ebene gewährleisten und sicherstellen, dass Verbände und Organisationen wie Gewerkschaften oder Nichtregierungsorganisationen EU-Arbeitsmigranten, die sich einer Diskriminierung ausgesetzt sehen, in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren vertreten oder unterstützen können.

Um das Bewusstsein der Unionsbürger für ihr Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und aufzuhalten, zu schärfen und ihnen den Zugang zu entsprechenden Informationen zu erleichtern, nahm die Kommission 2010 eine eigenständige Rubrik mit einfachen und lesefreundlichen Angaben über die anwendbaren EU-Vorschriften und die konkreten Vorteile, die sich aus diesem Recht ergeben, in das zentrale Informationsportal „Ihr Europa“[110] auf, das auch Zugang zu zielgruppenspezifischeren Beratungsdiensten bietet; ferner veröffentlichte die Kommission 2012 den praktischen Leitfaden für Bürger und Unternehmen “Ihr Europa – Ihre Rechte“[111]. Außerdem erschien 2013 eine aktualisierte Fassung des Leitfadens für EU-Bürger zur Freizügigkeit in Europa, der auf leserfreundliche Weise die ihnen zustehenden Rechte und Möglichkeiten darlegt[112]

Maßnahme 16

Um Bürgern, die ihr Recht auf Freizügigkeit in der EU wahrnehmen, die Inanspruchnahme ihrer Sozialleistungsansprüche zu erleichtern, entwickelt die Kommission derzeit das IT-System EESSI – Electronic Exchange of Social Security Information (Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsdaten) –, mit dem die Sozialversicherungsträger in der EU schneller und sicherer Daten untereinander austauschen können.

Über dieses System kommunizieren die nationalen Sozialversicherungsträger mittels strukturierter elektronischer Dokumente miteinander. Der Austausch von Papierdokumenten wurde damit überflüssig. Das System, das für eine bessere Verwaltung sorgt, die Berechnung und Auszahlung von Sozialleistungen beschleunigt und Fehler bei der Bearbeitung von Forderungen reduziert, wird den Bürgern wichtige Vorteile bringen.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten entwickeln derzeit das Zentralsystem und werden ihre Anstrengungen auch weiterhin darauf konzentrieren, die Sozialversicherungsträger in den Mitgliedstaaten auf dem Weg zum “papierlosen Büro" zu unterstützen.

Beseitigung von Hindernissen bei der Wahrnehmung der politischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger – Maßnahmen 17, 18, 19 und 20

Die Maßnahmen der Kommission zur Beseitigung von Hindernissen für EU-Bürger, die an Europawahlen teilnehmen möchten, sind in der Mitteilung der Kommission vom 12. März 2013 „Vorbereitungen für die Wahlen zum Europäischen Parlament 2014: ein demokratischeres und effizienteres Verfahren“[113] dargelegt und im Bericht über die Fortschritte auf dem Weg zu einer effektiven Unionsbürgerschaft 2011-2013 (Bericht gemäß Artikel 25 AEUV) zusammengefasst, der dem vorliegenden Bericht beigefügt ist.

Die Fortschritte, die in zwei weiteren im Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 erwähnten Bereichen erzielt wurden, werden an dieser Stelle kurz behandelt.

Zum einen verfolgte die Kommission, wie in Maßnahme 18 angekündigt, eine strikte Durchsetzungspolitik, um zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten ausländischen Unionsbürgern die Gründung oder den Beitritt zu politischen Parteien gestatten. Das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bedeutet nicht nur, dass die Nationalität von Unionsbürgern keine förmliche Bedingung für ihre Kandidatur und Stimmabgabe bei Kommunal- und Europawahlen sein darf, sondern auch, dass alle Maßnahmen zu vermeiden sind, die verhindern könnten, dass sie ihr Recht zu denselben Bedingungen wie einheimische Staatsbürger ausüben können, wie im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union gewährleistet.

Wird ausländischen Unionsbürgern die Mitgliedschaft in einer politischen Partei versagt, wird ihnen die Möglichkeit genommen, die wichtigste Plattform der politischen Teilhabe zu nutzen, insbesondere in Wahlzeiten. Sie haben darüber hinaus eine geringere Chance als einheimische Staatsbürger, gewählt zu werden. Die Kommission hat gegen sieben Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet; vier Verfahren konnten nach zufriedenstellender Klärung eingestellt werden.

Zum anderen nahm die Kommission, wie in Maßnahme 20 angekündigt, im Jahr 2011 politische Gespräche mit den Mitgliedstaaten auf, deren Staatsbürgern der Verlust politischer Rechte in ihrem Heimatland droht (Entzug des Wahlrechts), nachdem sie eine bestimmte Zeitlang in einem anderen Mitgliedstaat gelebt haben. Bei den Gesprächen ging es darum, auszuloten, wie verhindert werden kann, dass EU-Bürger in keinem Land an nationalen Wahlen teilnehmen können, weil sie ihr Recht auf Freizügigkeit wahrgenommen haben. Die Kommission übermittelte den betreffenden Mitgliedstaaten Schreiben, in denen sie ihre Haltung erläuterte und die Länder zu gemeinsamen Überlegungen einlud. In den Antwortschreiben wurden die geltenden Rechtsvorschriften und Konzepte erläutert und Angaben über ähnliche Debatten auf nationaler Ebene gemacht. Die Gespräche zeigten, dass nach konstruktiven Lösungen gesucht werden muss, um die Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben in der EU auf allen Ebenen zu fördern, wie in Maßnahme 12 des vorliegenden Berichts erklärt, die dem Problem entgegenwirken soll.

Bereitstellung leicht zugänglicher Informationen über die EU-Rechte der Bürgerinnen und Bürger – Maßnahmen 21 und 22

Maßnahme 21

In den vergangenen drei Jahren hat sich die Kommission darum bemüht, die Angebote von Europe Direct – bestehend aus dem Europe-Direct-Kontaktzentrum und einem Netz aus rund 450 Europe-Direct-Informationszentren – stärker mit dem Bürgerportal von „Ihr Europa“ zu verzahnen, um den Bürgern eine komplett mehrsprachige und mehrgleisige Informationsplattform zu bieten, die Online-, Telefon-, E-Mail- und persönlichen Kontakt ermöglicht.

Das Portal „Ihr Europa“ wurde von Grund auf umgestaltet und bietet nun kundenfreundliche praktische Informationen in 22 Sprachen über die EU-Rechte und ihre Umsetzung in den Mitgliedstaaten aus der Nutzerperspektive. Gleichzeitig werden Besucher des Portals, die einen individuelleren Service benötigen, auf die einschlägigen Beratungsdienste (wie Europe Direct, Ihr Europa – Beratung, SOLVIT, EURES und das Netz der europäischen Verbraucherzentren) hingewiesen. Das Portal wird ständig weiterentwickelt, vor allem durch eine intensivere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, die gewährleisten soll, dass die Bürger länderspezifische Informationen über ihre Rechte finden (z. B. Kontaktadressen nationaler Behörden, Hinweise auf spezifische Verfahren oder besondere Dokumente, die zur Wahrnehmung ihrer EU-Rechte zu beachten bzw. einzureichen sind, Auskünfte über einschlägige nationale Bestimmungen, etwa zum Kauf von Immobilien, usw.). Die Kommission plant außerdem, SOLVIT weiter auszubauen und seine Sichtbarkeit on- und offline zu erhöhen.

In den Jahren 2011 und 2012 wurden die Mitarbeiter der 450 Europe-Direct-Informationszentren in allen Mitgliedstaaten gründlich mit den Inhalten des Bürgerportals „Ihr Europa“ und der Verwendung dieser Inhalte vertraut gemacht, um den Informationsbedarf der Bürger decken zu können. Die Aufgaben des neuen Europe-Direct-Netzes wurden für den Zeitraum 2013 bis 2017 neu festgelegt. Dabei wurde herausgestellt, dass die Informationszentren eine wichtige Rolle als Partner des Kontaktzentrums und als Lieferant von Informationen über die EU spielen, indem sie die Bürger auf die relevanten Inhalte von „Ihr Europa“ hinweisen.

Parallel dazu hat die Kommission sich bemüht, einer größtmöglichen Zahl von EU-Bürgern die Existenz von „Europe Direct“ und „Ihr Europa“ als erstklassige bürgerfreundliche Informationsstellen zum Thema EU-Rechte nahezubringen. Die Aufklärungsbemühungen führten dazu, dass die Zahl der vom Europe-Direct-Kontaktzentrum beantworteten Anfragen 2012 um mehr als 20 % gegenüber 2011 anstieg. Auch „Ihr Europa“ verzeichnete eine deutlich höhere Besucherzahl (fast 4,3 Millionen im Jahr 2012, verglichen mit 2,4 Millionen Besuchern 2011 und 1,5 Millionen im Jahr 2010). Unlängst durchgeführte Nutzerbefragungen weisen auf eine hohe Zufriedenheit hin: 70 % aller Besucher fanden zumindest einen Teil der gesuchten Informationen, und 93 % bewerteten das Portal als zufriedenstellend oder besser[114].

Maßnahme 22

Die Vertretungen der Kommission in den EU-Mitgliedstaaten haben durch Unterstützungs- und Koordinierungsmaßnahmen dazu beigetragen, dass sich die Europe-Direct-Informationszentren zu wichtigen Informationsstellen für EU-Rechte auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene entwickelt haben. Die Vertretungen haben außerdem ihre Zusammenarbeit mit dem Beraterdienst „Ihr Europa“ ausgebaut, um den Bürgern Beratung in Rechtsfragen anbieten zu können.

Die Europe-Direct-Informationszentren sind gegenwärtig die wichtigsten Zugangsstellen zu Informationen auf lokaler Ebene: Sie beantworten Fragen der Bürgerinnen und Bürger oder weisen diese auf die jeweiligen EU-Informationsdienste und -Stellen auf nationaler Ebene hin. Im Jahr 2012 wurde ein automatisierter Kommunikationskanal eingerichtet, der das Netz der Informationszentren mit dem Europe-Direct-Kontaktzentrum in Brüssel verbindet. Über diesen Kanal kann jedes lokale Europe-Direct-Informationszentrum Anfragen der Bürger direkt an das Kontaktzentrum weiterleiten.

In Fortsetzung ihrer Arbeit zur Vereinfachung des Zugangs zu Informationen, die die Bürger zur Wahrnehmung ihrer EU-Rechte benötigen, führt die Kommission derzeit ein Konzept ein, demzufolge es keine falschen Ansprechpartner gibt („no wrong door policy“). Dabei wird eine nahtlose Verbindung zwischen Europe Direct und themenspezifischen EU-Informationsdiensten hergestellt, damit Bürgeranfragen unabhängig vom gewählten Zugangsweg immer von der richtigen Stelle beantwortet werden.

Die Vertretungen der Kommission in den Mitgliedstaaten haben zahlreiche Sensibilisierungs- und sonstiger Maßnahmen, bei denen gezielt der Kontakt zur Zielgruppe gesucht wurde, mit spezifischer oder allgemeiner Ausrichtung zum Thema Bürgerrechte unternommen und die Bürger über verschiedene Kommunikationskanäle über die Europäische Bürgerinitiative aufgeklärt. Das Europe-Direct-Kontaktzentrum wurde 2012 zur zentralen Anlaufstelle für Informationen über die Europäische Bürgerinitiative.

Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für ihren Unionsbürgerstatus und die damit einhergehenden Rechte – Maßnahmen 23, 24 und 25

Maßnahme 23

Auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags erklärten der Rat und das Europäische Parlament 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger[115]. Das Jahr ist dazu gedacht, das Bewusstsein der Unionsbürger für ihre Rechte und die Maßnahmen und Programme zu schärfen, die die Wahrnehmung dieser Rechte fördern sollen. Darüber hinaus soll es eine Debatte über die Maßnahmen der Union in Gang bringen und die demokratische Beteiligung von Zivilgesellschaft und Bürgern auf europäischer Ebene an diesen Maßnahmen erhöhen.

Das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger bietet Unionsbürgern überall in Europa viele Gelegenheiten , diese wichtigen Themen zu diskutieren. Zur Verwirklichung der mit dem Europäischen Jahr angestrebten Ziele arbeitet die Kommission eng mit vielen Akteuren, Einrichtungen und interessierten Kreisen zusammen – allesamt wichtige Multiplikatoren –, um zu gewährleisten, dass die Botschaften, die das Europäische Jahr aussenden soll, die lokale Ebene erreichen.

Daneben wird dem Thema „Der Bürger in der Europäischen Union“ ein eigener Forschungsbereich gewidmet, der von der Kommission im Rahmen des Siebten Forschungsrahmenprogramms finanziert wird. Ziel der Forschungsarbeiten in diesem Bereich ist es, die Kenntnisse bezüglich der Unionsbürgerschaft zu erhöhen und die Forschungsergebnisse Wissenschaftlern, politischen Entscheidungsträgern, Organisationen der Zivilgesellschaft und der Allgemeinheit nahezubringen und entsprechend zu verbreiten. Die Kommission hat eine Reihe multidisziplinärer Forschungsprojekte hierzu finanziert, die vor allem untersuchen sollen, wie bei den Unionsbürgern ein Gefühl der demokratischen Mitverantwortung und Teilhabe geweckt werden kann[116].

Maßnahme 24

Am 15. November 2011 veröffentlichte die Kommission ihren Vorschlag für das künftige Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“[117]; am 14. Dezember 2011 stellte sie ihren Vorschlag für das künftige Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“[118] vor. Beide Vorschläge zielen darauf ab, die Unionsbürgerschaft auf kohärente und komplementäre Weise finanziell zu unterstützen. Insbesondere das Programm „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ wird sich mit den Rechten, die sich aus der Unionsbürgerschaft herleiten, befassen, während das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ die Teilhabe der Bürger am demokratischen Leben in der Union fördern soll. Die Programme ergänzen sich, da sie Synergien nutzen und Überschneidungen vermeiden.

Bei der Erarbeitung der Vorschläge war die Kommission insbesondere auf Verschlankung und Vereinfachung bedacht[119]. Die Programme stehen somit voll und ganz mit der Haushaltsordnung in Einklang, da sie grundsätzlich denselben übergeordneten Bestimmungen folgen und von den Vereinfachungen der neuen Haushaltsordnung profitieren.

Maßnahme 25

Um eine qualitativ hochwertige Berichterstattung zu gewährleisten und die Informationen über EU-Angelegenheiten zu verbessern, wurden im Frühjahr 2011 auf Euronews neue Programme ausgestrahlt und am 14. Juni 2011 ein Euronews-Studio in Brüssel eröffnet. Die tägliche Berichterstattung über europäische Themen wurde somit verstärkt und lebendiger gestaltet, etwa durch mehr Debatten und Interviews sowie Programme mit Bürgerbeteiligung. Die Kommission hat zudem eine Partnerschaftsrahmenvereinbarung mit Euronews geschlossen, um diese Maßnahmen längerfristig zu unterstützen.

ANHANG 2: Zwölf neue Schlüsselmaßnahmen zur Verbesserung des Alltags der Bürgerinnen und Bürger der EU

1.           Die Kommission wird vorschlagen, die Verordnung zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu überarbeiten und die Möglichkeit zu prüfen, dass die Bürger den in ihrem Heimatland erworbenen Anspruch auf Arbeitslosenleistungen länger als die derzeit geltenden drei Monate behalten können, damit sie in einem anderen EU-Land auf Arbeitsuche gehen können. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, die derzeitigen Regeln in vollem Umfang zu nutzen und Personen, die sich auf Arbeitsuche in einen anderen Mitgliedstaat begeben, den Anspruch auf Arbeitslosenleistungen bis zu sechs Monate aufrechterhalten.

2.           Die Kommission wird jungen Unionsbürgerinnen und -bürgern helfen, ihre Fähigkeiten weiterzuentwickeln und auf den Arbeitsmarkt vorzudringen, indem sie 2013 einen Qualitätsrahmen für Praktika erarbeiten wird. Des Weiteren wird die Kommission 2013 eine Initiative zur Modernisierung von EURES vorlegen, die darauf zielt, die Rolle und die Auswirkungen der einzelstaatlichen Arbeitsvermittlungsdienste zu stärken und die Koordinierung der Mobilität der Arbeitskräfte in der EU zu verbessern. Neben der EURES-Reform wird die Kommission eine Pilotmaßnahme auf den Weg bringen, die den Informationsaustausch im EURES-Netz über Praktika und Lehrstellenangebote in anderen EU-Ländern verbessern soll.

3.           In den Jahren 2013 und 2014 wird die Kommission an Lösungen zur Beseitigung von Hindernissen in Verbindung mit einzelstaatlichen Identitäts- und Aufenthaltsbescheinigungen für im EU-Ausland lebende Unionsbürger und ihre Familienangehörigen, gegebenenfalls freiwillige einheitliche EU-Dokumente für die Bürger, arbeiten.

4.           Die Kommission wird 2013 auf der Grundlage bewährter Praktiken Maßnahmen einleiten, die europäischen Steuerzahlern die korrekte Anwendung der jeweils für sie geltenden Steuervorschriften erleichtern.

5.           Die Kommission wird 2014 auf der Grundlage ihrer Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit der Unionsbürgerinnen und -bürger Maßnahmen zur Einrichtung einer “Plattform für Fahrzeuginformationen” ergreifen, um die Anerkennung von Prüfzertifikaten für Kraftfahrzeuge zu erleichtern und damit die Bürger mit ihren Fahrzeugen leichter und sicherer in andere EU-Länder reisen können.

6.           Die Kommission wird Menschen mit Behinderungen die Mobilität innerhalb der EU erleichtern, indem sie 2014 die Entwicklung eines allgemein anerkannten EU-Behindertenausweises unterstützen wird, der Behinderten EU-weit gleichberechtigten Zugang zu bestimmten Sonderleistungen (vornehmlich in den Bereichen Verkehr, Tourismus, Kultur und Freizeit) gewährleisten wird.

7.           Die Kommission wird bis Ende 2013 ein Legislativpaket vorschlagen, um die Verfahrensrechte verdächtigter oder strafrechtlich verfolgter Unionsbürgerinnen und -bürger weiter zu stärken, und dabei die besondere Situation von Kindern und stark schützbedürftigen Personen berücksichtigen.

8.           Die Kommission wird das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen bis Ende 2013 überarbeiten, um die Beilegung von Streitigkeiten bei Käufen in anderen EU-Ländern einfacher zu machen.

9.           Die Kommission wird im Frühjahr 2014 in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Durchsetzungsbehörden und relevanten Akteuren ein Muster für die Online-Anzeige der wichtigsten Produktangaben entwickeln, um sicherzustellen, dass die Informationen zu digitalen Erzeugnissen klarer und leicht zu vergleichen sind. Außerdem wird sie im Frühjahr 2014 eine EU-weite Aufklärungskampagne zum Thema Verbraucherrechte starten.

10.         Die Kommission wird Maßnahmen ergreifen, die gewährleisten, dass die lokalen Verwaltungen die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger auf Freizügigkeit in vollem Umfang verstehen.

11.         Die Kommission wird den Bürgerinnen und Bürgern im Jahr 2013 auf ihrer zentralen Europa-Website nutzerfreundliche Hinweise dazu geben, wie auf einfache und klare Weise zu ermitteln ist, an wen sie sich wenden müssen, um ihre Rechte durchzusetzen.

12.         Die Kommission wird

– das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihre mit der Unionsbürgerschaft einhergehenden Rechte, insbesondere das Wahlrecht, schärfen, indem sie am Europatag im Mai 2014 ein leicht verständliches Handbuch mit Informationen über diese EU-Rechte vorstellen wird,

– Vorschläge für konstruktive Ansätze vorlegen, die den Unionsbürgern, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat als ihrem Heimatstaat leben, die volle Teilhabe am demokratischen Leben in der EU ermöglichen, damit diese ihr Wahlrecht bei nationalen Wahlen in ihrem Heimatland ausüben können und

– 2013 Möglichkeiten ausloten, den europäischen öffentlichen Raum auf der Grundlage bereits bestehender nationaler und europäischer Strukturen zu stärken und weiterzuentwickeln, um der derzeitigen Fragmentierung der öffentlichen Meinung entlang der nationalen Grenzen ein Ende zu bereiten.

[1]               Ein Konzept für eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion - Auftakt für eine europäische Diskussion, COM(2012) 777 final/2.

[2]               Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Titel II, Artikel 20-24) und Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Kapitel V). In dem vorliegenden Bericht kann sich der Begriff „Bürger“ auf jede Person beziehen, die im Einklang mit den einschlägigen Vertragsbestimmungen und dem abgeleiteten Recht ihren Wohnsitz in der EU hat.

[3]               Siehe beispielsweise Rechtssache C-184/99, Grzelczyk, Randnummer 31.

[4]               Rechtssache C-34/09, Ruiz Zambrano, Randnummer 42.

[5]               Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten, KOM(2010) 603 endg.

[6]               Im Anhang 1 zu diesem Bericht werden die seit 2010 ergriffenen Maßnahmen ausführlicher geschildert.

[7]               Von der Kommission am 9. Mai 2012 gestartete öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft (im Folgenden: öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012) – http://ec.europa.eu/justice/citizen/files/eu-citizen-brochure_de.pdf

[8]               Flash Eurobarometer 365: Unionsbürgerschaft der Europäischen Union, Februar 2013 (im Folgenden: Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013) – - http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_365_de.pdf

[9]               Flash Eurobarometer 364: Wahlrecht – März 2013 (im Folgenden: Eurobarometer zum Wahlrecht 2013) – - http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_364_de.pdf

[10]             Gemeinsame Anhörung des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Unionsbürgerschaft vom 19. Februar 2013: „Making the most of EU citizenship“ http://ec.europa.eu/justice/citizen/document/files/eu_hearing_report.pdf

[11]             Am 28. November 2012 veranstaltetes Forum „Citizens' Agenda going local“ – http://www.cor.europa.eu/en/news/forums/Documents/proceeding_forum_citizens.pdf

[12]             Konferenz vom 22./23. Januar 2013 zum Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger (“Making the most of the European Year of Citizens”).

[13]             http://europa.eu/citizens-2013/de/home

[14]             http://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm

[15]             Die in diesem Abschnitt aufgeführten Maßnahmenvorschläge unterliegen den üblichen Verfahren der Kommission zur Vorbereitung des Entscheidungsprozesses sowie dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020.

[16]             Standard-Eurobarometer 78: Die öffentliche Meinung in der Europäischen Union - Herbst 2012 (in der Folge: Standard-Eurobarometer) – http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb78/eb78_first_de.pdf Die Arbeitslosigkeit gibt den EU-Bürgern zunehmend Anlass zur Sorge (+ 4 Prozentpunkte seit der Eurobarometer-Umfrage vom Frühjahr 2012).

[17]             Neun von zehn Bürgern gaben dies im Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013 an.

[18]             Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013.

[19]             Eurostat: Internet-Käufe durch Einzelpersonen – http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/submitViewTableAction.do. Für junge Menschen (25- bis 34-Jährige) sind die Zahlen höher.

[20]             Die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 hat gezeigt, dass ein Viertel der Befragten beim Kauf im Internet Probleme hatte.

[21]             http://europa.eu/europedirect/index_de.htm

[22]             http://europa.eu/youreurope/index_de.htm

[23]             Eurobarometer zur Unionsbürgerschaft 2013.

[24]             Ebd.

[25]             Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012 und Eurobarometer zum Wahlrecht 2013.

[26]             COM(2013)271 http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/files/charter_report_2012_en.pdf.

[27]             Siehe Bericht „Employment and social developments in Europe 2011” (nur auf Englisch verfügbar), Kapitel 6: Intra-EU labour mobility and the impact of enlargement, S.274.

[28]             Siehe „Report by the European Integration Consortium on labour mobility within the EU in the context of enlargement and the functioning of the transitional arrangements“, Nürnberg, 2009, S.132. Siehe auch „Five years of an enlarged EU – Economic achievements and challenges“, European Economy, Nr. 1/2009.

[29]             Nur 3 % aller EU-Bürger im Erwerbsalter leben in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Die grenzüberschreitende Mobilität in der EU beträgt pro Jahr durchschnittlich nur 0,29 %. Damit liegt sie weit unterhalb der Prozentwerte in Australien (1,5 %) und den USA (2,4 %). Siehe OECD-Wirtschaftsbericht zur Europäischen Union, März 2012 – http://www.oecd.org/eco/49950244.pdf

[30]             Laut der Eurobarometer-Umfrage zur geografischen und beruflichen Mobilität geht fast ein Viertel der Befragten (24 %) davon aus, dass es schwierig sein wird, einen Job in einem anderen EU-Land zu finden, oder hat bereits eine entsprechende Erfahrung gemacht. Eurobarometer Spezial 337 - Geographical and labour market mobility - Juni 2010 - http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_337_en.pdf

[31]             Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 70) sieht in Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe c Folgendes vor: „der Leistungsanspruch wird während drei Monaten von dem Zeitpunkt an aufrechterhalten, ab dem der Arbeitslose der Arbeitsverwaltung des Mitgliedstaats, den er verlassen hat, nicht mehr zur Verfügung gestanden hat, vorausgesetzt die Gesamtdauer der Leistungsgewährung überschreitet nicht den Gesamtzeitraum, für den nach den Rechtsvorschriften dieses Mitgliedstaats ein Leistungsanspruch besteht; der Zeitraum von drei Monaten kann von der zuständigen Arbeitsverwaltung oder dem zuständigen Träger auf höchstens sechs Monate verlängert werden“. Die Modalitäten der Informationsübermittlung, der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung zwischen den zuständigen Einrichtungen und Diensten der betreffenden Mitgliedstaaten, insbesondere die Information darüber, ob der Arbeitsuchende sich an die Kontrollverfahren hält, sind in der Durchführungsverordnung 987/2009 (ABl. L 284, S.19) in Artikel 55 festgelegt.

[32]             COM(2012)173.

[33]             Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, ABl. L 166, S. 1.

[34]             KOM(2012)173.

[35]             Ebd.

[36]             KOM(2010)682.

[37]             Laut Eurobarometer zum Binnenmarkt 2011 würden es 28 % der EU-Bürger im erwerbsfähigen Alter in Betracht ziehen, künftig in einem anderen EU-Land zu arbeiten. Besonders hoch ist der Anteil bei den 15- bis 24-Jährigen (54 %) und bei Personen zwischen 25 und 39 Jahren (38 %). Eurobarometer Spezial 363:Internal Market:Awareness, Perceptions and Impacts, September 2011 – http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/ebs/ebs_363_en.pdf

[38]             Flash Eurobarometer 319b - Youth on the Move: Education and training, mobility, employment and entrepreneurship, Mai 2011 – http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_319b_sum_en.pdf

[39]             Im Jahr 2011 einigte sich der Rat auf einen Eckwert zur Mobilität im Bereich der Hochschulbildung, demzufolge bis 2020 mindestens 20 % aller Hochschulabsolventen eine bestimmte Zeitlang zum Studium oder Praktikum im Ausland verbringen sollen (entweder für die gesamte Studiendauer oder einen Mindestzeitraum von drei Monaten).

[40]             Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des EU-Programms "ERASMUS FÜR ALLE" für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport, KOM(2011) 788.

[41]             Europäische Kommission, „Study on a comprehensive overview on traineeship arrangements in Member States“, 2012 – http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=6717

[42]             Studie des Europäischen Jugendforums, „Interns revealed“, 2011 – http://issuu.com/yomag/docs/yfj_internsrevealed_web

[43]             Die Jugendgarantie-Systeme sollen gewährleisten, dass allen jungen Menschen unter 25, die arbeitslos werden oder nach dem Schulabschluss keine Arbeit finden, innerhalb von vier Monaten eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Ausbildungs- oder Praktikumsplatz angeboten werden (Empfehlung des Rates vom 22. April 2013).

[44]             Eurobarometer Spezial 75.1: Der Europäische Bürgerbeauftragte und die Bürgerrechte, Juli 2011 – http://www.ombudsman.europa.eu/de/press/statistics/eb751_eb_report.faces

[45]             http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/flash_arch_374_361_en.htm#365.

[46]             http://ec.europa.eu/justice/citizen/files/eu-citizen-brochure_de.pdf

[47]             Europa für Sie – Beratung ist ein Beratungsdienst der EU für die Öffentlichkeit. Es handelt sich um ein Team von Rechtsanwälten, die alle EU-Amtssprachen abdecken und sowohl mit dem EU-Recht als auch mit den nationalen Rechtsvorschriften aller EU-Mitgliedstaaten vertraut sind. http://europa.eu/youreurope/advice/index_de.htm.

[48]             SOLVIT behandelt Fälle, bei denen es um grenzübergreifende Probleme geht und die auf eine fehlerhafte Anwendung des EU-Rechts durch Behörden eines EU-Mitgliedstaats zurückzuführen sind. http://ec.europa.eu/solvit/.

[49]             Die ins Auge gefassten Maßnahmen werden nur für Mitgliedstaaten gelten, die Identitätsnachweise oder Meldebescheinigungen erteilen.

[50]             Vorschlag für eine Verordnung über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern COM(2012) 380, Vorschlag für eine Verordnung über die technische Unterwegskontrolle von Nutzfahrzeugen, die in der Gemeinschaft am Straßenverkehr teilnehmen COM(2012) 382 und Vorschlag für eine Richtlinie über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge COM(2012) 381.

[51]             Dieser strafrechtliche Grundsatz ist in Artikel 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Er leitet sich zudem aus den Verfassungstraditionen aller Mitgliedstaaten her.

[52]             Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf ist in Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 6 Absatz 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben.

[53]             Eurobarometer Spezial 395: Verfahren für geringfügige Forderungen - April 2013 - (im Folgenden: Eurobarometer zu geringfügigen Forderungen 2013) - http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb_special_399_380_en.htm#395

[54]             Seit 1. Januar 2009 in Kraft.

[55]             https://e-justice.europa.eu/home.do.

[56]             Siehe auch die öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft 2012.

[57]             Siehe Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten - KOM(2010) 603 – insbesondere die Maßnahmen 9 bis 13, die Verbraucheragenda – COM(2012) 225 und die Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum – COM(2012) 573.

[58]             Das Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket umfasst unter anderem einen Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (COM(2013) 78), einen Vorschlag für eine Verordnung über die Marktüberwachung von Produkten (COM(2013) 75) und eine Mitteilung der Kommission mit 20 Maßnahmen für sicherere und konforme Produkte für Europa: ein mehrjähriger Aktionsplan zur Produktüberwachung in der EU (COM(2013) 76). Die Dokumente können unter folgender Adresse eingesehen werden: http://ec.europa.eu/consumers/safety/psmsp/index_en.htm

[59]             Laut der im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher von Civic Consulting durchgeführten Studie „Consumer market study on the functioning of e-commerce" (2011).

[60]             Weitere Informationen finden sich in dem "Report from the Multi-Stakeholder Dialogue on Comparison Tools“: http://ec.europa.eu/consumers/documents/consumer-summit-2013-msdct-report_en.pdf

[61]             Vom Ausschuss der Regionen im Jahr 2012 durchgeführte Studie „Local and regional authorities promoting EU citizenship and citizens' rights“ – http://www.cor.europa.eu/en/news/forums/Documents/summary_cor_study_citizenship.pdf

[62]             Europäisches Parlament Eurobarometer 77.4: Die Europäer zwei Jahre vor den Europawahlen, Juni 2012 – http://www.europarl.europa.eu/pdf/eurobarometre/2012/election_2012/eb77_4_ee2014_synthese_analytique_de.pdf

[63]             Empfehlung der Kommission für ein demokratischeres und effizienteres Verfahren für die Wahlen zum Europäischen Parlament, C(2013) 1303.

[64]             In der Rechtssache Preston wurde die Klage eines britischen Staatsbürgers, der seit mehr als fünfzehn Jahren in Spanien lebt und gegen den Entzug seines Wahlrechts vorging, vom britischen High Court und vom Court of Appeal zurückgewiesen. Der Antrag auf ein Berufungsverfahren vor dem Supreme Court wurde zurückgewiesen, ohne dass ein Vorabentscheidungsersuchen gestellt wurde.

[65]             Präambel der Richtlinien 93/109/EG und 94/80/EG.

[66]             In folgenden dreizehn Mitgliedstaaten sind die Regionen zur Gesetzgebung befugt: Österreich (Länder), Belgien (Région), Tschechische Republik (Kraje), Dänemark (Amtskommuner), Deutschland (Länder), Spanien (Comunidades autonómas), Frankreich (Région), Italien (zwei autonome Provinzen und zwanzig Regionen), Niederlande (provinciale staten), Polen (województwo), Slowakei (Kraje), Schweden (Landstingsfullmäktige) und Vereinigtes Königreich.

[67]             Standard-Eurobarometer 78: Die Mediennutzung in der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/public_opinion/archives/eb/eb78/eb78_media_de.pdf

[68]             Richtlinie 2010/13/EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) ) ABl. L 95, S. 1–24.

[69]             Siehe Rede von Kommissionspräsident José Manuel Barroso zur Lage der Union 2012: „Wir brauchen einen europäischen öffentlichen Raum, in dem europäische Themen von einem europäischen Standpunkt aus diskutiert und debattiert werden. Wir dürfen nicht länger versuchen, europäische Probleme nur mit nationalen Lösungen zu bewältigen.”http://europa.eu/rapid/press-release_SPEECH-12-596_de.htm Siehe auch die Empfehlung des Europäischen Parlaments vom 7. September 2010 zu “Journalismus und neuen Medien- Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums” (2010/2015(INI)) und die Rede des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck zu Perspektiven der europäischen Idee vom 22. Februar 2013: http://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Reden/DE/JoachimGauck/Reden/2013/02/130222-Europa.html0.

[70]             http://europa.eu/citizens-2013/

[71]             http://ec.europa.eu/european-debate/index_de.htm

[72]             Das Follow-up zu den 25 Maßnahmen aus dem Bericht über die Unionsbürgerschaft 2010 wird regelmäßig aktualisiert - http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/factsheets/pdf_table_of_actions_en.pdf

[73]             KOM(2011)126.

[74]             KOM(2011) 127/2.

[75]             KOM(2010)747.

[76]             Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 – COM(2013) 228.

[77]          KOM(2011)326.

[78]             Der Vorschlag ist Teil eines Maßnahmenpakets, das eingeführt werden soll, um in der gesamten EU klare Rechte festzulegen und das Grundrecht auf ein faires Verfahren sowie das Recht auf Verteidigung zu gewährleisten. Die Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren trat im November 2010 in Kraft und ist bis zum 27. Oktober 2013 in nationales Recht umzusetzen; die Richtlinie über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren trat am 21. Juni 2012 in Kraft und muss bis zum 2. Juni 2014 in nationales Recht umgesetzt werden.

[79]             KOM(2011) 274.

[80]             KOM(2011) 275.

[81]             KOM(2011) 276.

[82]             Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011, ABl. L 338, S. 2.

[83]             Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI, ABl. L 315, S. 57.

[84]             Einschließlich der Steuern für Zulassung und Benutzung von Kraftfahrzeugen.

[85]             KOM(2010) 769.

[86]             KOM(2011) 712.

[87]             2011/856/EU.

[88]             Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Vereinfachung der Verbringung von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kraftfahrzeugen innerhalb des Binnenmarkts, COM(2012) 164.

[89]             COM(2012) 756.

[90]             SWD(2012) 429.

[91]             Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, ABl. L 88, S. 45.

[92]             Das Netz wird dabei von der „eHealth Governance Initiative Joint Action“ (eHGI) und der „Joint Action on Patient Registries“ (PARENT) unterstützt.

[93]             SWD(2012) 414.

[94]             Projekte SUSTAINS und PALENTE

[95]             COM(2011) 149.

[96]             http://ec.europa.eu/consularprotection

[97]             KOM(2011) 881.

[98]             Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. L 334, S. 1.

[99]             Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004, ABl. L 55, S.1.

[100]            COM(2013) 130.

[101]            KOM(2010) 636.

[102]            Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität, KOM(2011) 166 endg.

[103]            SWD(2012) 171 - http://ec.europa.eu/transport/themes/passengers/air/doc/prm/2012-06-11-swd-2012-171_de.pdf

[104]            Richtlinie der Kommission zur Änderung von Anhang III der Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft, ABl. L 68, S. 55.

[105]            Der vollständige Kodex ist nebst zusammenfassenden Übersichten auf der Website Digital Agenda for Europe erhältlich. Eine vereinfachte Version findet sich auf dem Portal Ihr Europa - Bürger in der neu geschaffenen Rubrik Ihre Online-Rechte

[106]            Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Formen der alternativen Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Richtlinie über alternative Streitbeilegung), KOM(2011) 793 endg.

[107]            Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung über Online-Streitbeilegung), KOM(2011) 794 endg.

[108]            Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen.

[109]            Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, COM(2013) 236.

[110]            http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/index_de.htm

[111]            http://bookshop.europa.eu/en/your-europe-your-rights-pbKM3212120

[112]            http://bookshop.europa.eu/en/freedom-to-move-and-live-in-europe-pbNE3210299

[113]            COM(2013) 126.

[114]            Ergebnisse einer vom 18. 12.2012 bis 1. 2.2013 durchgeführten Nutzerbefragung zur Bewertung von Relevanz und Nutzen der Website „Ihr Europa“ nach ihrer Umgestaltung im Jahr 2009 sowie einer Pop-up-Befragung, die im Januar/Februar 2013 beim Verlassen des Portals durchgeführt wurde, um mehr über das Profil der Portalbesucher und ihre Zufriedenheit mit dem Portal herauszufinden.

[115]            Beschluss Nr. 1093/2012/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger (2013), ABl. L 325, S.1.

[116]            Überblick unter: http://ec.europa.eu/research/social-sciences/research_en.html

[117]            Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des Programms “Rechte und Unionsbürgerschaft” für den Zeitraum 2014 bis 2020, KOM(2011) 758.

[118]            Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ für den Zeitraum 2014-2020", KOM(2011) 884.

[119]            Siehe die Mitteilungen der Kommission vom 8. Februar 2012 „Agenda zur Vereinfachung des MFR 2014-2020”, COM(2012) 42 und vom 20. September 2012 „Vereinfachung: Erster Fortschrittsanzeiger für den MFR 2014-2020“, COM(2012) 531.

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