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Document 52010PC0150

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

/* KOM/2010/0150 endg. */

52010DC0150

Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments /* KOM/2010/0150 endg. */


[pic] | EUROPÄISCHE KOMMISSION |

Brüssel, den 8.4.2010

KOM(2010)150 endgültig

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

BEGRÜNDUNG

Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006[1] ermöglicht die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments zur Finanzierung genau bestimmter Ausgaben, die innerhalb der Obergrenze einer oder mehrerer Rubriken des mehrjährigen Finanzrahmens nicht getätigt werden können.

Die Kommission schlägt gemäß Nummer 27 der Interinstitutionellen Vereinbarung nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 vor, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um den Mittelansatz für die flankierenden Maßnahmen im Bananensektor (BAM) über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus um 18,3 Mio. EUR aufzustocken.

Die beiden Teile der Haushaltsbehörde werden daran erinnert, dass die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 3/2010 erfolgen muss.

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

über die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über Haushaltsdisziplin und wirtschaftliche Haushaltsführung[2], insbesondere auf Nummer 27 Absatz 5,

auf Vorschlag der Kommission[3],

in Erwägung nachstehenden Grundes:

Nach Prüfung aller Möglichkeiten einer Mittelumschichtung innerhalb der Rubrik 4 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde übereingekommen, das Flexibilitätsinstrument in Anspruch zu nehmen, um im Haushaltsplan 2010 den Mittelansatz für die flankierenden Maßnahmen im Bananensektor (BAM) über die Obergrenze der Rubrik 4 hinaus um 18,3 Mio. EUR aufzustocken –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 (nachstehend „Haushaltsplan 2010“) wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um bei der Rubrik 4 Mittel für Verpflichtungen im Umfang von 18,3 Mio. EUR einzustellen.

Mit diesen Mitteln soll der Bedarf für folgende Maßnahme gedeckt werden:

- 18,3 Mio. EUR für die flankierenden Maßnahmen im Bananensektor (BAM).

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

Der Präsident Der Präsident

[1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[2] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

[3] ABl. […].

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