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Document E2014C0710(05)

Staatliche Beihilfen — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

ABl. C 217 vom 10.7.2014, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.7.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 217/13


Staatliche Beihilfen — Entscheidung, keine Einwände zu erheben

(2014/C 217/09)

Die EFTA-Überwachungsbehörde erhebt keine Einwände gegen folgende Beihilfemaßnahme:

Tag des Erlasses der Entscheidung

:

19. März 2014

Nummer der Beihilfe

:

74981

Nummer der Entscheidung

:

127/14/COL

EFTA-Staat

:

Norwegen

Titel (und/oder Name des Beihilfeempfängers)

:

Innovationskern NCE Raufoss

Rechtsgrundlage

:

Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c EWR-Abkommen

Art der Maßnahme

:

Einzelbeihilfe zur Belebung von Innovationskernen

Ziel

:

Innovationsförderung

Form der Beihilfe

:

Zuschuss

Mittelausstattung

:

Mittelausstattung insgesamt: 60 Mio. NOK

Laufzeit

:

bis Juli 2016

Wirtschaftszweige

:

industrielle Maschinen, Elektrogeräte und optische Geräte

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde

:

Innovation Norway

PO Box 448

Sentrum, Akersgata 13

NO-0104 Oslo

NORWEGEN

Die um vertrauliche Passagen bereinigte rechtsverbindliche Sprachfassung der Entscheidung ist auf der Website der EFTA-Überwachungsbehörde abrufbar:

http://www.eftasurv.int/state-aid/state-aid-register/


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