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Document C2017/099A/01

    Bekanntmachung eines allgemeinen Auswahlverfahrens EPSO/AD/338/17 — Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5)

    ABl. C 99A vom 30.3.2017, p. 1–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    30.3.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CA 99/1


    BEKANNTMACHUNG EINES ALLGEMEINEN AUSWAHLVERFAHRENS

    EPSO/AD/338/17

    Beamte (m/w) der Funktionsgruppe Administration (AD 5)

    (2017/C 099 A/01)

    Bewerbungsschluss: 3. Mai 2017, 12.00 Uhr mittags (MEZ)

    Das Europäische Amt für Personalauswahl (EPSO) führt ein allgemeines Auswahlverfahren auf der Grundlage von Prüfungen zur Erstellung einer Reserveliste durch, von der die EU-Organe neue Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Beamte (m/w) der Funktionsgruppe „Administration“ (AD) einstellen können.

    Die vorliegende Bekanntmachung und ihre Anhänge bilden den rechtlich verbindlichen Rahmen für dieses Auswahlverfahren.

    Die Allgemeinen Vorschriften für allgemeine Auswahlverfahren finden Sie in ANHANG II.

    Anzahl der Plätze auf der Reserveliste: 124

    WELCHE AUFGABEN ERWARTEN MICH?

    AD-Beamte haben in der Regel die Aufgabe, die Entscheidungsträger bei der Umsetzung des Auftrags ihres Organs oder ihrer Einrichtung zu unterstützen.

    AD 5 ist die Besoldungsgruppe, in der die meisten Hochschulabsolventen ihre berufliche Laufbahn in den EU-Organen beginnen.

    Wenn Sie im Anschluss an dieses Auswahlverfahren in dieser Besoldungsgruppe eingestellt werden, werden Sie in den EU-Organen als Mitglied eines Teams eine der folgenden drei Kernaufgaben wahrnehmen:

    1.

    Ausarbeitung politischer Maßnahmen;

    2.

    Operative Umsetzung der Maßnahmen;

    3.

    Ressourcenmanagement.

    In ANHANG I finden Sie weitere Informationen zu den typischen Aufgaben.

    KOMME ICH FÜR EINE BEWERBUNG INFRAGE?

    Der Bewerbungsbogen besteht aus zwei Teilen, für die jeweils eine bestimmte Frist gilt (siehe unten). Zum Zeitpunkt der Validierung des ersten Teils Ihrer Online-Bewerbung müssen Sie ALLE nachstehenden Zulassungsbedingungen erfüllen:

    1)    Allgemeine Zulassungsbedingungen:

    Sie müssen als Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats im Besitz Ihrer bürgerlichen Ehrenrechte sein.

    Sie müssen Ihren Verpflichtungen im Rahmen der nationalen Rechtsvorschriften über den Wehrdienst nachgekommen sein.

    Sie müssen den sittlichen Anforderungen der Tätigkeit genügen.

    2)    Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen:

    Sie müssen mindestens zwei EU-Amtssprachen beherrschen, d. h., in einer der beiden Sprachen benötigen Sie mindestens gründliche Kenntnisse (Niveau C1), in der anderen mindestens ausreichende Kenntnisse (Niveau B2).

    Weitere Informationen zu den Sprachniveaus finden Sie im Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (https://europass.cedefop.europa.eu/de/resources/european-language-levels-cefr).

    In der vorliegenden Bekanntmachung werden diese Sprachen wie folgt bezeichnet:

    Sprache 1: Sprache, in der die computergestützten Multiple-Choice-Tests absolviert werden;

    Sprache 2: Sprache, in der der zweite Teil des Bewerbungsbogens auszufüllen ist und die elektronische Postkorbübung und das Assessment-Center absolviert werden. In dieser Sprache erfolgt die Kommunikation zwischen EPSO und den Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben (darf nicht mit Sprache 1 identisch sein).

    Für das vorliegende Auswahlverfahren wird EPSO unter Berücksichtigung des Bedarfs der Dienststellen (siehe unten) als Sprache 2 die fünf Sprachen zulassen, die von den Bewerbern im ersten Teil ihres Bewerbungsbogens am häufigsten mit Niveau B2 oder höher angegeben werden .

    Warum steht für die Sprache 2 nur eine begrenzte Anzahl an Sprachen zur Auswahl?

    Aus praktischen und organisatorischen Gründen können nicht alle Phasen des Auswahlverfahrens in 24 Sprachen durchgeführt werden. Um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten, basiert die Assessment-Center-Methode insbesondere darauf, dass die Bewerber in Gruppen arbeiten und von einem gemeinsamen Prüfungsausschuss, der sich aus einer begrenzten Anzahl von Mitgliedern zusammensetzt, beurteilt werden.

    Darüber hinaus nutzen EPSO und der Prüfungsausschuss eine begrenzte Anzahl von Verkehrssprachen, um die Bewerber auf der Grundlage einheitlicher Kriterien zu vergleichen und ihre Bewerbungsbögen zu überprüfen.

    Ferner sollten die für jede zusätzliche Sprache erforderlichen Ressourcen und der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der zusätzlichen Personen stehen, die sich im Falle einer weiteren Sprachoption für das Auswahlverfahren bewerben könnten.

    Aus diesen Gründen haben EPSO und die EU-Organe beschlossen, dass höchstens fünf Sprachen als Sprache 2 zur Auswahl gestellt werden können.

    Aus denselben Gründen empfiehlt es sich, die Sprachen, in denen der Schriftwechsel zwischen den Bewerbern, die eine gültige Bewerbung eingereicht haben, und den Organen erfolgt und die Bewerbungsbögen zu erstellen sind, auf die Sprache 2 der Bewerber zu beschränken.

    Wie werden die Sprachen festgelegt, die als Sprache 2 zugelassen werden?

    Die EU-Organe setzen voraus, dass neue Mitarbeiter schon bei ihrer Einstellung unmittelbar in der Lage sind, bei ihrer täglichen Arbeit mit einer breiten Anzahl an Kollegen, Interessenträgern und Bürgern effizient zu kommunizieren. Andernfalls wäre die Arbeitsfähigkeit der EU-Organe erheblich beeinträchtigt.

    Um möglichst vielen Bewerbern, die eine der fünf zur Auswahl stehenden Verkehrssprachen (siehe oben) beherrschen, die Teilnahme zu ermöglichen, werden die Bewerber gebeten, ihre Kenntnisse in allen EU-Amtssprachen, in denen Sie über das geforderte Mindestniveau verfügen, anzugeben. Danach ermittelt EPSO anhand aller Bewerbungsbögen, die bis Ablauf der ersten Frist validiert wurden, in absteigender Reihenfolge diejenigen Sprachen, die mit Niveau B2 oder höher angegeben wurden, und gleicht diese mit dem Bedarf der Dienststellen ab, um eine geeignete Auswahl sicherzustellen. Auf dieser Grundlage legt EPSO in seiner Eigenschaft als Anstellungsbehörde die fünf Sprachen fest, in denen die elektronische Postkorbübung und das Assessment-Center durchgeführt werden (Sprache 2). Diese werden Ihnen kurz nach Ablauf der Anmeldefrist mitgeteilt.

    3)    Besondere Bedingungen — Bildungsabschlüsse und Berufserfahrung:

    Bildungsniveau, das einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens drei Jahren entspricht (Abschluss muss bis spätestens zum 31. Juli 2017 erworben sein).

    Beispiele für Mindestqualifikationen finden Sie in ANHANG III.

    Es wird keine Berufserfahrung vorausgesetzt.

    WIE LÄUFT DAS AUSWAHLVERFAHREN AB?

    1)    Bewerbung

    Der Bewerbungsbogen besteht aus zwei Teilen:

    i)

    Der erste Teil des Bewerbungsbogens ist bis zum Ablauf der in der vorliegenden Bekanntmachung genannten Anmeldefrist auszufüllen. Wenn Sie diesen ersten Teil ausfüllen, müssen Sie bestätigen, dass Sie die Zulassungskriterien dieses Auswahlverfahrens erfüllen. Zudem werden Sie gebeten, Ihre Kenntnisse in allen EU-Amtssprachen, in denen Sie mindestens über das Niveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) verfügen, anzugeben (mindestens zwei Sprachen) . Kurz nach Ablauf der Anmeldefrist werden Ihnen die fünf Sprachen mitgeteilt, in denen die elektronische Postkorbübung und das Assessment-Center stattfinden. Diesen ersten Teil des Bewerbungsbogens können Sie in jeder beliebigen EU-Amtssprache ausfüllen.

    Mit der Validierung des ersten Teils Ihres Bewerbungsbogens bestätigten Sie ehrenwörtlich, dass Sie alle im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Bedingungen erfüllen.

    ii)

    Wenn mindestens eine der Sprachen, bei denen Sie im ersten Teil des Bewerbungsbogens Kenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher angegeben haben, unter den fünf Sprachen ist, die als Sprache 2 zugelassen wurden, werden Sie aufgefordert, den zweiten Teil Ihres Bewerbungsbogens in der von Ihnen gewählten Sprache 2 auszufüllen (siehe Abschnitt „Besondere Zulassungsbedingungen — Sprachen“). In dieser Aufforderung wird Ihnen eine Frist genannt, in der dieser zweite Teil auszufüllen ist. Darüber hinaus werden Sie um weitere Angaben gebeten, die für das Auswahlverfahren von Bedeutung sind (beispielsweise zu Ihren Bildungsabschlüssen oder Ihrer Berufserfahrung). Ferner müssen Sie unter den Sprachen, die Sie bereits im ersten Teil Ihres Bewerbungsbogens angegeben haben, Ihre Sprache 1 und Ihre Sprache 2 festlegen. Als Sprache 1 können Sie jede der 24 EU-Amtssprachen wählen, als Sprache 2 eine der fünf zur Auswahl stehenden Sprachen. Wenn Sie keine dieser fünf Sprachen angegeben haben, werden Sie vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.

    Nachdem Sie die einzelnen Teile Ihres Bewerbungsbogens validiert haben, können Sie sie nicht mehr ändern.

    Bitte beachten Sie, dass der erste und zweite Teil Ihrer Bewerbung innerhalb der geltenden Fristen auszufüllen und zu validieren sind.

    2)    Computergestützte Multiple-Choice-Tests

    Wenn Sie den zweiten Teil Ihres Bewerbungsbogens in Ihrer Sprache 2 ausgefüllt und fristgerecht validiert haben, werden Sie zu computergestützten Multiple-Choice-Tests in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum eingeladen.

    Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie einen Termin für die Multiple-Choice-Tests buchen . Folgen Sie dazu den Anweisungen, die Sie von EPSO erhalten haben. In der Regel können Sie zwischen verschiedenen Terminen und Testzentren wählen. Die Phasen, in denen Sie die Buchung vornehmen und die Tests absolvieren können, sind zeitlich begrenzt .

    Die computergestützten Multiple-Choice-Tests werden nach folgendem Schema durchgeführt:

    Tests

    Sprache

    Fragen

    Dauer

    Bewertung

    Erforderliche Mindestpunktzahl

    Sprachlogisches Denken

    Sprache 1

    20 Fragen

    35 Min.

    Höchstpunkt-zahl: 20

    10 von 20

    Zahlenverständnis

    Sprache 1

    10 Fragen

    20 Min.

    Höchstpunkt-zahl: 10

    5 von 10

    Abstraktes Denken

    Sprache 1

    20 Fragen

    20 Min.

    Höchstpunkt-zahl: 20

    10 von 20

    Die Ergebnisse des Tests zum Zahlenverständnis gehen nicht in die Berechnung der bei den Multiple-Choice-Tests erzielten Gesamtpunktzahl ein. Sie müssen allerdings bei allen Tests die erforderliche Mindestpunktzahl erreicht haben und zu den Bewerbern gehören, die bei den Tests zum sprachlogischen und zum abstrakten Denken zusammengenommen eines der besten Ergebnisse erzielt haben, um sich für die nächste Phase des Auswahlverfahrens zu qualifizieren.

    Zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens werden etwa 15-mal, höchstens jedoch 20-mal so viele Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Die genaue Anzahl wird vom Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde festgelegt und auf der EPSO-Website vor dem Versand der Einladungen zur Postkorbübung bekannt gegeben.

    3)    Zwischentest: Elektronische Postkorbübung (e-tray)

    Wenn Sie alle computergestützten Multiple-Choice-Tests bestanden haben und zu den Bewerbern gehören, die bei den Tests zum sprachlogischen und zum abstrakten Denken zusammengenommen eines der besten Ergebnisse erzielt haben, werden Sie zur elektronischen Postkorbübung in Ihrer Sprache 2 in einem von EPSO anerkannten Prüfungszentrum eingeladen.

    Die elektronische Postkorbübung umfasst 15 bis 25 Fragen und dient der Bewertung der vier allgemeinen Kompetenzen, die in der unter Punkt 5 aufgeführten Tabelle genannt sind. Jede Kompetenz wird mit maximal 10 Punkten bewertet. Um zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen zu werden, müssen Sie zu den Bewerbern gehören, die bei allen Teilen dieser Übung zusammengenommen eines der besten Gesamtergebnisse erreicht haben.

    4)    Prüfung der Teilnahmeberechtigung

    Anhand der Angaben in den Online-Bewerbungen wird geprüft, ob die Bewerber die im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ genannten Zulassungsbedingungen erfüllen. EPSO prüft, ob die allgemeinen Zulassungsbedingungen erfüllt sind, der Prüfungsausschuss, ob die besonderen Zulassungsbedingungen erfüllt sind.

    Die Erfüllung der Zulassungsbedingungen wird in absteigender Reihenfolge — angefangen bei den Bewerbern, die bei der elektronischen Postkorbübung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht haben — überprüft. Diese Prüfung wird so lange fortgesetzt, bis die Zahl der Bewerber erreicht ist, die zu den Assessment-Center-Prüfungen eingeladen werden können. Die übrigen Bewerbungen werden nicht überprüft. Zum Assessment-Center werden etwa 2-mal, höchstens jedoch 2,5-mal so viele Bewerber eingeladen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt.

    5)    Assessment-Center

    Wenn Sie laut den Angaben in Ihrer Online-Bewerbung sämtliche Zulassungsbedingungen erfüllen und zu den Bewerbern gehören, die bei allen Teilen der elektronischen Postkorbübung zusammengenommen eines der besten Gesamtergebnisse erzielt haben, werden Sie zum ein- oder zweitägigen Assessment-Center eingeladen, das in Ihrer Sprache 2 durchgeführt wird und in der Regel in Brüssel stattfindet.

    Sofern nicht anders angegeben, müssen Sie Ihre Nachweise (Originale oder beglaubigte Kopien) zum Assessment-Center mitbringen. EPSO wird diese Unterlagen während Ihrer Assessment-Center-Prüfungen scannen und Ihnen am selben Tag zurückgeben.

    Die acht allgemeinen Kompetenzen werden im Assessment-Center mithilfe von vier Prüfungen (Fallstudie, mündliche Präsentation, kompetenzbasiertes Gespräch und Gruppenübung) bewertet. Die hierbei erzielten Punkte werden mit den bereits bei der elektronischen Postkorbübung erzielten Punkten kombiniert und bilden die Gesamtpunktzahl (es können maximal 80 Punkte erreicht werden). Die Kompetenzen werden nach folgendem Schema geprüft:

    Kompetenzen

    Prüfungen

    1.

    Analyse und Problemlösung

    Mündliche Präsentation

    Elektronische Postkorbübung (e-tray)

    2.

    Kommunikationsfähigkeit

    Mündliche Präsentation

    Fallstudie

    3.

    Qualitäts- und Ergebnisorientierung

    Fallstudie

    Elektronische Postkorbübung (e-tray)

    4.

    Persönliche und berufliche Weiterbildung

    Gruppenübung

    Kompetenzbasiertes Gespräch

    5.

    Setzen von Schwerpunkten und Organisationsfähigkeit

    Gruppenübung

    Elektronische Postkorbübung (e-tray)

    6.

    Belastbarkeit

    Mündliche Präsentation

    Kompetenzbasiertes Gespräch

    7.

    Teamfähigkeit

    Gruppenübung

    Elektronische Postkorbübung (e-tray)

    8.

    Führungsqualitäten

    Gruppenübung

    Kompetenzbasiertes Gespräch

    Erforderliche Mindestpunktzahl

    3 von 10 pro Kompetenz und 50 von 80 insgesamt

    6)    Reserveliste

    Nachdem der Prüfungsausschuss die Teilnahmeberechtigung der Bewerber anhand der vorgelegten Nachweise überprüft hat, erstellt er eine Reserveliste der Bewerber, die alle Zulassungsbedingungen erfüllen und nach dem Assessment-Center die besten Gesamtergebnisse erzielt haben. Es werden so viele Bewerber aufgenommen, wie es Plätze auf der Reserveliste gibt. Die Namen auf der Liste werden in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.

    Die Reserveliste sowie die Kompetenzpässe der erfolgreichen Bewerber mit dem qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses werden den EU-Organen und -Einrichtungen für die Einstellungsverfahren und zur künftigen Karriereplanung zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Reserveliste begründet weder ein Recht auf eine Einstellung noch eine Garantie hierfür.

    WANN UND WO KANN ICH MEINE BEWERBUNG EINREICHEN?

    Zur Bewerbung benötigen Sie ein EPSO-Konto. Bitte beachten Sie, dass Sie für alle EPSO-Bewerbungen nur ein Konto erstellen dürfen.

    Erste Frist: Bewerben Sie sich online über die EPSO-Website http://jobs.eu-careers.eu

    bis zum 3. Mai 2017, 12 Uhr mittags (MEZ).

    Den Bewerbern, die eine Aufforderung zum Ausfüllen des zweiten Teils ihres Bewerbungsbogens erhalten, wird kurz nach Ablauf dieser ersten Frist mitgeteilt, bis wann der zweite Teil des Bewerbungsbogens auszufüllen ist.


    ANHANG I

    AUFGABEN

    Die wichtigsten Aufgaben der Bewerber, die von der Reserveliste dieses Auswahlverfahrens eingestellt werden, können von Dienststelle zu Dienststelle variieren und insbesondere Folgendes umfassen:

    1.   Ausarbeitung und Weiterentwicklung politischer Maßnahmen

    Durchführung von Analysen und Ausarbeitung politischer Maßnahmen in den Politikbereichen der EU;

    Begleitung und Mitwirkung an der Umsetzung sektorspezifischer Maßnahmen, Verfassen von Briefings und Vermerken zu politischen Analysen;

    Unterstützung der Entscheidungsträger durch schriftliche oder mündliche Beiträge.

    2.   Operative Umsetzung der Maßnahmen

    Konzeption, Einführung, Begleitung und Durchführung von Kontrollen von Programmen und Aktionsplänen;

    Gestaltung der Beziehungen zu den Mitgliedstaaten und externen Interessengruppen;

    Begleitung der dienststellen- und organübergreifenden Koordinierung und Konsultation zur europäischen Politik;

    Koordinierung von auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU-Organe und anderer externer Interessengruppen eingesetzten Arbeitsgruppen;

    Entwurf von Verträgen, Vorbereitung von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und von Ausschreibungen sowie Mitwirkung an der Überwachung von Vorschlägen und Projekten;

    Mitwirkung an der externen Kommunikation sowie an der internen Berichterstattung und Kommunikation.

    3.   Ressourcenmanagement

    Management der Ressourcen, einschließlich Personal, Finanzmittel und Ausrüstung;

    Überwachung der Verwaltungs-, Finanz- und Haushaltsverfahren;

    Mitwirkung an der Ausarbeitung der Haushaltsansätze und der Erstellung der Jahresberichte und Jahresabschlüsse;

    Risikomanagement (auf operativer, strategischer, sozialer und finanzieller Ebene).

    Ende von ANHANG I. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


    ANHANG II

    ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN FÜR ALLGEMEINE AUSWAHLVERFAHREN

    ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    Jede Bezugnahme in einem von EPSO organisierten Auswahlverfahren auf Personen eines bestimmten Geschlechts gilt grundsätzlich ebenso für Personen anderen Geschlechts.

    Teilen sich mehrere Bewerber mit gleichem Ergebnis in einer Phase des Auswahlverfahrens den letzten Platz, werden sie alle zur nächsten Phase zugelassen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung nachträglich wieder zugelassen wurden.

    Wenn mehrere Bewerber für den letzten verfügbaren Platz auf der Reserveliste in Betracht kommen, werden sie alle in die Liste aufgenommen. Gleiches gilt für Bewerber, die nach einer erfolgreichen Berufung zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens nachträglich wieder zugelassen wurden.

    1.   WER KANN SICH BEWERBEN?

    1.1.   Allgemeine und besondere Zulassungsbedingungen

    Die allgemeinen und besonderen Zulassungsbedingungen (einschließlich Sprachkenntnissen) für die einzelnen Fachgebiete oder Profile finden Sie im Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“.

    Die besonderen Zulassungsbedingungen (Qualifikationen, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse) variieren je nach gesuchtem Profil. Bitte erläutern Sie die für die Ausübung der Tätigkeit relevanten Qualifikationen und Ihre einschlägige Berufserfahrung (falls verlangt) in Ihrer Bewerbung so präzise wie möglich (siehe Abschnitt „Komme ich für eine Bewerbung infrage?“ dieser Bekanntmachung).

    a)

    Bildungsabschlüsse und/oder Abschlusszeugnisse: Bildungsabschlüsse, die Sie in der oder außerhalb der EU erworben haben, müssen durch eine offizielle Stelle in einem EU-Mitgliedstaat (z. B. das Bildungsministerium) anerkannt sein. Der Prüfungsausschuss trägt den unterschiedlichen Bildungssystemen Rechnung.

    Im Falle postsekundärer Bildungsabschlüsse, einer Fach- oder Berufsausbildung bzw. einer Spezialisierung sind die Dauer und die behandelten Themen anzugeben. Des Weiteren ist zu präzisieren, ob es sich um einen Vollzeit-, Teilzeit- oder Abendlehrgang gehandelt hat.

    b)

    Ihre Berufserfahrung (falls verlangt) wird nur dann berücksichtigt, wenn sie für die Ausübung der künftigen Tätigkeit relevant ist und

    nachweislich eine echte Erwerbstätigkeit darstellt,

    gegen Entgelt geleistet wurde,

    ein Anstellungs- oder Dienstleistungsverhältnis umfasst und

    folgende Bedingungen erfüllt sind:

    Freiwilligentätigkeit: vergütete Tätigkeiten, die in Umfang (geleistete Wochenstunden) und Dauer einer regulären Erwerbstätigkeit entsprechen;

    Praktika: vergütete Praktika:

    Wehrdienst: Wehrdienst, der vor oder nach Erwerb des Bildungsabschlusses, der zur Teilnahme am Auswahlverfahren berechtigt, abgeleistet wurde, wobei höchstens die Dauer der gesetzlichen Wehrpflicht Ihres Mitgliedstaats angerechnet wird;

    Mutterschafts-/Vaterschafts-/Adoptionsurlaub: sofern dieser im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses genommen wurde;

    Promotion: Anrechnung von höchstens drei Jahren, sofern die Promotion tatsächlich erlangt wurde, unabhängig von einer etwaigen Vergütung der Doktorandentätigkeit;

    Teilzeittätigkeit: anteilige Berechnung auf der Grundlage der geleisteten Arbeitsstunden; für eine sechsmonatige Halbtagstätigkeit würden beispielsweise drei Monate angerechnet.

    1.2.   Nachweise

    In verschiedenen Phasen des Auswahlverfahrens werden Sie aufgefordert, als Nachweis Ihrer Staatsbürgerschaft ein zum Zeitpunkt der Frist für den ersten Teil Ihrer Bewerbung gültiges offizielles Dokument (z. B. Reisepass oder Personalausweis) vorzulegen.

    Für alle Beschäftigungszeiten sind Originale oder beglaubigte Kopien folgender Dokumente erforderlich:

    Bescheinigungen des (der) ehemaligen und derzeitigen Arbeitgeber(s), aus der die Art der Tätigkeiten, die Ebene, auf der sie ausgeführt wurden, sowie Beschäftigungsbeginn und -ende hervorgehen. Die Unterlagen müssen den offiziellen Briefkopf und Stempel des Unternehmens sowie den Namen und die Unterschrift der zuständigen Person enthalten;

    oder Arbeitsvertrag/-verträge sowie die jeweils erste und letzte Lohn- oder Gehaltsabrechnung mit einer detaillierten Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten;

    (im Falle nicht lohn- oder gehaltsabhängiger Berufstätigkeit, z. B. Selbstständige, freie Berufe) Rechnungsbelege oder Auftragsscheine mit detaillierter Angabe der ausgeführten Tätigkeiten oder andere einschlägige offizielle Belege;

    (im Falle von Konferenzdolmetschern, bei denen Berufserfahrung gefordert wird) Nachweise über die Zahl der Konferenzdolmetschtage und die Sprachen, aus denen bzw. in die gedolmetscht wurde.

    In der Regel werden keine Nachweise über die Sprachkenntnisse verlangt, außer bei bestimmten Auswahlverfahren für Sprachenberufe oder Spezialisten.

    Sie können zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens um weitere Informationen gebeten werden. EPSO wird Sie darüber informieren, welche Nachweise zu welchem Zeitpunkt erforderlich sind.

    1.3.   Chancengleichheit und besondere Vorkehrungen

    Falls Sie eine Behinderung oder gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die Sie an der Testteilnahme hindern könnte, geben Sie dies bitte auf dem Bewerbungsbogen an und teilen Sie uns mit, welche besonderen Vorkehrungen erforderlich sind. Tritt die Behinderung oder Beeinträchtigung nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein, ist EPSO so schnell wie möglich darüber zu unterrichten (siehe unten).

    Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie eine Bescheinigung der in Ihrem Land zuständigen Behörde oder ein ärztliches Attest an EPSO schicken. Ihre Unterlagen werden geprüft, damit erforderlichenfalls angemessene Vorkehrungen getroffen werden können.

    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das „EPSO-Accessibility-Team“:

    per E-Mail (EPSO-accessibility@ec.europa.eu)

    per Fax (+32 22998081) oder

    per Post:

    Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

    EPSO accessibility

    Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    2.   WER BEURTEILT MICH?

    Es wird ein Prüfungsausschuss eingesetzt, der die Bewerber untereinander vergleicht, um anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens festgelegten Kriterien die Personen auszuwählen, die aufgrund ihrer Kompetenzen, Fähigkeiten und Qualifikationen am besten geeignet sind. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses legen den Schwierigkeitsgrad der Prüfungen fest und genehmigen deren Inhalt auf der Grundlage der Vorschläge von EPSO.

    Um die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses zu gewährleisten, ist es den Bewerbern sowie allen anderen nicht zum Prüfungsausschuss gehörenden Personen ausdrücklich untersagt, zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses Kontakt aufzunehmen. Eine Ausnahme bilden Prüfungen, die eine direkte Interaktion zwischen den Bewerbern und dem Prüfungsausschuss erfordern.

    Bewerber, die ihren Standpunkt oder ihre Rechte geltend machen möchten, müssen dies schriftlich tun, indem sie ihre Mitteilungen an den Prüfungsausschuss über EPSO einreichen, das diese an den Prüfungsausschuss weiterleitet. Den Bewerbern ist es untersagt, sich entgegen diesen Vorschriften direkt oder indirekt an den Prüfungsausschuss zu wenden. Bei Zuwiderhandlung können die Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden.

    Familiäre oder hierarchische Beziehungen zwischen einem Bewerber und einem Mitglied des Prüfungsausschusses stellen einen Interessenkonflikt dar. Die Prüfungsausschüsse sind gehalten, EPSO eine derartige Situation unverzüglich mitzuteilen, wenn sie davon Kenntnis erlangen. EPSO wird jeden Fall im Einzelnen prüfen und die jeweils geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Nichteinhaltung der vorgenannten Vorschriften kann für die Mitglieder des Prüfungsausschusses Disziplinarmaßnahmen nach sich ziehen und zum Ausschluss der Bewerber vom Auswahlverfahren führen (siehe Ziffer 4.4).

    Die Namen der einzelnen Mitglieder des Prüfungsausschusses werden auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) vor Beginn des Assessment-Centers/der Assessment-Phase veröffentlicht.

    3.   KOMMUNIKATION

    3.1.   Kommunikation mit EPSO

    Bitte konsultieren Sie Ihr EPSO-Konto mindestens zweimal pro Woche, um den Stand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Ist Ihnen dies aufgrund eines technischen Problems seitens EPSO nicht möglich, ist EPSO unverzüglich zu unterrichten:

    vorzugsweise über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) oder

    telefonisch via „Europe Direct“ (00 800 67 89 10 11) oder

    per Post:

    Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

    Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    EPSO behält sich das Recht vor, keine Anfragen zu beantworten, wenn die entsprechenden Informationen eindeutig aus der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, den dazugehörigen Anhängen oder der EPSO-Website (u. a. unter „Fragen und Antworten“) hervorgehen.

    Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel zu Ihrer Bewerbung Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

    EPSO wendet die Grundsätze des Kodex für gute Verwaltungspraxis an http://ec.europa.eu/transparency/code/index_de.htm (veröffentlicht im Amtsblatt). EPSO behält sich demzufolge das Recht vor, bei Schreiben mit mehrfach gleichlautendem oder beleidigendem Inhalt bzw. Äußerungen ohne erkennbaren Sinn und Zweck den Schriftwechsel einzustellen.

    3.2.   Zugang zu Informationen

    Als Teilnehmer an einem Auswahlverfahren werden Ihnen vor dem Hintergrund der Begründungspflicht besondere Rechte für den Zugang zu bestimmten Sie betreffenden Informationen gewährt, damit Sie im Falle einer ablehnenden Entscheidung ein Rechtsmittel einlegen können.

    Diese Begründungspflicht muss in einem ausgewogenen Verhältnis zur Vertraulichkeit der Arbeiten der Prüfungsausschüsse stehen, die die Unabhängigkeit des Prüfungsausschusses und Objektivität der Auswahl gewährleistet. Aus Gründen der Vertraulichkeit können die Ansichten der Mitglieder des Prüfungsausschusses in Bezug auf individuelle oder vergleichende Beurteilungen der Bewerber nicht offengelegt werden.

    Diese Rechte gelten speziell für Bewerber allgemeiner Auswahlverfahren. Aus den Vorschriften über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten lassen sich über die in diesem Abschnitt dargelegten Rechte hinaus keinerlei weiteren Ansprüche ableiten.

    3.2.1.   Automatische Benachrichtigung

    Nach jeder Phase eines Auswahlverfahrens erhalten Sie über Ihr EPSO-Konto automatisch folgende Informationen:

    Multiple-Choice-Tests: Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit Ihren Antworten und den korrekten Antworten nach Referenzzahlen/-buchstaben. Der Zugang zum Wortlaut der Fragen und Antworten ist explizit ausgeschlossen.

    Zulassung: Information, ob Sie zugelassen wurden oder, falls nicht, welche Zulassungskriterien nicht erfüllt waren;

    Talent Screener (Talentfilter): Ihre Ergebnisse sowie eine Aufstellung mit der Gewichtung der einzelnen Fragen, die für Ihre Antworten vergebenen Punkte sowie Ihre Gesamtpunktzahl;

    Vorauswahltests: Ihre Ergebnisse;

    Zwischenprüfungen: Ihre Ergebnisse, wenn Sie nicht zu den Bewerbern zählen, die zur nächsten Phase zugelassen wurden;

    Assessment-Center/Assessment-Phase: Ihren Kompetenzpass mit der Gesamtpunktzahl, die Sie für jede Kompetenz erzielt haben, und dem quantitativen und qualitativen Feedback des Prüfungsausschusses zu Ihren Ergebnissen des Assessment-Centers/der Assessment-Phase (sofern Sie nicht vom Auswahlverfahren ausgeschossen wurden).

    EPSO übermittelt den Bewerbern generell keine Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen, da diese gegebenenfalls in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden. Bei bestimmten Tests jedoch können die Ausgangstexte oder Aufgabenstellungen ausnahmsweise auf der EPSO-Website veröffentlicht werden, sofern

    die Prüfungen abgeschlossen sind;

    die Ergebnisse feststehen und den Bewerbern mitgeteilt wurden und

    die Ausgangstexte/Aufgabenstellungen nicht in künftigen Auswahlverfahren wiederverwendet werden.

    3.2.2.   Auskunftsersuchen

    Sie können eine unkorrigierte Kopie Ihrer Antworten bei den schriftlichen Prüfungen anfordern, deren Inhalte in künftigen Auswahlverfahren nicht wiederverwendet werden. Antworten auf Fallstudien sind hiervon ausdrücklich ausgeschlossen.

    Insbesondere Ihre korrigierten Antworten sowie Einzelheiten zur Bewertung unterliegen der Geheimhaltungspflicht für die Arbeiten des Prüfungsausschusses und werden nicht offengelegt.

    EPSO ist bestrebt, den Bewerbern im Einklang mit der Begründungspflicht sowie unter Beachtung der Vertraulichkeit der Arbeiten des Prüfungsausschusses und der Datenschutzbestimmungen so viele Informationen wie möglich zur Verfügung zu stellen. Alle Auskunftsersuchen werden mit Blick auf diese Pflichten geprüft.

    Auskunftsersuchen sind über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) binnen 10 Kalendertagen, nachdem Sie Ihre Ergebnisse über Ihr EPSO-Konto erhalten haben, zu übermitteln.

    4.   BESCHWERDEN UND PROBLEME

    4.1.   Technische Probleme

    Wenn Sie in irgendeiner Phase des Auswahlverfahrens mit einem ernsthaften technischen oder organisatorischen Problem konfrontiert sind, teilen Sie dies EPSO bitte unverzüglich mit, damit dem Problem nachgegangen und die nötigen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können:

    vorzugsweise über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) oder

    per Post:

    Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO)

    Avenue de Cortenbergh/Kortenberglaan 25

    1049 Bruxelles/Brussel

    BELGIQUE/BELGIË

    Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel Ihren Namen (wie in Ihrem EPSO-Konto angegeben), Ihre Bewerbernummer und die Nummer des Auswahlverfahrens an.

    Wenn ein Problem außerhalb der Testzentren auftritt (z. B. bei der Bewerbung oder Terminbuchung), übermitteln Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1) bitte eine knappe Beschreibung des Problems.

    Bei einem Problem in einem Testzentrum

    informieren Sie das Aufsichtspersonal und bitten es, Ihre Beschwerde schriftlich festzuhalten, und

    übermitteln Sie EPSO über die Schaltfläche „Kontaktieren Sie uns“ auf der EPSO-Website (www.eu-careers.eu) eine knappe Beschreibung des Problems.

    4.2.   Interne Überprüfungsverfahren

    4.2.1.   Fehler in den computergestützten Multiple-Choice-Fragen

    Die Datenbank mit den Multiple-Choice-Fragen wird von EPSO und den Prüfungsausschüssen laufend einer eingehenden Qualitätskontrolle unterzogen.

    Falls Sie allerdings der Meinung sind, dass ein Fehler in einer oder mehrerer der Multiple-Choice-Fragen Ihnen Probleme bei der Beantwortung bereitet hat, können Sie beantragen, dass der Prüfungsausschuss die betreffende(n) Frage(n) überprüft („Neutralisierungsverfahren“).

    Gemäß diesem Verfahren kann der Prüfungsausschuss beschließen, die fehlerhafte Frage nicht zu werten und die ursprünglich für diese Frage vorgesehene Punktzahl auf die verbleibenden Testfragen zu verteilen. Die Neuberechnung der Punkte betrifft nur die Bewerber, denen die betreffende Prüfungsfrage tatsächlich gestellt wurde. Die in der vorliegenden Bekanntmachung jeweils angegebene Benotung der Tests bleibt unverändert.

    Beschwerden zu Multiple-Choice-Fragen sind wie folgt einzulegen:

    Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1) ausschließlich über das Online-Kontaktformular.

    Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2;

    Frist: binnen 10 Kalendertagen ab dem Datum Ihrer computergestützten Tests;

    weitere Angaben: Bitte beschreiben Sie, worum es bei der Frage ging (Inhalt), damit die betreffende Frage ermittelt werden kann, und erläutern Sie den angeblichen Fehler möglichst präzise.

    Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden oder in denen die strittige(n) Testfrage(n) oder der vermutete Fehler nicht klar beschrieben werden, werden nicht berücksichtigt.

    Insbesondere Anträgen, bei denen lediglich auf angebliche Übersetzungsfehler hingewiesen wird, ohne diese näher auszuführen, wird nicht stattgegeben.

    4.2.2.   Anträge auf Überprüfung

    Sie können eine Überprüfung jeder Entscheidung des Prüfungsausschusses oder von EPSO beantragen, mit der Ihre Ergebnisse festlegt werden und/oder bestimmt wird, ob Sie zur nächsten Phase des Auswahlverfahrens zugelassen werden oder nicht.

    Ein Überprüfungsantrag kann sich auf Folgendes stützen:

    einen materiellen Fehler im Auswahlverfahren und/oder

    einen Verstoß gegen das Beamtenstatut, die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die dazugehörigen Anhänge und/oder die gängige Rechtsprechung durch den Prüfungsausschuss oder durch EPSO.

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Gültigkeit der Bewertung des Prüfungsausschusses in Bezug auf die Qualität Ihrer Leistung bei einer Prüfung oder die Relevanz Ihrer Qualifikationen und Berufserfahrung nicht anfechten können. Diese Bewertung ist Ausdruck eines Werturteils des Prüfungsausschusses. Eine Beanstandung der Bewertung Ihrer Tests, Erfahrung und/oder Qualifikationen kann nicht als Beweis dafür dienen, dass dem Prüfungsausschuss ein Fehler unterlaufen ist. Überprüfungsanträgen auf dieser Grundlage kann nicht stattgegeben werden.

    Anträge auf Überprüfung sind wie folgt einzureichen:

    Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1).

    Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2;

    Frist: binnen 10 Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung, die Sie anfechten wollen, über Ihr EPSO-Konto mitgeteilt wurde;

    weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

    Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

    Binnen 15 Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Die Stelle, die die angefochtene Entscheidung getroffen hat (entweder der Prüfungsausschuss oder EPSO), wird Ihren Antrag prüfen und darüber befinden. Danach geht Ihnen so schnell wie möglich ein mit Gründen versehenes Antwortschreiben zu.

    Wird Ihrem Antrag stattgegeben, nehmen Sie das Auswahlverfahren in der Phase wieder auf, in der Sie ausgeschlossen wurden, und zwar unabhängig von der Phase, in der sich das Auswahlverfahren zu diesem Zeitpunkt befindet.

    4.3.   Sonstige Beschwerdewege

    4.3.1.   Verwaltungsbeschwerden

    Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, eine Verwaltungsbeschwerde an den Direktor von EPSO in seiner Funktion als Anstellungsbehörde zu richten.

    Sie können Beschwerde einreichen gegen eine Entscheidung (bzw. gegen die Tatsache, dass eine Entscheidung nicht getroffen wurde), wenn sich diese direkt und unmittelbar auf Ihren Rechtsstatus als Bewerber auswirkt. Voraussetzung jedoch ist, dass ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Auswahlverfahrens vorliegt. Der Direktor von EPSO ist nicht befugt, ein Werturteil des Prüfungsausschusses zu ändern (siehe Ziffer 4.2.2).

    Verwaltungsbeschwerden sind wie folgt einzureichen:

    Verfahren: Bitte kontaktieren Sie EPSO (siehe Ziffer 3.1).

    Sprache: die von Ihnen für das betreffende Auswahlverfahren gewählte Sprache 2;

    Frist: binnen drei Monaten nach Mitteilung der Entscheidung, die Sie anfechten möchten, oder ab dem Tag, an dem die Entscheidung hätte getroffen werden müssen;

    weitere Angaben: Bitte geben Sie präzise an, welche Entscheidung Sie anfechten wollen, und begründen Sie Ihren Antrag.

    Anträge, die nicht fristgerecht eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.

    4.3.2.   Rechtsmittel

    Als Teilnehmer an einem allgemeinen Auswahlverfahren haben Sie das Recht, ein Rechtsmittel beim Gericht einzulegen.

    Wenn Sie eine Entscheidung von EPSO anfechten wollen, müssen Sie zunächst eine Verwaltungsbeschwerde einreichen (siehe Ziffer 4.3.1).

    Rechtsmittel sind wie folgt einzulegen:

    Verfahren: Siehe Website des Gerichts (http://curia.europa.eu/jcms/).

    4.3.3.   Europäischer Bürgerbeauftragter

    Alle Unionsbürger und in der EU ansässigen Personen können eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen.

    Einer Beschwerde beim Bürgerbeauftragten müssen die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein (siehe Ziffern 4.1-4.3).

    Eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten hat keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Fristen für die Einlegung einer Verwaltungsbeschwerde oder eines Rechtsmittels.

    Beschwerden beim Bürgerbeauftragten sind wie folgt einzulegen:

    Verfahren: Siehe Website des Europäischen Bürgerbeauftragten (http://www.ombudsman.europa.eu/).

    4.4.   Ausschluss vom Auswahlverfahren

    Sie können jederzeit vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden, wenn EPSO feststellt, dass Sie

    mehr als ein EPSO-Konto erstellt haben;

    sich für Fachgebiete oder Profile beworben haben, die nicht miteinander vereinbar sind;

    nicht die Zulassungsbedingungen erfüllen;

    falsche Angaben gemacht haben oder für Ihre Angaben die entsprechenden Nachweise fehlen;

    keinen Testtermin gebucht oder die Tests nicht absolviert haben;

    während der Tests betrogen haben;

    in Ihrem Bewerbungsbogen nicht die Sprache(n), die als Sprache 2 zugelassen wurde(n), oder nicht das für die Sprache 2 erforderliche Mindestniveau angegeben haben;

    versucht haben, unerlaubten Kontakt zu einem Mitglied des Prüfungsausschusses aufzunehmen;

    EPSO nicht über einen möglichen Interessenkonflikt mit einem Mitglied des Prüfungsausschusses informiert haben;

    Ihre Bewerbung in einer anderen als der/den in der vorliegenden Bekanntmachung des Auswahlverfahrens angegebenen Sprache(n) eingereicht haben (die Verwendung einer anderen Sprache kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es sich um Eigennamen, offizielle Titel oder Stellenbezeichnungen handelt gemäß den Nachweisen oder Bezeichnungen/Titeln von Abschlüssen); und/oder

    Ihre Unterlagen bei anonym benoteten schriftlichen oder praktischen Tests eindeutig gekennzeichnet oder mit Ihrem Namen versehen haben.

    Bei Bewerbern auf eine Stelle bei den EU-Organen und -Einrichtungen wird ein Höchstmaß an Integrität vorausgesetzt. Jede Form von Betrug oder versuchtem Betrug kann rechtliche Konsequenzen haben und dazu führen, dass Sie zu künftigen Auswahlverfahren nicht mehr zugelassen werden.

    Ende von ANHANG II. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


    ANNHANG III

    BEISPIELE FÜR MINDESTABSCHLÜSSE (PRO LAND UND BESOLDUNGSGRUPPE), DIE DEN IN DEN BEKANNTMACHUNGEN VON AUSWAHLVERFAHREN GEFORDERTEN ABSCHLÜSSEN GRUNDSÄTZLICH ENTSPRECHEN

    Bitte klicken Sie hier für eine leicht lesbare Übersicht über die Beispiele.

     

    AST-SC 1 bis AST-SC 6

    AST 1 bis AST 7

    AST 3 bis AST 11

    AD 5 bis AD 16

    LAND

    Sekundarschulabschluss (der den Zugang zur postsekundären Bildung ermöglicht)

    Postsekundärer Bildungsabschluss (postsekundäre nichtuniversitäre Ausbildung oder universitärer Kurzzeitstudiengang von mindestens zwei Jahren)

    Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens drei Jahren)

    Ausbildung auf Hochschulniveau (von mindestens vier Jahren)

    Belgique — België — Belgien

    Certificat de l’enseignement secondaire supérieur (CESS)/Diploma secundair onderwijs

    Diplôme d’aptitude à accéder à l’enseignement supérieur (DAES)/

    Getuigschrift van hoger secundair onderwijs

    Diplôme d’enseignement professionnel

    Getuigschrift van het beroepssecundair onderwijs

    Candidature — Kandidaat

    Graduat — Gegradueerde

    Bachelor/Professioneel gerichte Bachelor

    Bachelor académique (180 crédits)

    Academisch gerichte Bachelor (180 ECTS)

    Licence/Licentiaat

    Master

    Diplôme d’études approfondies (DEA)

    Diplôme d’études spécialisées (DES)

    Diplôme d’études supérieures spécialisées (DESS)

    Gediplomeerde in de Voortgezette Studies (GVS)

    Gediplomeerde in de Gespecialiseerde Studies (GGS)

    Gediplomeerde in de Aanvullende Studies (GAS)

    Agrégation/Aggregaat

    Ingénieur industriel/Industrieel ingenieur

    Doctorat/Doctoraal diploma

    България

    Диплома за завършено средно образование

    Специалист по …

     

    Диплома за висше образование

    Бакалавър

    Магистър

    Česká republika

    Vysvědčení o maturitní zkoušce

    Vysvědčení o absolutoriu (Absolutorium) + diplomovaný specialista (DiS.)

    Diplom o ukončení

    bakalářského studia (Bakalář)

    Diplom o ukončení vysokoškolského studia

    Magistr

    Doktor

    Danmark

    Bevis for:

    Studentereksamen

    Højere Forberedelseseksamen (HF)

    Højere Handelseksamen (HHX)

    Højere Afgangseksamen (HA)

    Bac pro: Bevis for Højere Teknisk Eksamen (HTX)

    Videregående uddannelser

    = Bevis for = Eksamensbevis som (erhversakademiuddannelse AK)

    Bachelorgrad (BA or BS)

    Professionsbachelorgrad

    Diplomingeniør

    Kandidatgrad/Candidatus

    Master/Magistergrad (mag.art)

    Licenciatgrad

    ph.d.-grad

    Deutschland

    Abitur/Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife

    Fachabitur/Zeugnis der Fachhochschulreife

     

    Fachhochschulabschluss

    Bachelor

    Hochschulabschluss/ Fachhochschulabschluss/ Master

    Magister Artium/Magistra Artium

    Staatsexamen/Diplom

    Erstes Juristisches Staatsexamen

    Doktorgrad

    Eesti

    Gümnaasiumi lõputunnistus + riigieksamitunnistus

    Lõputunnistus kutsekeskhariduse omandamise kohta

    Tunnistus keskhariduse baasil kutsekeskhariduse omandamise kohta

    Bakalaureusekraad (min 120 ainepunkti)

    Bakalaureusekraad (< 160 ainepunkti)

    Rakenduskõrghariduse diplom

    Bakalaureusekraad (160 ainepunkti)

    Magistrikraad

    Arstikraad

    Hambaarstikraad

    Loomaarstikraad

    Filosoofiadoktor

    Doktorikraad (120–160 ainepunkti)

    Éire/Ireland

    Ardteistiméireacht, Grád D3, i 5 ábhar

    Leaving Certificate Grade D3 in 5 subjects

    Gairmchlár na hArdteistiméireachta (GCAT)

    Leaving Certificate Vocational Programme (LCVP)

    Teastas Náisiúnta

    National Certificate

    Gnáthchéim bhaitsiléara

    Ordinary bachelor degree

    Dioplóma náisiúnta (ND, Dip.)

    National diploma (ND, Dip.)

    Ardteastas (120 ECTS)

    Higher Certificate (120 ECTS)

    Céim onóracha bhaitsiléara (3 bliana/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)

    Honours bachelor degree (3 years/180 ECTS) (BA, B.Sc, B.Eng)

    Céim onóracha bhaitsiléara (4 bliana/240 ECTS)

    Honours bachelor degree (4 years/240 ECTS)

    Céim ollscoile

    University degree

    Céim mháistir (60-120 ECTS)

    Master’s degree (60-120 ECTS)

    Dochtúireacht

    Doctorate

    Ελλάδα

    Απολυτήριο Γενικού Λυκείου Απολυτήριο Κλασικού Λυκείου

    Απολυτήριο Τεχνικού Επαγγελματικού Λυκείου

    Απολυτήριο Ενιαίου Πολυκλαδικού Λυκείου

    Απολυτήριο Ενιαίου Λυκείου

    Απολυτήριο Τεχνολογικού Επαγγελματικού Εκπαιδευτηρίου

    Δίπλωμα επαγγελματικής κατάρτισης (ΙΕΚ)

     

    Πτυχίο ΑΕΙ (πανεπιστημίου,

    πολυτεχνείου, ΤΕΙ)

    Μεταπτυχιακό Δίπλωμα Ειδίκευσης

    (2ος κύκλος)

    Διδακτορικό Δίπλωμα (3ος κύκλος)

    España

    Bachillerato + Curso de Orientación Universitaria (COU)

    Bachillerato

    BUP

    Diploma de Técnico especialista

    FP grado superior (Técnico superior)

    Diplomado/ Ingeniero técnico

    Licenciatura

    Máster

    Ingeniero

    Título de Doctor

    France

    Baccalauréat

    Diplôme d’accès aux études universitaires (DAEU)

    Brevet de technicien

    Diplôme d’études universitaires générales (DEUG)

    Brevet de technicien supérieur (BTS)

    Diplôme universitaire de technologie (DUT)

    Diplôme d’études universitaires scientifiques et techniques (DEUST)

    Licence

    Maîtrise

    Maîtrise des sciences et techniques (MST), maîtrise des sciences de gestion (MSG), diplôme d’études supérieures techniques (DEST), diplôme de recherche technologique (DRT),

    diplôme d’études supérieures

    spécialisées (DESS), diplôme

    d’études approfondies (DEA),

    master 1, master 2 professionnel,

    master 2 recherche

    Diplôme des grandes écoles

    Diplôme d’ingénieur

    Doctorat

    Italia

    Diploma di maturità (vecchio ordinamento)

    Perito ragioniere

    Diploma di superamento dell’esame di Stato conclusivo dei corsi di studio di istruzione secondaria superiore

    Diploma universitario (DU)

    Certificato di specializzazione tecnica superiore/

    Attestato di competenza (4 semestri)

    Diploma di laurea — L (breve)

    Diploma di laurea (DL)

    Laurea specialistica (LS)

    Master di I livello

    Dottorato di ricerca (DR)

    Κύπρος

    Απολυτήριο

    Δίπλωμα = Programmes offered by Public/Private Schools of Higher Education (for the latter accreditation is compulsory)

    Higher Diploma

     

    Πανεπιστημιακό Πτυχίο/Bachelor

    Master

    Doctorat

    Latvija

    Atestāts par vispārējo vidējo izglītību

    Diploms par profesionālo vidējo izglītību

    Diploms par pirmā līmeņa profesionālo augstāko izglītību

    Bakalaura diploms (min. 120 kredītpunktu)

    Bakalaura diploms (160 kredītpunktu)

    Profesionālā bakalaura diploms

    Maģistra diploms

    Profesionālā maģistra diploms

    Doktora grāds

    Lietuva

    Brandos atestatas

    Aukštojo mokslo diplomas

    Aukštesniojo mokslo diplomas

    Profesinio bakalauro diplomas

    Aukštojo mokslo diplomas

    Aukštojo mokslo diplomas

    Bakalauro diplomas

    Magistro diplomas

    Daktaro diplomas

    Meno licenciato diplomas

    Luxembourg

    Diplôme de fin d’études secondaires et techniques

    BTS

    Brevet de maîtrise

    Brevet de technicien supérieur

    Diplôme de premier cycle universitaire (DPCU)

    Diplôme universitaire de technologie (DUT)

    Bachelor

    Diplôme d’ingénieur technicien

    Master

    Diplôme d’ingénieur industriel

    DESS en droit européen

    Magyarország

    Gimnáziumi érettségi bizonyítvány

    Szakközépiskolai érettségi — képesítő

    bizonyítvány

    Felsőfokú szakképesítést

    igazoló bizonyítvány (Higher

    Vocational Programme)

    Főiskolai oklevél

    Alapfokozat (Bachelor degree 180 credits)

    Egyetemi oklevél

    Alapfokozat (Bachelor degree 240 credits)

    Mesterfokozat (Master degree)

    (Osztatlan mesterképzés)

    Doktori fokozat

    Malta

    Advanced Matriculation or GCE Advanced level in 3 subjects (2 of them grade C or higher)

    Matriculation certificate (2 subjects at Advanced level and 4 at Intermediate level including Systems of Knowledge with overall grade A-C) + Passes in the Secondary Education Certificate examination at Grade 5

    2 A Levels (passes A-C) + a number of subjects at Ordinary level, or equivalent

    MCAST diplomas/certificates

    Higher National Diploma

    Bachelor’s degree

    Bachelor’s degree

    Master of Arts

    Doctorate

    Nederland

    Diploma VWO

    Diploma staatsexamen (2 diploma’s)

    Diploma staatsexamen voorbereidend wetenschappelijk onderwijs

    (Diploma staatsexamen VWO)

    Diploma staatsexamen hoger algemeen voortgezet onderwijs (Diploma staatsexamen HAVO)

    Kandidaatsexamen

    Associate degree (AD)

    Bachelor (WO)

    HBO bachelor degree

    Baccalaureus of „Ingenieur“

    HBO/WO Master’s degree

    Doctoraal examen/Doctoraat

    Österreich

    Matura/Reifeprüfung

    Reife- und Diplomprüfung

    Berufsreifeprüfung

    Kollegdiplom/ Akademiediplom

    Fachhochschuldiplom/Bakkalaureus/Bakkalaurea

    Universitätsdiplom/ Fachhochschuldiplom/

    Magister/Magistra

    Master

    Diplomprüfung, Diplom-Ingenieur

    Magisterprüfungszeugnis Rigorosenzeugnis

    Doktortitel

    Polska

    Świadectwo dojrzałości

    Świadectwo ukończenia liceum ogólnokształcącego

    Dyplom ukończenia kolegium nauczycielskiego

    Świadectwo ukończenia szkoły policealnej

    Licencjat/Inżynier

    Magister/Magister inżynier

    Dyplom doktora

    Portugal

    Diploma de Ensino Secundário/

    Certificado de Habilitações do Ensino Secundário

     

    Bacharel Licenciado

    Licenciado

    Mestre

    Doutorado

    Republika Hrvatska

    Svjedodžba o državnoj maturi

    Svjedodžba o završnom ispitu

    Stručni pristupnik/pristupnica

    Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

    Baccalaureus/Baccalaurea (sveučilišni prvostupnik/prvostupnica)

    Stručni specijalist

    Magistar struke

    Magistar inženjer/magistrica inženjerka (mag. ing)

    Doktor struke

    Doktor umjetnosti

    România

    Diplomă de bacalaureat

    Diplomă de absolvire

    (Colegiu universitar)

    învățământ preuniversitar

    Diplomă de licenţă

    Diplomă de licenţă

    Diplomă de inginer

    Diplomă de urbanist

    Diplomă de master

    Certificat de atestare (studii academice

    postuniversitare)

    Diplomă de doctor

    Slovenija

    Maturitetno spričevalo

    (spričevalo o poklicni maturi)

    (spričevalo o zaključnem izpitu)

    Diploma višje strokovne šole

    Diploma o pridobljeni visoki strokovni izobrazbi

    Univerzitetna diploma/magisterij/specializacija/doktorat

    Slovensko

    Vysvedčenie o maturitnej skúške

    Absolventský diplom

    Diplom o ukončení bakalárskeho štúdia (Bakalár)

    Diplom o ukončení vysokoškolského štúdia

    Bakalár (Bc.)

    Magister

    Magister/Inžinier

    ArtD.

    Suomi/Finland

    Ylioppilastutkinto tai peruskoulu + kolmen vuoden ammatillinen koulutus — Studentexamen eller grundskola + treårig yrkesinriktad utbildning

    (Betyg över avlagd yrkesexamen på andra stadiet)

    Todistus yhdistelmäopinnoista

    (Betyg över kombinationsstudier)

    Ammatillinen opistoasteen tutkinto — Yrkesexamen på institutnivå

    Kandidaatin tutkinto — Kandidatexamen/ Ammattikorkeakoulututkinto —

    Yrkeshögskoleexamen (min. 120 opintoviikkoa — studieveckor)

    Maisterin tutkinto — Magisterexamen/

    Ammattikorkeakoulututkinto —

    Yrkeshögskoleexamen (min. 160 opintoviikkoa — studieveckor)

    Tohtorin tutkinto (Doktorsexamen) joko 4 vuotta tai 2 vuotta lisensiaatin tutkinnon jälkeen — antingen 4 år eller 2 år efter licentiatexamen

    Lisensiaatti/Licentiat

    Sverige

    Slutbetyg från gymnasieskolan

    (3-årig gymnasial utbildning)

    Högskoleexamen (80 poäng)

    Högskoleexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

    Yrkeshögskoleexamen/

    Kvalificerad yrkeshögskoleexamen, 1–3 år

    Kandidatexamen (akademisk examen omfattande minst 120 poäng, varav 60 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 10 poäng)

    Meriter på grundnivå:

    Kandidatexamen, 3 år, 180 högskolepoäng (Bachelor)

    Magisterexamen (akademisk examen omfattande minst 160 poäng, varav 80 poäng fördjupade studier i ett ämne + uppsats motsvarande 20 poäng eller två uppsatser motsvarande 10 poäng vardera)

    Licentiatexamen

    Doktorsexamen

    Meriter på avancerad nivå:

    Magisterexamen, 1 år, 60 högskolepoäng

    Masterexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

    Meriter på forskarnivå:

    Licentiatexamen, 2 år, 120 högskolepoäng

    Doktorsexamen, 4 år, 240 högskolepoäng

    United Kingdom

    General Certificate of Education Advanced level — 2 passes or equivalent (grades A to E)

    BTEC National Diploma

    General National Vocational Qualification (GNVQ), advanced level

    Advanced Vocational Certificate of Education, A level (VCE A level)

    Higher National Diploma/Certificate (BTEC)/SCOTVEC

    Diploma of Higher Education (DipHE)

    National Vocational Qualifications (NVQ)

    Scottish Vocational Qualifications (SVQ) level 4

    (Honours) Bachelor degree

    NB: Master’s degree in Scotland

    Honours Bachelor degree

    Master’s degree (MA, MB, MEng, MPhil, MSc)

    Doctorate

    Ende von ANHANG III. Klicken Sie hier, um zum Haupttext zurückzukehren.


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