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Document C2015/080/11

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache M.7553 — PAI/Lion Adventure) — Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 80 vom 7.3.2015, p. 26–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.3.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 80/26


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache M.7553 — PAI/Lion Adventure)

Für das vereinfachte Verfahren infrage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2015/C 80/11)

1.

Am 2. März 2015 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen PAI Partners SAS („PAI“, Frankreich) übernimmt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Fusionskontrollverordnung in sonstiger Weise die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Lion Adventure Coöperatief U.A. („Lion Adventure“, Niederlande).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

PAI, eine private Beteiligungsgesellschaft, verwaltet und berät eine Reihe von Fonds, denen Unternehmen in zahlreichen Branchen gehören.

Lion Adventure ist in Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich über seine Geschäfte „AS Adventure“, „Bever“, „Cotswold Outdoor“ und „North Face“ im Einzelhandel mit Outdoor-Sportausrüstung, -Bekleidung und -Schuhen sowie Mode tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Fusionskontrollverordnung fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor. Dieser Fall kommt für das vereinfachte Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) infrage.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können bei der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens M.7553 — PAI/Lion Adventure per Fax (+32 22964301), per E-Mail (COMP-MERGER-REGISTRY@ec.europa.eu) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1 („Fusionskontrollverordnung“).

(2)  ABl. C 366 vom 14.12.2013, S. 5.


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