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Document C2009/114/07

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses — (Sache COMP/M.5440 — Lufthansa/Austrian Airlines) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 114 vom 19.5.2009, p. 12–12 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 114/12


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.5440 — Lufthansa/Austrian Airlines)

(Text von Bedeutung für den EWR)

2009/C 114/07

1.

Am 8. Mai 2009 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Deutsche Lufthansa AG („Lufthansa“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung durch Erwerb von Aktien die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Austrian Airlines AG („Austrian Airlines“, Österreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Lufthansa: Fluggast- und Luftfrachtbeförderung und damit verbundene Dienstleistungen (Bordverpflegung, IT-Dienstleistungen, Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugen sowie Abfertigungsdienste), Verkauf von Sitzplatzkontingenten an Reiseveranstalter und Charterflüge,

Austrian Airlines: Fluggast- und Luftfrachtbeförderung und damit verbundene Dienstleistungen (Wartung, Reparatur und Überholung von Flugzeugen sowie Abfertigungsdienste), Verkauf von Sitzplatzkontingenten an Reiseveranstalter und Charterflüge.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Die endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich vor.

4.

Alle betroffenen Dritten können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung dieser Anmeldung eingehen. Sie können der Kommission unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.5440 — Lufthansa/Austrian Airlines per Fax (+32 2 2964301 oder 2967244) oder per Post an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

1049 Bruxelles/Brussel

BELGIQUE/BELGIË


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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