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Document 62015TN0299

Rechtssache T-299/15: Klage, eingereicht am 8. Juni 2015 — Nova/Kommission

OJ C 254, 3.8.2015, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.8.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 254/20


Klage, eingereicht am 8. Juni 2015 — Nova/Kommission

(Rechtssache T-299/15)

(2015/C 254/23)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Nova Onlus Consorzio nazionale di cooperative sociali — Soc. coop. (Trani, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt M. Astolfi, Rechtsanwalt M. Petrucci)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

 

mit dem Hauptantrag,

die vollständige Erfüllung der im Grant Agreement Nr. HOME/2011/PPRS/AG/2176 Abac Nr. 30-CE-0495809/00-94 vorgesehenen vertraglichen Verpflichtungen festzustellen und folglich

ihr Recht auf Einbehaltung des Betrags von 80  242,78 Euro festzustellen, den sie im Rahmen des „pre-financing payment“ schon erhalten hat und der gegenwärtig Gegenstand einer von der Europäischen Kommission — Directorate General Migration and Home Affairs — Directorate E: Migration and Security Funds — Unit E2: Asylum, Migration and Integration Fund — HOME E2/FL/2015, prot. 1520007 am 1. April 2015 erstellten Debetnote mit dem Titel „HOME/2011/PPRS/AG/2176 TORRE — Transnational Observatory for Refugee’s Resettlement in Europe Nr. 3241503771“ ist, die von der Beklagten erstellt wurde, um den genannten Betrag zurückzufordern;

die Beklagte zu verurteilen, den noch ausstehenden Restbetrag in Höhe von 52  146,36 Euro als „final payment“ sowie Verzugszinsen, die bis zur Erfüllung im Sinne des Art. II.16.3 des Grant Agreement zu berechnen sind, und die der Klägerin entstandenen Prozesskosten zu zahlen;

 

hilfsweise,

den Beschluss der Europäischen Kommission — Directorate General Migration and Home Affairs — Directorate E: Migration and Security Funds — Unit E2: Asylum, Migration and Integration Fund — HOME E2/FL/2015, prot. 1520007 vom 1. April 2015 mit dem Titel „HOME/2011/PPRS/AG/2176 TORRE — Transnational Observatory for Refugee’s Resettlement in Europe — Debetnote Nr. 3241503771“, die die Rückforderung eines Betrags von 80  242,78 Euro zum Gegenstand hat, und jede andere frühere, vorausgesetzte und/oder daraus folgende Handlung für nichtig zu erklären;

die Beklagte zu verurteilen, den noch ausstehenden Restbetrag für die Durchführung des Grant Agreement Nr. HOME/2011/PPRS/AG/2176 Abac Nr. 30-CE-0495809/00-94 in Höhe von 52  146,36 Euro als „final payment“ sowie Verzugszinsen, die bis zur Erfüllung im Sinne des Art. II.16.3 des Grant Agreement zu berechnen sind, und die der Klägerin entstandenen Prozesskosten zu zahlen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

1.

Erster Klagegrund: Nichterfüllung der Zahlung des Restbetrags und Verletzung der Pflichten aus Art. II.15.4 des Grant Agreement.

Insoweit wird die Verletzung des Grundsatzes des kontradiktorischen Verfahrens in Bezug auf das Verhalten der Kommission sowie der Grundsätze der Transparenz, der Unvoreingenommenheit und der Unparteilichkeit des unabhängigen Prüfers geltend gemacht.

2.

Zweiter Klagegrund: Nichterfüllung der Pflichten zur objektiven Bewertung des Ergebnisses in Bezug auf den Anhang I — LogFrame des Grant Agreement und in Bezug auf die Begrenzung der Kürzung des Restbetrags im Sinne des Art. II.17.5 des Grant Agreement und der Begrenzung der Strafen nach Art. II.12.

Insoweit wird die Beteiligung der Kommission am Nichterreichen der Ergebnisse, eine unrechtmäßige Bereicherung der Kommission, ein Verstoß gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung in Bezug auf die Beurteilung der Ziele des Projekts und im Licht des tatsächlichen Beitrags der Kommission sowie eine Verletzung des Grundsatzes der Beachtung wesentlicher Formvorschriften geltend gemacht.

3.

Dritter Klagegrund: Weitgehende Nichterfüllung der Vertragspflichten.

Insoweit wird eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ein Verstoß gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit, ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in Bezug auf das Verhalten der Kommission während des Prüfungs- und Debetverfahrens und ein Verstoß gegen Art. 41 Abs. 2 Buchst. a der Charta der Grundrechte der Europäischen Union geltend gemacht.

4.

Vierter Klagegrund: Nichterfüllung der Pflichten aus Art. II.14.

Insoweit wird die Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes in Bezug auf die Zulässigkeit der Kosten für die Personalressourcen und für die Forschungstätigkeiten geltend gemacht.


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