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Document 62008CN0209

Rechtssache C-209/08: Klage, eingereicht am 20. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg

OJ C 171, 5.7.2008, p. 28–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.7.2008   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/28


Klage, eingereicht am 20. Mai 2008 — Kommission der Europäischen Gemeinschaften/Großherzogtum Luxemburg

(Rechtssache C-209/08)

(2008/C 171/44)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: Maria Condou Durande, Bevollmächtigte)

Beklagter: Großherzogtum Luxemburg

Anträge

Die Klägerin beantragt,

festzustellen, dass das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 17 der Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren (1), verstoßen hat, dass es die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen, nicht erlassen oder der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt hat,

dem Großherzogtum Luxemburg die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie sei am 5. August 2006 abgelaufen. Zum Zeitpunkt der Erhebung der vorliegenden Klage habe der Beklagte noch immer nicht die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen erlassen oder dies der Kommission jedenfalls nicht mitgeteilt.


(1)  ABl. L 261, S. 19


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