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Document 52014PC0047

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Namen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, um dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union Rechnung zu tragen

/* COM/2014/047 final - 2014/0023 (NLE) */

52014PC0047

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Namen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, um dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union Rechnung zu tragen /* COM/2014/047 final - 2014/0023 (NLE) */


BEGRÜNDUNG

1) Hintergrund des Vorschlags

110 || · Gründe und Ziele des Vorschlags/allgemeiner Kontext Das Luftverkehrsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 2. Oktober 2007 über die Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen ausgehandelt. Das Abkommen wurde am 17. Dezember 2009 unterzeichnet.

120 || Die Republik Kroatien trat der Europäischen Union am 1. Juli 2013 bei. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Akte über die Bedingungen des Beitritts verpflichtet sich Kroatien, den von den derzeitigen Mitgliedstaaten und der Union mit einem Drittland oder mehreren Drittländern oder mit einer internationalen Organisation geschlossenen oder unterzeichneten Abkommen beizutreten. Über die infolge des Beitritts Kroatiens notwendigen sprachlichen Anpassungen des Abkommens wurde ein Protokoll ausgehandelt. Auf der Grundlage des vorstehenden Artikels 6 Absatz 2 sowie der Artikel 100 Absatz 2 und 218 Absatz 5 AEUV wurde die Unterzeichnung des Protokolls mit Beschluss vom [...] genehmigt und das Protokoll wurde am [...] unterzeichnet. Das Protokoll sollte jetzt auf der Grundlage von Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a AEUV in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt genehmigt werden.

130 || · Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet Die Bestimmungen des Protokolls haben Vorrang vor den Bestimmungen des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten oder ergänzen diese.

140 || · Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union Das Abkommen mit Kanada war das zweite umfassende Luftverkehrsabkommen, das mit wichtigen Luftverkehrspartnern der Union geschlossen wurde. Es ist Teil der mit der Mitteilung der Kommission festgelegten Luftfahrtaußenpolitik – KOM(2005) 79: „Weiterentwicklung der Luftfahrtaußenpolitik der Gemeinschaft“ –, die jüngst durch die Mitteilung der Kommission – COM(2012) 556: „Die Luftfahrtaußenpolitik der EU – Bewältigung der künftigen Herausforderungen“ – und die entsprechenden Schlussfolgerungen des Rates überarbeitet wurden.

2) Konsultation Betroffener und Folgenabschätzung

|| · Konsultation Betroffener

211 || Konsultationsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten Entfällt.

212 || Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung Entfällt.

3) RECHTLICHE ASPEKTE

305 || · Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahmen Das Protokoll gewährleistet die notwendige Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten infolge des Beitritts von Kroatien zur EU am 1. Juli 2013.

310 || · Rechtsgrundlage Artikel 100 Absatz 2 und Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 2 der Akte über den Beitritt.

4) Auswirkungen auf den Haushalt

409 || Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.

5) WEITERE ANGABEN

570 || · Einzelerläuterung zum Vorschlag Der Rat wird ersucht, das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten zu genehmigen.

2014/0023 (NLE)

Vorschlag für einen

BESCHLUSS DES RATES

über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten im Namen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten, um dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union Rechnung zu tragen

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 100 Absatz 2 und 218 Absatz 6 Buchstabe a,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Kroatiens, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 2 Unterabsatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments[1],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)       Gemäß dem Beschluss 2013/.../EU[2] des Rates wurde das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten (im Folgenden „das Protokoll“) vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet, um dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union Rechnung zu tragen.

(2)       Das Protokoll sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Protokoll zur Änderung des Luftverkehrsabkommens zwischen Kanada und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten, mit der dem Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union Rechnung getragen wird, wird hiermit im Namen der Union und ihrer Mitgliedstaaten genehmigt.[3]

Artikel 2

Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 3 des Protokolls vorgesehene Genehmigungsurkunde im Namen der Europäischen Union zu hinterlegen.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am

                                                                       Für den Rat

                                                                       Der Präsident

[1]               ABl. C , , S. .

[2]               ABl. L […], […], S. […].

[3]               Der Wortlaut des Protokolls wurde im Amtsblatt der Europäischen Union ABl. L ……, zusammen mit dem Beschluss über seine Unterzeichnung veröffentlicht.

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