EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52014DC0243

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik

/* COM/2014/0243 final */

52014DC0243

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strukturelle Unternehmensstatistik /* COM/2014/0243 final */


Inhaltsverzeichnis

1............ EINLEITUNG.. 3

1.1......... Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik. 3

1.2......... Inhalt der wichtigsten Datensätze. 3

1.3......... Zugänglichkeit der SUS. 5

1.4......... Veröffentlichungen der Jahre 2012 und 2013. 5

2............ WIRKSAMKEIT DER VERORDNUNG UND RELEVANZ DER DATENSÄTZE.. 5

2.1......... Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten. 5

2.2......... Geheimhaltungsvorschriften und deren Umsetzung. 7

2.3......... Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik. 8

3............ GENAUIGKEIT. 9

4............ KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT. 10

4.1......... Kohärenz. 10

4.2......... Vergleichbarkeit 10

5............ FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DATEN.. 11

6............ ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT. 11

7............ EINHALTUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE STRUKTURELLE UNTERNEHMENSSTATISTIK (SUS) 11

8............ DIE BELASTUNG DER UNTERNEHMEN UND MASSNAHMEN ZU IHRER ENTLASTUNG   13

8.1......... Hintergrund. 13

8.2......... Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen. 13

9............ WEITERE ENTWICKLUNGEN.. 14

1. EINLEITUNG 1.1. Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik

Artikel 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik[1] („SUS-Verordnung“) sieht Folgendes vor: „Die Kommission unterbreitet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zu 29. April 2011 und danach mindestens alle drei Jahre einen Bericht über die gemäß dieser Verordnung erstellten Statistiken und insbesondere deren Qualität und den Aufwand für die Unternehmen.“

Der aktuelle Bericht folgt auf den Bericht vom Mai 2011[2], der gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 58/97 des Rates (eine frühere Verordnung, die zwischenzeitlich durch die vorgenannte SUS‑Verordnung ersetzt wurde) vorgelegt worden war.

Der vorliegende Bericht vermittelt auf der Grundlage endgültiger Daten für das Bezugsjahr 2010 einen Überblick über die Fortschritte bei der Umsetzung SUS‑Verordnung in Bezug auf die strukturelle Unternehmensstatistik für folgende Bereiche:

· Dienstleistungen

· Industrie

· Handel

· Baugewerbe

· Dienstleistungen für Unternehmen

· Unternehmensdemografie

Der Bericht informiert über die Maßnahmen, die von der Europäischen Kommission getroffen wurden, um sicherzustellen, dass den Nutzern europäische strukturelle Unternehmensstatistiken von hoher Qualität zur Verfügung gestellt werden, sowie über die Durchführung der SUS‑Verordnung durch die Mitgliedstaaten. Ferner wird über die Belastung der Unternehmen durch die Bereitstellung statistischer Daten und über die Maßnahmen informiert, die von Eurostat und den Mitgliedstaaten zur Verringerung dieser Belastung ergriffen wurden.

1.2. Inhalt der wichtigsten Datensätze

Strukturelle Unternehmensstatistiken (SUS) liefern ein umfassendes Bild von Struktur, Entwicklung und Merkmalen der europäischen Unternehmen insgesamt und der verschiedenen Wirtschaftszweige und leisten einen wichtigen Beitrag zu verschiedenen anderen Bereichen, wie z. B. der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der Konjunkturstatistik und Unternehmensregistern.

Grundsätzlich decken die Daten sämtliche Wirtschaftszweige von der Landwirtschaft bis hin zu den persönlichen Dienstleistungen ab. Für die folgenden Variablen werden Daten erhoben:

· „outputbezogene“ Variablen (z. B. Umsatz und Wertschöpfung),

· „inputbezogene“ Variablen, die sich auf den Arbeitseinsatz beziehen (z. B. Beschäftigung und geleistete Arbeitsstunden), Einsatz von Waren und Dienstleistungen (z. B. Gesamteinkäufe) und Kapitaleinsatz (z. B. Investitionen in Sachanlagen) und

· unternehmensdemografische Variablen (z. B. Grundgesamtheit der aktiven Unternehmen, Zahl der Unternehmensgründungen und Zahl der Unternehmensschließungen).

Außerdem werden von den genannten Daten mehrere weitere wichtige Indikatoren in Form von Quoten bestimmter monetärer Variablen oder Pro-Kopf-Werten abgeleitet.

Alle Mitgliedstaaten übermitteln gemäß der Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission[3] mehrere Datensätze, wobei die wichtigsten Datensätze die folgenden sind:

· jährliche Unternehmensstatistiken (alle Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Klassen der NACE Rev. 2[4] (4‑Steller) veröffentlicht);

· jährliche Unternehmensstatistiken nach Größenklassen (alle Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Gruppen der NACE Rev. 2 (3‑Steller) sowie nach Beschäftigungsgrößenklassen veröffentlicht);

· jährliche Regionalstatistiken (vier Merkmale werden nach NUTS‑2-Regionen in einer Untergliederung nach Abteilungen der NACE Rev. 2 (2‑Steller) veröffentlicht und

· jährliche demografische Statistiken nach der Rechtsform oder nach Größenklassen (die Merkmale werden nach Ländern in einer Untergliederung nach Klassen der NACE Rev. 2 (4‑Steller) veröffentlicht).

Die Mehrzahl der Daten wird von den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) erhoben, sei es durch statistische Erhebungen, aus dem Unternehmensregister oder aus verschiedenen administrativen Quellen. Um die Qualität der erstellten SUS sicherzustellen, wenden die Mitgliedstaaten je nach Datenquelle unterschiedliche statistische Methoden an, wie z. B. Hochrechnungen, Schätzungen auf der Grundlage von Modellen oder verschiedene Formen der Imputation.

Vor der Veröffentlichung auf der Website von Eurostat durchlaufen alle Daten, die von den Mitgliedstaaten übermittelt werden, eine Qualitätskontrolle.

1.3. Zugänglichkeit der SUS

Alle Daten, die von den Mitgliedstaaten für das Bezugsjahr 2010 übermittelt wurden, stehen zusammen mit den aggregierten Ergebnissen für die EU seit November 2012 auf der Eurostat-Website kostenlos zur Verfügung. Der Bereich zur strukturellen Unternehmensstatistik auf der Website ist unter der Überschrift „Industrie, Handel und Dienstleistungen“[5] oder über die Suchfunktion[6] einfach zu finden.

1.4. Veröffentlichungen der Jahre 2012 und 2013

Zusätzlich zu ihrer Verbreitung auf der Eurostat-Website sind die Ergebnisse in einer Reihe von Beiträgen im neu gestalteten Bereich „Europäische Unternehmen“ von Statistics Explained[7] zu finden. Statistics Explained beruht auf der Wiki-Technologie Web 2.0, der Hauptzweck dieses Instruments ist die Erläuterung europäischer Statistiken, indem Daten dargestellt und aufschlussreiche oder erstaunliche Faktoren aufgezeigt und alle notwendigen Hintergrundinformationen vermittelt werden.

Daneben werden SUS‑Daten für viele andere Veröffentlichungen herangezogen. Umfangreiche Beiträge dazu sind 2012 und 2013 im Eurostat-Jahrbuch, im Eurostat-Pocketbook und im Statistischen Jahrbuch der Regionen erschienen.

2. WIRKSAMKEIT DER VERORDNUNG UND RELEVANZ DER DATENSÄTZE 2.1. Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Daten

Den Tabellen 1, 2 und 3 ist zu entnehmen, dass die von den Mitgliedstaaten gelieferten Daten für alle SUS‑Module im Großen und Ganzen einigermaßen vollständig sind. Die Länder sind nach ihrem Anteil an der gesamten Wertschöpfung der EU im Bereich der gewerblichen Wirtschaft in „große“, „mittlere“ und „kleine“ Länder eingeteilt.

Das Fehlen von Daten wurde damit erklärt, dass bei der Berechnung einiger Indikatoren Probleme auftraten, dass einige Daten für das Bezugsjahr 2010 nicht verfügbar waren, dass Datenquellen für regionale Daten und Daten über „fachliche Einheiten“ (FE) fehlten, dass Daten erst nach Ablauf der Übermittlungsfrist vorlagen oder dass Nullwerte nicht übermittelt wurden.

Die Länder haben zugesagt, bei der nächsten Datenlieferung (für das Bezugsjahr 2011) vollständige Datensätze zu übermitteln.

Allerdings liegen SUS-Daten auf der Eurostat-Website nur begrenzt vor, weil sie insbesondere für die kleinen Länder vertraulich sind.

Tabelle 1: Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der endgültigen Daten für 2010 für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe (NACE Rev. 2)

Länder[8] || Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten || Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder

Große Länder || 94 || 10

Mittlere Länder || 92 || 15

Kleine Länder[9] || 98 || 24

ALLE || 95 || 18

Die Ergebnisse für das Jahr 2010 für die 27 Mitgliedstaaten der EU und Norwegen lassen bei der Verfügbarkeit der Daten einen Anstieg um 5 % gegenüber dem vorhergehenden Bericht an das Europäische Parlament und den Rat erkennen. Insbesondere die kleinen Länder lieferten mehr Daten zu den vier von Tabelle 1 abgedeckten Wirtschaftszweigen.

Auch die Verfügbarkeit der Daten über Dienstleistungen für Unternehmen (Tabelle 2) und zur Unternehmensdemografie (Tabelle 3) war mit 95 % sehr gut. Die kleinen Länder trugen ebenfalls wesentlich zu dieser hohen Verfügbarkeit bei.

Daneben war die hohe Verfügbarkeit auch der Tatsache zuzuschreiben, dass einige Mitgliedstaaten sich dafür entschieden, die Werte für verschiedene Indikatoren nicht als vertraulich zu kennzeichnen, obwohl sie die Möglichkeit dazu gehabt hätten.

Tabelle 2: Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der endgültigen Daten 2010 über Dienstleistungen für Unternehmen, NACE Rev. 2

Länder || Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten || Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder

Große Länder || 100 || 0

Mittlere Länder || 97 || 10

Kleine Länder || 90 || 15

ALLE || 95 || 11

Tabelle 3: Verfügbarkeit und Vertraulichkeit der endgültigen Daten 2010 zur Unternehmensdemografie, NACE Rev. 2

Länder || Übermittelte Datenfelder insgesamt in % der nach der SUS-Verordnung verlangten Daten || Vertrauliche Datenfelder in % der übermittelten Felder

Große Länder || 99 || 10

Mittlere Länder || 91 || 12

Kleine Länder || 98 || 13

ALLE || 95 || 12

2.2. Geheimhaltungsvorschriften und deren Umsetzung

Die Tabellen in Abschnitt 2.1 veranschaulichen, inwieweit die Datenverfügbarkeit durch die Geheimhaltungsvorschriften eingeschränkt wird.

Alle Mitgliedstaaten wenden ähnliche Geheimhaltungsvorschriften an, durch die vor allem verhindert werden soll, dass Daten über ein oder mehrere spezifische Unternehmen veröffentlicht werden. In mehreren Mitgliedstaaten kam ergänzend eine „Dominanzregel“ zur Anwendung, der zufolge Daten dann nicht veröffentlicht wurden, wenn sich mehr als ein bestimmter prozentualer Anteil der Zahlen auf einen einzigen Auskunftgebenden bezog; die von den einzelnen Mitgliedstaaten zugrunde gelegten prozentualen Anteile variieren dabei geringfügig.

Der prozentuale Anteil der als vertraulich eingestuften Daten liegt zwischen 0 % und 24 %, wobei die Anteile bei den mittleren und kleinen Ländern aufgrund der vorstehend erwähnten Vorschriften höher ausfallen.

Allerdings lagen die Vertraulichkeitsraten bei den Statistiken für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe für das Jahr 2010 um 4 % unter denen des vorhergehenden Berichts.

Zusätzlich zu den auf Länderebene angewandten Geheimhaltungsvorschriften wurden in den zur Veröffentlichung bestimmten Statistiken auch auf EU‑Ebene Daten unterdrückt, um vertrauliche einzelstaatliche Daten zu schützen. Unter welchen Voraussetzungen EU‑Gesamtwerte nicht veröffentlicht werden dürfen, ist in einer Vertraulichkeitscharta geregelt, die mit allen Mitgliedstaaten vereinbart wurde.

Folglich konnten für das Bezugsjahr 2010 bei den Statistiken über Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe 8,3 % der aggregierten EU-Daten aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden.

Rund 14 % der aggregierten EU‑Daten zu Dienstleistungen für Unternehmen und Unternehmensdemografie waren ebenfalls aus Geheimhaltungsgründen nicht für die Öffentlichkeit zugänglich. Die nachstehende Tabelle enthält Angaben zur jeweiligen Anzahl und zum prozentualen Anteil der vertraulichen Datenfelder.

Tabelle 4: Vertraulichkeit der wichtigsten Variablen der jährlichen Unternehmensstatistik, für die EU‑Aggregate für 2010 veröffentlicht wurden, für alle Ebenen der NACE Rev. 2

Bereich der SUS || Gesamtzahl der Datenfelder || Zahl der vertraulichen Datenfelder || Vertrauliche Datenfelder (in %)

Dienstleistungen || 5 569 || 679 || 12,2

Industrie || 8 008 || 457 || 5,7

Handel || 2 092 || 170 || 8,1

Baugewerbe || 732 || 56 || 7,7

Insgesamt (Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe) || 16 401 || 1 362 || 8,3

Dienstleistungen für Unternehmen || 151 || 21 || 13,9

Unternehmensdemografie || 18 532 || 2 700 || 14,6

2.3. Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik

Ein Indikator für den Nutzen der strukturellen Unternehmensstatistik ist die Zahl der Downloads von der Eurostat-Website. Die Angaben in der nachstehenden Tabelle beziehen sich auf den Zeitraum von Oktober 2012 bis August 2013, in dem die Daten für 2010 abgerufen werden konnten.

Tabelle 5: Zahl der Downloads

Bereich der SUS || Zahl der Downloads

127 574

Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe || 106 594

Industrie und Baugewerbe || 59 540

Handel || 20 302

Dienstleistungen || 13 885

Regionaldaten – alle Aktivitäten || 12 867

Dienstleistungen für Unternehmen || 5 954

Unternehmensdemografie || 15 026

3. GENAUIGKEIT

Um die Genauigkeit der strukturellen Unternehmensstatistik messen zu können, schreibt die Verordnung (EU) Nr. 275/2010[10] der Kommission vor, dass alle Mitgliedstaaten Eurostat jährlich Angaben über Qualitätsindikatoren wie die Variationskoeffizienten vorlegen. Ferner müssen sie einen Bericht über die Methodik vorlegen, die für die Erhebung und Verarbeitung der Daten verwendet wurde. Anhand der von allen Mitgliedstaaten vorgelegten Angaben nahm Eurostat eine Bewertung für das Bezugsjahr 2010 vor, deren wesentliche Teile im vorliegenden Bericht enthalten sind.

Die Wahl der effizientesten und effektivsten Methoden für die Erhebung und Verarbeitung der Daten entsprechend den nationalen Besonderheiten (z. B. Größenklasse, Wirtschaftszweig und Regionen) und den zur Verfügung stehenden administrativen Quellen bleibt den Mitgliedstaaten überlassen.

Zur Bewertung der Qualität der Daten auf EU‑Ebene wurden von Eurostat auf der Grundlage der nationalen Variationskoeffizienten aggregierte EU‑Variationskoeffizienten für sechs Merkmale und für alle Wirtschaftszweige, untergliedert nach Abteilungen der NACE Rev. 2 (2‑Steller), berechnet.

Tabelle 6: Aggregierte EU-Variationskoeffizienten für Statistiken für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe (in %)

2010 || Anteil der EU-Variationskoeffizienten (in %)

EU-Variations­koeffizienten[11] || Anzahl der Unter­nehmen || Umsatz || Wert­schöp­fung || Personal­kosten || Brutto­investi­tionen || Zahl der Beschäftigten

0,0-0,5 || 69 || 62 || 69 || 85 || 0 || 100

0,6-1,5 || 23 || 31 || 31 || 8 || 31 || 0

1,6-2,5 || 8 || 0 || 0 || 8 || 31 || 0

>2,5 || 0 || 8 || 0 || 0 || 38 || 0

Wie aus der vorstehenden Tabelle hervorgeht, liegen die aggregierten EU‑Variationskoeffizienten für die Variablen von wenigen Ausnahmen abgesehen unter 1,5. Die einzige Ausnahme bildet die Variable „Bruttoinvestitionen“, bei der die Koeffizienten überwiegend im Bereich zwischen 0,6 und 2,5 liegen.

Im Allgemeinen sind die Variationskoeffizienten für die Industrie niedriger und für das Baugewerbe, den Handel und den Dienstleistungssektor etwas höher.

4. KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT

Wie bereits erwähnt, wurden die Mitgliedstaaten gebeten, für jedes Bezugsjahr einen Bericht mit Informationen über die von ihnen angewandte Methodik zur Erhebung und Verarbeitung der Daten vorzulegen.

4.1. Kohärenz

„Kohärenz“ bezieht sich darauf, in welchem Umfang die statistische Korrektheit die kombinierte Verwendung von Daten aus unterschiedlichen Quellen zulässt. Eurostat bemüht sich daher herauszufinden, worin die gemeinsamen Merkmale der SUS und anderer Unternehmenserhebungen bestehen und inwieweit die Daten konsistent sind.

Die SUS-Daten können zusammen mit Statistiken aus verschiedenen anderen Quellen verwendet werden, darunter Unternehmensregister, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Statistiken über Arbeitskräfte und Unternehmensdemografie sowie Konjunkturstatistiken. Bei der Untersuchung der Kohärenz der strukturellen Unternehmensstatistik mit anderen statistischen Quellen wurde eine Reihe von Unterschieden sowohl bei den Daten als auch bei den verwendeten Methodiken festgestellt. Bei der Festlegung der Methodik für jede statistische Datenquelle wird darauf geachtet, dass sie den jeweiligen Zweck bestmöglich erfüllt, daher bestehen zwischen den Datenquellen Unterschiede hinsichtlich der Methodik.

4.2. Vergleichbarkeit

Die Vergleichbarkeit der Statistiken für die Bereiche Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe im zeitlichen Verlauf und in den einzelnen Ländern hinweg ist erst ab dem Bezugsjahr 2005 gegeben, da vor diesem Zeitpunkt von einigen Ländern Änderungen an der Methodik und am Erfassungsbereich vorgenommen wurden. Die Einführung der neuen statistischen Systematik der Wirtschaftszweige (NACE Rev. 2) im Jahr 2008 führte dazu, dass Zeitreihen nicht über dieses Jahr hinaus fortgeführt werden können.

Die Statistiken über Dienstleistungen für Unternehmen und zur Unternehmensdemografie sind ab dem Jahr 2008 vergleichbar, also ab dem Zeitpunkt, ab dem die Erhebung verbindlich vorgeschrieben ist.

5. FRISTEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER DATEN

In der SUS-Verordnung sind folgende Fristen festgelegt, innerhalb derer die Daten für das Bezugsjahr von den Mitgliedstaaten zu übermitteln sind:

· 10 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für vorläufige Statistiken über Dienstleistungen, Industrie, Handel und Baugewerbe und

· 18 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres für endgültige Daten zu allen Wirtschaftszweigen.

Für das Bezugsjahr 2010 wurden von 19 Ländern die Daten für alle Bereiche der strukturellen Unternehmensstatistik fristgerecht übermittelt.

Einigen Mitgliedstaaten wurden Abweichungen von den Bestimmungen der SUS-Verordnung gewährt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, die notwendigen Anpassungen ihrer nationalen statistischen Systeme vorzunehmen. Estland und Frankreich wurde eine vollständige Befreiung für Statistiken über Dienstleistungen für Unternehmen bewilligt.

6. ZUGÄNGLICHKEIT UND KLARHEIT

Alle strukturellen Unternehmensstatistiken sind auf der Eurostat-Website im Bereich „Industrie, Handel und Dienstleistungen“ kostenlos zugänglich, ebenso ausführliche Erläuterungen zur Methodik, die für die Nutzer gegebenenfalls von Belang sind.[12]

Die NSÄ veröffentlichen strukturelle Unternehmensstatistiken auf nationaler Ebene, wodurch die Daten für die Nutzer noch leichter zugänglich sind.

7. EINHALTUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE STRUKTURELLE UNTERNEHMENSSTATISTIK (SUS)

Die Einhaltung der SUS-Verordnung wird danach bewertet, ob die Daten von den Mitgliedstaaten fristgerecht und vollständig übermittelt werden und wie viele Fassungen bis zur Veröffentlichung der endgültigen Daten eingehen.

Im Vergleich zur Bewertung für den vorangegangenen Bericht wurde die Verordnung im Hinblick auf die Daten für 2010 insgesamt besser eingehalten. Die Pünktlichkeit der Übermittlung hat sich bei den meisten Ländern verbessert. Einige Länder übermitteln ihre Daten allerdings weiterhin nicht fristgerecht, wodurch sich die Veröffentlichung der EU‑Aggregate verzögert.

Bis zur Veröffentlichung der endgültigen Daten werden von den Mitgliedstaaten im Durchschnitt 1,4 Fassungen der Daten übermittelt.

Tabelle 7 enthält eine Gesamtbewertung der Einhaltung der SUS‑Verordnung durch alle 27 EU‑Mitgliedstaaten und Norwegen im Bezugsjahr 2010 für alle Bereiche, die unter die Verordnung fallen.

Die Länder wurden in vier Kategorien eingeteilt, je nachdem, wie gut sie die Verordnung einhalten:

· SG  =          Sehr gute Einhaltung. Alle verlangten Daten (mit unwesentlichen Ausnahmen) wurden fristgerecht geliefert (Ergebnis: ≥ 90 %).

· G    =          Gute Einhaltung. Einige wenige Elemente fehlten oder es gab geringe Verzögerungen bei der Datenlieferung (Ergebnis: zwischen 70 % und 89 %).

· T    =          Die Daten lagen teilweise vor, wichtige Teile der benötigten Informationen fehlten jedoch bzw. die Fristen wurden nicht eingehalten (Ergebnis: zwischen 10 % und 69 %).

· N    =          Ein Großteil der Daten fehlte oder es gab größere Verzögerungen bei der Datenlieferung (Ergebnis: ≤ 10 %).

Tabelle 7: Gesamtbewertung der Einhaltung

Länder || Gesamtbewertung

AT, BE ,BG, CZ, DE, EE, ES, FI, FR, HU, LT, LV, NO, PT, RO, SI, SK || SG

CY, DK, IE, IT, LU, NL, PL, SE, UK || G

EL, MT || T

- || N

Aus der Tabelle geht hervor, dass die Einhaltung für die meisten Mitgliedstaaten als „sehr gut“ bis „gut“ bewertet wurde.

Eurostat hat zweierlei Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung zu verbessern: zum einen die Berichterstattung über die Überwachung der Einhaltung und zum anderen die Bereitstellung einer Anwendung, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten eine Datenvalidierung vornehmen können.

Eurostat legt inzwischen der SUS-Lenkungsgruppe zweimal jährlich einen Bericht über die Einhaltung vor, außerdem wird der Gruppe der Direktoren für die Unternehmensstatistik jährlich Bericht erstattet. In einigen Fällen wandte sich der Generaldirektor von Eurostat in Schreiben an die Leiter der NSÄ.

Eurostat hat untersucht, wie sich die Zahl der verschiedenen Datenfassungen, die von den Mitgliedstaaten bis zu Veröffentlichung der endgültigen Daten übermittelt werden, verringern ließe. Hierzu wurde eine Anwendung zur Datenvalidierung entwickelt, mit deren Hilfe die Mitgliedstaaten vor der Übermittlung ihrer Daten an Eurostat deren Richtigkeit und mögliche Vertraulichkeit überprüfen können.

8. DIE BELASTUNG DER UNTERNEHMEN UND MASSNAHMEN ZU IHRER ENTLASTUNG 8.1. Hintergrund

Mit Blick darauf, sich an die Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds anpassen und gegebenenfalls rasch auf eine neu aufkommende Nachfrage der Nutzer nach Statistiken reagieren zu können, ist Eurostat ständig auf der Suche nach weiteren Möglichkeiten, das Europäische Statistische System (ESS) im Bereich der strukturellen Unternehmensstatistik flexibler zu gestalten.

Bei allen Maßnahmen, die dazu beitragen könnten, das System der Unternehmensstatistik flexibel und hochwertig zu gestalten, sind allerdings stets die Einschränkungen zu beachten, die zum einen durch das Ziel vorgegeben sind, die statistische Belastung der Auskunftgebenden und insbesondere der Unternehmen zu verringern, und zum anderen dadurch, dass den nationalen statistischen Stellen weniger Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese Sachzwänge haben zur Folge, dass Eurostat anstreben muss, die Unternehmensstatistik sinnvoll weiterzuentwickeln, indem Möglichkeiten zur Nutzung von Synergieeffekten ermittelt, Prioritäten gesetzt und schwerpunktmäßig Zielsetzungen auf europäischer Ebene verfolgt werden.

Im Einklang mit der Vision für die Erstellung von EU‑Statistiken (Mitteilung KOM(2009) 404) wurde ein Projekt zur Erarbeitung einer Rahmenverordnung für die Integration von Unternehmensstatistiken (Framework Regulation for Integrating Business Statistics – FRIBS) aufgelegt, mit der die Erstellung von Unternehmensstatistiken dadurch vereinfacht werden soll, dass eine gemeinsame Infrastruktur bereitgestellt wird und einheitliche Anforderungen bezüglich der Daten festgelegt werden.

8.2. Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen

Eurostat bemüht sich zusammen mit den NSÄ fortlaufend darum, Möglichkeiten zu finden, die Belastung der Unternehmen zu verringern, indem die Anforderungen bezüglich der zu übermittelnden Daten vereinfacht werden, gleichzeitig muss jedoch sichergestellt sein, dass die verfügbaren Statistiken dem Bedarf der Nutzer entsprechen.

Nach Beratungen mit den wichtigsten Nutzern der SUS sowohl innerhalb als auch außerhalb der Kommission hat Eurostat inzwischen mehrere Möglichkeiten ermittelt, wie sich die Belastung der NSÄ und der Unternehmen verringern ließe. Diese Maßnahmen betreffen die Anforderungen an die Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors, die Vorschriften für die Untergliederung mehrjähriger Datensätze und die Einstellung der Erhebung von Datensätzen auf Basis der fachlichen Einheit (FE).

Zusätzlich wird derzeit eine Überprüfung der Liste der verbindlich vorgeschriebenen Merkmale vorgenommen, bei der auch die Vorschläge des Ausschusses für das Europäische Statistische System (AESS) hinsichtlich der nicht schwerpunktmäßig abzudeckenden Bereiche berücksichtigt werden.

Einige der Schritte, die von den Mitgliedstaaten eingeleitet wurden, um die Belastung der Unternehmen zu verringern, bezogen sich auf die Erhebung der Daten für die SUS. Da die Mehrzahl der Mitgliedstaaten für die SUS überwiegend Stichprobenerhebungen durchführt, wird durch neue Strategien für die Stichprobenahme versucht, sowohl den Aufwand für die Unternehmen als auch die Kosten für die NSÄ zu verringern.

Außerdem nehmen einige Länder kleine Unternehmen von ihren Erhebungen aus und ziehen stattdessen administrative Datenquellen in Kombination mit Schätzungen heran.

In vielen Mitgliedstaaten besteht eine starke und weiter zunehmende Präferenz, anstelle von Erhebungen administrative Datenquellen zu nutzen. Der alleinigen Nutzung von administrativen Datenquellen stehen allerdings verschiedene Hindernisse entgegen, da für administrative Daten in der Regel u. a. andere Definitionen, Formate, Codes und Übermittlungsprotokolle verwendet werden als für statistische Daten. Die NSÄ bemühen sich gemeinsam mit den für die administrativen Daten verantwortlichen Stellen darum, diese Hindernisse auszuräumen, damit künftig administrative Daten vermehrt genutzt werden können und der Prozess der Datenerhebung vereinfacht werden kann.

Von einigen Ländern wurden Systeme für die Online-Erhebung jährlicher steuerlicher und statistischer Daten entwickelt und eingeführt. Diese Systeme, die auf moderner Informationstechnologie basieren, können dazu beitragen, die Qualität der Daten zu verbessern und gleichzeitig den Zeitaufwand für die Eingabe und Verarbeitung der Daten zu verringern.

Bei allen Änderungen von Datenanforderungen oder Produktionsprozessen wird stets auf die damit verbundene Belastung der Unternehmen geachtet. Oberstes Ziel bleibt jedoch die Erstellung hochwertiger struktureller Unternehmensstatistiken, die auf kosteneffektive Weise den Bedarf der Nutzer decken.

9. WEITERE ENTWICKLUNGEN

Im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems wird ständig nach Möglichkeiten gesucht, neuen und entstehenden Bedarf an Statistiken zu decken und gleichzeitig den Aufwand für die Auskunftgebenden und die Kosten für die Erstellung der Statistiken zu verringern.

Wichtigstes Ergebnis eines von Eurostat entwickelten Programms zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS)[13], das sich über die Jahre 2008‑2013 erstreckte, war ein Vorschlag für praktische Schritte zur Modernisierung der Unternehmensstatistik, wie die Entwicklung von Zielindikatoren und eine Überprüfung der Prioritäten. Die Umsetzung dieses Vorschlags wird dem ESS in den kommenden Jahren ein erhebliches Engagement und Investitionen in beträchtlicher Höhe abverlangen.

[1]     Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über die strukturelle Unternehmensstatistik (Neufassung), ABl. L 97 vom 9.4.2008, S. 13.

[2]     KOM(2011) 242 endgültig.

[3]     Verordnung (EG) Nr. 251/2009 der Kommission vom 11. März 2009 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die zu erstellenden Datenreihen für die strukturelle Unternehmensstatistik bzw. die nach der Überarbeitung der statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) erforderlichen Anpassungen, ABl. L 86 vom 31.3.2009, S. 170.

[4]        Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik, ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1.

[5]     http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/statistics/search_database

[6]     http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home

[7]     http://epp.eurostat.ec.europa.eu/statistics_explained/index.php/Category:Structural_business_statistics

[8]     Um den Aufwand für die Unternehmen und die Kosten für die nationalen statistischen Stellen möglichst gering zu halten, können die Mitgliedstaaten Daten mit einer CETO-Markierung (CETO = „contribution to European totals only“ – Beitrag ausschließlich zu den europäischen Gesamtwerten) versehen. Die betreffenden Daten werden von Eurostat nicht veröffentlicht; wenn sie von den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene veröffentlicht werden, entfällt die CETO-Markierung. Die Verwendung der CETO-Markierung richtet sich nach dem Anteil des betreffenden Mitgliedstaats an der gesamten Wertschöpfung in der gewerblichen Wirtschaft:

große Länder: DE, FR, IT, UK;

mittlere Länder: BE, DK, ES, GR, IE, NL, AT, PL, PT, FI, SE, NO;

kleine Länder: BG, CZ, EE, CY, LV, LT, LU HU, MT, RO, SI, SK.

[9]     Daten für Malta: 2009.

[10]            Verordnung (EU) Nr. 275/2010 der Kommission vom 30. März 2010 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 295/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Kriterien für die Bewertung der Qualität der strukturellen Unternehmensstatistik, ABl. L 86 vom 1.4.2010, S. 1.

[11]    Die Variationskoeffizienten wurden für die endgültigen Daten 2010 der Reihen 1A, 2A, 3A und 4A (Anhänge I-IV) nach der NACE Rev. 2 auf der Abschnittsebene (1‑Steller) berechnet.

[12]    http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/eurostat/home

[13]    Beschluss Nr. 1297/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über ein Programm zur Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS), ABl. L 340 vom 19.12.2008, S. 76.

Top