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Dokumentas 52013XX1207(02)
Executive summary of the Opinion of the European Data Protection Supervisor on the Communication from the Commission on ‘eHealth Action Plan 2012-2020 — Innovative healthcare for the 21st century’
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“
ABl. C 358 vom 7.12.2013, p. 13—14
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. C 358 vom 7.12.2013, p. 11—11
(HR)
7.12.2013 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 358/13 |
Zusammenfassung der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten zu der Mitteilung der Kommission über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“
(Der vollständige Text dieser Stellungnahme ist in englischer, französischer und deutscher Sprache auf der Internetpräsenz des EDSB unter http://www.edps.europa.eu erhältlich)
2013/C 358/08
1. Einleitung
1.1 Konsultation des EDSB
1. |
Am 6. Dezember 2012 hat die Kommission eine Mitteilung über den „Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste 2012-2020 — innovative Gesundheitsfürsorge im 21. Jahrhundert“ (die Mitteilung) angenommen (1). Dieser Vorschlag wurde am 7. Dezember 2012 dem EDSB zur Konsultation übermittelt. |
2. |
Vor der Annahme der Mitteilung hatte der EDSB die Möglichkeit, an die Kommission informelle Kommentare zu übermitteln. Er begrüßt es, dass einige seiner Erwägungen in der Mitteilung Berücksichtigung gefunden haben. |
1.2 Ziele und Umfang der Mitteilung und Ziel der Stellungnahme des EDSB
3. |
Die Mitteilung beinhaltet einen Aktionsplan für elektronische Gesundheitsdienste für 2012-2020. Der Aktionsplan legt dar, dass die Anwendung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) im Bereich der Gesundheitsversorgung und des Wohlergehens die Effektivität und Effizienz von Gesundheitsfürsorgesysteme steigern, die aufgeklärte Mitwirkung der Bürger verbessern und innovative Kräfte in den gesundheitsbezogenen Märkten freisetzen kann. |
4. |
Die Stellungnahme des EDSB ist im Lichte der zunehmenden Bedeutung elektronischer Gesundheitsdienste in der sich entwickelnden Informationsgesellschaft und der laufenden politischen Debatte innerhalb der EU über elektronische Gesundheitsdienste zu sehen. Die Stellungnahme geht insbesondere auf die Auswirkung des Grundrechts auf Datenschutz bei Initiativen im Bereich der elektronischen Gesundheitsdienste ein. Daneben äußert sie sich auch über die weiteren Maßnahmen, die in der Mitteilung genannt werden. |
3. Schlussfolgerungen
33. |
Der EDSB begrüßt, dass in der vorliegenden Mitteilung dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit gewidmet wurde, hat aber festgestellt, dass noch Raum für Verbesserungen besteht. |
34. |
Der EDSB betont, dass die Industrie, die Mitgliedstaaten und die Kommission bei der Durchführung von Initiativen innerhalb des Bereichs der elektronischen Gesundheitsdienste die Datenschutzanforderungen ausreichend beachten müssen. Im Einzelnen:
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Brüssel, den 27. März 2013
Giovanni BUTTARELLI
Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
(1) KOM(2012) 736 endgültig