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Document 52012AE2039

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II — Gemeinsam für neues Wachstum“ COM(2012) 573 final

ABl. C 76 vom 14.3.2013, p. 24–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 76/24


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II — Gemeinsam für neues Wachstum“

COM(2012) 573 final

2013/C 76/05

Berichterstatter: Martin SIECKER

Mitberichterstatter: Benedicte FEDERSPIEL, Ivan VOLEŠ

Die Europäische Kommission beschloss am 19. Dezember 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte II – Gemeinsam für neues Wachstum

COM(2012) 573 final.

Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 8. Januar 2013 an.

Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 486. Plenartagung am 16./17. Januar 2013 (Sitzung vom 16. Januar) mit 162 gegen 24 Stimmen bei 18 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der Ausschuss bekräftigt seinen Standpunkt (1), dass der Binnenmarkt ein Kernstück des europäischen Integrationsprozesses ist und den europäischen Interessenträgern unmittelbar spürbaren Nutzen und den europäischen Volkswirtschaften nachhaltiges Wachstum bringen kann. In der derzeitigen Wirtschaftskrise ist ein gut funktionierender und zukunftsorientierter Binnenmarkt nicht nur erstrebenswert, sondern ein entscheidender Faktor für die politische und wirtschaftliche Zukunft der Europäischen Union.

1.2

Angesichts der herrschenden Wirtschaftskrise und unter anderem der Auswirkungen der Deregulierung der Finanzmärkte auf die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten, die Realwirtschaft, die Armut und die Beschäftigung in der EU scheint der optimistische Ton, den die Kommission in ihrer Mitteilung zur Verwirklichung des Binnenmarkts (2) anschlägt, fehl am Platze. Der EWSA ist der Auffassung, dass die Kommission den unbeabsichtigten negativen Nebenwirkungen des Binnenmarkts bisher zu wenig Beachtung geschenkt hat. Erklärt man die Maßnahmen verfrüht, zu ausdrücklich und demonstrativ für erfolgreich, so kann dies nur zu Enttäuschung bei den Unionsbürgern führen. Dies könnte zu einer weiteren Aushöhlung des Binnenmarkts anstatt zu neuer Dynamik führen. Die Kommission sollte hier realistischer vorgehen und ihre Mitteilung ausgewogen formulieren.

1.3

Die Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts mittels alter und neuer Leitlinien wird durch den massiven Anstieg der Arbeitslosigkeit auf über 28 Millionen bedroht, von dem insbesondere die jungen Menschen in der EU betroffen sind. Hunderttausende KMU sind in Konkurs gegangen und 120 Mio. Bürger – d.h. ungefähr 25% der EU-Bevölkerung – sind von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Nachfrage und Verbrauch in der EU werden dadurch massiv beeinträchtigt. Zusätzlich zu den Leitaktionen müssen die EU und die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen zur Überwindung der Finanz-, Wirtschafts- und Haushaltskrise sowie zur Freisetzung des vollen Potenzials des Binnenmarkts intensivieren.

1.4

Der EWSA fordert das Parlament, die Kommission und den Rat auf, rasch zu handeln, ohne dass die Qualität darunter leidet, damit diese Legislativvorschläge noch vor dem Ende der Mandatsperiode des Parlaments und der Kommission im Frühjahr 2014 angenommen werden. Er würde eine rasche Umsetzung der Maßnahmen begrüßen, die in der Mitteilung über Ordnungspolitik im Binnenmarkt zur Verbesserung der Umsetzung der Unionsvorschriften generell vorgeschlagen werden.

2.   Allgemeine Bemerkungen zum Thema „Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“

2.1

Die Kommission hat die zweite Phase der Binnenmarktakte mittels zwölf neuer Leitaktionen definiert, die dem besseren Funktionieren des Binnenmarkts dienen sollen. Der EWSA begrüßt, dass er vor Veröffentlichung der Mitteilung konsultiert wurde und dass die Kommission einige seiner Empfehlungen in die Binnenmarktakte II übernommen hat. Er bedauert jedoch, dass dieses Mal keine öffentliche Konsultation stattgefunden hat und dass die maßgeblichen Interessenträger bei der informellen Konsultation nicht ausgewogen vertreten waren.

2.2

Der Binnenmarkt leistet zwar seit seiner Errichtung einen positiven Beitrag zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, hat jedoch noch nicht sein volles Potenzial für alle Beteiligten – Unternehmen, Arbeitnehmer, Verbraucher, Bürger und andere – ausgeschöpft. Die Kommission erwähnt die Schaffung von 2,77 Mio. neuen Arbeitsplätzen, geht jedoch mit keinem Wort darauf ein, dass es sich dabei zum Teil um prekäre Beschäftigungsverhältnisse handelt (3). Dies ist seit dem Frühjahr 2008 bekannt, als die Folgen der Wirtschaftskrise in ganz Europa spürbar wurden und etwa zehn Mio. Arbeitsplätze verlorengingen, und die Talsohle ist offenbar noch gar nicht erreicht (4).

2.3

Obwohl die Kommission die Leitprinzipien benennt, welche dieser Auswahl zugrunde liegen (Agenda für eine bessere Rechtsetzung, Kosten eines Europas ohne EU usw.), ist man sich nicht immer bei allen EU-Institutionen der Dringlichkeit dieser Maßnahmen bewusst. In Bezug auf die Arbeitskräftemobilität beispielsweise kündigt die Kommission eine Initiative für das EURES-Portal an, während gleichzeitig andere grundlegende Maßnahmen in diesem Bereich noch im Rat anhängig sind.

2.4

Der EWSA ist der Auffassung, dass die Kommission den unbeabsichtigten negativen Nebenwirkungen des Binnenmarkts bisher zu wenig Beachtung geschenkt hat. Die Regulierung der Finanzmärkte in der EU war zu inkonsequent, um die mangelhafte Aufsicht abzustellen und eine Art des Unternehmertums zu unterbinden, dem es nur um kurzfristige Interessen einer privilegierten Gruppe von Anlegern geht. Der Verbesserung der Unternehmensführung und -kontrolle muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Verbesserung von Transparenz und Kontrolle sollte oberste Priorität haben, damit gewährleistet ist, dass der Binnenmarkt zur Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen beiträgt, die den legitimen Interessen aller Beteiligten gerecht werden.

2.5

Frappierend ist die Überzeugung, mit der die Kommission behauptet, dass diese zwölf neuen Hebel zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Vertrauen in den Binnenmarkt beitragen werden. Nach Auffassung des Ausschusses zeigt die Geschichte der Einführung des Binnenmarkts, dass einige der ergriffenen Maßnahmen kurzfristig erhebliche Wirkung zeigen. Erklärt man die Maßnahmen verfrüht, zu ausdrücklich und demonstrativ für erfolgreich, so kann dies nur zu Enttäuschung bei den Unionsbürgern führen. Dies könnte zu einer weiteren Aushöhlung des Binnenmarkts anstatt zu neuer Dynamik führen (5). Die Kommission sollte hier realistischer vorgehen und ihre Mitteilung ausgewogen formulieren.

2.6

In den Binnenmarktakten I und II wird leider nicht unterstrichen, wie wichtig es ist, für Vertrauen in die Durchsetzung der Rechte zu sorgen. Der EWSA wartet nach wie vor darauf, dass endlich ein wirksames Verfahren zur gerichtlichen Durchsetzung kollektiver Rechtsansprüche für europäische Verbraucher geschaffen wird. Die Liberalisierung der Märkte und die Förderung des Wettbewerbs sind zwar wichtige Ziele der Binnenmarktpolitik und spielen eine bedeutende Rolle, damit die Verbraucher frei wählen können, doch brauchen diese auch verlässliche Rahmenbedingungen mit Schutzrechten für den Erwerb von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen sowie bei der wirksamen Durchsetzung dieser Rechte. Da aus verschiedenen Untersuchungen hervorgeht, dass die Umsetzung diverser EU-Instrumente stockt und dass es nach wie vor an der Durchsetzung mangelt, vor allem in grenzübergreifenden Fällen, sollte die Kommission dringend neue verbindliche Maßnahmen zur Durchsetzung vorschlagen.

2.7

Bedauerlicherweise wird nur eine der zwölf Initiativen als Maßnahme für Verbraucher bezeichnet, obwohl verschiedene Hebel erhebliche Auswirkungen auf das tägliche Leben der europäischen Verbraucher haben (6). Wir hoffen, dass dies nicht Ausdruck der allgemeinen Vorstellung der Kommission von Verbraucherpolitik ist. Damit ein Binnenmarkt im Dienste aller errichtet werden kann, ist es wichtig, dass der Fokus nicht zu eng gefasst wird und dass die Verbraucher nicht als Anhängsel der Unternehmenspolitik betrachtet werden, sondern als unabhängige Akteure. Zu verweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Berichte Monti und Grech. Der EWSA stimmt mit der Kommission überein, dass der Binnenmarkt sowohl nach den 50 Vorschlägen als auch nach den ersten zwölf Hebeln immer noch ungenutztes Potenzial birgt. Aus Sicht der Verbraucher hätte die Kommission jedoch verstärkt verbraucherfreundlichen Initiativen Vorrang geben können und sollen, wie bereits in einer früheren Stellungnahme des EWSA betont wird (7).

2.8

Befremdlich an dieser Mitteilung ist für den EWSA auch das fehlende Bewusstsein für die Sozialpartnerschaft. Das Vertrauen kann nicht wiederhergestellt werden, wenn die Einbeziehung der Sozialpartner in die Politik der EU auf den Zuständigkeitsbereich der GD Beschäftigung begrenzt bleibt. Auch bei einigen Themen der GD Binnenmarkt ist eine Konsultation der Sozialpartner nötig.

2.9

Der EWSA hat bereits in früheren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass jedweder Vorschlag für grenzüberschreitende Verbrauchergeschäfte schrittweise umgesetzt werden sollte, wobei mit grenzüberschreitenden gewerblichen Kaufverträgen zwischen Unternehmen (Business-to-business oder B2B) in Form von Pilotprojekten begonnen werden könnte. Bis zur Annahme eines Vorschlags für Verträge zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) sollten keine weiteren Initiativen für fakultative Regelungen für grenzüberschreitende gewerbliche Kaufverträge ergriffen werden.

3.   Die ersten zwölf Hebel und die fehlenden Elemente – aktueller Stand

3.1

Die Kommission hat bereits elf von zwölf Legislativvorschlägen für die Leitaktionen vorgelegt, und der Ausschuss hat Stellungnahmen zu diesen Vorschlägen verabschiedet (8). Der EWSA fordert das Parlament, die Kommission und den Rat auf, rasch zu handeln, ohne dass die Qualität darunter leidet, damit diese Legislativvorschläge noch vor dem Ende der Mandatsperiode des Parlaments und der Kommission im Frühjahr 2014 angenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten die angenommenen Rechtsvorschriften richtig umsetzen und anwenden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, und ungerechtfertigte und diskriminierende Hürden müssen beseitigt werden, damit der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktionieren kann.

3.2

Die Rücknahme der Monti-II-Verordnung löst die Probleme nicht, die durch die EuGH-Urteile bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern aufgeworfen wurden. Für die aktuelle Situation, die die Arbeitnehmer daran hindert, ihre Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen, muss eine Lösung gefunden werden. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die sozialen Grundrechte nicht durch wirtschaftliche Freiheiten beschnitten werden. Die Kommission sollte einen Vorschlag für ein Protokoll über den sozialen Fortschritt als Anhang zu den europäischen Verträgen erwägen. In diesem Protokoll ist das Verhältnis zwischen den sozialen Grundrechten und den wirtschaftlichen Freiheiten klarzustellen, und zwar indem bestätigt wird, dass der Binnenmarkt kein Selbstzweck ist, sondern geschaffen wurde, um sozialen Fortschritt für alle Unionsbürger herbeizuführen (Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 der konsolidierten Fassung des Vertrags über die Europäische Union). Auch sollte klargestellt werden, dass die wirtschaftlichen Freiheiten und Wettbewerbsregeln nicht über die sozialen Grundrechte und den sozialen Fortschritt gestellt werden dürfen und keinesfalls so verstanden werden dürfen, dass die Unternehmen das Recht haben, nationale sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen und Verfahren auszuhebeln oder zu umgehen oder einen unlauteren Wettbewerb bei Löhnen und Arbeitsbedingungen durchzusetzen.

3.3

Der EWSA hat eine Reihe von Maßnahmen ermittelt, die in der Binnenmarktakte I fehlen und die seiner Auffassung nach auch zur Schaffung von mehr Vertrauen bei den Bürgern beitragen könnten. Maßnahmen stehen u.a. noch in folgenden Bereichen aus: Überarbeitung der Richtlinie zum Urheberrecht, Urheberrechtsabgaben, Netzneutralität, Protokoll über den sozialen Fortschritt, Kleinst- und Familienunternehmen, Maßnahmen zur Förderung der Gründung neuer bzw. der Expansion bestehender Unternehmen, Überschuldung sowie Überweisungen zwischen Banken, um den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) zu konsolidieren.

4.   Die zwölf neuen Hebel

4.1   Verkehr

Der EWSA begrüßt die Maßnahmen zur Verbesserung der Eisenbahn-, See- und Luftverkehrsverbindungen im Binnenmarkt, vermisst jedoch einen ganzheitlichen Ansatz, da der Kommissionsvorschlag keine Maßnahmen für den Schienengüterverkehr, den Straßenverkehr (das größte Segment des Güter- und Personenverkehrs) sowie den multimodalen Verkehr enthält, der eine Möglichkeit darstellt, die Effizienz des Verkehrs zu optimieren.

4.1.1   Eisenbahnverkehr

Die Art und Weise, wie die Privatisierung des Eisenbahnverkehrs definiert und verteidigt wird, wird der Tatsache nicht gerecht, dass in wichtigen Regionen Europas über die rein wirtschaftlichen Faktoren hinaus auch andere Erwägungen zu berücksichtigen sind, damit der öffentliche Verkehr aufrechterhalten werden kann. Wenn als einziges Kriterium die Rentabilität herangezogen wird, kann dies zur Beeinträchtigung der Gemeinwohlaufgaben führen, die die Schienenverkehrssysteme wahrnehmen müssen. Der Erfolg einer Privatisierung darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis bewertet werden. Qualität und Sicherheit des Personals und der Öffentlichkeit sollten bei allen Überlegungen im Vordergrund stehen.

4.1.2   Wasserwege

Ein echter Binnenmarkt für die Schifffahrt kann nur durch die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen mit anderen Verkehrsträgern erreicht werden. Dies bedeutet, dass entscheidende Fortschritte in Richtung einer administrativen Vereinfachung – d.h. Vereinfachung der Zollverfahren – des Schiffsverkehrs innerhalb der EU gemacht werden müssen. EU-Waren sollten anders behandelt werden als Drittlandswaren (insbesondere durch die Verwendung eines elektronischen Frachtbriefs), um den bürokratischen Aufwand zu verringern und die Verantwortung auf die Transportunternehmen zu übertragen. Im Wesentlichen sollte bei Waren, die bei der Einfuhr in die EU kontrolliert werden, keine weitere Kontrolle in einem anderen Bestimmungshafen in der EU mehr erforderlich sein.

Dies würde auch helfen, innerhalb der EU einen Seeverkehrsraum ohne Grenzen sowie die dringend notwendigen Meeresautobahnen – maßgebliche Seeverkehrswege zwischen den EU-Häfen mit Anbindung an andere Verkehrsträger zu schaffen. Der EWSA erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Thema „Blaues Wachstum“ und wird Anfang 2013 praktische Vorschläge vorlegen.

4.1.3   Luftverkehr

Der EWSA räumt zwar ein, dass Maßnahmen gegen die aktuelle Fragmentierung des europäischen Luftraums ergriffen werden müssen, bedauert jedoch, dass die Änderung der Verordnung über die Fluggastrechte bezüglich Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen noch nicht vorgelegt wurde. Diese Rechtsvorschrift der EU muss klarer gefasst und aktualisiert werden, was den Anwendungsbereich und die Auslegung bestimmter allgemeiner Bestimmungen angeht. Der EWSA fordert die Kommission ferner auf, einen Legislativvorschlag vorzulegen, nach dem die Fluggesellschaften verpflichtet sind, den Schutz aller Fluggäste bei Insolvenz einer Fluggesellschaft zu gewährleisten und Maßnahmen zu ergreifen gegen die Verbreitung unlauterer Vertragsbedingungen, mangelnde Transparenz bei Ticketpreisen sowie Probleme der Verbraucher bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, indem die Fluggesellschaften verpflichtet werden, sich alternativen Streitbeilegungssystemen sowie den Entscheidungen der nationalen Luftfahrtbehörden zu unterwerfen.

4.2   Energie

In vielen Mitgliedstaaten ist wegen fehlenden Wettbewerbs noch keine Wahl zwischen verschiedenen Energieversorgern möglich. Die Erschwinglichkeit der Dienstleistungen, eine korrekte Bearbeitung von Beschwerden, die Vergleichbarkeit von Angeboten und Preisen, leichter Wechsel des Versorgers und Transparenz bei Tarifen und Vertragsbedingungen sind noch nicht in ganz Europa verwirklicht. Der EWSA fordert die Kommission und den Rat auf, die nationalen Endkundenmärkte für Energie aufmerksam zu überwachen und gegebenenfalls rasch tätig zu werden, um sicherzustellen, dass das dritte Energiepaket zum Nutzen der europäischen Bürger wirksam umgesetzt wird. Es ist wichtig, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen Bestimmungen des dritten Energiepakets so umsetzen, dass in ihrem Land den schwächsten Bürgern geholfen und Energiearmut verhindert wird. Die Verbraucherakzeptanz ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den erfolgreichen Ausbau der intelligenten Verbrauchsmessung, die Energieeffizienzpotenzial bieten kann. Es gibt jedoch noch viele offene Fragen – unter anderem, ob die potenziellen Vorteile die Kosten für die Verbraucher aufwiegen, sowie Datenschutzaspekte. Diese Probleme sollten im Interesse aller Energieverbraucher schnellstmöglich gelöst werden.

4.3   Mobilität der Bürger

Die Kommission unterstützt entschieden die Mobilität, die jedoch keinen Selbstzweck darstellt. Niemand verlässt leichten Herzens seine Heimat, und ein Vergleich mit den USA ist nicht immer angebracht. Arbeitnehmer und Selbständige, die ins Ausland gehen, sind oft konfrontiert mit fehlender Anerkennung ihrer Qualifikation, langen Arbeitszeiten, schlechten Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, Ungleichbehandlung und Sprachbarrieren. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Förderung der Gleichbehandlung sollten Teil einer aktiven europäischen Arbeitsmarktpolitik sein. Der Ausschuss bedauert insbesondere, dass nach über zwanzig Jahren noch keine Fortschritte in der wichtigen Frage der Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise erzielt wurden (9). Die Mobilität von Praktikanten, Auszubildenden und Jungunternehmern sollte in Europa gefördert werden.

4.4   Zugang zu Finanzmitteln

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu langfristigen Investitionsfonds sind zu begrüßen. Allerdings können damit die Probleme nicht gelöst werden, die KMU wegen fehlenden Betriebskapitals haben. Die KMU, die das Rückgrat der EU-Wirtschaft bilden, sollten nicht infolge der strengen Eigenmittelvorschriften für Banken (10) in Bezug auf den Zugang zu Finanzmitteln diskriminiert werden. Der Ausschuss verweist auf seine frühere Stellungnahme zum Finanzierungszugang für KMU (11). Deshalb empfehlen wir, revolvierende Instrumente für die Bereitstellung solcher Kredite zu schaffen, mit denen KMU auch ohne übermäßige Sicherheiten leichten Zugang zu Finanzmitteln erhalten können (12). Die Garantien für diese Kredite sollten aus nationalen oder europäischen Mitteln gestellt werden. Die Mitgliedstaaten könnten auch andere Möglichkeiten prüfen, beispielsweise mehrjährige Steuerbefreiungen für Privatpersonen oder Familienangehörige, die in KMU-Start-ups und deren Wachstum investieren, sowie andere Anreize. Diese Maßnahmen sollten den Vorschlag für den ungehinderten grenzübergreifenden Verkehr von europäischem Risikokapital, das gemäß der Binnenmarktakte I in innovative Unternehmen investiert werden soll, ergänzen, doch ist damit das Problem der fehlenden Mittel für andere KMU nicht gelöst.

4.5   Unternehmensumfeld

Der Vorschlag zur Modernisierung des Insolvenzrechts ist ein Schritt in die richtige Richtung zur Verbesserung des Unternehmensumfelds, vor allem wenn er Unternehmern eine zweite Chance ermöglichen soll. Aber noch immer gibt es zuviel Bürokratie, die KMU und vor allem Kleinstunternehmen nicht bewältigen können. Wir fordern die Kommission auf, ihre Anstrengungen zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands weiterzuführen und quantitative und qualitative Ziele festzulegen. Die Folgenabschätzung in diesem Bereich sollte ständig verbessert werden. Die Überprüfung des Verwaltungsaufwands ist bislang zu stark auf die Gesetzgebung selbst ausgerichtet und hat zum Teil deswegen einen eher „technokratischen“ Charakter. So können beispielsweise die Rechtsvorschriften in einem Mitgliedstaat sehr wohl durch den Wunsch bedingt sein, die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu erhalten, und somit im Interesse des öffentlichen Wohls liegen und durchaus sinnvoll sein (13).

4.6   Dienstleistungen

Der EWSA begrüßt, dass in der Binnenmarktakte II eine Überarbeitung der Richtlinie über Zahlungsdienste vorgesehen ist, und betont, dass vorrangiges Ziel dieser Überarbeitung die Errichtung eines wettbewerbsfähigen und gut funktionierenden europäischen Zahlungsmarktes zum Nutzen aller Verbraucher und Unternehmen sein muss. Besonders wichtig ist es, die Zahlungsdienste für die Verbraucher zugänglich zu machen, dabei aber auch die sichere, effiziente und kostengünstige Erbringung dieser Dienstleistungen zu gewährleisten. Im Zuge der Überarbeitung sollte es EU-weit verboten werden, von den Verbrauchern Aufschläge für die Verwendung bestimmter Zahlungsweisen zu verlangen. Nutzer des Lastschriftverfahrens sollten bedingungslosen Anspruch auf Rückerstattung bei autorisierten und nicht autorisierten Zahlungen haben. Die Verbraucher sollten unabhängig von der Zahlungsweise umfassend geschützt werden, wobei die in einigen Mitgliedstaaten geltenden strengen Verbraucherschutzvorschriften berücksichtigt werden sollten. Die vielfältigen Vorteile für alle Betroffenen sowie die Notwendigkeit vertretbarer Kosten für KMU, die derartige Zahlungsverfahren anbieten, sollten in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden. Der EWSA nimmt erfreut die Absicht der Kommission zur Kenntnis, einen Legislativvorschlag zu mehrseitigen Abwicklungsgebühren für Kartenzahlungen zu unterbreiten.

4.7   Digitaler Binnenmarkt

Der EWSA begrüßt die Absicht der Europäischen Kommission, beim Aufbau von Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsinfrastrukturen die Kosten zu verringern und die Effizienz zu erhöhen, indem gemeinsame Regelungen verabschiedet werden. Der EWSA unterstützt den Vorschlag zur Verbesserung der Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternetverbindungen als technische Voraussetzung für die Ausdehnung des elektronischen Handels. Wichtig ist ein kohärentes Modell für die Kostenberechnungsmethoden der nationalen Regulierungsbehörden in der gesamten EU, um zu gewährleisten, dass die Kosten gerecht sind und nach einheitlichen Standards berechnet werden. Durch angemessen regulierte Telekommunikationsmärkte muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher Wahlmöglichkeiten haben. Wenn ein gleichberechtigter Zugang neuer Betreiber zu den Netzen der nächsten Generation nicht wirksam durchgesetzt wird, wird die Qualität der Angebotspalette, die den Endkunden zur Verfügung steht, verfälscht bzw. beschränkt. Alle Wettbewerber sollten unter gleichen Bedingungen Zugang zur Infrastruktur haben, und der Netzzugang für neue und bereits etablierte Marktteilnehmer zu erschwinglichen (d.h. kostengebundenen) Preisen sollte gewährleistet sein.

4.8   Elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen

Die weitgehende Einführung der elektronischen Rechnungsstellung, auch grenzübergreifend, ist eine seit langem erhobene Forderung der Unternehmen. Wir unterstützen deshalb nachdrücklich den Vorschlag, die elektronische Rechnungsstellung als Standardfakturierungsmethode bei öffentlichen Aufträgen einzuführen. Allerdings sollten dann auch die Angebote elektronisch eingereicht werden, denn die diesbezüglich fehlende Möglichkeit ist einer der Gründe, warum sich nur wenige KMU an Verfahren der öffentlichen Auftragsvergabe in anderen Mitgliedstaaten beteiligen (siehe auch Arbeitsprogramm der Kommission für 2013).

4.9   Verbraucher

4.9.1

Noch immer sind auf dem EU-Markt unsichere Produkte, auch mit CE-Kennzeichnung, zu finden, die vermeidbare Gesundheits- und Sicherheitsrisiken verursachen. Der EWSA stellt deshalb erfreut fest, dass die Europäische Kommission ein Legislativpaket zur Produktsicherheit vorschlagen wird, das aus einem Überwachungsinstrument für den Binnenmarkt für alle Erzeugnisse außer Lebensmittel, einem Vorschlag für eine neue Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sowie einem mehrjährigen Rahmenplan zur Marktüberwachung bestehen soll. Mit der Überarbeitung sollte mehr Klarheit über das Zusammenspiel der verschiedenen EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Produktsicherheit geschaffen werden. Insbesondere muss die Haftung der Hersteller gestärkt und eindeutiger gestaltet werden. Es ist zu gewährleisten, dass die Vorschriften in der gesamten EU im gleichen Maß durchgesetzt und die Märkte überall wirksam überwacht werden.

4.9.2

Das Problem von Produkten, die auf Kinder ansprechend wirken, sollte gezielt angegangen werden, und das Verbot von Lebensmittelimitaten sollte aufrechterhalten werden. Die EU muss mit ihren politischen Maßnahmen einen wichtigen Schritt nach vorn in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz tun. Augenmerk muss auch auf den unlauteren Wettbewerb gerichtet werden, dem EU-Unternehmen ausgesetzt sind, die die EU-Vorschriften einzuhalten haben. Durch die Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit muss das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte wirksam verhindert werden, was ein europäisches Marktüberwachungssystem erfordert, einschließlich wirksamer Kontrollen an den EU-Außengrenzen.

4.10   Sozialer Zusammenhalt und soziales Unternehmertum

4.10.1

Die hierzu formulierten Vorschläge sind recht willkürlich unter dieser Überschrift zusammengefasst. Der EWSA erkennt an, wie wichtig es angesichts der derzeitigen Krise ist, den weiteren Kampf gegen soziale Ausgrenzung und Armut in den Mittelpunkt zu stellen. In diesem Zusammenhang wurde das soziale Unternehmertum als wichtiger Faktor herausgestellt, der einen Weg aus der Krise weisen kann. Das Fehlen einer konkreten Leitaktion zur Entwicklung und zum Wachstum der Sozialwirtschaft und des sozialen Unternehmertums ist enttäuschend. Mit der vorgeschlagenen Leitaktion 12 wird die zunehmende soziale Ausgrenzung und Armut in Europa nicht behoben. Der EWSA spricht sich deshalb für eine klare und konkrete Leitaktion im Bereich soziales Unternehmertum gemäß seinen bereits im Vorfeld abgegebenen Empfehlungen aus, mit der seiner Ansicht nach der Notwendigkeit eines stärkeren sozialen Zusammenhalts besser Rechnung getragen würde (14).

4.10.2

Der EWSA begrüßt den Vorschlag, allen EU-Bürgerinnen und –Bürgern Zugang zu einem Basiskonto zu gewähren, Transparenz und Vergleichbarkeit der Zahlungskontogebühren sicherzustellen und den Wechsel zu einem anderen Zahlungskonto zu erleichtern. Der EWSA hofft, dass die Kommission diesmal verbindliche Rechtsvorschriften vorlegen wird, und nicht nur eine Empfehlung wie im Juli letzten Jahres, die wegen ihres freiwilligen Charakters heftig kritisiert wurde. Der EWSA stellt fest, dass die Gewährleistung von Transparenz und Vergleichbarkeit der Zahlungskontogebühren für Verbraucher erhebliche Mängel aufweist bzw. gänzlich gescheitert ist. Mit der vorgeschlagenen EU-Rechtsvorschrift sollte gewährleistet werden, dass jeder Verbraucher das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto hat, und jedwedes Hindernis für einen Wechsel des Zahlungskontos ausgeräumt wird.

Brüssel, den 16. Januar 2013

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  ABl. C 24 vom 28.1.2012, S. 99.

(2)  http://epp.eurostat.ec.europa.eu/cache/ITY_PUBLIC/3-03122012-AP/DE/3-03122012-AP-DE.PDF

(3)  FLASH-IT, Policy Research Alert 5 – Employment, Oktober 2012.

(4)  Eurostat News Release vom 31. Oktober 2012.

(5)  Monti 2010: „Dies würde die Grundlage für die wirtschaftliche Integration sowie Wachstum und Beschäftigung in der ganzen EU beeinträchtigen, und dies zu einem Zeitpunkt, da eine kohärente Europäische Union angesichts neuer globaler Wirtschaftsmächte und beträchtlicher ökologischer Herausforderungen im Interesse der europäischen Bürger sowie einer wirksamen globalen Struktur- und Ordnungspolitik wichtiger denn je ist.“

(6)  Entschließung des Europäischen Parlaments „Die Binnenmarktakte und die nächsten Schritte für das Wachstum“ vom 14. Juni 2012.

(7)  ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 165.

(8)  ABl. C 24 vom 28.01.2012, S. 99.

(9)  ABl. C 191 vom 29.6.2012, S. 103.

(10)  Siehe CRD IV – Paket der neuen Eigenmittelvorschriften.

(11)  ABl. C 351 vom 15.11.2012, S. 45.

(12)  Seczenyi-Karte in Ungarn – siehe http://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0CC8QFjAA&url=http%3A%2F%2Fwww.iapmei.pt%2Fconferencia%2F1_Laslo_Krisan.ppt&ei=DM29UKvHJNGRhQehsoGwDA&usg=AFQjCNHWIFTTA7fbjHyT1ShycR1qL7tKRQ

(13)  Siehe EWSA-Stellungnahme ABl. C 318, 29.10.2011, S. 109, Ziffer 3.2.

(14)  Diese Frage wurde auch in der Stellungnahme des AdR angesprochen: ABl. C 299 vom 4.10.2012, S. 165.


ANHANG

zur Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Folgender abgelehnter Änderungsanträge erhielt mindestens ein Viertel der abgegebenen Stimmen (Artikel 39 Absatz 2 der Geschäftsordnung):

Ziffer 3.2 Ändern:

Die Rücknahme der Monti-II-Verordnung löst die Probleme nicht, die durch die EuGH Urteile bezüglich der Entsendung von Arbeitnehmern aufgeworfen wurden. Für die aktuelle Situation, die die Arbeitnehmer daran hindert, ihre Rechte uneingeschränkt wahrzunehmen, muss eine Lösung gefunden werden. Die Kommission sollte dafür sorgen, dass die sozialen Grundrechte nicht durch wirtschaftliche Freiheiten beschnitten werden. Die Kommission sollte einen Vorschlag für ein Protokoll über den sozialen Fortschritt als Anhang zu den europäischen Verträgen erwägen. In diesem Protokoll ist das Verhältnis zwischen den sozialen Grundrechten und den wirtschaftlichen Freiheiten klarzustellen, und zwar indem bestätigt wird, dass der Binnenmarkt kein Selbstzweck ist, sondern geschaffen wurde, um sozialen Fortschritt für alle Unionsbürger herbeizuführen (Umsetzung von Artikel 3 Absatz 3 der konsolidierten Fassung des Vertrags über die Europäische Union). Auch sollte klargestellt werden, dass die wirtschaftlichen Freiheiten und Wettbewerbsregeln nicht über die sozialen Grundrechte und den sozialen Fortschritt gestellt werden dürfen und keinesfalls so verstanden werden dürfen, dass die Unternehmen das Recht haben, nationale sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen und Verfahren auszuhebeln oder zu umgehen oder einen unlauteren Wettbewerb bei Löhnen und Arbeitsbedingungen durchzusetzen. Die Kommission hat zwei Legislativvorschläge vorgelegt, mit denen die Umsetzung, Anwendung und praktische Durchsetzung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern verbessert und verstärkt werden sollten. Der erste Vorschlag zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG zielt auf einen größeren Schutz der zeitweise ins Ausland entsandten Arbeitnehmer ab, indem Informationen, Verwaltungszusammenarbeit und Kontrollen verbessert werden, und wird noch diskutiert. Der zweite Vorschlag zur Ausübung des Rechts auf Durchführung kollektiver Maßnahmen im Kontext der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Monti II) wurde zurückgezogen.

Der EWSA ist der Auffassung, dass insbesondere das Primärrecht den Grundsatz der Gleichwertigkeit der grundlegenden sozialen Rechte gegenüber den wirtschaftlichen Freiheiten zu gewährleisten hat. Er verweist darauf, dass bereits im dritten Erwägungsgrund der Präambel und konkretisiert in Artikel 151 AEUV das Ziel „die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, um dadurch auf dem Wege des Fortschritts ihre Angleichung zu ermöglichen“ festgehalten ist. Er fordert nachdrücklich, ein „Protokoll über sozialen Fortschritt“ in die Verträge aufzunehmen, um den Grundsatz der Gleichwertigkeit zwischen sozialen Grundrechten und wirtschaftlichen Freiheiten zu verankern und dadurch klarzustellen, dass weder wirtschaftliche Freiheiten noch Wettbewerbsregeln Vorrang vor sozialen Grundrechten haben dürfen und um eindeutig zu definieren, was das EU-Ziel der Verwirklichung sozialen Fortschritts bedeutet  (1)“.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Abstimmungsergebnis

Ja-Stimmen

:

77

Nein-Stimmen

:

114

Enthaltungen

:

11


(1)  ABl. C 376 vom 22.12.2011, S. 74.


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