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Document 52009XC1009(01)

Bericht der Kommission über die Bestrahlung von Lebensmitteln 2007

ABl. C 242 vom 9.10.2009, p. 2–18 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

9.10.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 242/2


Bericht der Kommission über die Bestrahlung von Lebensmitteln 2007

2009/C 242/02

1.   RECHTSGRUNDLAGE UND HINTERGRUND

Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Richtlinie 1999/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über mit ionisierenden Strahlen behandelte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile (1) teilen die Mitgliedstaaten der Kommission alljährlich Folgendes mit:

die Ergebnisse der Kontrollen, die in Bestrahlungsanlagen durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf die Gruppen und Mengen der behandelten Erzeugnisse und die verabreichten Dosen

und

die Ergebnisse der Kontrollen, die auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt werden, und die zum Nachweis der Bestrahlung angewandten Methoden.

Gemäß Artikel 7 Absatz 4 der genannten Richtlinie veröffentlicht die Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union

detaillierte Angaben über die zugelassenen Anlagen in den Mitgliedstaaten sowie jegliche Änderung ihres Statuts;

einen Bericht, der sich auf die jedes Jahr von den einzelstaatlichen Kontrollbehörden gemachten Angaben stützt.

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007. Er enthält eine Zusammenstellung der Angaben, die der Kommission von 25 Mitgliedstaaten zugeleitet wurden.

Auf der Website der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission (2) stehen Informationen über allgemeine Aspekte der Lebensmittelbestrahlung zur Verfügung.

1.1   Bestrahlungsanlagen

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/2/EG dürfen Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile nur in zugelassenen Anlagen bestrahlt werden. In der EU angesiedelte Anlagen werden von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zugelassen. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission mit, welche Bestrahlungsanlagen zugelassen sind (Artikel 7 Absatz 1).

Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile dürfen nur mit den nachstehenden Arten ionisierender Strahlung behandelt werden:

Gammastrahlen aus Radionukliden 60Co oder 137Cs;

Röntgenstrahlen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von 5 MeV oder darunter betrieben werden;

Elektronen, die von Geräten erzeugt werden, die mit einer Nennenergie (maximale Quantenenergie) von 10 MeV oder darunter betrieben werden.

Das Verzeichnis der zugelassenen Bestrahlungsanlagen in den Mitgliedstaaten wurde von der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (3) und ist unter folgender Adresse zu finden: http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/approved_facilities_en.pdf

1.2   Bestrahlung von Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen

Die Bestrahlung getrockneter aromatischer Kräuter und Gewürze ist in der EU auf Gemeinschaftsebene zugelassen (Richtlinie 1999/3/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Februar 1999 über die Festlegung einer Gemeinschaftsliste von mit ionisierenden Strahlen behandelten Lebensmitteln und Lebensmittelbestandteilen (4)).

Außerdem haben sieben Mitgliedstaaten nationale Zulassungen für bestimmte Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile gemäß Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie 1999/2/EG gemeldet. Die Liste der nationalen Zulassungen wurde von der Kommission veröffentlicht (5).

Alle bestrahlten Lebensmittel und Lebensmittel oder zusammengesetzte Lebensmittel, die einen oder mehrere bestrahlte Bestandteile enthalten, müssen mit dem Hinweis „bestrahlt“ oder „mit ionisierenden Strahlen behandelt“ gekennzeichnet sein. Bei lose verkauften Erzeugnissen steht der Hinweis zusammen mit der Bezeichnung des Erzeugnisses auf einem Anschlag oder einem Schild über oder neben dem Behältnis, in dem sich das betreffende Erzeugnis befindet.

Zur Durchsetzung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung bzw. zur Feststellung nicht zugelassener Erzeugnisse hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) im Auftrag der Kommission mehrere Analyseverfahren standardisiert.

2.   ERGEBNISSE DER IN DEN BESTRAHLUNGSANLAGEN DURCHGEFÜHRTEN KONTROLLEN

In diesem Abschnitt werden die Ergebnisse der Kontrollen, die in Bestrahlungsanlagen durchgeführt wurden, insbesondere in Bezug auf die Gruppen und Mengen der behandelten Erzeugnisse und die verabreichten Dosen dargestellt.

Die Mitgliedstaaten übermittelten folgende Angaben über zugelassene Anlagen und die in diesen durchgeführten Kontrollen.

2.1   Belgien

Inspektionen der zuständigen Behörden im Jahr 2007 haben bestätigt, dass die Bestrahlungsanlage Sterigenics S.A. den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entspricht.

In der folgenden Tabelle sind die Gruppen und Mengen der 2007 in dieser Anlage bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

Lebensmittelgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Froschschenkel

1 521

5

Fleisch

445

6—8

Geflügel

282

5

Fische, Weichtiere und Schalentiere

258

3—5

Kräuter und Gewürze

139

6—9

Dehydriertes Blut

16

6—9

Gemüse

12

6

Stärke

11

3

Eipulver

7

3

Sonstige

108

0—10

Insgesamt

2 799

 

2.2   Bulgarien

Bulgarien hat keine Informationen übermittelt.

2.3   Tschechische Republik

Inspektionen der zuständigen Behörden im Jahr 2007 haben bestätigt, dass die Bestrahlungsanlage Artim Spol S.R.O. den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entspricht.

In der folgenden Tabelle sind die Gruppen und Mengen der 2007 in dieser Anlage bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze

55

1—10

Insgesamt

55

 

2.4   Deutschland

Im Berichtszeitraum waren in Deutschland vier Bestrahlungsanlagen zugelassen. Inspektionen der zuständigen Behörden im Jahr 2007 haben bestätigt, dass die Bestrahlungsanlagen den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entsprechen.

In den folgenden Tabellen sind die Gruppen und Mengen der im Jahr 2007 in diesen Anlagen bestrahlten Lebensmittel dargestellt. In Deutschland wurden im Jahr 2007 insgesamt 331 Tonnen Erzeugnisse in drei Bestrahlungsanlagen behandelt.

a)   Gamma Service Produktbestrahlung GmbH, Radeberg

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gewürze und Kräuter

206

<10

Gemüse, getrocknet

24

<10

Insgesamt

230

 

121 Tonnen der bestrahlten Lebensmittel wurden in Drittländer ausgeführt.

b)   BGS/Beta-Gamma Service GmbH & Co. KG, Wiehl

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gewürze und Kräuter

21

10—13

Gemüse, getrocknet

18

10—32

Insgesamt

39

 

Alle bestrahlten Lebensmittel wurden in Drittländer ausgeführt.

c)   Isotron Deutschland GmbH, Allershausen

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gemüse

61

5—10

Gewürze und Kräuter

1

5—10

Insgesamt

62

 

Alle bestrahlten Lebensmittel wurden in Drittländer ausgeführt.

d)   Beta-Gamma-Service GmbH & Co. KG, Bruchsal

Im Jahr 2007 wurden in dieser Anlage keine Lebensmittel bestrahlt.

2.5   Spanien

In Spanien sind zwei Bestrahlungsanlagen für Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile zugelassen. Inspektionen der zuständigen Behörden im Jahr 2007 haben bestätigt, dass die Bestrahlungsanlagen den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entsprechen.

a)   Ionmed Esterilización, S.A.

In der folgenden Tabelle sind die Gruppen und Mengen der 2007 in dieser Anlage bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze

216

<10

Insgesamt

216

 

b)   Aragogamma, S.A.

Im Jahr 2007 wurden in dieser Anlage keine Lebensmittel bestrahlt.

2.6   Frankreich

In Frankreich sind sechs Bestrahlungsanlagen für Lebensmittel zugelassen. Inspektionen der zuständigen Behörden im Jahr 2007 haben bestätigt, dass fünf Bestrahlungsanlagen den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entsprechen. Einer Anlage wurden kritische Anmerkungen zur Kontrolle der Bestrahlungsdosen und zum Status der Erzeugnisse vor und nach der Behandlung gemacht.

Die Bestrahlungsanlage Ionisos SA, Domaine de Corbeville, 91400 Orsay, (Nr. 91471 F) hat im Jahr 2007 keine Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile bestrahlt. Sie wurde geschlossen.

In der folgenden Tabelle sind die Kategorien und Mengen der 2007 in den Anlagen bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Geflügel

1 239

5

Froschschenkel, gefroren

687

5

Gummiarabikum

131

3

Kräuter und Gewürze sowie Gemüse, getrocknet

60

10

Casein

22

6

Insgesamt

2 139

 

2.7   Ungarn

In Ungarn ist eine Bestrahlungsanlage für Lebensmittel zugelassen. Gemäß der von der zuständigen Behörde (Ungarisches Landwirtschaftsamt) im Jahr 2007 durchgeführten amtlichen Inspektion entsprach die Bestrahlungsanlage AGROSTER Besugárzó Rt. (Budapest, Jászberényi út 5.) den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG.

In der folgenden Tabelle sind die Kategorien und Mengen der 2007 in dieser Anlage bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gewürze, Gewürzpaprika

5,9

4—6

Dehydrierte Erzeugnisse

0,5

3—4

Kräuter

14,5

3—6

Insgesamt

20,9

 

2.8   Italien

Die einzige zugelassene Bestrahlungsanlage in Italien, Gammarad Italia Spa, wurde mit positivem Ergebnis kontrolliert. In dieser Anlage wurden 2007 keine Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile behandelt.

2.9   Niederlande

Die zuständigen Behörden haben bestätigt, dass die Bestrahlungsanlagen im Jahr 2007 den Anforderungen der Richtlinie 1999/2/EG entsprachen.

Isotron NL hat vom 1. Januar bis 31. Dezember 2007 insgesamt 2 323 Tonnen Lebensmittel und Lebensmittelbestandteile in ihren beiden Anlagen in Ede und Etten-Leur behandelt. In den folgenden Tabellen sind die Gruppen und Mengen der 2007 in diesen beiden Anlagen bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

a)   Isotron NL — Bestrahlungsanlage in Ede

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gewürze/Kräuter

753

KI

Froschschenkel

197

KI

Geflügelfleisch, tiefgefroren

154

KI

Gemüse, getrocknet

88

KI

Eiweiß

70

KI

Garnelen, tiefgefroren

45

KI

Lebensmittelproben

10

KI

Insgesamt

1 317

 

(KI: Keine Informationen über diesen Wert übermittelt).

b)   Isotron NL — Bestrahlungsanlage in Etten-Leur

Erzeugnisgruppe

Behandelte Menge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gemüse, getrocknet

791

KI

Froschschenkel

146

KI

Gewürze/Kräuter

48

KI

Geflügelfleisch, tiefgefroren

21

KI

Insgesamt

1 006

 

(KI: Keine Informationen über diesen Wert übermittelt).

2.10   Polen

In Polen gibt es zwei zugelassene Bestrahlungsanlagen. In der folgenden Tabelle sind die Gruppen und Mengen der 2007 in einer Anlage bestrahlten Lebensmittel dargestellt.

a)   Institut für Kernchemie und -technologie, Warschau

Erzeugnisgruppe

BehandelteMenge (t)

Mittlere absorbierte Dosis (kGy)

Gewürze, getrocknet; aromatische Kräuter, getrocknet, Gemüsewürzmittel

269

7—10

Insgesamt

269

 

b)   Institut für Angewandte Strahlenchemie, Technische Hochschule Lodz

Über diese Bestrahlungsanlage wurden keine Informationen übermittelt.

2.11   Portugal

Portugal hat keine Informationen übermittelt.

2.12   Rumänien

In Rumänien gibt es nur eine zugelassene Bestrahlungsanlage, das IRASM-Center des Nationalen Instituts Horia Hulubei für Physik und Kerntechnik. Als Quelle für die ionisierende Bestrahlung werden Gammastrahlen 60Co verwendet. Die Anlage wurde von der Nationalen Kommission für Nukleare Tätigkeiten zugelassen. Im Jahr 2007 hat IRASM keine Lebensmittel/-Lebensmittelbestandteile bestrahlt.

2.13   Vereinigtes Königreich

Im Vereinigten Königreich ist eine Bestrahlungsanlage für Lebensmittel zugelassen. In der Anlage wurden im Jahr 2007 keine Lebensmittel gemäß der Zulassung bestrahlt.

2.14   Zusammenfassung für die gesamte EU

In der folgenden Tabelle sind die Mengen an Lebensmitteln (t) aufgeführt, die in der Europäischen Union in zugelassenen Bestrahlungsanlagen mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden.

Erzeugnisgruppe

BE

CZ

DE

ES

FR

HU

NL

PL

Insgesamt

%

Casein

0

0

0

0

22

0

0

0

22

0,27

Dehydriertes Blut

16

0

0

0

0

0

0

0

16

0,20

Eipulver

7

0

0

0

0

0

0

0

7

0,09

Eiweiß

0

0

0

0

0

0

70

0

70

0,86

Fische, Weichtiere und Schalentiere

258

0

0

0

0

0

45

0

303

3,72

Lebensmittelproben

0

0

0

0

0

0

10

0

10

0,12

Froschschenkel/Teile

1 521

0

0

0

687

0

343

0

2 551

31,29

Gummiarabikum

0

0

0

0

131

0

0

0

131

1,61

Kräuter und Gewürze

139

55

228

216

60

21

801

269

1 789

21,94

Fleisch

445

0

0

0

0

0

0

0

445

5,46

Geflügel

282

0

0

0

1 239

0

175

0

1 696

20,80

Stärke

11

0

0

0

0

0

0

0

11

0,13

Gemüse

12

0

103

0

0

0

879

0

994

12,19

Sonstige

108

0

0

0

0

1

0

0

109

1,34

Insgesamt

2 799

55

331

216

2 139

22

2 323

269

8 154

 

Anteil (%) der Gesamtanzahl

34,33

0,67

4,06

2,65

26,23

0,27

28,49

3,30

100,00

 

3.   ERGEBNISSE DER KONTROLLEN, DIE AUF DER STUFE DES INVERKEHRBRINGENS DURCHGEFÜHRT WURDEN, UND DIE ZUM NACHWEIS DER BESTRAHLUNG ANGEWANDTEN METHODEN

Die Mitgliedstaaten legten folgende Angaben über die Ergebnisse der Kontrollen vor, die auf der Stufe des Inverkehrbringens durchgeführt wurden, und über die Methoden zum Nachweis der Behandlung mit ionisierenden Strahlen.

3.1   Österreich

Insgesamt wurden 115 Proben untersucht. Bei keiner dieser Proben konnte eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen nachgewiesen werden.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 115

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Kräuter und Gewürze

39

0

0

EN 1788, EN 13751

Tees, teeähnliche Erzeugnisse

38

0

0

EN 1787, EN 13751

Geflügel

38

0

0

EN 1786

Insgesamt

115

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

00,00 %

00,00 %

 

3.2   Belgien

Insgesamt wurden 89 Proben untersucht. Bei einer Probe wurde eine Bestrahlung festgestellt.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 89

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Instant-Nudeln

21

0

1

EN 1788 (6)

Krebstiere und Weichtiere

15

0

0

Kräuter, tiefgefroren

15

0

0

Garnelen

15

0

0

Gemüse, getrocknet

11

0

0

Obst

11

0

0

Insgesamt

88

0

1

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

98,88 %

00,00 %

1,12 %

 

3.3   Bulgarien

Bulgarien hat für 2007 keine Angaben zu Kontrollen von Lebensmittelbestrahlung vorgelegt.

3.4   Zypern

Im Jahr 2007 wurden keine Kontrolluntersuchungen durchgeführt.

3.5   Tschechische Republik

Insgesamt wurden 60 Proben untersucht, 2 davon waren nicht konform (positiv getestet auf Bestrahlung und nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet).

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 60

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Frisches Obst

15

0

0

EN 1788/EN 1785

Gewürze

12

0

0

EN 1788

Nahrungsergänzungsmittel

8

0

1

EN 1788

Fische, Weichtiere und Schalentiere

7

0

0

EN 1785

Kräutertee-Erzeugnisse

5

0

0

EN 1788

Instant-Nudeln

3

0

1

EN 1788/EN 1785

Geflügel

6

0

0

EN 1785

Garnelen

2

0

0

EN 1785

Insgesamt

58

0

2

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

96,67 %

00,00 %

3,33 %

 

3.6   Deutschland

Insgesamt wurden 3 744 Lebensmittelproben untersucht, 77 davon waren bestrahlt. Zwei der bestrahlten Proben entsprachen den EU-Richtlinien: eine Probe der Gruppe „Gewürze und Kräuter“ und eine Probe der Gruppe „Suppen, Soßen, Instant-Nudeln“. Die übrigen 75 bestrahlten Proben waren nicht konform:

21 Proben waren Lebensmittel, deren Bestrahlung zulässig ist, die jedoch nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet waren;

34 Proben gehörten zu Gruppen, deren Bestrahlung nicht zulässig ist;

20 Proben (überwiegend Nudeln und Trockensuppen) waren bestrahlt, es konnte jedoch nicht festgestellt werden, welche Bestandteile dieser zusammengesetzten Lebensmittel bestrahlt waren, so dass nicht ermittelt werden konnte, ob die Bestrahlung zulässig war.

Die Gruppen mit dem höchsten Anteil an Proben, die nicht den Vorschriften entsprachen, waren Nahrungsergänzungsmittel (16 %) sowie Suppen und Soßen (11 %).

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 3744

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Gewürze und Kräuter

1 022

0

2

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Tee, teeähnliche Erzeugnisse

328

3

0

EN 1788, EN 1788, EN 13751

Würzmittel

288

0

2

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Suppen, Soßen, Instant-Nudeln

239

12

17

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Krustentiere, Weichtiere und Schalentiere, andere Wassertiere sowie deren Erzeugnisse

180

1

2

EN 1786, EN 1788, EN 13751 (7)

Frisches Obst

174

0

2

EN 1784, EN 1787, EN 1788, EN 13751

Hülsenfrüchte, Schalenfrüchte und Ölsaaten

162

0

0

EN 1784, EN 1787, EN 1788, EN 13751

Pilze, getrocknet, oder Pilzerzeugnisse

149

0

5

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

147

4

23

EN 1786, EN 1787, EN 1788, EN 13751

Trockenobst oder Obsterzeugnisse

134

0

0

EN 1788, EN 13708 (7)

Fisch und Fischereierzeugnisse

130

0

0

EN 1786, EN 1788

Getreide und Getreideerzeugnisse

93

0

0

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Getrocknetes Gemüse, Gemüseerzeugnisse

88

0

0

EN 1787, EN 1788, EN 13751 (7)

Geflügel

75

0

0

EN 1784, EN 1786, EN 1788

Tischfertige Gerichte

72

0

1

EN 1786, EN 1788, EN 13751

Würste

67

0

0

EN 1784, EN 1786, EN 1787, EN 1788

Gemüse, frisch

52

0

0

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Pilze, frisch

47

0

0

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Kräuterkäse

46

0

0

EN 1787, EN 1788

Kartoffeln, Teile von Pflanzen mit hohem Stärkegehalt

42

0

0

EN 1787, EN 1788, EN 13751

Fleischerzeugnisse (außer Wurstwaren)

41

0

0

EN 1784, EN 1786

Fleisch (außer Geflügel, Wild)

15

0

1

EN 1786

Käse ohne Kräuter

12

0

0

 (7)

Kräuterbutter

10

0

0

EN 1787, EN 1788

Kakao

10

0

0

EN 1787

Eier und Eierzeugnisse

9

0

0

EN 1784, EN 1785

Milch/Milcherzeugnisse

8

0

0

EN 1787

Kaffee

1

0

0

EN 13751

Sonstige

28

0

0

EN 1787, EN 1788

Insgesamt

3 669

20

55

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

98,00 %

0,53 %

1,47 %

 

3.7   Dänemark

Im Jahr 2007 wurden auf der Stufe des Inverkehrbringens keine Kontrolluntersuchungen auf Lebensmittelbestrahlung durchgeführt.

Dänische Unternehmen sind jedoch verpflichtet, Eigenkontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Die dänischen Veterinär- und Lebensmittelbehörden haben die Selbstüberwachung anhand von Dokumentenkontrollen überprüft.

3.8   Estland

Kontrolluntersuchungen auf Lebensmittelbestrahlung wurden 2007 nicht durchgeführt.

Im Jahr 2007 wurden in Estland auf der Stufe des Inverkehrbringens keine Kontrolluntersuchungen auf Lebensmittelbestrahlung durchgeführt.

3.9   Griechenland

Insgesamt wurden 92 Proben untersucht, von denen keine positiv auf Bestrahlung getestet wurde.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 92

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Kräuter und Gewürze

9

0

0

EN 13751 (PPSL)

Kakao

8

0

0

EN 13751 (PPSL)

Getreide

2

0

0

EN 13751 (PPSL)

Trockensuppen

1

0

0

EN 13751 (PPSL)

Insgesamt

92

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

00,00 %

00,00 %

 

3.10   Spanien

Insgesamt wurden 130 Proben untersucht, von denen drei positiv auf Bestrahlung getestet wurden. Alle nicht konformen Proben waren Froschschenkel.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 130

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Kräuter und Gewürze

88

0

0

EN 1787, EN 1788

Trockenobst

25

0

0

EN 1786, EN 13708

Fische, Krustentiere und andere Wassertiere

9

0

3

EN 1786

Gemüse

5

0

0

EN 1787, EN 1788

Insgesamt

127

0

3

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

97,70 %

00,00 %

2,30 %

 

3.11   Finnland

Insgesamt wurden 94 Proben untersucht. 5 Proben wurden mit positivem Ergebnis getestet und waren nicht gekennzeichnet.

Keine der positiv getesteten Proben war ausreichend gekennzeichnet und die Bestrahlungsanlagen hatten keine EU-Zulassung.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 94

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Getrocknete Gewürze und Kräuter

73

0

1

EN 1788, EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

17

0

4

EN 1788, EN 13751

Beeren

4

0

0

EN 1788

Insgesamt

89

0

5

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

94,68 %

00,00 %

5,32 %

 

3.12   Frankreich

Insgesamt wurden 117 Proben untersucht, 6 davon wurden positiv auf Bestrahlung getestet und waren nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 117

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Trockenobst

19

0

0

EN 1788

Kartoffeln

12

0

0

EN 1788

Trockensuppen und -soßen

11

0

0

EN 1788

Gemüse

10

0

0

EN 1788

Instant-Nudeln

9

0

3

EN 1788

Schalenfrüchte

9

0

0

EN 1788

Weichtiere und Schalentiere

7

0

1

EN 1788

Kastanien

6

0

0

EN 1788

Separatorenfleisch von Geflügel

6

0

0

EN 1788

Froschschenkel, tiefgefroren

5

0

2

EN 1788

Tee

5

0

0

EN 1788

Getreideflocken für Milcherzeugnisse

4

0

0

EN 1788

Ingwer

4

0

0

EN 1788

Trockenfisch

2

0

0

EN 1788

Gewürze

2

0

0

EN 1788

Insgesamt

111

0

6

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

94,87 %

00,00 %

5,13 %

 

3.13   Ungarn

Insgesamt wurden 139 Proben untersucht; eine davon wurde positiv auf Bestrahlung getestet.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 139

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Gewürze

49

10

0

EN 1788

Tee

43

2

1 (8)

Nahrungsergänzungsmittel

26

8

0

Insgesamt

118

20

1

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

84,89 %

14,39 %

0,72 %

 

3.14   Irland

Die Untersuchung von 580 Lebensmittelproben im Jahre 2007 ergab, dass 21 Lebensmittel bestrahlt wurden, jedoch nicht die vorgeschriebene Kennzeichnung aufwiesen.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 580

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Kräuter und Gewürze

217

0

5

EN 13751 zu Screening-Zwecken, Bestätigung durch EN 1788

Kaffee und Tee

115

0

0

Nudeln

66

0

4

Obst und Gemüse

42

0

2

Suppen und Soßen

25

0

0

Würzen und Brühen

22

0

2

Bocksdornerzeugnisse

14

0

4

Samen

13

0

0

Nahrungsergänzungsmittel

12

0

1

Getreide und Backwaren

7

0

1

Verschiedenes

26

0

2

Insgesamt

559

0

21

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

96,38 %

00,00 %

3,62 %

 

3.15   Italien

Es wurden 105 Proben untersucht. Eine Bestrahlung konnte nicht nachgewiesen werden. In 11 Fällen war das Ergebnis unschlüssig.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 105

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Gewürze, aromatische Kräuter und Gemüseauszüge

79

11

0

EN 13783, EN 1788

Zwiebelgemüse

7

0

0

EN 13783

Trockenobst

2

0

0

EN 13783

Verschiedenes Obst

2

0

0

EN 13783

Kräutermischungen

2

0

0

EN 13783

Schalenfrüchte

2

0

0

EN 13783

Insgesamt

94

11

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

89,52 %

10,48 %

0,00 %

 

3.16   Lettland

Es wurden 2 Proben entnommen, die beide die EU-Rechtsvorschriften erfüllten.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 2

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Instant-Suppen

1

0

0

EN 1788

Kräutertees

1

0

0

Insgesamt

2

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

0,00 %

0,00 %

 

3.17   Litauen

Es wurden 89 Proben untersucht, alle entsprachen den Vorschriften.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 89

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Getrocknete aromatische Kräuter, Teeproben, Gewürzproben

89

0

0

EN 13783:2004

Insgesamt

89

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

00,00 %

00,00 %

 

3.18   Luxemburg

Insgesamt wurden 20 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln untersucht. Bei 6 Proben wurde eine Bestrahlung festgestellt. In 6 Fällen war das Ergebnis unschlüssig.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 20

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Nahrungsergänzungsmittel

8

6

6

EN 1788

Insgesamt

8

6

6

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

40,00 %

30,00 %

30,00 %

 

3.19   Malta

Insgesamt wurden 25 Proben von Kräutern und Gewürzen untersucht, 21 davon waren bestrahlt, jedoch nicht entsprechend gekennzeichnet.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 25

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Kräuter und Gewürze

4

0

21

EN 13751

Insgesamt

4

0

21

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

16,00 %

0,00 %

84,00 %

 

3.20   Niederlande

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 416 Proben untersucht, davon waren 33 bestrahlt. Drei der bestrahlten Proben, alle drei Nahrungsergänzungsmittel, waren ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 416

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Nahrungsergänzungsmittel

201

0

29

EN 1788, EN 13751

Kräuter und Gewürze

185

0

1

EN 1788, EN 13751

Insgesamt

386

0

30

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

92,79 %

00,00 %

7,21 %

 

3.21   Polen

Insgesamt wurden 150 Proben untersucht, eine davon wurde positiv auf Bestrahlung getestet und war nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 150

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Getrocknete Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

66

0

0

EN 1786, EN 1787, EN 1788, EN 13751

Schalenfrüchte einschl. Erdnüsse

25

0

0

EN 1786, EN 1787, EN 1788

Gemüse

20

0

1

EN 1786, EN 1787, EN 1788

Obst

19

0

0

EN 1786, EN 1787, EN 1788

Fische, Weichtiere und Schalentiere

13

0

0

EN 1786, EN 1787, EN 1788

Geflügel und Geflügelerzeugnisse, Eier und Eierzeugnisse

7

0

0

EN 1786, EN 1787, EN 1788

Insgesamt

149

0

1

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

99,33 %

00,00 %

0,67 %

 

3.22   Portugal

Von Portugal wurden keine Informationen übermittelt.

3.23   Rumänien

Im Jahr 2007 wurden in 2014 Einzelhandelsgeschäften Dokumentenkontrollen (einschließlich Kennzeichnung) von Lebensmitteln (getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze) durchgeführt. Keines der kontrollierten Lebensmittel war als bestrahlt gekennzeichnet. Kontrolluntersuchungen auf Lebensmittelbestrahlung wurden 2007 nicht durchgeführt.

3.24   Schweden

Im Jahr 2007 wurden insgesamt sechs Proben untersucht: Bisonfleisch, Moorschneehuhn, Frosch, Krokodil und zwei verschiedene Käsearten. Zur Untersuchung von bestrahlten Lebensmitteln wurde die Methode nach EN 1784 verwendet. Keine Probe war bestrahlt.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 6

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Fleisch

4

0

0

EN 1784

Käse

2

0

0

EN 1784

Insgesamt

6

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

00,00 %

00,00 %

 

3.25   Slowakische Republik

Im Jahr 2007 wurden insgesamt 41 Proben untersucht, von denen keine positiv auf Bestrahlung getestet wurde.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 41

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Erdnüsse und Schalenfrüchte

25

0

0

EN 1784

Käse

12

0

0

EN 1784

Fleisch (Huhn, Ente)

3

0

0

EN 1784

Mohnsamen

1

0

0

EN 1784

Insgesamt

41

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

00,00 %

00,00 %

 

3.26   Slowenien

20 Proben wurden auf Bestrahlung hin untersucht, keine davon war bestrahlt.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Proben: 20

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Gewürze

10

0

0

EN 13751

Nahrungsergänzungsmittel

10

0

0

EN 1788, EN 13751

Insgesamt

20

0

0

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

100,00 %

00,00 %

00,00 %

 

3.27   Vereinigtes Königreich

Im Jahr 2007 wurden 407 Proben untersucht. Eine Reihe dieser Erzeugnisse wurde als getrennte Bestandteile untersucht (z. B. Nudeln und der beigefügte Gewürzbeutel) und jeder Teil wurde als Einzelprobe behandelt. Insgesamt wurden 429 Proben untersucht; 48 davon waren bestrahlt worden. Die Proben mit dem Resultat „ohne Ergebnis“ wurden anhand der CEN-Methode EN 13751:2002 als „Zwischenstufen“ bewertet und nicht weiter untersucht oder waren Proben mit „geringer Empfindlichkeit“, d. h. die Kornfraktion der Mineralstoffe der Proben reichte für eine präzise Untersuchung nicht aus.

Untersuchte Lebensmittel

Anzahl der untersuchten Erzeugnisse: 407

Anzahl der untersuchten Proben: 429

Verwendete CEN-Methode

Konform

ohne Ergebnis

Nicht konform

Getrocknete Kräuter, Gewürze und Gemüsewürzmittel

163

18

6

EN13751, EN 1778

Nahrungsergänzungsmittel

83

7

31

EN13751, EN 1778

Nudeln und getrocknete Asien-Gerichte

30

2

4

EN13751, EN 1778

Frische und (anders als durch Trocknung) konservierte Kräuter und Gewürze

27

0

0

EN 13751, EN 1778

Obst (frisch und getrocknet)

23

0

1

EN 13751, EN 1778

Tees

14

0

3

EN 13751, EN 1778

Pilze

7

0

0

EN 13751

Fisch/Meeresfrüchte (getrocknete Garnelen)

2

0

0

EN 13751

Soßen (flüssig/gefroren)

2

0

0

EN 13751

Trockenfleisch

1

0

0

EN 13751

Honig und andere Bienenerzeugnisse

1

0

3

EN 13751, EN 1778

Gemüse (getrocknete Zwiebeln)

1

0

0

EN 13751

Insgesamt

354

27

48

 

Anteil (%) an untersuchten Proben

82,52 %

6,29 %

11,19 %

 

3.28   Zusammenfassung für die gesamte EU

In der folgenden Tabelle sind die untersuchten Proben und die für die gesamte EU erzielten Ergebnisse zusammengefasst:

Mitgliedstaat

Konforme Proben

Ohne ergebnis

Nicht konforme Proben

Proben insgesamt

Anteil an Gesamtproben EU (%)

AT

115

0

0

115

1,78

BE

88

0

1

89

1,38

BG

KI

KI

KI

KI

KI

CY

KKU

KKU

KKU

KKU

KKU

CZ

58

0

2

60

0,93

DE

3 669

20

55

3 744

57,93

DK

KKU

KKU

KKU

KKU

KKU

EE

KKU

KKU

KKU

KKU

KKU

EL

92

0

0

92

1,42

ES

127

0

3

130

2,01

FI

89

0

5

94

1,45

FR

111

0

6

117

1,81

HU

118

20

1

139

2,15

IE

559

0

21

580

8,97

IT

94

11

0

105

1,62

LV

2

0

0

2

0,03

LT

89

0

0

89

1,38

LU

8

6

6

20

0,31

MT

4

0

21

25

0,39

NL

383

0

33

416

6,44

PL

149

0

1

150

2,32

PT

KI

KI

KI

KI

KI

RO

KKU

KKU

KKU

KKU

KKU

SE

6

0

0

6

0,09

SK

41

0

0

41

0,63

SI

20

0

0

20

0,31

UK

354

27

48

429

6,64

EU INSGESAMT

6 176

84

203

6 463

 

IN %

95,56

1,30

3,14

 

 

KI: Von dem Mitgliedstaat wurden keine Informationen übermittelt.

KKU: Kontrolluntersuchungen wurden 2007 nicht durchgeführt.

4.   ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007. Er enthält eine Zusammenstellung der Angaben, die 25 Mitgliedstaaten der Kommission übermittelt haben.

Nach diesen Informationen waren 22 zugelassene Bestrahlungsanlagen in 11 Mitgliedstaaten gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie 1999/2/EG in Betrieb. Eine zugelassen Bestrahlungsanlage wurde geschlossen. Im Jahre 2007 wurden keine neuen Bestrahlungsanlagen zugelassen, eine der Anlagen wurde nach dem Beitritt Rumäniens und Bulgariens in die Liste aufgenommen. Sechs Bestrahlungsanlagen behandelten im Jahre 2007 keine Lebensmittel oder Lebensmittelbestandteile; über eine Bestrahlungsanlage wurden keine Angaben gemacht.

Im Jahr 2007 wurden in 8 Mitgliedstaaten in 16 zugelassenen Bestrahlungsanlagen insgesamt 8 154 Tonnen Erzeugnisse mit ionisierenden Strahlen behandelt. Davon wurden 89,29 % in drei Mitgliedstaaten bestrahlt, nämlich in Belgien (34,33 %), den Niederlanden (28,49 %) und Frankreich (26,23 %). Die drei größten Fraktionen innerhalb der bestrahlten Gruppen waren Froschschenkel (31,29 %), Kräuter und Gewürze (21,94 %) sowie Geflügel (20,80 %).

Über Kontrollen auf der Stufe der Vermarktung legten 25 von 27 Mitgliedstaaten Informationen vor. In 4 Mitgliedstaaten wurden keine Untersuchungen bei amtlichen Kontrollen und Inspektionen durchgeführt. Einer dieser Mitgliedstaaten gab an, dass gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften die Lebensmittelunternehmer Eigenkontrollen durchführen sollten, um sicherzustellen, dass die Vorschriften über Lebensmittelbestrahlung eingehalten werden.

Insgesamt wurden in 21 Mitgliedstaaten 6 463 Proben entnommen, davon entsprachen 6 176 Proben (95,56 %) den Bestimmungen der Richtlinien und 203 Proben (3,14 %) waren nicht konform. Die Gründe dafür waren sehr häufig nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung und Bestrahlung von Lebensmittelgruppen, für die dies nicht zulässig ist. 84 Proben (1,30 %) wurden mit unschlüssigem Ergebnis untersucht. Dies betraf vor allem Mischungen von Bestandteilen, bei denen es manchmal nicht möglich ist festzustellen, welcher Bestandteil bestrahlt ist, so dass nicht ermittelt werden kann, ob die Bestrahlung zulässig war.


(1)  ABl. L 66 vom 13.3.1999, S. 16.

(2)  http://ec.europa.eu/food/food/biosafety/irradiation/index_en.htm

(3)  ABl. C 187 vom 7.8.2003, S. 13.

(4)  ABl. L 66 vom 13.3.1999, S. 24.

(5)  ABl. C 112 vom 12.5.2006, S. 6.

(6)  Zum Nachweis der Bestrahlung wird Thermolumineszenz aus EN 1788 verwendet.

(7)  Andere Methoden (z. B. paramagnetische Resonanzspektrometrie) werden ebenfalls zum Nachweis von Bestrahlung verwendet.

(8)  Die Teeprobe, die positiv auf Bestrahlung getestet wurde, war zwar als solche gekennzeichnet, die Bestrahlung von Tee ist jedoch in Ungarn nicht zulässig.


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