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Document 32017D0823(01)

Beschluss der Kommission vom 22. August 2017 über die dienstfreien Tage für die Organe der Europäischen Union im Jahr 2019

C/2017/5727

ABl. C 279 vom 23.8.2017, p. 3–4 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2019

23.8.2017   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 279/3


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 22. August 2017

über die dienstfreien Tage für die Organe der Europäischen Union im Jahr 2019

(2017/C 279/03)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf das Statut der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union („BBSB“), festgelegt durch die Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 259/68 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 61 des Statuts sowie die Artikel 16 und 91 der BBSB,

gestützt auf die einheitliche Regelung zur Festlegung der Liste der dienstfreien Tage der Beamten der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere auf Artikel 1 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 61 des Statuts der Beamten der Europäischen Union und nach den Artikeln 16 und 91 der BBSB ist die Liste der dienstfreien Tage im Jahr 2019 festzulegen, die den in Brüssel und Luxemburg Dienst leistenden Beamten und Bediensteten gewährt werden.

(2)

Im Jahr 2019 fällt der Ostersonntag auf den 21. April.

(3)

Im Jahr 2019 ist der 24. Dezember ein Dienstag.

(4)

Das Kollegium der Verwaltungschefs wurde am 7. Juni 2017 um Stellungnahme zur Liste der dienstfreien Tage im Jahr 2019 ersucht —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die dienstfreien Tage im Jahr 2019 für die Organe der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel und Luxemburg werden wie folgt festgelegt:

1. Januar

Dienstag, Neujahrstag

2. Januar

Mittwoch, Tag nach Neujahr

18. April

Gründonnerstag

19. April

Karfreitag

22. April

Ostermontag

1. Mai

Mittwoch, Tag der Arbeit

9. Mai

Donnerstag, Jahrestag der Erklärung von Robert Schuman

30. Mai

Donnerstag, Christi Himmelfahrt

31. Mai

Freitag, Tag nach Christi Himmelfahrt

10. Juni

Pfingstmontag

15. August

Donnerstag, Mariä Himmelfahrt

1. November

Freitag, Allerheiligen

24. Dezember

bis

31. Dezember

Dienstag

Dienstag

Jahresende: 6 Tage

Artikel 2

Beginn des normalen Dienstbetriebs nach dem Jahreswechsel ist Freitag, der 3. Januar 2020.

Artikel 3

Unbeschadet der endgültigen Aufstellung der dienstfreien Tage für das Jahr 2020 gelten Mittwoch, der 1. Januar, und Donnerstag, der 2. Januar 2020, als dienstfreie Tage.

Brüssel, den 22. August 2017

Für die Kommission

Günther H. OETTINGER

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 56 vom 4.3.1968, S. 1.


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