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Document 32013H0730(20)

Empfehlung des Rates vom 9. Juli 2013 zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2016

OJ C 217, 30.7.2013, p. 81–85 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

30.7.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 217/81


EMPFEHLUNG DES RATES

vom 9. Juli 2013

zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2016

2013/C 217/20

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und Artikel 148 Absatz 4,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte (2), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Empfehlung der Europäischen Kommission,

gestützt auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates,

nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses,

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Sozialschutz,

nach Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaftspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 26. März 2010 stimmte der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Beschäftigungs- und Wachstumsstrategie („Europa 2020“) zu, eine auf eine verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken bezieht, deren Schwerpunk auf den Bereichen liegt, in denen Handlungsbedarf besteht, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.

(2)

Am 13. Juli 2010 nahm der Rat eine Empfehlung zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis 2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (3), die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen.

(3)

Am 29. Juni 2012 beschlossen die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten einen „Pakt für Wachstum und Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen.

(4)

Am 10. Juli 2012 nahm der Rat eine Empfehlung (4) zum nationalen Reformprogramm Spaniens für 2012 an und gab eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2015 ab.

(5)

Am 28. November 2012 nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht an und leitete damit das Europäische Semester 2013, d. h. eine neue Runde der wirtschaftspolitischen Koordinierung ein. Ebenfalls am 28. November 2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht an, worin Spanien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte.

(6)

Das Europäische Parlament wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 in das Europäische Semester umfassend eingebunden und hat am 7. Februar 2013 eine Entschließung zu beschäftigungs- und sozialpolitischen Aspekten im Jahreswachstumsbericht 2013 sowie eine Entschließung zu dem Beitrag zum Jahreswachstumsbericht 2013 angenommen.

(7)

Am 14. März 2013 billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen. Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren.

(8)

Am 10. April 2013 veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der für Spanien durchgeführten eingehenden Überprüfung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die angestellte Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Spanien übermäßige makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. So stellt insbesondere die überaus hohe In- und Auslandsverschuldung nach wie vor ein Risiko für Wachstum und Finanzstabilität dar, wird der Bankensektor derzeit auch unter Einsatz öffentlicher Mitteln rekapitalisiert und umstrukturiert und tragen Verkrustungen am Produkt- und Arbeitsmarkt zu hoher und weiter steigender Arbeitslosigkeit bei und behindern die wirtschaftliche Anpassung. Zwar finden derzeit Anpassungen vollzogen, doch erfordert der hohe Korrekturbedarf in den Bereichen Produkt- und Dienstleistungsmärkte, Arbeitsmarkt, Finanzsektor und öffentliche Finanzen kontinuierliches und entschlossenes politisches Handeln.

(9)

Am 30. April 2013 legte Spanien sein nationales Reformprogramm 2013 und sein Stabilitätsprogramm für die Jahre 2012 bis 2016 vor. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet.

(10)

Ausgehend von der Bewertung des Stabilitätsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario für 2013 weitgehend plausibel und ab 2014 gegenüber der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen mit einigen Abwärtsrisiken behaftet ist. Zwar wird im Stabilitätsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 ein geringeres Wachstum projiziert als in der Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen, doch beruht Letztere auf der Annahme einer unveränderten Politik und lässt damit die zur Erreichung der im Stabilitätsprogramm gesetzten Haushaltsziele notwendige Haushaltskonsolidierung unberücksichtigt. Die im Stabilitätsprogramm skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das gesamtstaatliche Defizit bis 2016 unter den Referenzwert von 3 % des BIP abzusenken. Die Konsolidierung stützt sich hauptsächlich auf Ausgabenzurückhaltung (die Ausgabenquote soll im Zeitraum 2012 bis 2016 um 3,7 Prozentpunkte sinken), daneben aber auch auf einige einnahmensteigernde Maßnahmen. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen Saldo (5) ist im Stabilitätsprogramm für die Jahre 2013 bis 2016 eine jährliche Verringerung des strukturellen Defizits um 1,2 %, 0,4 %, 0,9 % und 0,9 % des BIP geplant. Laut Stabilitätsprogramm soll nach der Korrektur des übermäßigen Defizits am mittelfristigen Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts festgehalten werden, der dann 2018 erreicht würde. Das mittelfristige Ziel geht über die Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinaus. Das für den Zeitraum 2017 bis 2018 vorgesehene Tempo der strukturellen Anpassung reicht aus, um die zur Erreichung des mittelfristigen Ziels notwendigen Fortschritte zu erzielen. Der öffentliche Schuldenstand soll dem Programm zufolge 2016 seinen Höchststand erreichen und danach zu sinken beginnen.

Die Pfade für Defizit- und Schuldenstandskorrektur sind mit Abwärtsrisiken behaftet. Die Maßnahmen, die zur Erreichung der Defizitziele beitragen sollen, werden nicht detailliert genug dargelegt, was insbesondere für die regionale Ebene gilt. Für 2016 nennt das Programm keinerlei Maßnahmen, und frühere befristete Maßnahmen werden lediglich bis 2014 fortgeführt. Für die im Zusammenhang mit der Kommunalverwaltungsreform geplanten Einsparungen bestehen erhebliche Umsetzungsrisiken. Auch die Wirtschafts- und Finanzlage sowie die Lage am Arbeitsmarkt und die Einnahmenentwicklung sind angesichts hartnäckiger hoher makroökonomischer Ungleichgewichte mit Unsicherheiten behaftet. Würde die beschlossene Vorruhestandsreform vollständig umgesetzt und eine Einigung über den Nachhaltigkeitsfaktor erzielt, würde dies die Risiken im Sozialversicherungssystem mindern. Ein weiteres Risiko stellen die mit Vermögenswertsicherung/-garantien verbundenen Eventualverbindlichkeiten dar. Erhebliche Fortschritte wurden bei der Berichterstattung über die Haushaltsausführung erzielt, wenngleich noch Raum für eine transparentere und frühzeitigere Umsetzung des Präventiv- und Korrekturmechanismus des Haushaltsstabilisierungsgesetzes besteht. Es fehlt eine systematische und zeitnahe Berichterstattung über die staatlichen Zahlungsrückstände, deren große Höhe ein Ad-hoc-Rückzahlungsschema erforderlich gemacht hat. Die Einsetzung eines unabhängigen Rats für Finanzpolitik lässt weiter auf sich warten. Die vorgeschlagene Überarbeitung der Indexierungsregeln für alle öffentlichen Einnahmen und Ausgaben würde Haushaltseinsparungen und eine höhere Reagibilität der Preise auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen. Im nationalen Reformprogramm wird auch die Notwendigkeit anerkannt, die Kostenwirksamkeit der Gesundheits- und Arzneimittelausgaben beispielsweise durch eine Überarbeitung der Referenzpreise und Zentralisierung der Ankäufe pharmazeutischer Produkte oder durch Ausweitung von Zuzahlungen zu erhöhen.

(11)

Wenngleich sich die relative Steuerlast 2012 in erheblichem Umfang auf Verbrauch- und Umweltsteuern verlagert hat, ist die spanische Steuerquote nach wie vor eine der niedrigsten in der Union. Die Effizienz des Steuersystems kann weiter erhöht werden, indem der Anteil der wachstumsfreundlicheren indirekten Steuern erhöht und Steuerbetrug und Steuerhinterziehung bekämpft werden, was auch mit den Haushaltskonsolidierungsbemühungen in Einklang steht. Spanien hat einige Maßnahmen getroffen, um der durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur Fremdverschuldung entgegenzuwirken, doch müssen angesichts der hohen Verschuldung des privaten Sektors weitere Anstrengungen unternommen werden.

(12)

Das Anpassungsprogramm für den Finanzsektor verläuft plangemäß. So wurden insbesondere die notwendigen Rekapitalisierungen vorgenommen, und die Vermögensverwaltungsgesellschaft Sareb wurde errichtet. Bankenumstrukturierungen im Rahmen der Beihilfevorschriften werden in den kommenden Jahren aufmerksam verfolgt werden müssen. Um den Finanzierungs- und Liquiditätsengpässen der Unternehmen entgegenzuwirken, hat Spanien 2012 in großem Umfang gewerbliche Schulden regionaler und lokaler Gebietskörperschaften bei Unternehmen beglichen (27,3 Mrd. EUR) und verschiedene Initiativen eingeleitet, um die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen zu diversifizieren. Dieser Plan soll 2013 ausgeweitet werden.

(13)

Die Lage am Arbeitsmarkt ist nach wie vor kritisch. Die Neuausrichtung der Wirtschaft weg von Binnennachfrage und Bauwirtschaft bei verkrusteten Marktstrukturen und einem Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ist einer der Gründe dafür, dass die Arbeitslosenquote Anfang 2013 auf 27 % gestiegen ist. Besonders besorgniserregend ist der merkliche Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit auf 56 % und die steigende Zahl der Langzeitarbeitslosen, die Ende 2012 44,4 % der Arbeitslosen insgesamt ausmachten. Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der Arbeitsmarktreform 2012 nun allmählich die firmeninterne Flexibilität erhöht, dass die Kosten bei Entlassungen etwas sinken und sich die Lohnzurückhaltung erhöht. Dem nationalen Reformprogramm zufolge soll die Reform im Juli 2013 bewertet und an ihren erklärten Zielen gemessen werden, um diese erforderlichenfalls zu ergänzen. Die Reformen bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik kommen langsamer voran als geplant, und die öffentliche Arbeitsverwaltung selbst muss noch modernisiert und verstärkt werden, wie auch die jüngst beschlossene Zulassung privater Arbeitsvermittlungsstellen und die Zusammenarbeit zwischen nationaler und regionaler Arbeitsverwaltung (Single Job Portal) erst noch voll operationell werden müssen.

(14)

Dass ein großer Teil der Arbeitslosen (35 %) nicht über eine Berufsqualifikation verfügt und allgemeine und berufliche Bildung nicht ausreichend arbeitsmarktrelevant sind, trägt zur hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Langzeitarbeitslosigkeit bei. Die im März 2013 für den Zeitraum 2013 bis 2016 vorgelegte nationale Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum enthält eine Reihe kurz- und längerfristiger Maßnahmen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen verbessern sollen. Gleichzeitig wurde die duale Berufsausbildung eingeführt, und entsprechende Pilotprojekte sind bereits 2012 angelaufen. Darüber hinaus wird im nationalen Reformprogramm 2013 die Bedeutung einer zügigen Umsetzung der Bildungsreform und einer Verbesserung der Qualität von allgemeiner und beruflicher Bildung insgesamt unterstrichen.

(15)

Vor allem die Lage am Arbeitsmarkt, aber auch die eingeschränkte Wirksamkeit des Sozialsystems bei der Eindämmung von Armut sind verantwortlich dafür, dass Spanien bei den Hauptindikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung unter dem EU-Durchschnitt liegt, wobei Kinder am stärksten gefährdet sind. Hier sind bei der Ausarbeitung neuer Maßnahmen insgesamt keine nennenswerten Verbesserungen zu verzeichnen. Das nationale Reformprogramm enthält keinerlei Informationen über Inhalt oder Zeitplanung für die Annahme des nationalen Aktionsplans für soziale Integration 2013 bis 2016. Die Hauptaufgabe besteht darin, Ziele und Ressourcen innerhalb eines angemessenen politischen Rahmens zu rationalisieren, die Steuerung und interinstitutionelle Koordinierung auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene zu verbessern, die Verfahren für Sozialhilfesuchende zu vereinfachen und Mobilitätshindernisse zu prüfen. Bei den Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut und zur verbesserten Unterstützung von Familien sind gewisse Fortschritte zu verzeichnen.

(16)

Unzureichende Rahmenbedingungen für Unternehmen, wie eine Segmentierung des Inlandsmarkts oder Eintrittsschranken in Dienstleistungsbranchen stehen der Schaffung von Arbeitsplätzen im Wege, und die Reformen in diesem Bereich kommen langsamer voran als im Reformprogramm vom September 2012 vorgesehen. Der erste Entwurf des Gesetzes über die Einheit des Marktes wurde im Januar 2013 von der Regierung beschlossen und soll Ende 2013 endgültig vom Parlament verabschiedet werden. Im nationalen Reformprogramm 2013 wird erneut zugesagt, bis Ende Juni 2013 einen ersten Entwurf des Gesetzes über freiberufliche Dienstleistungen vorzulegen und das Gesetz über Unternehmertum und Internationalisierung der Unternehmen bis Ende 2013 endgültig zu verabschieden. Über diese Reformen hinaus sollten Marktein- und -austritt weiter erleichtert werden, und zu diesem Zweck sollte insbesondere der für die Zulassung eines Unternehmens notwendige Zeitraum verkürzt und der Insolvenzrahmen überarbeitet werden. Darüber hinaus sollten regulierungsbedingte und sonstige Hindernisse für das Wachstum von Unternehmen in Angriff genommen werden. So wird der Wettbewerb im Einzelhandel trotz der jüngsten Reformen nach wie vor durch Markteintrittsschranken für großflächige Fabrikverkaufsstellen beschränkt. Im September 2012 hat die Regierung einen Gesetzesentwurf angenommen, demzufolge die nationale Wettbewerbsbehörde mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden aus sechs Wirtschaftszweigen zusammengelegt und zu einer einzigen Einrichtung — der Nationalen Kommission für Märkte und Wettbewerb (CNMC) — verschmolzen werden soll. Ziel dieser Reform ist die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsgrundsätze in den verschiedenen Wirtschaftszweigen. Die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen und Tilgungen im Jahr 2012 war ein wesentlicher Schritt, um die Anreize für den Wohnimmobilienerwerb zu mindern, doch stecken die Bemühungen zur Schaffung eines größeren und effizienteren Mietmarkts, der auch die Arbeitskräftemobilität erhöhen würde, noch in den Anfängen.

(17)

Das Tarifdefizit im Elektrizitätssektor, das für den Haushalt mit potenziell erheblichen Eventualverpflichtungen verbunden ist und nicht unerhebliche makroökonomische Risiken birgt, wurde noch nicht endgültig beseitigt, denn die 2012 und Anfang 2013 vorgelegten Maßnahmen sind als unzureichend anzusehen. Im nationalen Reformprogramm 2013 kündigt die Regierung bis Ende Juni 2013 die Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur weiteren Reformierung des Elektrizitätssektors an. Der Wettbewerb im Endkundenstrommarkt lässt sich noch weiter verbessern. Transportinfrastruktur ist reichlich vorhanden, doch besteht Spielraum, um bei der Investitionsauswahl strengere Kriterien anzulegen und der effizienten Wartung bestehender Netze Vorrang einzuräumen. Die Einrichtung der geplanten unabhängigen Beobachtungsstelle wäre in dieser Hinsicht hilfreich. Im Eisenbahngüter- und Personenschienenverkehr bestehen technische und rechtliche Hindernisse, die Wettbewerb verhindern.

(18)

Angesichts der hochgradig dezentralen staatlichen Organisation muss die Koordinierung zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen verstärkt werden, um sowohl Kosten zu senken als auch den Bürokratieaufwand für Unternehmen und private Haushalte zu begrenzen. Zu diesem Zweck wurden oder werden verschiedene Initiativen durchgeführt. So wurde insbesondere im Februar 2013 von der Regierung ein Gesetzesentwurf zur Reform der Kommunalverwaltungen vorgelegt (der vom Parlament bis Ende 2013 verabschiedet werden soll), und ein Ausschuss für die Reform der öffentlichen Verwaltung wurde eingesetzt. Dieser wird bis Ende Juni 2013 Vorschläge für eine Reform der öffentlichen Verwaltung vorlegen. Die Justizreform läuft bereits, wenngleich bei einigen Maßnahmen erhebliche Verzögerungen zu verzeichnen sind und die Effizienz der spanischen Justiz nach wie vor gesteigert werden kann.

(19)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Spaniens umfassend analysiert. Sie hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei hat sie angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, nicht nur deren Relevanz für eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in Spanien, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien berücksichtigt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 9 wider.

(20)

Vor dem Hintergrund dieser Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm geprüft; seine Stellungnahme (6) hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider.

(21)

Vor dem Hintergrund der eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Die Bewertung führt zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Reformagenda umfassend ist und in die richtige Richtung geht. Gleichzeitig wird darin unterstrichen, dass die noch ausstehenden Reformen schnellstmöglich beschlossen und wirksam umgesetzt werden müssen, damit sie die erwarteten positiven Wirkungen entfalten können. Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011 spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9 wider.

(22)

Im Rahmen des Europäischen Semesters hat die Kommission darüber hinaus die Wirtschaftspolitik des Euro-Währungsgebiets als Ganzes analysiert. Ausgehend davon hat der Rat spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der Euro ist (7). Als Land, dessen Währung der Euro ist, sollte Spanien auch bei diesen Empfehlungen eine vollständige und zügige Umsetzung sicherstellen —

EMPFIEHLT, dass Spanien im Zeitraum von 2013 bis 2014

1.

die in der VÜD-Empfehlung des Rates verlangte strukturelle Konsolidierung durchführt, um die Korrektur des übermäßigen Defizits bis 2016 zu gewährleisten; zu diesem Zweck die in den Haushaltsplänen 2013 festgelegten Maßnahmen auf allen staatlichen Ebenen umsetzt und die mittelfristige Haushaltsstrategie durch ausreichend ausgeführte strukturelle Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 untermauert. Voraussetzung für eine dauerhafte Korrektur der finanzpolitischen Ungleichgewichte ist die glaubwürdige Umsetzung ehrgeiziger Strukturreformen, die die Anpassungskapazität erhöhen und Potenzialwachstum und Beschäftigung steigern würden; die strukturelle Anpassung nach Korrektur des übermäßigen Defizits in angemessenem Tempo fortsetzt, um das mittelfristige Ziel bis 2018 zu erreichen; eine strenge und transparente Durchsetzung der im Haushaltsstabilisierungsgesetz vorgesehenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen gewährleistet; bis Ende 2013 einen unabhängigen Rat für Finanzpolitik einsetzt, der Analysen durchführt, Ratschläge erteilt und die Übereinstimmung der Haushaltspolitik mit den nationalen und den EU-Haushaltsvorschriften überwacht; die Wirksamkeit und Qualität der öffentlichen Ausgaben auf allen staatlichen Ebenen verbessert und bis März 2014 eine systematische Überprüfung größerer Ausgabenposten vornimmt; die Kostenwirksamkeit des Gesundheitswesens bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Zugangs für benachteiligte Gruppen erhöht und zu diesem Zweck beispielsweise die Arzneimittelausgaben der Krankenhäuser senkt, die Koordinierung zwischen den einzelnen Arten von Pflegeleistungen verstärkt und die Anreize für einen effizienten Ressourceneinsatz verbessert; Maßnahmen zum Abbau der staatlichen Zahlungsrückstände ergreift, ein weiteres Auflaufen solcher Rückstände verhindert und regelmäßig Angaben zu den ausstehenden Beträgen veröffentlicht; zur Verringerung von Preisträgheiten bei den öffentlichen Ausgaben und Einnahmen das Gesetz zum Abbau der Indexierung so rechtzeitig verabschiedet, dass es Anfang 2014 in Kraft ist, und zusätzliche Schritte zur Beschränkung der Anwendung von Indexierungsklauseln in Betracht zieht; bis Ende 2013 die Frage des Nachhaltigkeitsfaktors abschließend regelt, um die langfristige finanzielle Stabilität des Rentensystems zu gewährleisten, auch durch Anhebung des tatsächlichen Renteneintrittsalters, indem das Renteneintrittsalter oder Rentenleistungen an die Lebenserwartung angeglichen werden;

2.

das Steuersystem bis März 2014 einer systematischen Überprüfung unterzieht; eine weitere Einschränkung der Steuervergünstigungen bei der direkten Besteuerung ins Auge fasst, die Möglichkeiten zur weiteren Begrenzung der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze prüft und zusätzliche Schritte bei den Umweltsteuern, insbesondere den Verbrauchssteuern und den Kraftstoffsteuern, einleitet; weitere Maßnahmen trifft, um der durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur Fremdverschuldung entgegenzuwirken; den Kampf gegen Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit intensiviert;

3.

im Finanzsektor das Programm zur Rekapitalisierung der Finanzinstitute umsetzt, einschließlich der im November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Förderung von Vermittlungstätigkeiten von Nichtbanken;

4.

die Bewertung der 2012 durchgeführten Arbeitsmarktreform einschließlich all ihrer Ziele und Maßnahmen bis Juli 2013 zum Abschluss bringt und erforderlichenfalls bis September 2013 Änderungen vorlegt; bis Juli 2013 den nationalen Beschäftigungsplan 2013 verabschiedet und die aktive Arbeitsmarktpolitik zügig einer ergebnisorientierten Reform unterzieht und zu diesem Zweck u. a. die Zielgruppenorientierung und Wirksamkeit der Leitlinien verstärkt; die öffentliche Arbeitsverwaltung verstärkt und modernisiert, um eine wirksame und individuelle Unterstützung der Arbeitslosen zu gewährleisten, die dem jeweiligen Profil und Weiterbildungsbedarf Rechnung trägt; die Wirksamkeit von Umschulungs- und Schulungsprogrammen für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer erhöht; das einheitliche Job-Portal voll und ganz einsatzfähig macht und die Etablierung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Vermittlungsstellen beschleunigt, damit diese bereits 2013 operativ ist;

5.

die in der Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum 2013-2016 dargelegten Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beispielsweise durch eine „Jugendgarantie“ umsetzt und ihre Wirksamkeit überwacht; seine Bemühungen um größere Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung, um Verringerung der Schulabbrecherquoten und um Verbesserung des lebenslangen Lernens fortsetzt und zu diesem Zweck insbesondere die duale Berufsausbildung über die derzeitigen Pilotphase hinaus verlängert und bis Ende 2013 ein System zur umfassenden Überwachung schulischer Leistungen einführt;

6.

die zur Verringerung der Zahl der von Armut und/oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen erforderlichen Maßnahmen beschließt und umsetzt, indem es verstärkt auf eine aktive Arbeitsmarktpolitik zurückgreift, um die Beschäftigungsfähigkeit arbeitsmarktfernerer Menschen zu verbessern, und indem es die Zielgruppenorientierung sowie die Effizienz und Wirksamkeit sozialer Maßnahmen, einschließlich der Dienste zur Unterstützung von Familien, verstärkt;

7.

das Gesetz zur Einheit des Marktes so rasch wie möglich verabschiedet und umsetzt und alle für dessen zügige Umsetzung erforderlichen ergänzenden Maßnahmen vorantreibt; die Wirksamkeit, Autonomie und Unabhängigkeit der neu geschaffenen Regulierungsbehörde sicherstellt; bis Ende 2013 das Gesetz über freiberufliche Vereinigungen und Dienstleistungen verabschiedet und umsetzt, um ungerechtfertigte Barrieren für den Zugang zu freiberuflichen Tätigkeiten und ihrer Ausübung zu beseitigen, und das Gesetz über Unternehmertum verabschiedet und umsetzt; die Förderregelungen für Unternehmen, die eine Internationalisierung anstreben, neu ordnet und bündelt; die Zahl der Zulassungsverfahren auch für industrielle Tätigkeiten verringert und die Verfahren verkürzt und „Expresszulassungen“ über den Einzelhandel hinaus ausweitet; die Insolvenz-Rahmenregelungen für juristische und natürliche Personen überarbeitet und in diesem Zusammenhang auch die persönliche Haftung von Unternehmern beschränkt und fehlgeschlagenen Unternehmungen einen zweiten Versuch erleichtert; ungerechtfertigte Beschränkungen für die Errichtung großflächiger Einzelhandelsgeschäfte beseitigt; bis März 2014 die Wirksamkeit des Regulierungsrahmens zur Förderung der Entwicklung des Mietimmobilienmarkts überprüft;

8.

das Tarifdefizit im Elektrizitätssektor beseitigt, indem es bis Ende 2013 eine Strukturreform für diesen Sektor beschließt und umsetzt; seine Bemühungen um vollständige Zusammenschaltung mit den Gas- und Stromnetzen der Nachbarländer intensiviert; die aus der unrentablen Verkehrsinfrastruktur resultierende Eventualverbindlichkeit für die öffentlichen Finanzen verringert; eine unabhängige Beobachtungsstelle einrichtet, die einen Beitrag zur Bewertung künftiger größerer Infrastrukturprojekte leistet; Maßnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs im Eisenbahngüter- und Personenschienenverkehr einleitet;

9.

die Reform der Kommunalverwaltung dem vorgelegten Zeitplan entsprechend beschließt und bis Oktober 2013 einen Plan zur Erhöhung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung insgesamt vorlegt; die Reformen zur Steigerung der Effizienz der Justiz beschließt und umsetzt.

Geschehen zu Brüssel am 9. Juli 2013.

Im Namen des Rates

Der Präsident

R. ŠADŽIUS


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1.

(2)  ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25.

(3)  Für 2013 aufrechterhalten durch den Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013 zu Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten (ABl. L 118 vom 30.4.2013, S. 21).

(4)  ABl. C 219 vom 24.7.2012, S. 81.

(5)  Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik.

(6)  Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.

(7)  Siehe Seite 97 dieses Amtsblatts.


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