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Document 32006D0337

2006/337/EG: Beschluss der Kommission vom 19. April 2006 zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten

ABl. L 125 vom 12.5.2006, p. 25–30 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 118M vom 8.5.2007, p. 692–697 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/337/oj

12.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 125/25


BESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 19. April 2006

zur Einführung von Standardformularen für die Übermittlung von Anträgen und Entscheidungen gemäß der Richtlinie 2004/80/EG zur Entschädigung der Opfer von Straftaten

(2006/337/EG)

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (1) insbesondere auf Artikel 14,

nach Anhörung des nach Maßgabe von Artikel 15 Absatz 1 der Richtlinie 2004/80/EG eingesetzten Ausschusses,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Damit Opfer von Straftaten, die in einem anderen Mitgliedstaat als dem Wohnsitz-Mitgliedstaat des Opfers begangen wurden, leichter Entschädigung erhalten, sind die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2004/80/EG verpflichtet, bis 1. Januar 2006 Kooperationsmechanismen einzurichten.

(2)

Es sollten Standardformulare für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen und -entscheidungen in grenzüberschreitenden Fällen eingeführt werden —

BESCHLIESST:

Einziger Artikel

(1)   Für die Übermittlung von Entschädigungsanträgen gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang I beigefügten Standardformulare zu verwenden.

(2)   Für die Übermittlung von Entschädigungsentscheidungen gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2004/80/EG sind die als Anhang II beigefügten Standardformulare zu verwenden.

Brüssel, den 19. April 2006

Für die Kommission

Franco FRATTINI

Vizepräsident


(1)  ABl. L 261 vom 6.8.2004, S. 15.


ANHANG I

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ANHANG II

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