EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 31992R1038

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1038/92 DER KOMMISSION vom 27. April 1992 mit endgültigen Maßnahmen betreffend die Erteilung von EHM-Lizenzen im Sektor Rindfleisch für den Handel mit Portugal

ABl. L 110 vom 28.4.1992, p. 41–41 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 30/04/1992

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/1992/1038/oj

31992R1038

VERORDNUNG (EWG) Nr. 1038/92 DER KOMMISSION vom 27. April 1992 mit endgültigen Maßnahmen betreffend die Erteilung von EHM-Lizenzen im Sektor Rindfleisch für den Handel mit Portugal -

Amtsblatt Nr. L 110 vom 28/04/1992 S. 0041 - 0041


VERORDNUNG (EWG) Nr. 1038/92 DER KOMMISSION vom 27. April 1992 mit endgültigen Maßnahmen betreffend die Erteilung von EHM-Lizenzen im Sektor Rindfleisch für den Handel mit Portugal

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,

gestützt auf die Akte über den Beitritt Spaniens und Portugals, insbesondere auf Artikel 252 Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EWG) Nr. 569/86 des Rates vom 25. Februar 1986 zur Festlegung der Grundregeln für die Anwendung des ergänzenden Handelsmechanismus (1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EWG) Nr. 3296/88 (2), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3810/91 der Kommission vom 18. Dezember 1991 mit Durchführungsbestimmungen zum ergänzenden Mechanismus für den Handel mit Rindfleisch zwischen der Gemeinschaft in ihrer Zusammensetzung vom 31. Dezember 1985 und Spanien und Portugal sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 4026/89 und (EWG) Nr. 3815/90 (3) wurden insbesondere die Richtplafonds für Rindfleisch sowie die Hoechstmengen festgelegt, für welche EHM-Lizenzen für einen Zweimonatszeitraum erteilt werden können.

Mit den EHM-Lizenzen, die infolge der zwischen dem 30. März und 2. April 1992 in Portugal gestellten Anträge erteilt wurden, ist der für den zweiten Zweimonatszeitraum 1992 geltende Teil des Richtplafonds für frisches oder gekühltes Rindfleisch ausgeschöpft.

Die Kommission hat deshalb im Dringlichkeitsverfahren mit der Verordnung (EWG) Nr. 907/92 (4) die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen getroffen. Es müssen noch die engültigen Maßnahmen erlassen werden. Eine Erhöhung des Richtplafonds ist nicht in Betracht zu ziehen.

Um eine Marktstörung auszuschließen, wird die Erteilung von EHM-Lizenzen gemäß Artikel 252 Absatz 3 der Beitrittsakte endgültig ausgesetzt.

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verwaltungsausschusses für Rindfleisch -

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

(1) Die Erteilung von EHM-Lizenzen wird für frisches oder gekühltes Rindfleisch bis zum 30. April 1992 ausgesetzt.

(2) Anträge auf Erteilung von EHM-Lizenzen können ab dem 20. April 1992 erneut gestellt werden.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. April 1992 Für die Kommission

Ray MAC SHARRY

Mitglied der Kommission

(1) ABl. Nr. L 55 vom 1. 3. 1986, S. 106. (2) ABl. Nr. L 293 vom 27. 10. 1988, S. 7. (3) ABl. Nr. L 357 vom 28. 12. 1991, S. 53. (4) ABl. Nr. L 96 vom 10. 4. 1992, S. 24.

Top