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Document 62015CN0115

Rechtssache C-115/15: Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 6. März 2015 — Secretary of State for the Home Department/NA

ABl. C 171 vom 26.5.2015, p. 20–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.5.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 171/20


Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 6. März 2015 — Secretary of State for the Home Department/NA

(Rechtssache C-115/15)

(2015/C 171/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Secretary of State for the Home Department

Rechtsmittelgegnerin: NA

Vorlagefragen

1.

Muss ein Drittstaatsangehöriger, der mit einem Unionsbürger verheiratet war, als Voraussetzung für die Aufrechterhaltung eines Aufenthaltsrechts aus Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG (1) nachweisen, dass der Unionsbürger zum Zeitpunkt der Scheidung im Aufnahmemitgliedstaat Rechte aus dem Vertrag wahrgenommen hat?

2.

Hat ein Unionsbürger in einem Aufnahmemitgliedstaat ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht aus den Art. 20 AEUV und 21 AEUV, wenn der einzige Staat in der Union, in dem der Unionsbürger aufenthaltsberechtigt ist, der Staat seiner Staatsangehörigkeit ist, ein zuständiges Gericht jedoch als Tatsache festgestellt hat, dass seine Abschiebung aus dem Aufnahmemitgliedstaat in den Staat seiner Staatsangehörigkeit eine Verletzung seiner Rechte aus Art. 8 EMRK bzw. Art. 7 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union darstellen würde?

3.

Wenn es sich bei dem in der zweiten Frage bezeichneten Unionsbürger um ein Kind handelt, hat dann der Elternteil, der das Sorgerecht für das Kind allein ausübt, ein abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat, wenn das Kind im Fall der Abschiebung des Elternteils aus dem Aufnahmemitgliedstaat den Elternteil begleiten müsste?

4.

Hat ein Kind nach Art. 12 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 (2) (jetzt Art. 10 der Verordnung [EU] Nr. 492/2011 (3)) ein Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat, wenn sich der Elternteil des Kindes, der Unionsbürger ist und im Aufnahmemitgliedstaat erwerbstätig war, zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kind die Ausbildung im Aufnahmemitgliedstaat beginnt, nicht mehr dort aufhält?


(1)  Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (ABl. L 158, S. 77).

(2)  Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates vom 15. Oktober 1968 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft (ABl. L 257, S. 2).

(3)  Verordnung (EU) Nr. 492/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Union (ABl. L 141, S. 1).


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