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Document 62014TN0530

Rechtssache T-530/14: Klage, eingereicht am 11. Juli 2014 — Verein StHD/HABM (Darstellung einer schwarzen Schleife)

ABl. C 303 vom 8.9.2014, p. 54–55 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

8.9.2014   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 303/54


Klage, eingereicht am 11. Juli 2014 — Verein StHD/HABM (Darstellung einer schwarzen Schleife)

(Rechtssache T-530/14)

2014/C 303/64

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: Verein Sterbehilfe Deutschland (Verein StHD) (Zürich, Schweiz) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Brauns)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Teilzurückweisung der Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 1 6 24  483 vom 13. August 2013 und die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 5. Mai 2014 in der Sache R 1940/2013-4 aufzuheben;

anzuordnen, dass die Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 1 6 24  483 (auch) für die folgende Dienstleistungen:

35: Sammeln und Zusammenstellen von themenbezogenen Presseartikeln; Verbreitung von Werbeanzeigen; Verteilung von Werbematerial [Flugblätter, Prospekte, Drucksachen, Warenproben];

41: Veröffentlichung von Büchern; allgemeine Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Sterben“ durch Veranstaltungen wie Seminare, Gesprächsreise und sonstige Fortbildungsveranstaltungen; Herausgabe und Veröffentlichung von Druckschriften zum Thema „Sterben“;

44: Beratungen in der Pharmzie; Dienstleistungen eines Arztes; Gesundheitsberatung; Krankenpflegedienste; Therapiedienste; Dienstleistungen eines Psychologen;

45: von Dritten erbrachte persönliche und sozial Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse, nämlich Familienbetreuung, Klinikbetreuung, Behindertenbetreuung, Sterbehilfe, Sterbebeistand, Sterbebegleitung, Sterbebegleitung durch Beratung, Trost und Beistand für Betroffene und Helfer, allgemeine Lebensberatung unter besonderer Berücksichtigung des Themas „Sterben“, Tagesdienste, Nachtwachten, Rund-um-die-Uhr-Pflege, Sonn- und Feiertagsdienste, beratende Einsätze bundesweit, pflegerische Einsätze bundesweit;

zur Eintragung zugelassen wird;

dem Beklagten die Kosten des Beschwerdeverfahrens R 1940/2013-4 sowie des vorliegenden Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die eine schwarze Schleife darstellt, für Dienstleistungen der Klassen 35, 41, 44 und 45 — Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 1 1 6 24  483

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe:

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, c und d der Verordnung Nr. 207/2009;

Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. f der Verordnung Nr. 207/2009


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