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Document 52014DC0733
REPORT FROM THE COMMISSION TO THE COUNCIL AND THE EUROPEAN PARLIAMENT on the activities of the EU Platform for Blending in External Cooperation since its establishment until end July 2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Tätigkeiten der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen in der Außenhilfe (EUBEC) seit ihrer Einrichtung und bis Ende Juli 2014
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Tätigkeiten der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen in der Außenhilfe (EUBEC) seit ihrer Einrichtung und bis Ende Juli 2014
/* COM/2014/0733 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT über die Tätigkeiten der EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und Zuschüssen in der Außenhilfe (EUBEC) seit ihrer Einrichtung und bis Ende Juli 2014 /* COM/2014/0733 final */
1. EINLEITUNG
In der
„Agenda für den Wandel“ wird die Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und
der Schaffung von Arbeitsplätzen als eine der wichtigsten Prioritäten der
EU-Außenhilfe herausgestellt. In diesem Zusammenhang werden Mischfinanzierungen
als wichtiges Instrument gesehen, um zusätzliche Mittel zu mobilisieren und die
Wirksamkeit der EU-Hilfen zu verbessern. Gemäß dem
Beschluss Nr. 1080/2011/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom
25. Oktober 2011 über eine Garantieleistung der Europäischen Union für
etwaige Verluste der Europäischen Investitionsbank aus Darlehen und
Darlehensgarantien für Vorhaben außerhalb der Union forderten der Rat und das
Europäische Parlament (EP) die Kommission auf, die Möglichkeit der Einrichtung
einer „EU-Plattform für Zusammenarbeit und Entwicklung“ zu prüfen, deren Ziel
es wäre, die Funktionsweise der Mechanismen zur Kombination von Finanzhilfen
und Darlehen in Regionen außerhalb der EU zu optimieren, und einen
entsprechenden Bericht vorzulegen. In ihrem Bericht
vom 26. Oktober 2012 an den Rat und das Europäische Parlament schlug die
Kommission vor, die neue EU-Plattform für die Kombination von Darlehen und
Zuschüssen in der Außenhilfe (EUBEC) als Expertengruppe der Kommission einzurichten.
Dementsprechend wurde die Plattform auf der ersten Sitzung der „Steuerungsgruppe“
am 14. Dezember 2012 offiziell eingerichtet. Im vorliegenden
ersten Tätigkeitsbericht, den die Kommission in Erfüllung ihrer Berichtpflicht
gegenüber dem Europäischen Parlament und dem Rat unterbreitet, werden die
Tätigkeiten der Plattform seit ihrer Einrichtung am 14. Dezember 2012 bis
Ende Juli 2014 beschrieben.[1] Die
Kommission führt in den Sitzungen der Plattform den Vorsitz und bringt sich
gemeinsam mit dem EAD, den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und den Finanzinstituten
sowohl auf politischer als auch auf fachlicher Ebene ein. In der Zusammenarbeit
und den erzielten Ergebnissen sieht die Kommission einen Mehrwert, was sie auch
in den in diesem Bericht enthaltenen Empfehlungen zum Ausdruck bringt. Die
Plattform soll weder bestehende Entscheidungsstrukturen ersetzen noch eine
zusätzliche Entscheidungsebene darstellen. 2.
ZIELSETZUNGEN In ihrem
Bericht vom 26. Oktober 2012 an den Rat und das Europäische Parlament hat
die Kommission das übergeordnete Ziel und das Mandat der Plattform dargelegt. Die
Plattform hat die Aufgabe, Qualität und Effizienz von
Mischfinanzierungsmechanismen („blending“) in der EU-Außenhilfe und
Entwicklungszusammenarbeit zu verbessern – unter angemessener Berücksichtigung
des politischen Rahmens, dem die Beziehungen der EU mit den jeweiligen
Partnerländern unterliegen, insbesondere der Entwicklungs-, Nachbarschafts- und
Erweiterungspolitik der EU. Die
Plattform soll Leitlinien für eine Harmonisierung der wichtigsten Grundsätze
für Mischfinanzierungen erarbeiten, die gleichzeitig eine sektorale und
regionale Differenzierung ermöglichen. Die
Plattform soll sich auf Wirtschaftszweige konzentrieren, in denen die Anwendung
von Finanzierungsinstrumenten den größten Nutzen verspricht, sowohl innerhalb
bestimmter geografischer Regionen als auch überregional. Ferner soll
sie zu einer besseren Abstimmung der Mischfinanzierungen mit den politischen
Maßnahmen der EU beitragen. 3.
ÜBERBLICK ÜBER DIE TÄTIGKEITEN DER PLATTFORM IM ZEITRAUM 2013/2014 Die
Plattform besteht aus einer Steuerungsgruppe und mehreren Fachgruppen. Steuerungsgruppe Die
Steuerungsgruppe („Policy Group“) setzt sich aus Vertretern der
EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der
Kommission zusammen; das Europäische Parlament (EP) hat Beobachterstatus.
Weitere Teilnehmer können als Beobachter eingeladen werden. Die
Plattform wurde auf der ersten Sitzung der Steuerungsgruppe am
14. Dezember 2012 offiziell eingerichtet; dabei wurde auch ihr
Arbeitsprogramm für 2013 festgelegt, das anschließend im Juni 2013 und im
Dezember 2013 angepasst wurde. Die Steuerungsgruppe hat fünfmal getagt (im
Dezember 2012, im Juni und im Dezember 2013, im April und im Juli 2014) und die
Arbeit der Fachgruppen sowie weitere Themen erörtert, u. a. auf der
Grundlage von Beiträgen der Kommission, etwa zur künftigen Steuerung der
Mischfinanzierungsinstrumente der EU und zur Rolle von
Drittlandsfinanzinstituten bei EU-Mischfinanzierungen. Vertreter
der an den fachlichen Arbeiten beteiligten Finanzinstitute wurden eingeladen,
als Beobachter an den Sitzungen der Steuerungsgruppe teilzunehmen. Die
Kommission führt in den Sitzungen den Vorsitz und zeichnet außerdem für das
Sekretariat, d. h. für Koordinierung und Kommunikation, verantwortlich. Fachgruppen In den
Fachgruppen („Technical Groups“, TG) sind die Kommission, der EAD,
Finanzinstitute und einige Mitgliedstaaten vertreten. Auch Vertreter des EP
beteiligen sich an den fachlichen Arbeiten der Plattform. Dabei hat sich der
Austausch von Fachwissen zwischen den Teilnehmern für alle Beteiligten als wichtige
und nützliche Erfahrung erwiesen. Bislang
wurden TG für fünf Fachbereiche eingerichtet; auch wurden mehrere
TG-übergreifende Sitzungen abgehalten. Für die Arbeiten der Fachgruppen wurden
folgende Ziele formuliert: TG 1
„Prüfung der bestehenden Mischfinanzierungen“ – TG 2 „Verbesserung von
Mischfinanzierungen“ – Rahmen für die Ergebnismessung (REM) – TG 3
„Verbesserung der Verfahren“ – TG 4 „Förderung von Finanzierungsinstrumenten“
– TG 5 „Auftragsvergabe, Überwachung und Berichterstattung“ In
Ergänzung dieser fachlichen Arbeiten wurden vier Workshops zu folgenden Themen
veranstaltet: a) „Klimaschutz als horizontales politisches
Handlungsfeld bei Mischfinanzierungen“, b) „Finanzierbarkeit der
Schuldenlast“, c) „Mischfinanzierungen und offizielle
Entwicklungshilfe“ und d) Rundtischgespräch mit europäischen Exportversicherungsagenturen
(ECA). Das EP hat
sich an den Erörterungen im Rahmen der Plattform sowohl in der Steuerungsgruppe
als auch in den Fachgruppen aktiv beteiligt. Einbeziehung
von Zivilgesellschaft und Privatsektor An vier
Sitzungen haben Vertreter von Organisationen der Zivilgesellschaft (CSO)
teilgenommen: an den Sitzungen am 30. April und 24. Juli 2013, an
einer Brainstorming-Sitzung für CSO und Investoren des Privatsektors im Rahmen
der Europäischen Entwicklungstage am 26. November 2013 zu der Frage, wie
Mischfinanzierungen eine Katalysatorwirkung für private Finanzierungen
entfalten können, und an einer weiteren Sitzung am 3. Juli 2014, an der
sowohl CSO als auch der Privatsektor teilnahmen. 4.
ARBEIT DER FACHGRUPPEN 4.1
PRÜFUNG
DER BESTEHENDEN MISCHFINANZIERUNGSMECHANISMEN Die ersten fachlichen
Arbeiten der Plattform bestanden in einer breit angelegten Prüfung der in der
EU bestehenden Mischfinanzierungsinstrumente und im Austausch bewährter
Verfahren. Sie führten zu folgenden Ergebnissen: i) Die bestehenden
Mischfinanzierungsinstrumente der EU scheinen die außenpolitischen Ziele der EU
wirksam zu unterstützen, wobei allerdings die Verfahren in den Bereichen der
Entwicklung, Prüfung/Bewertung/Auswahl, Überwachung und Berichterstattung der
Transaktionen weiter gestrafft, harmonisiert und verbessert werden sollten. ii) Das mit
den Mischfinanzierungen verfolgte Ziel einer massiven Mobilisierung
öffentlicher Mittel zur Finanzierung von Investitionsvorhaben im Rahmen der
außenpolitischen Ziele der EU) wurde erreicht. Es besteht jedoch noch Raum für
den Einsatz weiterer Finanzierungsinstrumente (wie Risikokapital, Garantien,
Zinsvergünstigungen). iii) Bei
der Überwachung und Berichterstattung sind sowohl auf Ebene der Instrumente als
auch auf Projektebene weitere Verbesserungen erforderlich. iv)
Mischfinanzierungen kommen für Projekte in verschiedenen Bereichen und für
Projekte verschiedener Größe zum Einsatz, wobei je nach Bedarf auf verschiedene
Finanzierungsarten zurückgegriffen wird. Diese Flexibilität erhöht die Relevanz
und Qualität des Projektportfolios, da sie es der Kommission ermöglicht, auf
den spezifischen regionalen Bedarf und die jeweiligen politischen Ziele
abgestimmte operative Prioritäten festzulegen. Eine stärkere Einbeziehung der
Delegationen der EU in die Entwicklung von Projekt-Pipelines könnte die
Relevanz des Projektportfolios zusätzlich erhöhen. v) Bei der Konzeption
und Vorbereitung der Projekte wenden die Finanzinstitute solide Verfahren und
Standards an; die Projektvorschläge werden im Rahmen von
Peer-Review-Mechanismen und internen Prüfungen durch die Kommission/den EAD
bewertet. Der Mehrwert der Finanzhilfen wird in der Projektdokumentation
erläutert und während des Prüfungsprozesses beurteilt, sollte aber im Interesse
der Messbarkeit im Finanzhilfeantrag eingehender dargelegt und analysiert
werden. Die Berechnung der Hebelwirkung und die Finanzhilfeanträge sollten
vereinheitlicht und die Qualität der von den Finanzinstituten gelieferten
Angaben weiter verbessert werden, um die Effizienz der Bewertungs-/Auswahl-,
Überwachungs- und Berichterstattungsprozesse zu erhöhen. vi) Einer der größten
Vorteile der Mischfinanzierungsinstrumente besteht darin, dass sie die
Koordinierung, den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den
europäischen Akteuren der Entwicklungshilfe und in geringerem Maße und in
bestimmten Regionen auch mit Akteuren der Entwicklungshilfe in Drittländern
verbessern. Dies wird dadurch erreicht, dass zum einen die verschiedenen
Akteure in den offiziellen Steuerungsgremien der Mischfinanzierungsinstrumente
der EU vertreten sind und zum anderen auf lokaler Ebene, auf zentraler Ebene
oder im Rahmen der einzelnen anwendbaren Vereinbarungen mit der EU bzw.
Kommission eine informelle Koordinierung stattfindet. Festzustellen ist, dass beim
Großteil der bisher genehmigten Transaktionen in erster Linie fünf wichtige
europäische Partner beteiligt waren. Es wäre daher angezeigt, auf eine breitere
Teilnahme der europäischen Entwicklungshilfeorganisationen an den
Mischfinanzierungsinstrumenten hinzuwirken. Auch eine stärkere Beteiligung von
Entwicklungshilfeorganisationen in Drittländern könnte angestrebt werden.
Dieses Thema wurde im Rahmen der Plattform eingehender erörtert. Dabei gelangte
man zu der Schlussfolgerung, dass die jeweiligen Lenkungsorgane der
Mischfinanzierungsinstrumente unter Zugrundelegung eines zielführenden Ansatzes
prüfen sollten, welchen Mehrwert für das Projekt oder die Region die
Beteiligung von Drittlandsfinanzinstituten und insbesondere regionaler Banken,
die als federführende Finanzinstitute auftreten, erbringen kann. Bei bestimmten
Mischfinanzierungsinstrumenten, bei denen Drittlandsfinanzinstitute bereits jetzt
federführend sind, sollte deren Rolle aufrechterhalten bleiben, sofern sich
dadurch ein Mehrwert ergibt. Da die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen
europäischen und Drittlandsfinanzinstituten von wesentlicher Bedeutung sind,
sollten Drittlandsfinanzinstitute auf jeden Fall zu den jeweiligen Treffen als
Beobachter eingeladen werden. vii) Generell werden
die Partnerländer/-regionen auf technischer Ebene bei jedem Projekt von Anfang an
eingebunden, da die Projekt-Ownership ein generelles Merkmal einer darlehensfinanzierten
Unterstützung sein muss. Die Partnerländer/-regionen sollten auf geeigneter
Ebne systematisch in die Projektkonzeption und in die Vorbereitungsphase
einbezogen werden (die durchgeführten Konsultationen sollten im
Finanzhilfeantrag dokumentiert werden). Um eine möglichst große
Entwicklungswirkung der mischfinanzierten Projekte zu gewährleisten, sollte die
Projektkoordinierung vor Ort erfolgen und zwischen den Delegationen der EU und
den Finanzinstituten und den Partnerländern/-regionen stattfinden. Verschiedene
der hier genannten Punkte waren wie nachstehend beschrieben Gegenstand weitergehender
fachlicher Arbeiten.
4.2 VERBESSERUNG
DER WIRKSAMKEIT, TRANSPARENZ UND RECHENSCHAFTSPFLICHT DER
MISCHFINANZIERUNGSINSTRUMENTE – RAHMEN FÜR DIE ERGEBNISMESSUNG, VERBESSERUNG
DER VERFAHREN – AUFTRAGSVERGABE, ÜBERWACHUNG UND BERICHTERSTATTUNG
Vor dem
Hintergrund der vorstehend beschriebenen Prüfung der bestehenden
Mischfinanzierungsinstrumente und der bisherigen Erfahrungen konzentrierten sich
die Arbeiten zur Entwicklung konkreter Lösungen zur Bewältigung der drei größten
Herausforderungen auf die Fachgruppen TG2, TG3 und TG5: 1)
Verbesserte fachliche Bewertung von Mischfinanzierungsprojekten Die
Arbeiten zielten darauf ab, die Projektbewertungsverfahren weiter zu verbessern
und dabei die Bewertungskriterien für alle Instrumente ausgehend von bewährten
Verfahren so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Ergebnis
der Arbeiten war ein verbessertes und einheitliches Finanzhilfeantragsformular
für die Mischfinanzierungsinstrumente der EU. Zur Ergänzung des
Antragsformulars wurden detaillierte Leitlinien entwickelt, die den
Antragstellern Hinweise und Erklärungen zum Ausfüllen des Formulars geben. Insbesondere
wird in den neuen Leitlinien erläutert, wie die Zusätzlichkeit und die
Hebelwirkung einer beantragten Finanzhilfe zu begründen und in besser
strukturierter und messbarer Form darzustellen sind; ferner wird auf andere Aspekte,
wie etwa die Finanzstruktur von Projekten, eingegangen. Soziale und
Umweltaspekte werden wie bei jedem anderen durch die EU finanzierten Projekt
anhand der EU-Standards überprüft. In Auswertung der mit Kollegen des IWF
durchgeführten Workshops wird explizit die Frage nach der Finanzierbarkeit der
Schuldenlast gestellt. Des Weiteren wurde ein neuer Abschnitt zu den
Indikatoren aufgenommen, der an den neuen Rahmen für die Ergebnismessung anknüpft
(siehe unten). Anfang 2014 wurde das neue Antragsformular für neue Projektvorschläge
bei allen von der DEVCO verwalteten Instrumenten eingeführt. Die Taskforce des
Investitionsrahmens für die westlichen Balkanstaaten (WBIF) arbeitet derzeit
auf der Grundlage der von der EUBEC geleisteten Arbeit weiter an der Straffung
und Verbesserung der operativen Verfahren. 2)
Entwicklung eines einheitlichen Rahmens für die Ergebnismessung In
den Fachgruppen wurde an einem neuen Rahmen für die Ergebnismessung gearbeitet,
der es der Kommission und den Finanzinstituten erlauben soll, noch vor Beginn
der mit den Instrumenten unterstützten Projekte Informationen zu den erwarteten
Ergebnissen bereitzustellen, im Nachhinein die Rentabilität ihrer
Finanzierungstätigkeiten zu messen und die Berichterstattung über die Leistung
der Instrumente weiter zu verbessern. Grundlage für diese Neuerungen sind die
Vorgaben der neuen Haushaltsordnung, der Rahmen für die Ergebnismessung der Kommission und die Prioritäten und Ziele der EU-Außenhilfe. Ergebnis war die
Einigung über einen Rahmen, der gemeinsame Ergebnisindikatoren enthält, anhand
deren sich die Leistungen und angestrebten Ergebnisse der Projekte
beurteilen lassen. Bei
der Wahl der Indikatoren spielte eine Reihe von Überlegungen eine Rolle,
beispielsweise die Übereinstimmung mit den Zielen und Prioritäten des
Instruments, mit den Zielen der EU-Außenhilfe und mit der Haushaltsordnung,
sowie bestehende Verfahren der Finanzinstitute und die Möglichkeit, die Daten zu
aggregieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Rahmen umfasst Definitionen für jeden vereinbarten
Indikator und verlangt von jedem Antragsteller, dass er eine qualitative
Beschreibung der voraussichtlichen Wirkung des vorgeschlagenen Projekts
vorlegt. Der neue Rahmen für die Ergebnismessung wurde in die neuen
Antragsformulare und Leitlinien integriert (siehe oben) und wird seit Anfang
2014 für neue Projektvorschläge verwendet. 3)
Harmonisierung der Auftragsvergabe, Überwachung und Berichterstattung An
den fachlichen Arbeiten waren die Kommission, Dienststellen des EAD am
Hauptsitz und in den Delegationen sowie Finanzinstitute beteiligt. Hauptziel
der TG war es, die Auftragsvergabe innerhalb der Instrumente zu
vereinheitlichen und zu beschleunigen, indem eine zweckdienliche und
detaillierte Anleitung gegeben wird, die das Ausfüllen der bei den
Lenkungsorganen der Instrumente einzureichenden Projektbögen mit den
erforderlichen Ausschreibungsinformationen erleichtert, und somit die
Auftragsvergabe für die Projekte zu vereinfachen. Die TG 5 konzentrierte
sich auf die Erläuterung und Klärung vertraglicher Festlegungen und Verfahren,
die von vornherein in die Projektbögen aufzunehmen sind, so dass die
Projektumsetzung, die Geldströme und die jeweiligen Verantwortlichkeiten der
Beteiligten vollständig verstanden werden. Die jeweiligen vertraglichen
Informationen wurden daher aus Effizienzgründen in die detaillierten Leitlinien
zum Ausfüllen der Antragsformulare aufgenommen. Des Weiteren wurde auf der
Grundlage der Erfahrungen sowohl der Kommission als auch der Finanzinstitute
mit der Projektumsetzung und auf Basis der in der Haushaltsordnung vorgegebenen
Rechtsvorschriften für Finanzierungsinstrumente eine Reihe von
Empfehlungen/bewährten Verfahren für die Überwachung und Berichterstattung
formuliert. Die
Kommission begrüßt die Anstrengungen der Plattform zur weiteren Gewährleistung
eines gut strukturierten, transparenten und wirksamen Projektauswahlverfahrens
mit effizienten, vertraglich festgelegten Abläufen und geeigneten,
ergebnisorientierten Überwachungs- und Berichterstattungsprozessen, die den
geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen. Die
Kommission erkennt an, dass die Plattform mit der Entwicklung der neuen,
einheitlichen Werkzeugen, wie der verbesserten Antragsformulare und der
dazugehörigen Leitlinien, die bei allen Mischfinanzierungsinstrumenten zu
verwenden sind, einen erheblichen Fortschritt erzielt hat. 4.3
WEITERENTWICKLUNG DER FINANZIERUNGSINSTRUMENTE Marktgestützte
Investitionen sind ein entscheidender Entwicklungsfaktor und ein wichtiger
Parameter, der entwickelte von weniger entwickelten Volkswirtschaften
unterscheidet. Beispiele für marktgestützte Investitionen sind Bankdarlehen für
kleine und mittlere Unternehmen, öffentliche und private Versorgungsbetriebe,
die in die Energieerzeugung investieren, oder große Infrastrukturprojekte wie
der Bau von Straßen und Eisenbahnlinien. Die
intensivere Nutzung bestimmter Finanzierungsinstrumente (z. B. Garantien,
Risikokapital, Landeswährungsrisiko- und andere Risikoteilungsmechanismen)
entsteht aus der Notwendigkeit, die begrenzten verfügbaren Haushaltsmittel so
effizient wie möglich einzusetzen, und aus der Einschätzung, dass Finanzhilfen
nicht immer das beste Instrument sind, wenn es darum geht, derartige
wirtschaftliche Tätigkeiten anzukurbeln, und mitunter sogar wirkungslos
bleiben. Die Nutzung
bestimmter Finanzierungsinstrumente kann angezeigt sein, wenn Marktteilnehmer,
gegebenenfalls einschließlich Einrichtungen für Entwicklungsfinanzierung,
aufgrund von Marktversagen die erforderlichen Finanzierungen nicht in voller
Höhe oder zu den passenden Konditionen bereitstellen können, obwohl es sich um
finanziell tragfähige Projekte handelt. Neben der
Abhilfe im Falle von Marktversagen oder suboptimalen Investitionsbedingungen
müssen Finanzierungsinstrumente auch eine eindeutig bestimmbare Zusätzlichkeit
(einen Mehrwert) und eine Hebelwirkung für die EU-Haushaltsmittel aufweisen und
von ihrer Konzeption her sicherstellen, dass die Interessen sowohl der
Kommission als auch der Umsetzungspartner gewahrt werden. Vor dem
Hintergrund der vorstehenden Überlegungen und auf der Grundlage der Erfahrungen
der Plattformmitglieder hat die Plattform eine Reihe von Bereichen ausgewählt
(z. B. Infrastruktur, KKMU, Landwirtschaft, sozialer Bereich), in denen
ein verstärkter Einsatz der oben genannten Finanzierungsinstrumente erwogen
werden sollte. Wenngleich Art und Höhe der finanziellen Unterstützung der EU
für jedes Projekt einzeln zu prüfen ist, hat die Plattform einige
Grundprinzipien zu Mindestanforderungen, Unterstützungshöchstbeträgen und
Mechanismen angenommen, die gewährleisten sollen, dass die Interessen der
Kommission und des zu unterstützenden Finanzinstituts gleichermaßen gewahrt
werden. Die
Kommission unterstützt die Anstrengungen der Plattform im Hinblick auf eine
stärkere Nutzung der Finanzierungsinstrumente. Da die Finanzierungsinstrumente
eine vergleichsweise komplexe Struktur aufweisen, werden sie an die operativen
Bedingungen des jeweiligen Partnerlandes angepasst. Ferner wird
die Kommission nach dem für Finanzierungsinstrumente geltenden Grundprinzip der
EU verfahren, dass keine Eventualverbindlichkeiten eingegangen werden, was
bedeutet, dass die EU im Zusammenhang mit einem Finanzierungsinstrument
keinesfalls für einen höheren Betrag haftet als für den Betrag der entsprechenden
Mittelbindung. 5. ZUKUNFT DER
MISCHFINANZIERUNGSINSTRUMENTE DER EU Um die
Wirksamkeit der Mischfinanzierungen bei der Erfüllung der politischen Ziele
Armutsminderung und sozioökonomische Entwicklung zu erhöhen und die Effizienz
ihrer Verwaltung zu verbessern, d. h. auch die Transaktionskosten zu
senken, sieht die Plattform für jedes der vier Finanzierungsinstrumente (EEF –
ENI – DCI – IPA) jeweils einen Mischfinanzierungsrahmen vor. Gleichzeitig hat
sie vorgeschlagen, für jeden Rahmen geografisch definierte Instrumente
festzulegen, die es ermöglichen sollen, die unterschiedlichen strategischen
Prioritäten der Regionen anzugehen, größere politische Hebelwirkung zu erzielen
und die Mischfinanzierungen effektiv in den Dienst des politischen Dialogs zu stellen
und damit auch die Berichterstattung zu erleichtern. Die Mittel
sollen in der Hauptsache von den innerhalb der einzelnen Instrumente – im
Einklang mit den Prioritäten und Zielen der Programmplanungsdokumente und in
Abstimmung mit den Partnerländern und den betreffenden regionalen
Organisationen – festgelegten Regionalprogrammen kommen. Gegebenenfalls könnten
die Mittel auch aus spezifischen nationalen oder regionalen Programmen[2],
stammen, mit denen spezifische Prioritäten und Ziele der betreffenden Länder/Regionen
gemäß den jeweiligen Programmplanungsdokumenten unterstützt werden. Wenn sich
EU-Mitgliedstaaten oder andere Geber an Mischfinanzierungen beteiligen wollen,
soll dies über spezielle Fonds geschehen. Jeder Mischfinanzierungsrahmen soll
über eine einzige Lenkungsstruktur verfügen, die die Mittel der Kommission und
– über spezielle Fonds – die Mittel der EU-Mitgliedstaaten und anderer Geber
verwaltet. Dieser Rahmen soll für alle Regionen gelten, einschließlich Afrika.
Die Taskforce des Investitionsrahmens für die westlichen Balkanstaaten (WBIF)
arbeitet derzeit auf der Grundlage der von der EUBEC geleisteten Arbeiten an
der Straffung und Verbesserung der betreffenden Lenkungsstruktur. Die
Beschlussfassung erfolgt nach einem zweistufigen Verfahren. Stellungnahmen
zu den Projektvorschlägen gibt das Lenkungsorgan ab. Vorbereitet werden die
Stellungnahmen im Rahmen einer fachlichen Bewertung. In den Lenkungsorganen[3] (Boards) führt die
Kommission den Vorsitz. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Vertreter des EAD
und der EU-Mitgliedstaaten, Vertreter von Finanzinstituten haben lediglich
Beobachterstatus. Die Lenkungsorgane nehmen zu einzelnen Mischfinanzierungen
Stellung, beraten die beteiligten Finanzinstitute, beaufsichtigen und
überprüfen die Projekt-Pipeline, analysieren die Projektergebnisse und
überwachen das Portfolio der genehmigten Projekte. Gegebenenfalls nutzen sie
das spezifische Fachwissen der Finanzinstitute und sorgen für eine vernünftige
Arbeitsteilung. Die fachliche
Bewertung der Projektvorschläge findet in regelmäßigen Fachsitzungen statt,
in denen die Kommission (ggf. unter Einbindung der betroffenen
Generaldirektionen) den Vorsitz führt und an denen Vertreter des EAD[4]
und der Finanzinstitute teilnehmen. Dort werden die anstehenden Projekte
besprochen und die Bewertungen für die dem Lenkungsorgan vorzulegenden
Projektvorschläge erstellt. Das von der
Plattform entwickelte verbesserte (und einheitlichere) Antragsformular wurde
bereits eingeführt und ermöglicht ein besser strukturiertes, transparenteres
und effektiveres Projektauswahlverfahren[5]. Das Sekretariat
unterstützt das Lenkungsorgan bei all seinen Aufgaben, sei es die Organisation
gezielter PR-Veranstaltungen oder die Durchführung der Kommunikationsstrategie
allgemein; es organisiert die fachliche Bewertung der Vorschläge und ist
zentrale Anlaufstelle für alle am Mischfinanzierungsrahmen beteiligten Akteure.
Aufbau und Tätigkeit des Sekretariats sind an die neue Gesamtstruktur und an
das neue Beschlussfassungsverfahren anzupassen; Die Kommission stellt das
Sekretariat jedes Mischfinanzierungsrahmens sowie die erforderlichen
Räumlichkeiten, erwägt dabei aber auch, verschiedene Aufgaben auszulagern. Das
vorgeschlagene neue Beschlussfassungsverfahren soll ein strafferes,
vereinfachtes und effizienteres Verfahren ermöglichen. Gleichzeitig soll es den
Anforderungen der neuen Haushaltsordnung hinsichtlich der Projektdurchführung
im Wege der indirekten Mittelverwaltung Rechnung tragen. Es weist folgende
Merkmale auf: i) verbesserte frühzeitige Koordinierung, um die Ressourcen
besser auf die festgelegten Prioritäten auszurichten; ii) breiter angelegte,
verbesserte fachliche Bewertung, um die Qualität der Projekte zu optimieren und
den Austausch von Fachwissen zu erleichtern, gegebenenfalls unter Nutzung des Spezialwissens
der Finanzinstitute; iii) erhöhte Flexibilität, um ein angemesseneres Verhältnis
zwischen dem Zeitaufwand für die fachliche Bewertung und der Komplexität des
jeweiligen Vorschlags zu gewährleisten; iv) weniger Verfahrensschritte. Sobald
ein Vorschlag als technisch ausgereift bewertet wird, kann das federführende
Finanzinstitut[6]
dem Sekretariat das überarbeitete endgültige Antragsformular zur Weiterleitung
an das Lenkungsorgan übermitteln. Bei von der
DEVCO verwalteten Mischfinanzierungsrahmen treten Kommission, EAD und
Mitgliedstaaten mit den Empfängerländern und den jeweiligen regionalen
Organisationen in einen Dialog (in dem die Kommission und der EAD gemeinsam
den Vorsitz führen) über die strategische Ausrichtung und allgemeinen
Leitlinien. Dies erfolgt entweder im Rahmen bestehender Gremien der
regionalen oder subregionalen politischen Koordinierung oder, in Ermangelung
geeigneter Gremien, im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit im Einklang mit
dem Ownership-Prinzip in speziellen strategischen Sitzungen. Im Falle des
Investitionsrahmens für die westlichen Balkanstaaten (WBIF) sind die bereits
stattfindenden strategischen Gespräche mit den Empfängerländern im Hinblick auf
die Bildung sektorspezifischer Projekt-Pipelines in den einzelnen Ländern zu
verbessern. Die Beteiligung
der Zivilgesellschaft auf Projektebene wird derzeit von den
Finanzinstituten im Rahmen ihrer Projektgenehmigungs- und -verwaltungsverfahren
gesteuert, entweder direkt oder indem sie sicherstellen, dass der Projektträger
die entsprechenden öffentlichen Konsultationen durchführt. Die Rolle der
Delegationen/geografischen Stützpunkte sollte darin bestehen, wie dies auch bei
anderen Durchführungsmodalitäten üblich ist, Kontakte zu Vertretern lokaler
Organisationen der Zivilgesellschaft zu knüpfen. Darüber hinaus hat die
Kommission weitere Anstrengungen zu unternehmen, um den Organisationen der
Zivilgesellschaft, auch denen auf regionaler Ebene, den Zugang zu Informationen
über die Finanzierungsinstrumente zu erleichtern. In Brüssel werden regelmäßige
Treffen mit Organisationen der Zivilgesellschaft zum Thema Mischfinanzierungen
organisiert.
6.
SCHLUSSFOLGERUNGEN UND EMPFEHLUNGEN
1. Die
bisherigen Erfahrungen mit den bestehenden EU-Mischfinanzierungsinstrumenten
lassen auf eine positive Unterstützungswirkung für die außenpolitischen Ziele
der EU schließen. 2. Das
Ergebnis der bisher geleisteten Facharbeit ist ein verbessertes und
einheitliches Finanzhilfeantragsformular für die Mischfinanzierungsinstrumente
der EU. Zur Ergänzung des Antragsformulars wurden detaillierte Leitlinien
entwickelt, die den Antragstellern Hinweise und Erklärungen zum Ausfüllen des
Formulars geben. Die Frage der Finanzierbarkeit der Schuldenlast wurde explizit
eingeführt und die laufende Überarbeitung des IWF-Rahmens wird zu weiteren
Maßnahmen führen. 3. Ein neuer Rahmen
für die Ergebnismessung wurde entwickelt und in die neuen Antragsformulare und
Leitlinien integriert (siehe oben). Die
Kommission begrüßt die Anstrengungen der Plattform zur weiteren Gewährleistung
eines gut strukturierten, transparenten und wirksamen Projektauswahlverfahrens
mit effizienten, vertraglich festgelegten Abläufen und geeigneten,
ergebnisorientierten Überwachungs- und Berichterstattungsprozessen, die den
geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften entsprechen und mit den Prioritäten
und Zielen der EU-Außenhilfe in Einklang stehen. In
diesem Zusammenhang erkennt die Kommission an, dass die Plattform mit der
Entwicklung der neuen, einheitlichen Werkzeugen, wie der verbesserten
Antragsformulare und der dazugehörigen Leitlinien, die bei allen bestehenden
Mischfinanzierungsinstrumente zu verwenden sind, einen erheblichen Fortschritt
erzielt hat. 4. Es wurden Schlüsselbereiche ermittelt, in denen erwogen werden
sollte, verstärkt auf spezifische Finanzierungsinstrumente zurückzugreifen.
Maßgeblich war dabei die praktische Bedeutung der betreffenden Bereiche.
Darüber hinaus sollte ermittelt werden, in welchen Bereichen gezielte künftige
Maßnahmen im Rahmen eines Mischfinanzierungsinstruments in Betracht kommen: - Garantien, Risikokapital und andere Risikoteilungsmechanismen
für Infrastrukturprojekte und KKMU; - neue Sektoren: Garantien und Risikoteilungsmechanismen für die
Landwirtschaft, den sozialen Bereich und andere Sektoren. Die
Kommission unterstützt die Empfehlungen der Plattform für die
EU-Mischfinanzierungsrahmen, insbesondere in den Bereichen Infrastruktur, KKMU,
Landwirtschaft und Soziales verstärkt spezifische Finanzierungsinstrumente
einzusetzen, wobei die operativen Bedingungen der Partnerländer und die Regel
des Nichteingehens von Eventualverbindlichkeiten zu berücksichtigen sind. Sie
wird zusammen mit ihren Finanzpartnern bei der Entwicklungsarbeit darauf
hinarbeiten, innovative Finanzierungsinstrumente mit hohem
Entwicklungspotenzial auf den Markt zu bringen. 5. Die
Plattform gelangte zu dem Schluss, dass für jedes der vier
Finanzierungsinstrumente (EEF – ENI – DCI – IPA) ein Mischfinanzierungsrahmen
geschaffen werden sollte. Die Projekte betreffende operative Schlussfolgerungen
sollen die vier Lenkungsorgane (des EEF, des ENI, des DCI und des WBIF) ziehen.
Das geänderte Beschlussfassungsverfahren soll ein strafferes, vereinfachtes und
effizienteres Verfahren ermöglichen und gleichzeitig den Anforderungen der neuen
Haushaltsordnung Rechnung tragen. Die
Kommission unterstützt eine weitere Straffung der Mischfinanzierungsinstrumente
und die Schaffung von vier Mischfinanzierungsrahmen mit dem Ziel, die
Wirksamkeit der Mischfinanzierungen bei der Erfüllung der politischen Ziele zu
erhöhen und die Kosten zu senken. Die
Kommission wird sich in enger Zusammenarbeit mit dem EAD und den
EU-Mitgliedstaaten um eine effiziente und wirksame Umsetzung der für die
Mischfinanzierungsinstrumente empfohlenen neuen Lenkungsstruktur bemühen. 6. Die
jeweiligen Lenkungsorgane der Mischfinanzierungsinstrumente sollten unter
Zugrundelegung eines zielführenden Ansatzes prüfen, welchen Mehrwert für das
Projekt oder die Region die Beteiligung von Drittlandsfinanzinstituten und
insbesondere regionaler Banken, die als federführende Finanzinstitute
auftreten, erbringen kann. Bei bestimmten Mischfinanzierungsinstrumenten, bei
denen Drittlandsfinanzinstitute bereits jetzt federführend sind, sollte deren
Rolle aufrechterhalten bleiben, sofern sich dadurch ein Mehrwert ergibt. Da die
Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen europäischen und
Drittlandsfinanzinstituten von wesentlicher Bedeutung sind, sollten
Drittlandsfinanzinstitute auf jeden Fall zu den jeweiligen Treffen als
Beobachter eingeladen werden. 7. Die
aktive Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments, des EAD
und der Dienststellen der Kommission sowie eines breiten Spektrums von
öffentlichen, multilateralen, bilateralen, europäischen und
Drittlandsfinanzinstituten war für die bisher erzielten nachweislichen Erfolge
ausschlaggebend. Zusätzliche positive Ergebnisse waren der Austausch mit
Organisationen der Zivilgesellschaft und die Einbeziehung anderer Akteure. Nach
Auffassung der Kommission hat die EU-Plattform eindeutig unter Beweis gestellt,
dass sie in der Lage ist, ein breites Spektrum von Interessenträgern
zusammenzuführen und den Austausch von Fachwissen über alle Aspekte der
Mischfinanzierung im Bereich der EU-Außenhilfe zu organisieren. Die Kommission
empfiehlt, dass die EU-Plattform aufbauend auf ihren bisherigen Erfahrungen und
Erfolgen ihre Arbeiten zu bestimmten Aspekten der Mischfinanzierung in der
EU-Außenhilfe fortsetzt. Abschließend
ist festzuhalten, dass im Einklang mit dem von der Kommission vorgelegten und
von der Steuerungsgruppe angenommenen Arbeitsprogramm die folgenden Themen für
2014 festgelegt wurden und bereits in Arbeit sind: • Mobilisierung
von Mitteln des privaten Sektors • Bewährte
Verfahren und Möglichkeiten der Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen [1] Detailliertere Arbeitsunterlagen und Berichte
sind unter http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.cfm abrufbar, denn die Plattform wird als Expertengruppe
der Kommission E02852 im Register geführt. [2] In geringerem Umfang auch
von thematischen Programmen. [3] Im Lenkungsorgan („Steering committee“) des
Investitionsrahmens für die westlichen Balkanstaaten (WBIF) ist der EAD nicht
vertreten. [4] An der fachlichen
Bewertung von Projektvorschlägen des WBIF ist der EAD nicht beteiligt. [5] Im Rahmen des WBIF wurde
dem Umstand Rechnung getragen, dass die meisten Antragsteller Empfängerländer
sind. [6] Gilt nur für von der
DEVCO verwaltete Instrumente.