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Document 52013XG0305(01)

Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013

ABl. C 64 vom 5.3.2013, p. 5–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 64/5


Schlussfolgerungen des Rates zu Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung — eine Antwort auf die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ und den Jahreswachstumsbericht 2013

2013/C 64/06

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

IN ANBETRACHT

1.

der Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;

2.

der Strategie Europa 2020 und insbesondere der Jahreswachstumsberichte 2012 und 2013 und der länderspezifischen Empfehlungen 2012;

3.

der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 (1), mit denen ein strategischer Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung für den Zeitraum bis 2020 („ET 2020“) vorgegeben wurde, wobei das Hauptziel dieser Zusammenarbeit darin besteht, auf die Weiterentwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in den Mitgliedstaaten hinzuwirken, welche die persönliche, soziale und berufliche Entwicklung aller Bürger sowie nachhaltigen wirtschaftlichen Wohlstand und Beschäftigungsfähigkeit unter gleichzeitiger Förderung der demokratischen Werte, des sozialen Zusammenhalts, der Innovation und Kreativität, des aktiven Bürgersinns und des interkulturellen Dialogs zum Ziel haben;

4.

des gemeinsamen Berichts des Rates und der Kommission vom Februar 2012 über die Umsetzung des strategischen Rahmens „ET 2020“ (2), in dem dargelegt wird, wie der „ET 2020“-Prozess in den Dienst der Ziele der Strategie „Europa 2020“ für Wachstum und Beschäftigung gestellt werden kann, und in dem eine Reihe von prioritären Bereichen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung im Zeitraum 2012 bis 2014 genannt werden;

5.

des Andauerns der Wirtschaftskrise, das durch die jüngsten Vorausschätzungen der Kommission verdeutlicht wird, in denen eine langsamere Erholung der Wirtschaft als ursprünglich erwartet und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit auf einen Spitzenwert von knapp 11 % im Jahr 2013 (3) sowie eine um 60 % höhere Arbeitslosenrate bei gering qualifizierten Arbeitskräften (4) prognostiziert werden;

6.

der Notwendigkeit, den Anstieg der Jugendarbeitslosigkeit in Europa, die jetzt im Durchschnitt bei nahezu 23 % liegt und in mehreren Mitgliedstaaten über 50 % erreicht, zu bremsen (5);

7.

zunehmender Anzeichen dafür, dass das Qualifikationsangebot nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts entspricht, da europaweit derzeit über zwei Millionen Stellen unbesetzt sind (6);

8.

der Notwendigkeit, in einer Zeit knapper öffentlicher Mittel durch effizientere Investitionen in die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung die Grundlage für künftiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu legen, und des unbestreitbaren sozialen und wirtschaftlichen Nutzens dieser Investitionen;

9.

der Schlussfolgerungen des Rates vom 26. November 2012 zur allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa 2020 — der Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zu wirtschaftlichem Aufschwung, Wachstum und Beschäftigung (7), in denen der Rat übereinstimmend feststellt, dass der Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung — auch auf Ministerebene — sowohl bei der Festlegung gemeinsamer Konzepte und Ziele für die allgemeine und berufliche Bildung als auch bei der Umsetzung der die allgemeine und berufliche Bildung betreffenden Aspekte des Europäischen Semesters im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ eine gewichtigere Rolle spielen sollte;

10.

der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 13./14. Dezember 2012 (8), in denen

der Rat, die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert werden, zügig für Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission „Neue Denkansätze für die Bildung“ (9) zu sorgen;

die Fortschritte begrüßt werden, die hinsichtlich eines umfassenden Ansatzes der Union zur Jugendbeschäftigung gemacht wurden, und der Rat aufgefordert wird, die Vorschläge des Pakets zur Jugendbeschäftigung zu prüfen;

betont wird, wie wichtig es ist, eine differenzierte, wachstumsfreundliche und solide Haushaltspolitik fortzusetzen und den Bedarf an produktiven öffentlichen Investitionen mit den Zielen der Haushaltsdisziplin in Einklang zu bringen;

11.

der Tatsache, dass — vorbehaltlich der laufenden Verhandlungen über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2014-2020 — die Wahl der Investitionsprioritäten und Interventionen für die künftige Programmplanung der Strukturfonds im Zeitraum 2014-2020 an die in den länderspezifischen Empfehlungen und den nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten genannten politischen Herausforderungen gekoppelt ist —

BEGRÜSST

1.

die zentrale Rolle, die der allgemeinen und beruflichen Bildung im Jahreswachstumsbericht 2013 als wichtiger Triebkraft für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit beigemessen wird, einschließlich des Hinweises auf die zentrale Rolle von Investitionen in Humankapital, mit denen Arbeitslosigkeit bekämpft und verhindert und einem arbeitsplatzintensiven Aufschwung der Weg bereitet werden kann;

2.

den im Jahreswachstumsbericht 2013 vertretenen Ansatz der differenzierten Haushaltskonsolidierung, bei der die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, das Potenzial für künftiges Wachstum dadurch zu erhalten, dass vorrangig in die allgemeine und berufliche Bildung investiert und diese Investitionen — sofern möglich — erhöht werden;

3.

den Appell im Jahreswachstumsbericht 2013, durch Reformen die Leistungsfähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu verbessern und das allgemeine Qualifikationsniveau anzuheben, und dazu die Bereiche Arbeit und Bildung enger miteinander zu verknüpfen, wobei zu berücksichtigen ist, dass es keine allgemeingültige Agenda gibt und einige Reformen möglicherweise erst nach längerer Zeit Wirkung zeigen werden;

4.

die Bedeutung, die Qualifikationen, allgemeiner und beruflicher Bildung und lebenslangem Lernen beigemessen wird, wenn es darum geht, die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und insbesondere die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und zu verhindern, indem die eigentlichen Ursachen beseitigt werden, die in der jüngsten Mitteilung der Kommission vom 20. November 2012 an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Neue Denkansätze für die Bildung: bessere sozioökonomische Ergebnisse durch Investitionen in Qualifikationen“ großenteils behandelt werden;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, UNTER GEBÜHRENDER BEACHTUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS

1.

dafür zu sorgen, dass die sozialen Aspekte der allgemeinen und beruflichen Bildung zur Geltung gebracht werden und dass Chancengleichheit beim Zugang zu qualitätsvoller Bildung besteht, damit die Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung weiterhin zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, der nachhaltigen Entwicklung, des aktiven Bürgersinns und der Entfaltung des Einzelnen in den europäischen Gesellschaften beitragen können;

2.

die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Rahmen der Strategie „Europa 2020“ zu stärken und dabei die Mitteilung „Neue Denkansätze für die Bildung“ und diejenigen Aspekte der Jahreswachstumsberichte und der länderspezifischen Empfehlungen, die die allgemeine und berufliche Bildung betreffen, zu berücksichtigen und im Einklang mit ihren nationalen Prioritäten und den „ET2020“-Prioritäten und je nach verfügbaren Ressourcen den Schwerpunkt auf Folgendes zu legen:

a)

Anhebung der Leistungsfähigkeit der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und des allgemeinen Qualifikations- und Kompetenzniveaus, beispielsweise durch engere Verknüpfung der Bereiche Arbeit und Bildung und durch Gewährleistung einer echten Kommunikation und starker Partnerschaften zwischen den einschlägigen Politikfeldern, Teilbereichen der allgemeinen und beruflichen Bildung, Sozialpartnern sowie den unterschiedlichen Entscheidungsebenen;

b)

Förderung von Exzellenz in der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, beispielsweise durch Entwicklung von Berufsbildungssystemen mit Qualitätssicherung mit einer starken Komponente des Lernens am Arbeitsplatz, durch Prüfung der Möglichkeiten für die Einführung von über Kurzstudiengänge zu erwerbenden postsekundären oder tertiären Qualifikationen in Übereinstimmung mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) oder in Verbindung mit dem ersten Studienzyklus im Rahmen des Bologna-Prozesses und mit Schwerpunkt auf potenziellen Wachstumsbereichen oder auf Bereichen mit Fachkräftemangel, und durch Abstimmung der Berufsbildungsstrategien mit nationalen, regionalen oder lokalen Strategien für die wirtschaftliche Entwicklung;

c)

Verbesserung der Leistungen Jugendlicher mit hohem Schulabbruchrisiko und geringen Grundfertigkeiten entsprechend dem in der Empfehlung des Rates von 2011 (10) festgelegten Rahmen, beispielsweise durch frühzeitige Ermittlung der Schülerinnen und Schüler mit schlechten Leistungen bei den Grundfertigkeiten in allen Schulstufen, durch individuelle Förderangebote — bei gleichzeitiger Validierung von auf nichtformalem und informellem Wege erworbenen Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen — und durch Bekämpfung der Ursachen schlechter Leistungen mittels hochwertiger und allgemein zugänglicher frühkindlicher Bildung und Betreuung;

d)

Verringerung der Zahl gering qualifizierter Erwachsener, beispielsweise durch mehr Anreize für die Fortbildung Erwachsener, durch Aufklärung über den Zugang zu Diensten für lebenslanges Lernen, etwa Aufklärung über die Validierung nichtformalen und informellen Lernens (11) sowie Laufbahnberatung, und durch maßgeschneiderte Lernangebote für Einzelpersonen;

e)

Einführung von Maßnahmen zur Entwicklung von Querschnittsfähigkeiten und -kompetenzen nach Maßgabe der Empfehlung von 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (12), von den frühen Bildungsstufen bis hin zur Hochschulbildung, wobei innovative, auf die Lernenden ausgerichtete pädagogische Ansätze angewandt werden sollten;

f)

Überprüfung und Stärkung des Profils der Lehrberufe (einschließlich Lehrkräften, Schulleitern und Ausbildern von Lehrkräften) in Zusammenarbeit mit den einschlägigen Akteuren, beispielsweise durch Gewährleistung einer effizienten Erstausbildung von Lehrkräften sowie kohärenter und mit angemessenen Ressourcen ausgestatteter Systeme für die Einstellung, Auswahl und Erstausbildung von Lehrkräften, ihre Unterstützung zu Beginn ihrer Laufbahn und ihre fortlaufende kompetenzbasierte Weiterbildung;

g)

Optimierung des IKT-gestützten Lernens und des Zugangs zu hochwertigen frei zugänglichen Lehr- und Lernmaterialien („Open Educational Resources“ — OER), beispielsweise durch Förderung IKT-gestützter Unterrichtsmethoden und Bewertungsverfahren, durch Verbesserung der Transparenz hinsichtlich der Rechte und Pflichten von Nutzern und Herstellern digitaler Inhalte und durch Unterstützung von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Anpassung an die neuen OER, insbesondere im Hinblick auf die Qualitätssicherung und -kontrolle;

h)

Vorrang für Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung und — sofern möglich — Erhöhung dieser Investitionen, wobei eine Steigerung der Effizienz der Ausgaben angestrebt und unter Einbeziehung eines breiten Spektrums von Akteuren nationale Debatten über nachhaltige und ausgewogene Finanzierungsmechanismen geführt werden sollten;

IST SICH DARIN EINIG, DASS

die im Rat (Bildung, Jugend, Kultur und Sport) — und/oder gegebenenfalls in den einschlägigen Vorbereitungsgremien — vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Europäischen Semesters eine gewichtigere Rolle spielen und deshalb prüfen sollten, welche Fortschritte die Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der in den länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung genannten Herausforderungen erzielt haben, wobei die betreffenden Mitgliedstaaten allerdings zustimmen müssten (13). Überdies können die einschlägigen Ausschüsse, etwa der Beschäftigungsausschuss, im Einklang mit dem vom Vorsitz erstellten Fahrplan für das Europäische Semester gegebenenfalls vom Ausschuss für Bildungsfragen bei der Prüfung der Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen für den Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung unterstützt werden;

NIMMT ZUR KENNTNIS, DASS DIE KOMMISSION BEABSICHTIGT,

1.

unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips und der nationalen Zuständigkeit für die allgemeine und berufliche Bildung sowie der institutionellen Autonomie der Bildungseinrichtungen die Mitgliedstaaten durch umfassende Nutzung der EU-Programme und -Mittel für die allgemeine und berufliche Bildung und mit einer verbesserten Faktengrundlage, einer ausführlichen Kosten-Nutzen-Analyse und größerer Transparenz in ihren Bemühungen um eine Verbesserung ihrer Bildungssysteme zu unterstützen, indem sie unter anderem

a)

ihre länderspezifische und länderunterstützende Fachkenntnis und ihre Bewertungskapazität erweitert;

b)

strukturierte Kontakte mit den Mitgliedstaaten unterhält, einschließlich bilateraler Treffen in wichtigen Momenten der Vorbereitungsphase vor Annahme der Entwürfe der länderspezifischen Empfehlungen durch die Kommission;

c)

sicherstellt, dass die Tätigkeiten der auf Grundlage des „ET 2020“-Rahmens eingerichteten OMK (14)-Gruppen enger koordiniert werden und dass sich alle diese Gruppen auf die zentralen politischen Herausforderungen konzentrieren, die im Zuge der Umsetzung von „ET 2020“, der Strategie „Europa 2020“ und des Europäischen Semesters ermittelt wurden;

d)

prüft, ob es möglich ist, Mitgliedstaaten auf Verlangen unter Rückgriff auf einschlägige Finanzierungsinstrumente zu helfen, Peer-Partner zu einer eingehenden Erörterung spezieller Themen in ihr Land einzuladen, und beispielsweise die Teilnahme international anerkannter Fachleute zu unterstützen;

e)

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten Rückmeldungen zur ersten Fassung des neuen Anzeigers für die allgemeine und berufliche Bildung und zum Forum für die allgemeine und berufliche Bildung prüft und Maßnahmen vorschlägt, die dafür sorgen sollen, dass durch die Anwendung dieser neuen Instrumente im Rahmen des Europäischen Semesters ein zusätzlicher Nutzen erzielt wird;

f)

in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten weitere methodische Arbeiten im Zusammenhang mit der Einholung einschlägiger Daten zur Unterstützung des Vorschlags (15) für einen eventuellen Referenzwert (Benchmark), der vom Rat im Bereich der Sprachenkompetenzen angenommen werden soll, in Betracht zieht.

2.

Initiativen — wie die vorgeschlagene Ausbildungsallianz auf EU-Ebene — zu unterstützen, die im Einklang mit dem Kopenhagen-Prozess das Lernen am Arbeitsplatz fördern und auf starken Partnerschaften zwischen Bildung und Beschäftigung, insbesondere zwischen den Sozialpartnern, Unternehmen und Berufsbildungseinrichtungen beruhen;

3.

gemeinsam mit den Sozialpartnern auf EU-Ebene zu sondieren, wie sich das Aus- und Weiterbildungsangebot für Erwachsene erweitern und verbessern lässt, so dass Arbeitskräfte umgeschult bzw. ihre Qualifikationen verbessert werden können;

4.

in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und den einschlägigen Akteuren zu bewerten, welche Auswirkungen es hätte, wenn ein Europäischer Raum der Kompetenzen und Qualifikationen eingerichtet würde, um eine stärkere Konvergenz der unterschiedlichen Transparenz- und Anerkennungsinstrumente der EU und der Mitgliedstaaten zu erreichen, damit Kompetenzen und Qualifikationen problemlos grenzüberschreitend anerkannt werden;

5.

unter Abstimmung mit etwaigen Initiativen der Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet eine neue Initiative zur Öffnung der Bildung einzuleiten, mit der die Wirkung einer EU-Förderung für den Zugang zu und die Nutzung von OER und IKT mit Qualitätssicherung analysiert wird;

6.

Maßnahmen zur Vermittlung unternehmerischer Kompetenz — insbesondere politische Leitlinien — sowie einen Rahmen zur Förderung der unternehmerischen Bildung auf Ebene der Bildungseinrichtungen einzuführen;

7.

die Effizienz öffentlicher Ausgaben für allgemeine und berufliche Bildung zu analysieren und eine EU-weite Debatte mit den einschlägigen Akteuren über die Vorzüge von Investitionen in unterschiedliche Sektoren der allgemeinen und beruflichen Bildung anzustoßen;

ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION,

1.

eine engere Verknüpfung zwischen den zentralen strategischen politischen Herausforderungen, die während des gesamten Europäischen Semesters ermittelt wurden, und Tätigkeiten im Rahmen der OMK herzustellen und auf Verlangen die länderspezifische Dimension weiter auszuführen, um sowohl einzelnen als auch Gruppen von Mitgliedstaaten dabei zu helfen, die länderspezifischen Empfehlungen zu befolgen;

2.

das im Rahmen der OMK vorhandene Potenzial für Zusammenarbeit und kollegiales Lernen durch verbesserte Arbeitsmethoden umfassend zu nutzen, und zwar gegebenenfalls durch

a)

eine stärkere Komplementarität der Tätigkeiten und die Vermeidung von Doppelarbeit durch bessere Nutzung der Präsenz von EU-Mitgliedstaaten in anderen internationalen Organisationen, beispielsweise in der OECD (16), in der UNESCO und im Europarat;

b)

Strukturen und Verfahren, die die Effizienz und Wirksamkeit der OMK und die Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten, z. B. auf Ebene der Generaldirektoren und der hochrangigen politischen Entscheidungsträger, in diesem Verfahren steigern;

c)

ein strukturiertes freiwilliges Peer-Review-Verfahren mit Schwerpunkt auf der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen, das auf den Erfahrungen der ersten Peer Review vom September 2012 aufbaut;

d)

regelmäßige Rückmeldungen aller Gruppen an den Ausschuss für Bildungsfragen und/oder andere einschlägige Gruppen, und die Übermittlung ihrer wichtigsten politischen Erkenntnisse an den Rat mittels einer standardisierten Vorlage;

e)

regelmäßige Kommunikation, insbesondere zwischen dem Ausschuss für Bildungsfragen und allen themenbezogenen Gruppen, um sicherzustellen, dass die Gruppen umfassend über den Kontext, in dem sie arbeiten, sowie über die laufenden Entwicklungen, die für ihren Aufgabenbereich von Belang sind, unterrichtet werden;

f)

klar definierte Aufgaben und Standardverfahren (d. h. Mandat, erwartete Ergebnisse, Voraussetzungen für die Mitgliedschaft und Auflösungsklauseln) für alle themenbezogenen Gruppen, wobei auch sicherzustellen ist, dass das Potenzial der IKT beispielsweise durch Veranstaltung virtueller Tagungen genutzt wird;

g)

eine strukturierte Regelung für die Verbreitung der Beratungsergebnisse der Gruppen, die vor der Veröffentlichung dieser Ergebnisse festzulegen ist, eine EU- und eine nationale Dimension hat und sich auch auf die mehrsprachige Veröffentlichung von Zusammenfassungen der Beratungsergebnisse der Gruppen erstreckt;

3.

einen konstruktiven Prozess der Nachbearbeitung der länderspezifischen Empfehlungen anzuregen, bei dem den einschlägigen politischen Ausschüssen (d. h. dem Ausschuss für Wirtschaftspolitik und dem Beschäftigungsausschuss) die Ergebnisse der vorgenannten Kooperationsmechanismen der OMK regelmäßig mitgeteilt werden.


(1)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

(2)  ABl. C 70 vom 8.3.2012, S. 9.

(3)  Herbstprognose der Europäischen Kommission (November 2012).

(4)  Eurostat-Arbeitslosenstatistik (November 2012).

(5)  „Junge Menschen in Beschäftigung bringen“ — COM(2012) 727 final, 5. Dezember 2012.

(6)  Europäischer Monitor für offene Stellen, 7. Dezember 2012.

(7)  ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 5.

(8)  Dok. EUCO 205/12.

(9)  Dok. 14871/12 + ADD 1-8.

(10)  Empfehlung des Rates für politische Strategien zur Senkung der Schulabbrecherquote (ABl. C 191 vom 1.7.2011, S. 1).

(11)  Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 20. Dezember 2012 zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (ABl. C 398 vom 22.12.2012, S. 1).

(12)  Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen (ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10).

(13)  Vorbehalt von DE zur zweiten Hälfte dieses Satzes (ab „prüfen sollten, …“).

(14)  Offene Methode der Koordinierung.

(15)  Siehe Dok. 14871/12 ADD 2, S. 3.

(16)  Es sollte dafür gesorgt werden, dass alle Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Organisation teilnehmen können.


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